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Gastronomie

Die Daten der Gäste schützen!

Viele Gastronomen gehen nachlässig mit den Gästedaten um, die sie im Zuge der Corona-Krise erfassen müssen. Das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) sieht sich deshalb mit einer Flut an Beschwerden konfrontiert.

Am häufigsten wird beklagt, dass Gästelisten offen ausliegen und damit Namen und Kontaktdaten für jedermann einsehbar sind. 

Deshalb ruft die Behörde alle Gaststättenbetriebe und alle anderen Dienstleister nachdrücklich dazu auf, bei der Erfassung der Gästedaten (Namen, Telefonnummern und Zeitraum des Aufenthaltes) die Regeln des Datenschutzes einzuhalten. Vor allem diese Punkte sind zu beachten:

Werden Gästelisten (Sammellisten) geführt, dürfen sich die Gäste dort keinesfalls selbst eintragen, da sie dann die Daten der vorherigen Gäste sehen können. Zudem müssen ausgefüllte Gästelisten sicher verwahrt werden und dürfen nicht offen herumliegen.

Besser ist es deshalb in vielen Fällen, für jeden Gast bzw. für jede Gästegruppe einzelne Formulare auszugeben und diese nach der Eintragung gleich wieder vom Servicepersonal einsammeln zu lassen. Vorlagen stehen auf der IHK-Homepage zum Download bereit.

Für Schankwirtschaften (Kneipen, Bars), die seit dem 19. September 2020 wieder öffnen dürfen, gilt: Jeder Gast muss sich einzeln registrieren. Es reicht also nicht aus, dass sich nur ein Gast stellvertretend für seine Familienmitglieder oder Bekannten einträgt.

Einen Monat nach dem Besuch der Gäste müssen die Kontaktinformationen vernichtet werden.

Die Informationen zum Datenschutz müssen für die Gäste gut sichtbar ausgehängt werden. Auf der IHK-Homepage ist ein Link abrufbar, der auf einen Mustertext führt.

Eine gute Lösung für die Praxis sind digitale Instrumente, um die Gästedaten zu erfassen. Diese Lösungen berücksichtigen alle Vorschriften des Datenschutzes und ersparen den Umgang mir einer großen Menge an Papierformularen. Im Folgenden drei Anbieter solcher Lösungen:

Das Online-Registrierungsportal darfichrein.de wird vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bayern) und von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) betrieben. Es eignet sich für Gastronomiebetriebe, aber auch für Kinos, Frisöre, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und weitere Dienstleister. Die Besucher scannen mit ihrem Smartphone einen QR-Code ein und können ihre Daten in der Web-Anwendung sicher hinterlegen. Die Unternehmen müssen sich einmalig registrieren und erhalten dann die nötigen QR-Codes, die im Betrieb ausgehängt oder ausgelegt werden. Die Nutzung der Anwendung kostet zehn Euro im Monat (Dehoga-Mitglieder und AKDB-Kunden zahlen die Hälfte).

Ein weiteres digitales Registrierungs-Tool ist corona-anmeldung.de, das in Nürnberg entwickelt wurde: Die Gäste scannen auch hier einen QR-Code ein und gelangen dann zum Online-Formular des jeweiligen Betriebes, in das sie ihre Daten digital eintragen können. Der Betrieb erhält vollautomatisch eine elektronische Gästeliste, die im Falle einer Covid-19 Erkrankung eines Gastes jederzeit eingesehen werden kann, um die Infektionsketten zu verfolgen.

Der ebenfalls in Nürnberg entwickelte „QEN Corona Service“ ist eine weitere Lösung für die Erfassung der Kontaktdaten. QEN ist ein Service der Vorreiter Technologie GmbH und kann nach Unternehmensangaben kostenlos genutzt werden. Unternehmen können sich unter https://qenservice.com registrieren und erhalten dann einen QR-Code, den die Gäste mit ihrem Smartphone einscannen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2020, Seite 42

 
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