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Fachkräfte-Einwanderung

Berufskraftfahrer schneller ans Steuer

SPEC_Mobilität Berufskraftfahrer schneller ans Steuer WiM 04-05-2024 © Juan Algar - stock.adobe.com

Berufskraftfahrer aus Nicht-EU-Staaten können jetzt leichter nach Deutschland einwandern und hier arbeiten: Dies sieht das neue Fachkräfte-Einwanderungsgesetz (FEG) vor.

Um den Mangel an Berufskraftfahrern hierzulande zu lindern, wurden mit Wirkung zum 18. November 2023 die Verfahren vereinfacht. Insbesondere entfällt die sogenannte Vorrangprüfung – also die Prüfung, ob deutsche Fachkräfte oder solche aus EU-Staaten benachteiligt würden.

Zudem führt die Bundesagentur für Arbeit (BA) keine berufsrechtliche Prüfung mehr durch: Es wird grundsätzlich nicht mehr geprüft, ob die erforderliche EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis und die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation vorhanden sind. Nun tragen die Arbeitgeber die Verantwortung dafür, dass die erforderlichen Erlaubnisse und Befähigungen für die Beschäftigung nach der Einreise vorliegen. Sie bestätigen dies gegenüber der BA im Rahmen der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis. Weitere Erleichterungen: Die Visastelle überprüft nur noch die Plausibilität des Visumantrags und es werden keine Sprachkenntnisse mehr vorausgesetzt (bisher waren Sprachkenntnisse auf B1-Niveau gefordert). Wenn die Bewerber über 45 Jahre alt oder älter sind, muss ein bestimmtes Mindestgehalt für die Beschäftigung in Deutschland nachgewiesen (im Jahr 2024: 49 830Euro) oder ein Nachweis über eine bislang erworbene ausreichende Altersversorgung erbracht werden.

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WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2024, Seite 38

 
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