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Online-Portal

IHK-Services digital beantragen

Handy, Apps, Frau, Internet © PeopleImages/GettyImages.de

Alle Mitgliedsunternehmen der bayerischen IHKs können auf dem Online-Serviceportal https://services.ihk.digital mehr als 60 IHK-Dienstleistungen an einer zentralen Stelle digital abrufen.

Die bayerischen IHKs unterstützen mit diesem Portal den Freistaat Bayern bei der Umsetzung des "Gesetzes zur Verbesserung des Online-Zugangs zu Verwaltungsdienstleistungen" (OZG). Bund und Länder sind laut diesem Gesetz verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis zum 31. Dezember 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Zu diesem Stichtag sollen 575 Verwaltungsleistungen (darunter auch 89 IHK-Services) digital beantragt werden können.

Die Bayerische Staatsregierung hatte sich zusätzlich verpflichtet, Bürgern und Unternehmen besonders wichtige Verwaltungsleistungen bereits bis Ende 2020 digital anzubieten. Zu diesen "Top-Leistungen Bayern", denen die Staatsregierung besondere Bedeutung beimisst, zählt über die Hälfte der derzeit auf dem Service-Portal angebotenen 60 IHK-Services. Darunter sind Dienstleistungen im Bereich Unternehmensanmeldung wie z. B. Gewerbeerlaubnisse, Anmeldung zu Sach- und Fachkundeprüfungen oder Services zur Berufsanerkennung. Ziel des zentralen Serviceportals der bayerischen IHKs ist es, allen der insgesamt etwa 990 000 Mitgliedsunternehmen einen einfachen, schnellen und transparenten Zugang zu ihren Online-Leistungen anzubieten. Das bringt spürbare Erleichterungen für Unternehmen mit sich: Das Portal wird an die staatliche Verwaltung angebunden sein, sodass durchgehende digitale Verwaltungsvorgänge möglich sein werden. Besonders profitieren werden Unternehmen mit mehreren Standorten im Freistaat, die dann für Anträge ein einziges, zentrales Portal nutzen können.

Für Verwaltungsvorgänge, die über eine reine Antragstellung hinausgehen, sind eine Anmeldung und ein Identitätsmanagement nötig. Dafür soll in diesem Jahr das "Elster"-Servicekonto für Unternehmen auch außerhalb des Steuerbereichs eingeführt und damit auch für IHK-Services nutzbar werden. Die bayerischen IHKs hatten dies seit Jahren gefordert und im Schulterschluss mit der Staatsregierung beim Bund erreicht. "Unsere Unternehmen brauchen endlich eine bundesweit einheitliche Lösung zur digitalen Authentifizierung, die digitale Verwaltungsverfahren erheblich erleichtern und beschleunigen wird", so Dr. Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2021, Seite 44

 
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