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Genehmigungsverfahren

Endlich digital planen

Verfahren für Bauplanungen und Umweltgenehmigungen können in der Zeit der Corona-Krise digital erfolgen. Dies sieht das Planungssicherstellungsgesetz vor, das am 29. Mai 2020 in Kraft getreten ist. Nun kann die bei den Verfahren vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit auf Online-Beteiligungen und Konsultationen umgestellt werden.

Erörterungstermine sind nicht mehr zwingend notwendig, mit Zustimmung aller Beteiligten ist auch eine Telefon- oder Videokonferenz möglich. Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 31. März 2021, um auch während der Corona-Krise rechtssichere Planungsverfahren ohne zeitliche Verzögerungen zu gewährleisten.

Mit dem Gesetz wurde ein Vorschlag der IHK-Organisation aufgegriffen: Diese fordert schon seit Jahren, dass die Planverfahren aus Effizienzgründen grundsätzlich digital durchgeführt werden sollten. Zudem konnte sie bei den Beratungen über das Planungssicherstellungsgesetz weitere Anliegen durchsetzen: Die Träger der geplanten Vorhaben haben jetzt einen Anspruch darauf, dass ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von der Behörde nicht unbefugt offenbart werden. Sie können der Veröffentlichung im Internet widersprechen, wenn die Gefahr besteht, dass dadurch Geschäftsgeheimnisse oder wichtige Sicherheitsbelange berührt werden. Außerdem soll das neue Gesetz evaluiert werden – es wird also geprüft, ob die seit Langem von der Wirtschaft geforderten Regelungen über die Corona-Krise hinaus übernommen werden.

Die Digitalisierung der Verfahren bringe große Effizienzgewinne mit sich, argumentiert der DIHK. So könnten doppelte Erhebungen von Daten (z. B. bezüglich der Umweltbedingungen an Standorten) vermieden und die gewonnenen Daten (z. B. über Flora- und Fauna, Gewässer- oder Luftqualität) künftig zentral hinterlegt und kartiert werden. Bei späteren oder parallelen Planungen könnte man dann leicht darauf zurückgreifen. Bei großen und komplexen Infrastrukturvorhaben würde zudem die Anwendung des sogenannten „Building Information Modeling“ (BIM) erleichtert, bei dem alle Beteiligten digital vernetzt werden. All dies würde die Transparenz erhöhen und die Genehmigungsverfahren beschleunigen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2020, Seite 98

 
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