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Lkw-Maut

CO2-Gebühr jetzt auch ab 3,5 Tonnen

SPEC_Mobilität CO2-Gebühr WiM 04-05-2024 © am - stock.adobe.co

Zum 1. Dezember 2023 wurden die Mautsätze für Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen erhöht. Grund hierfür ist ein CO₂-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO₂.

Zudem soll die Grenze für die Mautpflicht am 1. Juli 2024 abgesenkt werden. Damit sind dann grundsätzlich auch alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der Lkw-Maut erfasst. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) steht der Erhöhung der Maut kritisch gegenüber und warnt vor den Auswirkungen der jetzt beschlossenen Erhöhung auf die Wettbewerbsfähigkeit.

Ausgenommen von der Lkw-Maut ab 1. Juli sind jedoch Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind: Mit ihnen werden Material, Ausrüstungen oder Maschinen befördert, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder eines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt. Oder mit den Fahrzeugen werden handwerklich hergestellte Güter ausgeliefert, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt. Welche Berufe von dieser sogenannten "Handwerkerausnahme" profitieren, ist der Handwerksordnung (Anlage A und B) zu entnehmen. Ob die Voraussetzungen für diese Mautbefreiung vorliegen, kann nicht pauschal im Vorhinein beurteilt werden, sondern hängt von der konkreten Fahrt und den konkret beförderten Gütern ab. Detaillierte Auskünfte zur Lkw-Maut und zu technischen Fragen erteilen das zuständige Bundesamt für Logistik und Mobilität (BaLM) in Köln und die Toll Collect GmbH, die das Mautsystem betreibt.

www.balm.bund.de

 

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2024, Seite 38

 
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