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Berufskraftfahrer

Erleichterungen für Albaner und Kosovaren

Berufskraftfahrer aus Albanien, dem Kosovo und der Republik Moldau können künftig leichter in Deutschland rekrutiert werden, da deren Führerscheine ohne zusätzliche Führerscheinprüfung umgeschrieben werden können.

Auch die Pflicht zum Absolvieren der Grundqualifikation kann unter gewissen Umständen entfallen. Mit diesen drei Ländern sowie – im Zuge des Brexits – auch mit Großbritannien wurden entsprechende Regelungen für die Umschreibung von Führerscheinen vereinbart. Die entsprechenden Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sollen in Kürze in Kraft treten.

Von den neuen Regelungen profitieren vor allem Lkw- und Busfahrer aus Albanien und dem Kosovo, die bislang eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen mussten, wenn sie ihren Führerschein umschreiben ließen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind sie auch davon befreit, die Grundqualifikation und die beschleunigte Grundqualifikation abzulegen. Für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) ist dann nur noch eine Weiterbildung nach § 5 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich. Für Berufskraftfahrer aus der Republik Moldau soll künftig zumindest die theoretische Führerscheinprüfung entfallen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2022, Seite 41

 
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