IHK-InfoLetter: "Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe" 03 | 2025

Wissenswertes aus der METROPOLREGION
MetropolregionTriesdorf: Bayerns Energieministerium fördert neue regionale Energieagentur
Bayerns Energiestaatssekretär Tobias Gotthardt hieß die Energieagentur Triesdorf als neuen Partner im Team Energiewende Bayern willkommen. „Was hier vor Ort geschaffen wurde, ist beeindruckend. Das Bildungszentrum Triesdorf ist ein einzigartiges bayerisches Vorzeigeprojekt für Wissensvermittlung im landwirtschaftlichen Bereich. Der Bezirk Mittelfranken betreibt mit den Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf das Herzstück des Bildungszentrums und siedelt dort als nächsten Schritt die Energieagentur Triesdorf an. Mit der Energieagentur Triesdorf schlägt dieses Herz nun noch kräftiger“, lobte Gotthardt. „Unsere bayerischen kommunalen Energieagenturen sind kompetente, neutrale Ansprechpartner für Bürger, Unternehmen und Kommunen in Fragen rund um das Thema Energie. Sie schieben die Energiewende vor Ort tatkräftig an. Denn eines ist klar: Nur gemeinsam und auf Augenhöhe mit den Akteuren in den Regionen kann die dezentrale Energiewende gelingen. Deshalb unterstützen wir den Aufbau neuer Agenturen mit einem eigenen Förderprogramm.“
Das Bayerische Wirtschaftsministerium bezuschusst die Gründung der Energieagentur Triesdorf mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von 211.500 Euro. Die Trägerschaft durch den Bezirk Mittelfranken stellt dabei eine Besonderheit in der heterogen ausgestalteten Landschaft der kommunalen Energieagenturen dar, dadurch erstreckt sich der Geschäftsbereich auf den ganzen Regierungsbezirk Mittelfranken.
Dazu Bezirkstagspräsident Peter Daniel Forster: „Die Versorgung mit Wärme und elektrischer Energie ist eine hochkomplexe Aufgabe, die sich den Kommunen heute stellt. Da gibt es Beratungsbedarf. Erste Projekte wurden von unserer Energieagentur bereits gestartet. Sie werden sehen: die Arbeit ist kraftvoll und wirksam – voller Energie eben.“
Im Freistaat gibt es nun 13 kommunale Energieagenturen, welche die konsequente Transformation des Energiesystems im Sinne des Energieplans Bayern weiter vorantreiben. Vernetzt sind die regionalen Energieagenturen im Bayerische Energieagenturen e.V.. Durch den Beitritt zum Verein ist die Energieagentur Triesdorf ein Partner im Team Energiewende Bayern und damit Teil des umfassenden Beraternetzwerks der im Jahr 2020 vom Bayerischen Wirtschaftsministerium ins Leben gerufenen Initiative.
Herr Erich Maurer, stellvertretender Vorsitzender des Bayerische Energieagenturen e.V. erklärte: „Die Gründung einer unabhängigen und neutral beratenden Energieagentur unter kommunaler Trägerschaft ist für die Umsetzung der Energiewende vor Ort sehr wichtig. Viele Kommunen legen großen Wert auf die Beratungsleistung von Einrichtungen wie der neu geschaffenen Agentur in Triesdorf. Gerade mit der nun beginnenden kommunalen Wärmeplanung, die alle bayerischen Kommunen bis Mitte 2028 abschließen müssen, beginnt die Arbeit der Agentur genau zum richtigen Zeitpunkt. Durch den Trägerverein Bayerischer Energieagenturen e.V. ist auch eine enge Vernetzung zwischen den kommunal getragenen Agenturen in ganz Bayern gewährleistet.“
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft
Autozulieferer - Alles im Umbruch
Netzwerke, Fachtagungen und Technologietransfer: Mit dem Projekt „transform_EMN“ unterstützte die IHK den Wandel der Branche.
Rund 100 000 Beschäftigte arbeiten in der Europäischen Metropolregion Nürnberg (EMN) in der Automobilzulieferindustrie. Wie kann man ihre Arbeitsplätze sichern und kleine und mittlere Autozulieferer bei der Transformation der Branche unterstützen? Mit dieser Frage beschäftigte sich die IHK drei Jahre lang im Zuge des Projekts „transform_EMN – Transformation der Fahrzeug- und Zulieferindustrie in der Metropolregion Nürnberg (EMN)“. Partner des Projekts, das vom Bund über drei Jahre mit insgesamt 1,44 Mio. Euro gefördert wurde, waren die IHKs Bayreuth und Coburg. Im Juni endete nun nach drei Jahren planmäßig der Projektteil der IHKs.
Die mehreren hundert Betriebe des Wirtschaftszweigs in der Metropolregion stehen aus mehreren Gründen unter Druck: Wandel zu alternativen Antrieben, Weg zur Klimaneutralität, Digitalisierung und starker Wettbewerb. Die IHK war im Zuge des Gesamtprojekts „transform_EMN“, das von der Geschäftsstelle der EMN koordiniert wird, insbesondere dafür verantwortlich, die kleinen und mittleren Unternehmen einzubinden. Ein Ausschnitt aus den Aktivitäten:
Strategie und Leitbild:
Die IHK übernahm im Projekt die Entwicklung der regionalen Transformationsstrategie. Außerdem koordinierte sie
gemeinsam mit anderen Akteuren die Erarbeitung eines Leitbildes der regionalen Automotive-Branche. Am 2. April wurden das Strategiepapier und das „Leitbild Wachstum und Beschäftigung“ (WaBe) in Coburg bei der Metropolkonferenz „Zukunftswerkstatt Automotive 2025“ vorgestellt.
Reifegrad-Messung:
Gemeinsam mit dem Institut der deutschen Wirtschaft wurden die Unternehmen in den Jahren 2023 und 2025 nach dem Stand ihrer Transformation befragt. Im Vergleich dieser Reifegrad-Messungen ergaben sich deutliche Fortschritte im Verlauf dieser zwei Jahre.
individuelle Beratung:
Bei über 150 Firmenbesuchen und anderen Gesprächsformaten wurden die Betriebe zu einer Vielzahl an Themen beraten. Einige Beispiele: Technologietransfer, digitale Transformation, Fahrzeugelektrifizierung, Produktionstechnologien, Nachhaltigkeit und Erschließung neuer Geschäftsfelder (Diversifikation).
Veranstaltungen/Netzwerke:
Dem Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch dienten zahlreiche Kongresse und Fachtagungen. In den vergangenen drei Jahren fanden „Metropolkonferenzen“ in Nürnberg, Amberg und Coburg statt, die sich mit übergreifenden Themen der Transformation in der Automobilwirtschaft beschäftigten. Insgesamt nahmen allein an den IHK-Events rund 3 500 Interessierte aus der Branche teil. Dabei wurden bestehende IHK-Ausschüsse und -Netzwerkformate genutzt und weitere neu entwickelt. Fachliche Themen standen im Vordergrund, einige Beispiele: Lasertechnik, Robotik, digitale Produktion, alternative Kraftstoffe, innovative Materialien und Recycling. Gesucht wurde auch der Austausch mit Vertretern der Branche aus Saitama in Japan, u. a. durch Delegationsbesuche und ein gemeinsames „Japanese-German Automotive Forum“.
Markttransparenz:
Von der IHK wurde das Portal „Automotive Finder“ (www.ihk-automotivefinder. de) entwickelt, das einen Marktüberblick über die Branche bietet. Es ging im vergangenen Jahr online und bietet seit Kurzem durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zusätzliche Möglichkeiten der Recherche. Unternehmen können sich weiter neu registrieren bzw. ihre bestehenden Profile aktualisieren.
Auch wenn der IHK-Projektteil nun abgeschlossen ist, läuft das Gesamtprojekt „transform_EMN“ mit dem bestehenden Konsortium bis zum Jahresende weiter. Ihm gehören diese Partner an: Metropolregion Nürnberg, IHK, Fraunhofer-Institut IISB, FAPS-Lehrstuhl der Universität Nürnberg-Erlangen und IMU Institut. Das IHK-Projekt sei zeitlich und budgetmäßig eine Punktlandung, so Dr.-Ing. Robert Schmidt, Leiter IHK-Geschäftsbereich Innovation/Umwelt und Projektleiter „transform_EMN“. Es habe dem regionalen Kompetenzfeld Automotive mehr Sichtbarkeit verschafft und Impulse für die anstehenden Transformationen gegeben.
Weitere Informationen unter www.ihk-nuernberg.de/transform_emn.
IHK-Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Robert Schmidt
IHK-Aktivitäten - Voller Einsatz für den betrieblichen Klimaschutz
Netzwerke, Fachforen und Qualifizierung: Die IHK engagiert sich mit vielfältigen Aktivitäten für Energieeffizienz und Klimaschutz.
Deutschland hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Vor dem Hintergrund des „Green Deal“ der EU soll das Land bis 2045 klimaneutral werden. Deshalb sind insbesondere die Unternehmen stark gefordert, ihre Emissionen von Treibhausgasen zu reduzieren. Auch wenn viele von ihnen schon weit vorangekommen sind beim betrieblichen Klimaschutz und entsprechende Management-Systeme eingerichtet haben, stehen sie vor großen Herausforderungen: Diese beziehen sich zum einen auf den CO2-Fußabdruck des Unternehmens und zum anderen auf den seiner Produkte.
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken unterstützt die Unternehmen mit einer Vielzahl von Netzwerken, Veranstaltungen, Fachinformationen, Technologietransfer-Projekten und Qualifizierung auf dem Weg zur Klimaneutralität. Ein Ausschnitt der Aktivitäten:
IHK-Anwender-Club „Umwelt | Nachhaltigkeit“:
Seit 1990 gibt es diesen Anwender-Club (AWC), der sich drei- bis viermal jährlich trifft und sich an Beauftragte für das Umweltmanagement in mittelfränkischen Unternehmen richtet. Vor Kurzem fand das 132. Treffen dieses IHK-Netzwerkes unter Leitung von Dr.-Ing. Robert Schmidt, Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Innovation/Umwelt, statt. Viele der Unternehmensvertreter haben langjährige Erfahrung in der Umsetzung der Umweltmanagementsystem-Norm ISO 14.001 sowie der EMAS-Verordnung. Themen des AWC sind beispielsweise Abfall-, Wasser- und Chemikalien-Management, Immissionsschutzrecht, Ökodesign, digitaler Produktpass oder Ressourceneffizienz. Beim nächsten Treffen am Donnerstag, 9. Oktober stehen die bevorstehenden Änderungen der Gewerbeabfallverordnung im Mittelpunkt (www.ihk-nuernberg.de/P897).
IHK-Anwender-Club Energie | Klima:
Dieses Netzwerk für Energieverantwortliche beschäftigt sich seit 1992 mit Lösungen und Anforderungen bei Energieeinsparung, Energieeffizienz, Netzausbau, erneuerbaren Energien und Klimaschutz. Auch Strategien für den Energieeinkauf oder für den Einsatz von Energiemanagement-Systemen (z. B. ISO 50001, Energieaudits nach EN 16247) stehen regelmäßig auf der Tagesordnung. Bis dato fanden über 100 Treffen statt (www.ihk-nuernberg.de/P895).
IHK-Anwender-Club „Wasserstoff | H2“:
Bei der De-Fossilisierung der Industrie sollen Wasserstofftechnologien eine wichtige Rolle spielen, die für die regionale Wirtschaft auch geschäftliche Chancen bieten können. Die IHK Nürnberg organisiert diesen AWC gemeinsam mit den anderen IHKs in der Europäischen Metropolregion Nürnberg (EMN), um Wirtschaft und Wissenschaft zum Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zusammenzubringen. Die beiden letzten Treffen fanden statt bei MAN Truck & Bus SE in Nürnberg im sogenannten „Campus Future Driveline“ (einem Gemeinschaftsprojekt von MAN, TH Nürnberg und Universität Erlangen-Nürnberg) und beim Helmholtz-Institut für Erneuerbare Energien („HI ERN“) in Erlangen. Dabei ging es um alternative Antriebe bzw. um Solarenergie und LOHC-Wasserstoffspeicher (www.ihk-nuernberg.de/P896).
Netzwerke und Technologietransfer:
Die IHK organisiert über die Anwender-Clubs hinaus weitere Netzwerke, um den Austausch von Wirtschaft und Wissenschaft zu fördern, z. B. auf Fachmessen wie dem „Hydrogen Dialogue“ in der NürnbergMesse oder im Rahmen der regionalen Kompetenzinitiativen. Zudem setzt sie sich für den Technologietransfer bei Energie- und Umweltthemen sowie für den Ausbau der regionalen Forschungseinrichtungen ein.
Fachforen für betriebliche Umwelt- und Energieexperten:
Regelmäßig veranstaltet der IHK-Geschäftsbereich Innovation/Umwelt Fachveranstaltungen zu einer breiten Palette an Themen.
Einige Beispiele: regenerative Energien im Betrieb, Eigenstromerzeugung, E-Fuels und andere alternative klimafreundlichere Kraftstoffe, Energieeffizienz in Produktion und Gewerbeimmobilien, zirkuläres Wirtschaften sowie Energie- und Umweltmanagement-Systeme.
Praxistraining „Energie-Manager (IHK)“:
Seit 1999 qualifiziert die IHK mit diesem Lehrgang Energie- und Klimaschutzbeauftragte von Unternehmen. Auf dem Lehrplan stehen u. a. diese Themen: Energiemanagement, effiziente Energietechnik, regenerative Energien und Reduktion der Emission von Treibhausgasen. Der von der Nürnberger IHK entwickelte Zertifikatslehrgang ist mittlerweile als internationale Qualifizierung „European Energy Manager (EUREM)“ in über 30 Staaten etabliert und anerkannt. Die IHK hat die internationale Sprecherrolle in dem Verbund inne. Weltweit haben bereits über 7 500 Fachkräfte
diese Qualifizierung absolviert und arbeiten nun ihren Betrieben daran, die Energieeffizienz zu verbessern (www.ihk-nuernberg.de/P487).
Beratung und Fachinformationen:
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken bietet neutrale und unabhängige Orientierungsberatung für Unternehmen an. Zudem gibt sie Fachinformationen und Newsletter heraus, die über aktuelle Themen aus Energie und Umwelt informieren.
IHK-Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Robert Schmidt | Katharina Boehlke | Stefan Schmidt
Umweltmanagement - Siegel drauf!
Zertifizierung für betrieblichen Umweltschutz: Seit 30 Jahren gibt es das Eco-Management and Audit Scheme in Europa
Seit 30 Jahren steht das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) für ein glaubwürdiges und transparentes Umweltmanagement in Europa. EMAS wurde 1993 per Verordnung durch die EU eingeführt und ist in Deutschland seit 1995 im Umweltauditgesetz (UAG) verankert. Es bietet Organisationen aller Größen und Branchen ein freiwilliges Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Umweltleistung.
EMAS sei mehr als ein klassisches Umweltmanagementsystem, so Dr.-Ing. Robert Schmidt, Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Innovation/Umwelt. Es habe sich als strategisches Instrument für Organisationen bewährt, die ökologische Verantwortung mit wirtschaftlichem Erfolg verbinden wollen. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:
Rechtssicherheit und Compliance:
EMAS-Organisationen verpflichten sich zur Einhaltung aller relevanten Umweltvorschriften. Die regelmäßige externe Überprüfung durch Umweltgutachter stärkt das Vertrauen in die Rechtssicherheit des Unternehmens.
Transparenz und Glaubwürdigkeit:
Die veröffentlichte Umwelterklärung macht Umweltleistungen für Kunden, Behörden, Investoren und die Öffentlichkeit nachvollziehbar. Das stärkt das Image – auch bei der Gewinnung von Fachkräften.
Ressourceneffizienz und Kosteneinsparung:
Durch die systematische Analyse und Optimierung von Prozessen werden der Energie- und der Materialverbrauch reduziert. Das senkt nicht nur Emissionen, sondern auch Betriebskosten.
Mitarbeitermotivation und Beteiligung:
EMAS fördert die aktive Einbindung der Beschäftigten in Umweltfragen. Das steigert das Umweltbewusstsein im Unternehmen und motiviert zur Mitgestaltung.
Wettbewerbsvorteile und Marktzugang:
EMAS-Zertifizierungen können bei öffentlichen Ausschreibungen oder in Lieferketten ein entscheidendes Kriterium sein. Sie signalisieren Umweltverantwortung und Innovationskraft. Zudem können mit EMAS verschiedene Rechtsvorschriften, wie z. B. das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), erfüllt werden.
Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz:
EMAS unterstützt Unternehmen dabei, ihre Umwelt- und Klimaziele systematisch zu verfolgen, und leistet somit einen konkreten Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung.
30 Jahre nach der Einführung ist das Eco-Management and Audit Scheme europaweit fest etabliert: Insgesamt sind mehr als 4 000 Organisationen mit über 17 000 Standorten im EMAS-Register der EU erfasst. Auch in Deutschland ist EMAS mit über 1 100 Organisationen und fast 4 700 Standorten ein bewährtes Instrument des betrieblichen Umweltmanagements. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken ist EMAS-Registerstelle für Mittel- und Oberfranken. Insgesamt sind dort 53 Organisationen mit 217 Standorten registriert. Mehr als zwei Drittel dieser EMAS-Organisationen sind bereits seit über zehn Jahren Teil des Systems.
Bei einer IHK-Fachveranstaltung anlässlich des Jubiläums wurden folgende Unternehmen aus Mittel- und Oberfranken besonders hervorgehoben, die bereits seit den 1990er Jahren EMAS validiert sind und damit einen wirksamen Beitrag zum Umweltschutz leisten:
- CCL Design Stuttgart GmbH – Werk Nürnberg (ehemals Fritz Brunnhöfer GmbH)
- Schaeffler Technologies AG & Co. KG, Herzogenaurach
- SSF-Verbindungsteile GmbH, Nürnberg
- MAN Truck & Bus SE – Werk Nürnberg
- Verlag Nürnberger Presse Druckhaus Nürnberg GmbH & Co.
- stn Schaumstoff – Technik – Nürnberg GmbH, Cadolzburg
- Ligamed medical Produkte GmbH, Cadolzburg
- BurdaDruck Nürnberg GmbH & Co. KG & Burda-Binding Nürnberg GmbH
- Wieland Group, Standort Wendelstein
- Aptiv Services Deutschland GmbH, Nürnberg
- Maschinenfabrik Niehoff GmbH & Co. KG, Schwabach
- Gealan Fenster-Systeme GmbH, Oberkotzau
- FWO Fernwasserversorgung Oberfranken, Kronach
Weitere Informationen zu EMAS finden Sie unter www.ihk-nuernberg.ihk.de/emas.
IHK-Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Robert Schmidt | Katharina Boehlke | Dr. Ronald Künneth | Stefan Schmidt
IHK-AnwenderClub „Umwelt | Nachhaltigkeit“ trifft auf IHK-AnwenderClub „Energie | Klima“
Am 2.7.2025 fand ein Treffen der beiden IHK-AnwenderClubs „Umwelt | Nachhaltigkeit“ (132. Treffen) und „Energie | Klima“ (106. Treffen) statt. Im Fokus der Diskussion standen Änderungen im Chemikalienrecht, die Dr. Volker Tröbs, Intechnica Consult GmbH, vorstellte. Außerdem der Umgang mit Kennzahlen aus dem Umwelt- und Energiemanagementsystem im Hinblick auf den VSME-Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Lukas Vierzigmann vom Mittelstand-Digital Zentrum Franken vermittelte einen Einblick in Möglichkeiten zur VSME-Berichterstattung. Abgerundet wurde das Programm durch einen Vortrag des Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ), in dem Dr. Lars Zeggel die neuste Publikation des REZ vorstellte, die Zahlen, Daten und Fakten zur Ressourceneffizienz in Bayern aufgreift.
Die IHK-AnwenderClubs sind ein erfolgreiches Modell der langjährigen intensiven Vernetzung von Beauftragten für das Umwelt-, bzw. Energiemanagement in mittelfränkischen Unternehmen: Am 2. Juli fand 132., bzw. 106. Sitzung der IHK-Netzwerke unter Leitung von Dr. Robert Schmidt, Leiter Geschäftsbereich Innovation | Umwelt, statt. Viele der Unternehmensvertreter haben langjährige Erfahrung in der Umsetzung der Umweltmanagementsystem-Norm ISO 14.001 sowie der EMAS-Verordnung und haben im Anschluss an das Netzwerktreffen im IHK-Fachforum zu „30 Jahre EMAS“ eine Urkunde der IHK für langjährige Verdienste im betrieblichen Umweltschutz erhalten.
Die Mitglieder des IHK-AnwenderClub treffen sich seit 1990, bzw. 1992, ca. drei bis vier Mal pro Jahr und tauschen sich zu den aktuellen Herausforderungen im betrieblichen Umweltschutz oder Energiemanagement aus. Die nächste Sitzung findet am 9. Oktober statt und thematisiert unter anderem die bevorstehenden Änderungen der Gewerbeabfallverordnung.
IHK-Ansprechpartner:
Dr. Robert Schmidt | Katharina Boehlke | Stefan Schmidt
Weitere Informationen: IHK-AnwenderClubs | IHK Nürnberg für Mittelfranken
IHK-Energie- und Ressourcen-Scouts
Bereits zum fünften Mal beendet Ende Juli 2025 eine Gruppe von 23 Auszubildenden erfolgreich die Qualifizierung zum IHK-Energie- und Ressourcen-Scout. In vier Workshops erlernen die Auszubildenden praktisches Wissen zum effizienten Einsatz von Energie und zum sparsamen Umgang mit Materialien. In einem praktischen Workshop bei einem Unternehmen vor Ort werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie mit Messgeräten Wärmequellen identifiziert werden können, Druckluftleckagen entdeckt werden oder die Beleuchtung optimiert werden kann.
Der nächste Kurs startet im Februar 2026. Weitere Informationen und Termine finden Sie unter: IHK-Energie- und Ressourcen-Scouts | IHK Nürnberg für Mittelfranken
IHK-Ansprechpartner:
Katharina Boehlke
Europäische Metropolregion Nürnberg - Clean und intelligent
Stärkere Akzente auf KI und Cleantech: „Leitbild für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung“ (WaBe) neu ausgerichtet.
Welche technologischen Stärken hat die Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN), auf welche Felder sollte sie sich noch mehr konzentrieren? Diese Fragen beantwortet das „Leitbild für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung“ (WaBe) der EMN, das im Jahr 2010 vorgestellt wurde.
Seitdem dient es als Kompass für die technologische Strategie der Region. Nun wurde das Leitbild unter Federführung der IHK Nürnberg für Mittelfranken zum zweiten Mal nachgeschärft – mit neuen Akzenten auf Künstlicher Intelligenz (KI) und Cleantech (also Technologien rund um Themen wie Energieeffizienz, regenerative Energien, Klimaschutz oder Kreislaufwirtschaft).
Vor 14 Jahren wurden folgende sieben zentralen Branchen („Kompetenzfelder“) definiert, auf die die Metropolregion ihre Standortpolitik ausrichtete und in denen sie Netzwerke („Kompetenzinitiativen“) einrichtete, um den technologischen Wandel voranzubringen:
- Information & Kommunikation
- Medizin & Gesundheit
- Energie & Umwelt
- Neue Materialien
- Automation & Produktionstechnik
- Mobilität | Transport | Logistik
- Automotive
In den Jahren 2015/16 wurde das Leitbild nochmals verfeinert, damals stand die Vernetzung dieser sieben Kompetenzfelder bei übergreifenden Themen im Mittelpunkt. Dazu wurden
diese vier sogenannten „Aktionsfelder“ geschaffen, um Querschnittstechnologien voranzutreiben, die eine branchenübergreifende Zusammenarbeit erfordern:
- intelligente Mobilität
- digitale Gesundheitswirtschaft
- vernetzte Produktion
- nachhaltige Energiesysteme
Bei der jüngsten Neubewertung wurde das Leitbild erneut unter die Lupe genommen. In mehreren Workshops wurden die Schwerpunkte und Ziele mit wissenschaftlicher Begleitung durch die Prognos AG weiterentwickelt. Beteiligt haben sich u. a. Vertreter der regionalen Kompetenzinitiativen sowie von IHK Nürnberg für Mittelfranken, Handwerkskammer, Verwaltung und Gewerkschaften. Dabei zeigte sich, wie tiefgreifend sich die technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Trends der letzten Jahre bereits auswirken.
Es ging also um die Frage, wie man auf diese raschen Veränderungen reagieren muss, um Innovations- und Wachstumspotenziale auszuschöpfen und neue Märkte erschließen zu können. Deshalb wurden die zwei grundlegenden Umwälzungen in den Blick genommen, von denen Wirtschaft und Gesellschaft besonders herausgefordert werden: die digitale und die ökologische Transformation. Dafür wurde je ein Zielbild formuliert und jeweils ein Schlüsselthema definiert. Für die digitale Transformation wurde die Künstliche Intelligenz und für die ökologische Transformation das Thema Cleantech als Schlüsselthema gewählt.
Künstliche Intelligenz
Die Metropolregion kann bei Künstlicher Intelligenz auf eine breite wissenschaftliche und betriebliche Basis bauen mit KI-Kompetenz an den Hochschulen, starken Forschungseinrichtungen, KI-Transferzentren und innovativen Unternehmen. Besondere Stärken und Chancen hat die Metropolregion u. a. auf diesen Feldern: Industrie-KI, KI für medizinische Anwendungen, KI-Anwendungen in Mittelstand und Handwerk sowie IT- und Cyber-Sicherheit.
Cleantech
Technologien rund um Klimaschutz, Energieeffizienz und zahlreiche weitere Themen der ökologischen Transformation sind unverzichtbar für den Klimaschutz. Sie bieten aber auch große Chancen, um neue Wachstumsmärkte zu erschließen. Große Potenziale für die Metropolregion sieht das Leitbild insbesondere in Automatisierungstechnik, Batterietechnik, Wasserstofftechnologien sowie Energie- und Materialeffizienz.
Das zentrale Ziel des Leitbilds der Europäischen Metropolregion Nürnberg bleibt unverändert: Es soll als strategischer Kompass für die Entscheidungsträger und Akteure der Region dienen, um nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung zu sichern. Von den Maßnahmen und den Kompetenzen in den Schlüsseltechnologien sollen alle Teilregionen der Metropolregion Nürnberg profitieren. Mit ihren unterschiedlichen Stärken sollen sie aktiv zur Weiterentwicklung beitragen und die digitale und ökologische Transformation mitgestalten, so die Autoren des Leitbilds.
„Das Leitbild soll dabei unterstützen, Marktpotenziale zu nutzen und unsere Wirtschaftsstruktur zukunftsfest aufzustellen“, so IHK-Standortexperte Simon Preiß, der den Leitbildprozess koordiniert hat. „Dafür ist eine intensive Zusammenarbeit über die Branchen und Wissenschaftsdisziplinen unverzichtbar.“
IHK-Ansprechpartner:
Simon Preiss
"IHK ecoFINDER"- Plattform für die Umwelt- und Energietechnik
Der „IHK ecoFinder“ ist eine Online-Plattform für Organisationen und Unternehmen aus der Umwelt- und Energiebranche. Sie bündelt kompetente Anbieter von Produkten und Dienstleistungen in Mittelfranken und darüber hinaus, die im Themenfeld Energie und Umwelt tätig sind. Unternehmen
der Branche können die Plattform nutzen, um ihre Produkte, Dienstleistungen und Angebote darzustellen. Dadurch entsteht ein regionaler Marktüberblick, mit dem die IHK Angebot und Nachfragen zusammenbringen und damit Geschäftsanbahnungen in der Region unterstützen will.
Derzeit sind knapp 3000 Anbieter aus ganz Deutschland im „IHK ecoFinder“ abrufbar, davon etwa 180 aus Mittelfranken. Die Recherche kann mit mehreren Filtern eingegrenzt werden. Die Plattform wird 2025 weiterentwickelt und ab 2026 auf ein neues System migriert. Unternehmen, die
noch nicht im „IHK ecoFinder“ registriert sind, können sich jederzeit eintragen.
IHK-Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Robert Schmidt | Katharina Boehlke
Kreislaufwirtschaft - Da lässt sich noch sparen
So setzt man Material effizient ein: Fachtagung des Ressourceneffizienz-Zentrums Bayern (REZ) in der IHK.
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken beschäftigt sich seit Langem mit dem effizienten Einsatz von Ressourcen. Seit 2016 besteht zudem eine Kooperation mit dem Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ) am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU). Drei Mitarbeiterinnen des REZ sind direkt im IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt angesiedelt und beraten von dort aus Unternehmen in Nordbayern.
Partner war die IHK vor Kurzem auch bei den zweitägigen „Bayerischen Kreislaufwirtschafts- und Ressourceneffizienz-Tagen (KReTa)“ des REZ, die im „Haus der Wirtschaft“ der IHK stattfanden. Rund 200 Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik nutzten die Gelegenheit, sich über aktuelle Trends dieses Themenfelds zu informieren und Erfahrungen auszutauschen. In Fachvorträgen und interaktiven Sessions ging es u. a. um „Circular Economy“, Materialeffizienz in verarbeitenden und produzierenden Unternehmen sowie Technologien für die Optimierung der Kreislaufwirtschaft.
Die Nürnberger IHK war nicht nur Gastgeberin der zweitägigen Konferenz, sondern als Kooperationspartnerin des REZ auch intensiv an der Gestaltung des Programms beteiligt. IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch konnte auch Dr. Christian Barth, Amtschef des Bayerisches Umweltministeriums, zur Konferenz begrüßen. Dr.-Ing. Robert Schmidt, Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt, zeigte beim Expertendialog Chancen und Hindernisse auf dem Weg zu mehr Ressourceneffizienz auf. In der IHK-Session zum Thema „Rohstoffe sichern und Kreisläufe schließen“ wurden Ergebnisse des „IHK-Rohstoffreports Bayern 2025“ (www.ihk-nuernberg.de/P749) und der IHK-Umfrage zum zirkulären Wirtschaften vorgestellt (www.ihk-nuernberg.de/P1459). IHK-Expertin Katharina Boehlke berichtete über Möglichkeiten der sogenannten R-Strategien (z. B. Recycling, Reparatur, Re-Use/Wiederverwendung) und zeigte auf, wie Unternehmen zum Werterhalt von Produkten und eingesetzten Rohstoffen beitragen können. Beispielsweise können durch „Re-Manufacturing“ hochwertige Produkte, Rohstoffe und Bauteile zurückgenommen und wiedereingesetzt werden. Auch Reparaturdienstleistungen tragen zum Ressourcenschutz und zur Lebenszeitverlängerung von Produkten bei, wie die regionalen Beispiele von Siemens Healthineers und des Baumüller Reparaturwerks verdeutlichten.
Bei einer begleitenden Ausstellung im Atrium des „Hauses der Wirtschaft“ der IHK stellten 20 Unternehmen und Institutionen innovative Lösungen für die Ressourceneffizienz vor. Die bayerischen IHKs waren unter Federführung der IHK Nürnberg mit einem Stand vertreten, an dem auch das regionale IHK-Projekt „transform_EMN“ vertreten war. Das Projekt verdeutlichte in den letzten drei Jahren den Akteuren der Automobil-Zuliefererindustrie u. a. Möglichkeiten für nachhaltiges Wirtschaften.
IHK und REZ bieten regelmäßig gemeinsame Fachveranstaltungen für Unternehmen an. So findet am Montag, 24. November, 9 bis 15 Uhr, in der IHK wieder der Workshop zur Materialfluss-Kostenrechnung statt, der vom REZ kostenfrei angeboten wird (Information und Anmeldung: www.ihk-nuernberg.de/E1201).
IHK-Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Robert Schmidt | Katharina Boehlke
Neues Museum Nürnberg - Ausgezeichnet für Recycling geeignet
Das Neue Museum Nürnberg zeigt bis 14. September 2025 in einer Ausstellung besonders originelle Beispiele für Recycling. Im Foyer des Museums sind Produkte zu sehen, die beim „Recycling-Designpreis“ als besonders originell und visionär ausgezeichnet worden sind. Den Wettbewerb für nachhaltiges Design hatte der Arbeitskreis Recycling e. V. in Herford zum elften Mal ausgeschrieben. Die Ausstellung zeigt Produkte, die aus Reststoffen und ausgedienten Gegenstände entstanden sind. Zu sehen sind neben Upcycling-Produkten auch Exponate aus den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Social Design oder Transformationsdesign.
Den ersten Preis gewann der Münchner Designer Sebastian Thies für seinen veganen, fair produzierten Sneaker, der u. a. aus bedruckter Kühlschrank-Isolierung und reflektierendem Glas besteht. Die transparente blaue Gummisohle wurde aus Nitril-Gummihandschuhen mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum hergestellt, die sonst entsorgt worden wären. Den zweiten Preis gewann Mareen Baumeister für ihren Werkstoff „Frumo“, der aus saisonal wechselnden Lebensmittelabfällen und Naturharz hergestellt wird und kompostierbar ist. Verwendet wird er für Bodenbeläge und Möbel. Den dritten Preis verlieh die Jury an Marissa Gaab, die mineralischen Bauschutt (z. B. Betonbrocken) für Wandpaneele oder als Fassadenverkleidung verwendet. Der Besuch der Ausstellung, die in Zusammenarbeit mit dem Museum Herta in Herford gezeigt wird, ist kostenlos. Begleitet wird sie durch eine Reihe von Führungen und Workshops, die das Thema Recycling erlebbar machen sollen.
Quelle: WiM - 2025-08-09
IHK-Ausschuss "Industrie | Forschung | Technologie" - Dr. Robert Schmidt verabschiedet
Dr.-Ing. Robert Schmidt, Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt, wurde bei der jüngsten Sitzung des IHK-Fachausschusses „Industrie | Forschung | Technologie“ verabschiedet.
Schmidt, der 1990 in die IHK eingetreten ist und Ende August in den Ruhestand geht, hatte die Ausschussarbeit jahrzehntelang als Geschäftsführer koordiniert. Ausschussvorsitzender Joachim von Schlenk und die stellvertretenden Vorsitzenden Peter Kurz, Tanja Gubesch und Fadia Nayel würdigten die große Zahl an Aktivitäten und Projekten Schmidts, mit denen er die Region auf Feldern wie Technologietransfer, Innovationsförderung, betrieblichem Umweltschutz und Energietechnik vorangebracht habe.
Ort der Ausschusssitzung war das Helmholtz-Institut Erlangen-Nürnberg für Erneuerbare Energien (HI-ERN).
Quelle: IHK Nürnberg


Veranstaltungsübersicht
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IHK-Fachforum Einsatz von Recyclingbeton im Hochbau
24.09.2025, 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr, Landratsamt Eichstätt, Eichstätt -
Sitzung IHK-Ausschuss „Energie | Klima“ – geschlossener Kreis
15.10.2025, N-ERGIE- Netz GmbH, Nürnberg -
Webinar: Fit für NIS2 – EU Netz- und Informationsrichtlinie verstehen
16.10.2025, 10:00 bis 11:30, online -
Sitzung IHK-Ausschuss „Industrie | Forschung | Technologie“ – geschlossener Kreis
20.10.2025, PETER BREHM GmbH, Weisendorf -
IHK-Fachforum: EU-Verpackungsverordnung
20.10.2025, IHK Nürnberg für Mittelfranken -
BIHK-Webinar: Zu wenig Zeit, zu viele Aufgaben? So finden Sie das passende KI-Werkzeug – oder bauen es selbst
28.10.2025, 10:00 bis 11:30 Uhr, online - IHK-AnwenderClub "Digitale Produktion"
30.10.2025, 14:00 – 18:00 Uhr, Siemens AG, Erlangen
Weitere Veranstaltungen finden Sie hier.
Wissenswertes aus BAYERN
BAYERN
Wasserstoff Urkundenübergabe: 2. Aufruf des Bayerischen Elektrolyseurförderprogramms
Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hat Ende April 2025 im Rahmen des Bayerischen Elektrolyseur-Förderprogramms weitere elf Förderurkunden mit einem Gesamtvolumen von 65 Millionen Euro überreicht. Ziel des auf Länderebene ersten Programms seiner Art ist der Aufbau einer zukunftsfähigen Elektrolyseur-Infrastruktur im Freistaat. Insgesamt werden 150 Millionen Euro für das Programm bereitgestellt. "Mit den neuen Elektrolyseuren legen wir das Fundament für eine starke heimische Wasserstoffwirtschaft“, betonte Aiwanger bei der Übergabe der Förderurkunden. „Die ausgewählten Unternehmen zeigen eindrucksvoll, wie mit Innovationskraft und unternehmerischem Antrieb wichtige Fortschritte möglich sind. Der Wasserstoff aus den geförderten Anlagen kann direkt in der Industrie, im Wärme- und im Mobilitätsbereich eingesetzt werden und leistet damit einen spürbaren Beitrag zur Dekarbonisierung unserer Wirtschaft.“
Gefördert werden Elektrolyseure mit einer Mindestleistung von einem Megawatt. Die im zweiten Förderaufruf ausgewählten Projekte sehen die Errichtung von Elektrolyseuren mit einer elektrischen Leistung zwischen fünf und zehn Megawatt vor und konnten vor allem im Bereich der Fördereffizienz überzeugen – also der prognostizierten Wasserstoffproduktionsmenge pro eingesetztem Förder-Euro. Zusätzliche Kriterien waren Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, technologische Umsetzbarkeit sowie die regionale Verwendung des Wasserstoffs.
„Die geförderten Projekte stehen exemplarisch für das, was wir unter einer zukunftsorientierten Wasserstoffwirtschaft verstehen: effizient, regional verankert und mit Blick auf reale Anwendungsmöglichkeiten. Dass die Nachfrage auch im zweiten Förderaufruf das vorhandene Budget deutlich überstiegen hat, zeigt: das Interesse und die Notwendigkeit in der bayerischen Wirtschaft ist groß", erklärte Aiwanger.
Projektträger ist die VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ), die das Förderprogramm im Auftrag des Freistaats umsetzt. Zu den jetzt geförderten Unternehmen gehören:
· Airport Energy Management GmbH (Unterallgäu)
· Energie Schwaben GmbH (Augsburg, Neu-Ulm, Neuburg-Schrobenhausen)
· Tyczka Hydrogen GmbH (Schweinfurt)
· hy.1 GmbH & Co. KG/GP JOULE (Augsburg)
· Fahrner Energy GmbH (Straubing-Bogen)
· Stahlwerk Annahütte Max Aicher GmbH & Co. KG (Berchtesgadener Land)
· PAC Jaspis GmbH & Co. KG (Bamberg)
· ESB Erneuerbare Energien GmbH (Fürstenfeldbruck)
· SUW Energie GmbH (Neu-Ulm)
Zum Abschluss dankte Aiwanger den Projektverantwortlichen für ihren Einsatz.
Quelle: Pressemitteilung vom 28.04.2025
Materialeffizienz: ESTEM-Webtool zur Ermittlung eingesparter Treibhausgas-Emissionen
Das ESTEM-Webtool mit dem zugrundeliegenden ESTEM-Berechnungsverfahren dient dazu, die Klimawirksamkeit von Materialeffizienz-Maßnahmen abzuschätzen.
ESTEM steht für „Einfache standardisierte Vorgehensweise zur Ermittlung eingesparter Treibhausgas-Emissionen von Projekten zur Materialeffizienz“. Das ESTEM-Webtool dient dazu, die Klimawirksamkeit von geplanten oder durchgeführten Maßnahmen aus dem Bereich der betrieblichen Materialeffizienz abzuschätzen.
Mit einem standardisierten Berechnungsverfahren werden die Treibhausgasemissionen (THG) genau erfasst. Als Ergebnis liefert das ESTEM-Webtool einen Bewertungsmaßstab für Materialeffizienz-Maßnahmen in Bezug auf diese eingesparten oder durch Materialien und Energie verursachten Treibhausgas-Emissionen.
Der Bewertungsmaßstab bietet Unternehmen und Beratern eine hilfreiche Grundlage, um Projekte und Maßnahmen zur Materialeffizienz im Betrieb miteinander zu vergleichen. Es kann zudem unterstützend bei der Vergabe von Fördermitteln sein.
Das kostenfreie Webtool fokussiert sich explizit auf den effizienteren Einsatz von Materialien, wie er beispielsweise in der VDI-Richtlinie 4800 Blatt 1 beschrieben ist.
Den Umgang mit dem Webtool sowie weitere Inhalte zur Ermittlung von THG-Emissionen lernen Sie im Spezialisierungskurs „Ermittlung eingesparter Treibhausgas-Emissionen“. Der Kurs wird mehrfach und vom VDI ZRE, gemeinsam mit Partnern wie dem REZ, angeboten. Mehr Informationen zum Kursinhalt und zur Anmeldung finden Sie unter www.ressource-deutschland.de.
Ansprechpartner:
Ressourceneffizienz-Zentrum (REZ) Bayern
REZ | 0821 9071-5276 | rez@lfu.bayern.de
„Keine Experimente bei der Energieversorgung“ -Der BIHK warnt vor Aufteilung Deutschlands in fünf Strompreiszonen
Die Wirtschaft in Bayern spricht sich entschieden gegen die Ende April veröffentlichte Empfehlung des Verbands der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) aus, Deutschland in bis zu fünf Strompreiszonen aufzuteilen. Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) wiederholt daher seine Forderung an die künftige Bundesregierung, sich für den Erhalt der einheitlichen Strompreiszone einzusetzen. „Hierfür muss es schnell Gespräche mit den deutschen Nachbarstaaten geben“, sagt BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl.
Der BIHK warnt ausdrücklich vor einer Fünfteilung der deutschen Strompreiszone. „Für unsere Wirtschaft in ihrer ganzen Breite und Vielfalt – aber gerade für unsere energieintensive Industrie – wäre das ein falscher Schritt mit gravierenden Folgen. Zum einen lässt die künstlich geschaffene Zonenteilung die Energiekosten bei uns in Bayern und ganz Süddeutschland steigen. Das verschärft die wirtschaftliche Krise und schwächt am Ende die deutsche Wirtschaft insgesamt“, so Gößl. „Zum anderen lässt sich die Annahme, dass die Aufteilung in verschiedene Strompreiszonen den Erneuerbaren Energien einen Schub verleiht, in anderen Ländern nicht bestätigen. Das Gegenteil wird der Fall sein: Durch die jahrelange Umstellung und den Umbau der entsprechenden Stromgebiete droht massive Unsicherheit. Notwendige Investitionen in Erneuerbaren Energie und den Netzausbau bleiben auf der Strecke.“
Zudem betont der BIHK im Einklang mit den deutschen Übertragungsnetzbetreibern, dass die vorgelegten Simulationsrechnungen nicht ausreichen, um belastbare Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. So werden inzwischen veraltete Prognosedaten aus dem Jahr 2019 verwendet und berücksichtigen die Fortschritte beim Netzausbau zu wenig. Außerdem stellt der Verband am Ende seiner Analyse die eigenen Empfehlungen mit Gegenargumenten zu den wirtschaftlichen Folgen selbst in Frage. „Experimente bei der Energieversorgung können und dürfen wir uns nicht leisten“, macht Gößl deutlich. Er fordert zugleich: „Anstatt einer Zersplitterung der Strommärkte in Europa brauchen wir in der EU einen großen einheitlichen Strommarkt mit grenzüberschreitendem Netzausbau.“
Quelle: Pressemitteilung BIHK
IHK-Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Robert Schmidt | Dr. Ronald Künneth
Chemikalien: PFAS in Feuerlöschschäumen
Feuerlöschschaum ist ein unverzichtbares Hilfsmittel zur Brandbekämpfung – insbesondere bei Bränden von Flüs-sigkeiten wie Öl, Benzin oder Alkohol. Einige Schaummittel, insbesondere sogenannte AFFF-Schäume, verdanken ihre hohe Löschwirkung dem Zusatz von PFAS (per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen). Diese Stoffe ermöglichen das schnelle Ersticken der Flammen durch einen wasserbasierten Film – bringen jedoch gravierende Umwelt- und Gesundheitsrisiken mit sich.
Was sind PFAS – und warum sind sie problematisch?
PFAS sind extrem langlebige Industriechemikalien, die in der Umwelt kaum abgebaut werden, weshalb man sie als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet. Gelangen sie einmal in Böden, Gewässer oder die Luft, bleiben sie dort über Jahrzehnte hinweg bestehen und verbreiten sich über weite Strecken, sodass sie mittlerweile weltweit im Trinkwas-ser nachgewiesen werden. Zudem reichern sie sich in Pflanzen, Tieren und im menschlichen Körper an. Für einige PFAS ist bereits nachgewiesen, dass sie vermutlich krebserzeugend wirken, das Hormonsystem beeinflussen oder das Immunsystem schwächen – und das schon in sehr geringen Konzentrationen. Auch bei vielen weiteren Stoffen dieser Gruppe wird eine ähnliche Wirkung angenommen. Besonders gefährdet sind Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder.
Gesetzliche Regelungen: Was ist verboten – und ab wann?
Der Umgang mit PFAS-haltigen Löschschäumen wird aufgrund der vorstehenden Eigenschaften zunehmend reguliert – vor allem durch die POP-Verordnung (EU) 2019/1021 und die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Zahlreiche PFAS wie PFOS, PFOA, PFHxS und langkettige PFCAs (C9–C14) sowie deren Vorläuferverbindungen, die in der Umwelt zu den vorgenannten Alkylverbindungen abgebaut werden können, sind bereits verboten oder unterliegen schrittweisen Beschränkungen.
Seit dem 4. Juli 2025 dürfen Löschschäume mit C9–C14 PFCAs nur noch verwendet werden, wenn die Konzent-ration im Schaummittel unter dem Grenzwert von 0,025 mg/kg für die Summe der C9–C14 PFCA liegt. Restbe-stände, die den Grenzwert überschreiten, gelten dann als gefährlicher Abfall und müssen entsprechend entsorgt werden. Für PFOA gilt ein analoges Verwendungsverbot ab dem 3. Dezember 2025. Weitere Verbote, etwa für PFHxA, treten ab April 2026 in Kraft – mit wenigen Ausnahmen, die Übergangsfristen bis 2029 gewähren.
Über die bestehenden Regelungen hinaus plant die Europäische Union ein weitreichendes Verbot von PFAS in Feuerlöschschäumen. Ein entsprechender Vorschlag zur Änderung der REACH-Verordnung liegt bereits vor und befindet sich in der finalen Bewertung durch die EU-Kommission. Dieser sieht eine schrittweise Reduktion und schließlich ein vollständiges Verbot von PFAS-haltigen Löschschäumen vor.
Umstellung auf PFAS-freie Alternativen: Was kann stattdessen verwendet werden? Was ist zu beachten?
Der Markt bietet inzwischen leistungsstarke, PFAS-freie Schaummittel auf Polymerbasis an, die mit den Anforderungen moderner Brandbekämpfung Schritt halten – viele davon mit Praxiserfahrung aus Industrie und auf Flughäfen. Die Umstellung ist jedoch technisch anspruchsvoll: Tanks und Leitungen müssen gereinigt oder ausgetauscht werden, da PFAS-Rückstände fluorfreie Produkte verunreinigen können. Auch die Zumischtechnik und die physikalischen Eigenschaften (z. B. Viskosität, Verschäumung) unterscheiden sich – entsprechend wichtig sind Produkt-tests und Schulungen des Personals.
Betriebe, die noch PFAS-haltige Löschmittel vorhalten – sei es in stationären Anlagen, mobilen Behältern oder Feuerlöschern – sollten umgehend prüfen, ob ihre Produkte von den Verboten betroffen sind. Bestehende Lager-bestände sollten durch ein Fachlabor auf ihren PFAS-Gehalt analysiert werden. Zudem sollte die Entsorgung recht-zeitig geplant und dokumentiert werden. Unternehmen, die jetzt aktiv werden, sichern nicht nur ihren rechtskonformen Betrieb, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Das Umweltbundesamt bietet einen praxisorientierten Leitfaden zum Austausch PFAS-haltiger Löschschäume. Die Publikation enthält Hinweise zu Vorschriften, Analyse, Technik und Entsorgung:
www.umweltbundesamt.de/publikationen/austausch-von-pfas-haltigen-feuerloeschschaeumen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern. Zuständig ist das dortige Dezernat 4, das Sie unter der nachfolgenden Telefonnummer und E-Mail-Adresse erreichen.
Telefon: 0871 808-1704
marktueberwachung@reg-nb.bayern.de
IHK-Ansprechpartner:
Dr. Ronald Künneth | Katharina Boehlke
Gemeinsame Projekte für mehr Ressourcen-Effizienz
Die seit 2016 bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) und dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) e.V. wurde erneut unterzeichnet und die daraus resultierende Zusammenarbeit gefestigt.
Die seit 2016 bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen dem BIHK e.V. und dem Bayerischen Landesamt für Umwelt wurde erneut unterzeichnet. Beide Parteien trafen sich dazu in der IHK für München und Oberbayern.
Somit kann die enge bayernweite Zusammenarbeit zwischen dem Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ) im LfU sowie den neun bayerischen IHKs fortgeführt werden. Dies wird gelebt und gestärkt seit Beginn an unter anderem durch die Ansiedlung von REZ-Mitarbeitenden bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken und der IHK für München und Oberbayern.
Die Vorteile dieser Partnerschaft liegen auf der Hand: Die Stärken werden gebündelt, der Austausch aufgrund von Erfahrungen der Kooperationspartner geteilt, Kompetenzen gesteigert oder gemeinsam Projekte erarbeitet und vorangetrieben. Einige Beispiele für eine erfolgreiche Zusammenarbeit, neben gemeinsamen Fachveranstaltungen, sind: die Wanderausstellung „Ressourceneffizienz – Weniger ist mehr!“, die Energie- und Ressourcenscouts oder Broschüren wie „Recyclingfähige und nachhaltige Verpackungen – ein Leitfaden für Unternehmen“.
Hier geht es zur vollständigen Pressemitteilung: Pressemitteilung Kooperationsvereinbarung
Quelle: REZ | 0821 9071-5276 | rez@lfu.bayern.de
IHK-Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Robert Schmidt | Katharina Boehlke

Wissenswertes aus DEUTSCHLAND
DEUTSCHLANDIEA-Energiepolitikbericht Deutschland 2025
Die Internationale Energieagentur (IEA) hat im April 2025 ihre turnusmäßige Bewertung der deutschen Energiepolitik vorgelegt. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Deutschland nach dem Ausstieg aus Kernenergie, Kohle und russischem Gas seine Energieversorgung sicher, klimafreundlich und bezahlbar umgestalten kann. Die IEA sieht Deutschland dabei an einem „Wendepunkt der Energiewende“.
Zentrale Befunde
- Klimaziele: Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden, Zwischenziel 2030: -65 % gegenüber 1990.
Bis 2024: -48 %.
- Stromsektor: 2024 Emissionsrückgang um 11 % durch Kohleausstieg.
- Gebäudesektor: 32 Mt CO2eq Überschuss bis 2030 mit Blick auf die Vorgaben des
Klimaschutzgesetzes erwartet.
- Verkehr: Größte Lücke – rund 180 Mt CO2eq über dem Budget.
- Kosten: Hohe Strompreise belasten Haushalte und Industrie.
- Finanzierung: KTF 2024 auf 49 Mrd. EUR reduziert, Unklarheiten über künftige Mittelverfügbarkeit.
Fokusbereiche der IEA
1. Elektrizitätssystem:
Ziel: 80 % Erneuerbare bis 2030. Notwendig sind Netzausbau, Speicher, Flexibilität und smarte Steuerung.
2. Wärmesektor:
Fokus auf Wärmepumpen, Fernwärme und kommunale Wärmeplanung zur Dekarbonisierung der
Gebäude.
3. Verkehr:
Ziel von 15 Mio. E-Autos bis 2030 gefährdet. Ladeinfrastruktur und politische Anreize unzureichend.
4. Wasserstoff:
Nachfrageanreize und Planungssicherheit fehlen. CfDs `Contracts for Differences`, Standards und öffentliche Beschaffung empfohlen.
Zehn zentrale Empfehlungen der IEA
1. Langfristige politische und regulatorische Stabilität sichern
→ Investitionen in klimafreundliche Technologien brauchen verlässliche Rahmenbedingungen.
2. Dekarbonisierung des Verkehrssektors deutlich beschleunigen
→ Bonus-Malus-System, Flottenziele, Ladeinfrastruktur, bessere Koordination.
3. Rolle von Erdgas im Übergang klar definieren
→ Ein konsistentes Ausstiegsszenario schaffen, um Investitionen zu ermöglichen.
4. Strompreise senken und Wettbewerbsfähigkeit sichern
→ Netzentgelte, Entlastungen für Industrie, faire Kostenverteilung.
5. Klare lokale Preissignale zur Systemoptimierung einführen
→ Anreize für standortgerechte Einspeisung und Netznutzung schaffen.
6. Smart Meter flächendeckend ausrollen
→ Grundlage für flexible, dezentrale Energienutzung schaffen.
7. Großspeicher zügig und strategisch ausbauen
→ Speicherstrategie zügig umsetzen, Ausschreibungen starten.
8. Kommunale Wärmeplanung stärken und koordinieren
→ Kommunen benötigen Ressourcen zur Planung und Umsetzung.
9. Wärmepumpen und Fernwärme als zentrale Optionen verankern
→ Kommunikation und Förderpolitik auf diese Optionen ausrichten.
10. Gezielte Nachfrage nach grünem Wasserstoff stimulieren
→ CfDs, grüne Produktstandards und öffentliche Beschaffung einsetzen.
Finanzierung und Umsetzung
Ein zentrales Querschnittsthema der IEA-Analyse ist die Frage der praktischen Umsetzung – insbesondere die Finanzierung der Energiewende. Zwar bestehen in Deutschland ambitionierte Ziele und ein breiter politischer Konsens, doch viele Maßnahmen scheitern bislang an Ressourcen, Koordination und Planungsunsicherheit.
- Klimatransformationsfonds (KTF):
Zentrales Finanzierungsinstrument, 2024: 49 Mrd. EUR (nach Kürzung um 12 Mrd. EUR infolge eines
Verfassungsgerichtsurteils).
- Verteilung der Mittel:
- 40 % für die Wärmewende
- 31 % zur Senkung der Energiekosten
- Weitere Mittel für Mobilität, Digitalisierung, Wasserstoff
- Risiken:
Fehlende Mittel für kommunale Wärmeplanung, soziale Abfederung und Innovationsförderung.
- Empfehlung:
Finanzierungsfragen frühzeitig in die Gesetzesplanung integrieren und sozial flankieren.
Fazit der IEA
Deutschland hat gute gesetzliche Grundlagen und klare Ziele. Entscheidend ist nun die Umsetzung – vor allem in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Wasserstoff. Die Finanzierung bleibt ein kritischer Engpass. Die IEA ruft zu mehr Koordination, Verlässlichkeit und technologischer Offenheit auf.
Denn vollständigen Bericht finden Sie hier: Germany 2025 Energy Policy Review
Quelle: DIHK-Vanessa Weis
Vollzugshinweise der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI)
Die LAI hat zwei neue Vollzugshinweise zu Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) veröffentlicht. Außerdem wurden Auslegungsfragen zu verschiedenen Verordnungen zur Durchführung des BImSchG (BImSchV) und der TA Luft ergänzt.
Der Hinweis "BImSchG-Novelle Klimaschutz und Beschleunigung" konkretisiert die Gesetzesänderungen hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens. Dabei werden Aspekte wie der Projektmanager (§ 2b der 9. BImSchV), die elektronische Antragsstellung (§ 10 Absatz 1 BImSchG und § 5 der 9. BImSchV), die Beteiligung der Behörden sowie die Genehmigungsfristen (§ 10 Absatz 5 BImSchG) und der vorzeitige Beginn (§ 8a BImSchG) behandelt.
Die Vollzugshinweise „Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“ konzentrieren sich speziell auf die Fristenregelung nach § 10 Absatz 6a BImSchG und § 7 der 9. BImSchV. Die formelle Vollständigkeit der Antragsunterlagen ist von zentraler Bedeutung für den Beginn der Fristen im Genehmigungsverfahren.
Darüber hinaus wurden auch Auslegungsfragen zur TA Luft sowie zur 44. BImSchV (Mittelgroße Feuerungsanlagen) und zur 31. BImSchV (Lösemittel) ergänzt oder neu veröffentlicht.
Alle relevanten Veröffentlichungen finden Sie auf der Internetseite der LAI.
Quelle: DIHK - Hauke Dierks
BMWE veröffentlicht Weißbuch Wasserstoffspeicher
Am 17. April 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) das Weißbuch Wasserstoffspeicher (PDF, nicht barrierefrei, 2 MB)veröffentlicht Das Weißbuch stellt folgendes fest:
- Bis 2030 wird ein Wasserstoffspeicherbedarf von bis zu 7 TWh erwartet, der bis 2045 auf bis zu 80 TWh steigen sollte – getrieben vor allem durch industrielle Anwendungen und Rückverstromung in Kraftwerken. Europaweit liegt der Bedarf perspektivisch bei bis zu 161 TWh.
- Norddeutschland wird als Hauptstandort für Produktion und Speicherung (Salzkavernen, Nähe zu Offshore-Wind) hervorgehoben.
- Deutschland verfügt über umfassende Potenziale, insbesondere in Salzkavernen (aktuell: TRL Level 5/ Demonstrationsphase). Die Umstellung bestehender Erdgas- und Erdölspeicher kann dabei 20 – 50 % des deutschen Speicherbedarfs bis 2040 abdecken – deutlich schneller und kosteneffizienter als Neubau. Obertägige Speicher, wie Druck- und Flüssigwasserstoffspeicher, sollen für kurzzeitige Speicherung und dezentrale Anwendungen ebenfalls eingesetzt werden.
- Laut das BMWK könnte „die Umwidmung und technische Umstellung von Salzkavernen mit einem ambitionierten Rechtsregime innerhalb von sechs Jahren erfolgen, wobei die reine Bauzeit ca. drei Jahre dauert. Neubauprojekte benötigen hingegen bis zu zwölf Jahre.“ Das BMWK plant daher, das Verfahren zur Errichtung und Umwidmung von Speichern u. a. durch das angekündigte Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz zu verkürzen. Der Zugang zu Speichern soll zudem diskriminierungsfrei und regulatorisch klar ausgestaltet werden.
- Es wird auf eine Finanzierungslücke von bis zu 18 Mrd. € hingewiesen. Um Investitionsrisiken zu verringern, werden verschiedene Förderansätze diskutiert, darunter erlösbasierte Differenzverträge, Investitionszuschüsse, Amortisationskonten und eine indirekte Förderung über gesicherte Wasserstoffnachfrage (z. B. durch Klimaschutzverträge oder Quoten).
Quelle: DIHK - Louise Maizieres
Umweltmanagementsystem nach EMAS: Gewappnet für politische Umbrüche und gesetzliche Unsicherheiten sowie Unterstützer für glaubwürdige Transformationspläne
Energieeffizienzgesetz, CSRD, Lieferkettengesetz, Omnibusverordnung – viele Gesetze sind aktuell in Bewegung und schaffen vermehrt Unsicherheit bei der Geschäftsplanung. Worauf kann man sich noch verlassen und wie kann man proaktiv damit umgehen?
Die erneute Präsidentschaft von Donald Trump wirkt wie ein Hurricane auf die Weltwirtschaftspolitik. Protektionismus und Zollstreit dominieren den Welthandel. Die Europäische Kommission rudert bei Nachhaltigkeit zurück, um Unternehmen bürokratisch zu entlasten und vermeintlich deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Auch die neue Bundesregierung plant, die nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten für Unternehmen zu reduzieren. Faire Arbeitsbedingungen und Klimaschutz scheinen nur noch nachrangig eine Rolle zu spielen. Wie sollen Unternehmen damit umgehen?
Was soll sich mit der EU-Omnibusverordnung ändern?
Unternehmen, die laut CSRD ab 2025 berichtspflichtig sind, müssen erst ab 2027 berichten. Dies wurde bereits vom Europäischen Rat beschlossen. Weitere Vorschläge für Vereinfachungen im Rahmen des Omnibusvorhabens müssen noch abgestimmt werden, u.a. eine deutliche Verringerung der zu berichtenden Datenpunkte der ESRS (Europäischer Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung) oder die Überlegung, den freiwilligen VSME-Standard an Stelle der ESRS zu verwenden. Ebenso in der Diskussion steht, den Anwenderkreis nur noch auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitende und 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von 25 Mio. Euro zu reduzieren. Des Weiteren sollen Berichtspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie verringert und analog zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CS3D) auf die größten Unternehmen beschränkt werden.
Das steht im Koalitionsvertrag
Die neu gewählte Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD unterstützt in ihrem Koalitionsvertrag das Vorhaben der EU-Omnibusverordnung. Zusätzlich sollen Pflichten für KMU reduziert werden. So sollen Energieeffizienzgesetz und Energiedienstleistungsgesetz vereinfacht und inhaltlich auf EU-Recht zurückgeführt werden. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll durch ein neues Gesetz ersetzt werden, welches nur die Minimalanforderungen der CS3D erfüllt.
Nachhaltigkeit ein Wettbewerbsnachteil?
Wer eine gute Datenlage über die eigene Organisation und das Marktumfeld schafft, kann besser strategische Entscheidungen treffen. Die Anforderungen der Stakeholder zu berücksichtigen, die eigene Wertschöpfungskette im Blick zu behalten, zeugt von Verantwortungsbewusstsein und unternehmerischer Weitsicht. Transparente Kommunikation und Berichterstattung schaffen Vertrauen - ob in Geschäftsbeziehungen, gegenüber Behörden oder der eigenen Belegschaft. Eine nachhaltige Unternehmensführung stärkt die Akzeptanz des unternehmerischen Handelns, sichert langfristigen Erfolg und Resilienz gegenüber einem unbeständigen Umfeld.
Wie unterstützt EMAS?
Die Lage ändert sich beständig. Sie zu reflektieren und Schlüsse daraus zu ziehen wird zum Muss. Ein systematischer Ansatz wie mit EMAS kann dabei helfen, regelmäßig den Kontext der eigenen Organisation genauer zu analysieren, sowie Risiken und Chancen klarer abzuschätzen.
Was bringt das konkret:
- Mit EMAS haben Sie gesetzliche Neuerungen vorausschauend im Blick und erhalten mit der Prüfung durch Umweltgutachter*innen Rechtssicherheit im Umweltbereich.
- EMAS beinhaltet eine transparente und extern validierte Berichterstattung. Damit erhöhen Sie die Transparenz und Glaubwürdigkeit gegenüber Auftraggebern, Kund*innen und anderen Stakeholdern.
- Gesetze fordern zunehmend den Nachweis von Managementsystemen, wie aktuell die Industrieemissionsrichtlinie (IED) oder das Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Mit der EMAS-Architektur und einer entsprechenden Ausgestaltung ebnen Sie den Weg, um diese Anforderungen zu erfüllen.
Betrachtet man die europäische und nationale Gesetzgebung zusammen, haben Sie mit EMAS auch in Zukunft Ihre Sorgfalts- und Berichtspflichten im Blick. Das EMAS-Managementsystem bietet einen echten Verbesserungsansatz und eine glaubhafte Kommunikation durch die validierte Umwelterklärung.
EMAS – Partner für Umweltpolitik und -vollzug
Nicht nur Anwender*innen profitieren. EMAS baut ebenso eine Brücke zur Umweltpolitik und zum nachgelagerten Vollzug. Die Gesetzgebung könnte den Ball dahingehend verstärkt aufgreifen und ausbauen, z.B. durch eine Harmonisierung von Berichtspflichten. Auch im Bereich der Digitalisierung gibt es mit der digitalen EMAS-Plattform bereits Ansätze, um zukünftig eine digitale Schnittstelle zwischen Unternehmen und Behörden zu schaffen, die bürokratischen Aufwand für beide Seiten verringern kann.
Quelle: EMAS
Unternehmen stehen zunehmend vor der Herausforderung, klare Strategien zur Reduktion ihrer Klimaauswirkungen zu entwickeln – sei es aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder gesellschaftlicher
Erwartungen. Ein neues Diskussionspapier des Umweltgutachterausschusses (UGA) zeigt auf, welche Kriterien aussagekräftige und belastbare Transformationspläne erfüllen sollten und
inwiefern Organisationen EMAS bei dessen Erstellung als sinnvolle Unterstützung nutzen können.
Transformationspläne legen dar, welche Schritte eine Organisation in den kommenden Jahren und Jahrzehnten hinsichtlich der Reduktion ihrer eigenen Klimaauswirkungen plant. Gleichzeitig dienen
sie als Kommunikationswerkzeug, um Stakeholder, Investoren oder Aufsichtsbehörden über Risiken, Chancen und finanzielle Bedarfe der Transformation zu informieren.
Welchen Beitrag leistet EMAS?
Mit EMAS identifizieren Organisationen Risiken und Chancen und berücksichtigen Erwartungen kritischer Stakeholder. Mithilfe des PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) verbessern Organisationen ihre Umweltleistung kontinuierlich, drittgeprüft und verifiziert durch zugelassene Umweltgutachter*innen und veröffentlicht in der Umwelterklärung. Darüber hinaus binden sie mit EMAS die gesamte Belegschaft bis zur Geschäftsleitung aktiv ein. Die unabhängige, externe Überprüfung sorgt für Glaubwürdigkeit, Transparenz und Vertrauen in den Aussagen zur Transformationsplanung.
Das Diskussionspapier analysiert die Merkmale aussagekräftiger Transformationspläne. Ein tabellarischer Vergleich zeigt, wie EMAS konkretisiert und ergänzt werden kann, um einen Transformationsplan vollständig abzubilden, beispielsweise nach den Anforderungen der ESRS. Das Papier kommt zu dem Ergebnis, dass mit EMAS bereits die Ausgangsbasis besteht, um belastbare Netto-Null-Strategien aufzustellen und Transformationspläne glaubwürdig umzusetzen.
Weiterführende Informationen:
• Diskussionspapier Transformationspläne mit EMAS glaubwürdig umsetzen (UGA, Mai 2025)
Quelle: UGA (Umweltgutachterausschuss)
Verpackungsregister: Urteil zu Permanenttragetaschen
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage eines Unternehmens aus dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) gegen einen Einordnungsbescheid der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) abgewiesen.
Es bestätigte erstinstanzlich, dass Permanenttragetaschen systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind. Das Urteil hat enorme Tragweite für Unternehmen fast aller Branchen, neben dem LEH beispielsweise für Drogerie-, Bau-, Garten-, Mitnahmemöbelmärkte, Tierbedarf oder Spielwaren. Denn es bedeutet: Wer seinen Kund*innen Permanenttragetaschen anbietet, ist vorbehaltlich einer abschließenden Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht verpflichtet, das Recycling dieser Verpackungen zu finanzieren.
Das Gericht hat die Sprungrevision zugelassen, das Revisionsverfahren ist bereits anhängig. Damit wird das erstinstanzliche Urteil nun direkt in der letzten Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht überprüft. Wird dieses dort bestätigt, wäre rechtsverbindlich geklärt, dass alle Unternehmen, die diese Tragetaschen an ihre Kunden abgeben, das Recycling dieser finanzieren müssen. Einzelheiten zum erstinstanzlichen Urteil entnehmen Sie bitte der untenstehenden Pressemitteilung.
Die ausführliche Urteilsbegründung finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite im neuen Bereich Gerichtsentscheidungen.
Da die Frist zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung/en jährlich näher rückt, müssen Unternehmen und Prüfer, die neueste Rechtsprechung sowie bereits ergangene Einordnungsentscheidungen in ihre Prüfungen einbeziehen. Zudem sind Prüfer gut beraten, zur Ermittlung der Systembeteiligungspflicht von Verpackungen den Katalog der ZSVR heranzuziehen.
Relevante Informationen und hilfreiche Links zum Thema Vollständigkeitserklärung sind auf Deutsch und Englisch verfügbar.
Quelle: DIHK
DIHK-Energiewende-Barometer 2025 - Jedes dritte Unternehmen bewertet Auswirkungen der Energiewende negativ
Unsicherheiten und hohe Energiepreise belasten Investitionsentscheidungen
Die Unternehmen in Deutschland können die Transformation nur stemmen, wenn sie dadurch nicht ihre Wettbewerbsfähigkeit einbüßen. Das ist ein zentrales Ergebnis des Energiewende-Barometers der IHK-Organisation 2025. Die Umfrage, an der sich etwa 3.600 Unternehmen über Branchen und Regionen hinweg beteiligt haben, zeigt das aktuelle Stimmungsbild der Unternehmen zur Energiewende.
„In vielen Betrieben dominieren aktuell Skepsis und Verunsicherung beim Stichwort Energiewende“, sagt Achim Dercks, stellvertretender DIHK-Hauptgeschäftsführer. „Hohe Kosten, untragbare Bürokratie und die insgesamt herausfordernde wirtschaftliche Situation führen dazu, dass weniger Kapazitäten und finanzielle Mittel für Klimaschutz zur Verfügung stehen. Viele Industrieunternehmen verlassen den Standort schrittweise – bei großen Industriebetrieben sogar mit weiter steigender Tendenz. Hinzu kommt Unsicherheit darüber, welchen Kurs die neue Regierung in der Energiewende einschlägt. Die Folge: Die Unternehmen warten ab. Die Energiewende steht vielerorts auf Standby.“
Unternehmen weiterhin skeptisch
Auf einer Skala von minus 100 (sehr negativ) bis plus 100 (sehr positiv) beurteilen die Unternehmen die Energiewende dieses Jahr im Schnitt mit einem Wert von minus 8,3. Damit ist die Sicht auf die Energiewende zwar nicht mehr ganz so skeptisch wie im Vorjahr (minus 20), liegt aber weiterhin im negativen Bereich. Die Sorge um die Wettbewerbsfähigkeit treibt viele Unternehmen um. So beurteilt mehr als jedes dritte (36 Prozent) die Auswirkungen der Energiewende auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit negativ, nur jedes vierte positiv.
Das DIHK-Energiewende-Barometer zeigt aber auch: Die Mehrheit der Unternehmen steht grundsätzlich zu dem Ziel, klimaneutral zu werden. So setzen sich 89 Prozent der Unternehmen und damit die ganz überwiegende Mehrheit ein eigenes Ziel in Bezug auf die Klimaneutralität bis spätestens 2045. Viele von ihnen wollen sogar schon früher klimaneutral werden: 43 Prozent der beteiligten Unternehmen planen dies schon bis zum Jahr 2040, 26 Prozent sogar bis zum Jahr 2030. Sechs Prozent der Unternehmen gaben an, bereits klimaneutral zu sein.
Als größtes Hemmnis auf dem Weg zur Klimaneutralität sehen die meisten Unternehmen die ausufernde Bürokratie, gefolgt von unzureichenden Informationen und fehlender Planungssicherheit. Eine weitere große Hürde sind lange Genehmigungsverfahren sowie fehlende Infrastruktur.
Hohe Energiepreise belasten Unternehmen
Die hohen Energiepreise sind weiterhin ein Thema für die Unternehmen. Etwa die Hälfte der Unternehmen berichtet von gestiegenen Preisen für Strom und Wärme in den vergangenen zwölf Monaten. „Unternehmen in Deutschland zahlen deutlich mehr für Strom und Wärme als ihre Wettbewerber in anderen Ländern. Geld, das an anderer Stelle fehlt, nicht zuletzt bei den Investitionen in Transformation der Industrie“, erklärt Dercks.
Tatsächlich stellen laut Energiewende-Barometer Unternehmen Investitionen besonders in Klimaschutzmaßnahmen im Vergleich zum Vorjahr zurück. 41 Prozent aller Unternehmen und sogar 63 Prozent der Industrieunternehmen sehen sich durch die hohen Energiepreise vor allem gegenüber ihren internationalen Konkurrenten benachteiligt. Inzwischen schränkt mehr als jedes zweite große Industrieunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern (59 Prozent) aufgrund der hohen Energiekosten seine Produktion im Inland ein beziehungsweise plant, es zu tun. Dies ist nochmal eine Steigerung gegenüber den Vorjahren.
Forderungen an die Politik: Weniger Bürokratie, mehr Verlässlichkeit in der Infrastruktur
Damit die Energiewende in den Betrieben wieder in Schwung kommt, haben die Unternehmen klare Vorstellungen: 82 Prozent der Unternehmen fordern, dass die Politik die Steuern und Abgaben auf den Strompreis senkt. Auch bessere Rahmenbedingungen für Eigenversorgung und Direktlieferverträge (PPAs) sind für vier von fünf Unternehmen (81 Prozent) wichtig. Fast drei Viertel der Unternehmen (72 Prozent) fordern eine verlässliche Infrastruktur. Jeweils rund die Hälfte der Unternehmen befürworten einen Rechtsrahmen für die CO2-Abscheidung und -Speicherung sowie einen breiten Zugang zu Wasserstoff.
„Die Rückmeldungen aus den Unternehmen zeigen deutlich: Es braucht dringend eine Generalüberholung der deutschen Energiepolitik“, sagt Dercks. „Die erfolgreiche Transformation der Wirtschaft ist nur möglich mit praktikablen und attraktiven Rahmenbedingungen für die Unternehmen.“
Über das Energiewende-Barometer:
An der Umfrage haben sich 3.600 Unternehmen beteiligt. Die Antworten stammen zur Hälfte aus der Dienstleistungsbranche (56 Prozent), gefolgt von Industrieunternehmen (23 Prozent) und Handel (15 Prozent). Unternehmen der Bauwirtschaft sind mit 6 Prozent am wenigsten vertreten. Sie zeigt ein repräsentatives Stimmungsbild der gewerblichen Wirtschaft vor Ort gebildet (branchen-, regionen- sowie unternehmensgrößenbezogene Unternehmensansprache). Die Aggregation auf Bundesebene erfolgt über eine regionale und branchenbezogene Gewichtung, die auf Beschäftigtenzahlen basiert. Alle Daten der Auswertungen sind gewichtete Zahlen. Die Befragung fand vom 10. bis zum 30. Juni 2025 statt.
Das vollständige DIHK-Energiewendebarometer 2025 finden Sie hier: 20250728_ EWB-2025_Auswertung_final.pdf (PDF, nicht barrierefrei, 786 KB)
Quelle: DIHK
Mit Stromspeichern die Potenziale erneuerbarer Energien heben
DIHK-BVES-Leitfaden informiert über den Einsatz in Industrie und Gewerbe
Die Energiewende braucht Energiespeicher. Welche Möglichkeiten heutige Technologien den Unternehmen dabei bieten, hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) jetzt gemeinsam mit dem Bundesverband Energiespeicher (BVES) in einem Leitfaden zusammengefasst.
In puncto erneuerbare Energien eröffnen sich für die Breite der deutschen Wirtschaft mittlerweile neue Optionen: Innovative Speichertechnologien ermöglichen neue Umsatzströme, Einsparungen durch Effizienzgewinne oder ein effizientes Laden der Fahrzeugflotte ohne größeren Netzanschluss. Zudem verspricht eine unterbrechungsfreie Stromversorgung eine längere Lebensdauer für Maschinen und geringere Wartungskosten für Anlagen.
Diese und viele weitere Vorteile möchten DIHK und BVES den Betrieben mit ihrem neuen Leitfaden nahebringen. Ziel ist es, Unternehmen die Geschäftsmodelle und Rahmenbedingungen bei der Integration von Energiespeichern in das betriebliche Umfeld zu erläutern.
Auf 23 Seiten werden neben der Bedeutung von Speichern für die Preis- und Versorgungssicherheit, aber auch für Transformationsprozesse unter anderem die technologische Vielfalt und geeignete Anwendungsfelder aufgezeigt. Beschaffungsstrategien und Geschäftsmodelle sind ebenso Thema wie Energiehandel und Netzdienstleistungen oder rechtliche Grundlagen. Darüber hinaus geben zahlreiche Praxisbeispiele Einblicke in die konkrete Ausgestaltung.
Der Leitfaden steht hier im PDF-Format zum Download bereit:
Quelle: DIHK - Dr. Niclas Wenz
DIHK-Positionspapier zur Energie- und Klimapolitik im Bereich Gebäude
Fünf Impulse für eine praktikable, technologieoffene Herangehensweise
Der Gebäudesektor steht vor der Herausforderung, klimaneutral zu werden – in Deutschland bis 2045 –, ohne die Unternehmen dabei zu überfordern. Fünf Ansätze hierfür erläutert die Deutsche Industrie- und Handelskammer in einem Ende März 2025 vom DIHK-Präsidium beschlossenen Positionspapier.
Zwar sieht der im April vorgestellte Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vor, die gebäudebezogene Energie- und Klimapolitik zu entschlacken. Dennoch gilt, dass sich die regulatorischen Vorgaben aus Berlin und Brüssel für die Sanierung bestehender Wohn- und Nichtwohngebäude, den Neubau sowie den Einsatz erneuerbarer Heiztechnologien tendenziell verschärfen. Die DIHK setzt sich deshalb für Rechtssicherheit und wirtschaftsfreundliche, praxisnahe und technologieoffene Rahmenbedingungen im Gebäudesektor ein.
Das gleichnamige DIHK-Positionspapier identifiziert fünf "Impulse für die Energie- und Klimapolitik im Bereich Gebäude", die helfen sollen, die Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben:
1. Emissionshandel sorgt für CO2-Reduktion im Gebäudesektor
Das für 2027 vorgesehene zweite Emissionshandelssystem (ETS 2) soll stärkere Anreize für eine Senkung der Emissionen im Gebäudebereich schaffen. Die DIHK bewertet das ETS 2 als "effizientes und marktbasiertes Klimaschutzinstrument, das technologieoffen und flexibel zur Erreichung der EU-Klimaziele führt" und spricht sich dagegen aus, seine Wirksamkeit mit zusätzlichen Instrumenten zu schwächen. Das betrifft die Energiebesteuerung ebenso wie ordnungsrechtliche Vorgaben.
2. Vorgaben in Brüssel und Berlin entschlacken
Die novellierte europäische Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) enthält umfassende Anforderungen zur Sanierung des Gebäudebestands – von Mindesteffizienzstandards und verbindlichen Sanierungspfaden bis hin zu Vorgaben für Ladeinfrastrukturen. Die DIHK plädiert dafür, dass sich die neue Bundesregierung in Brüssel für eine Abschwächung der Vorgaben der EPBD einsetzt.
3. Wärmewende technologieoffen umsetzen
Aus Sicht der DIHK ist eine bezahlbare Wärmeversorgung von entscheidender Bedeutung für die Akzeptanz der Wärmewende in der Wirtschaft. Die Technologieoffenheit darf aus ihrer Sicht deshalb nicht durch zusätzliche ordnungsrechtliche Vorgaben für einzelne Heizungstechnologien eingeschränkt werden.
4. Kommunale Wärmeplanung muss Unternehmen frühzeitig einbinden
Weil die Voraussetzungen für kommunale Wärmeplanung lokal unterschiedlich sind, sollte diese nach Auffassung der DIHK zwischen ländlichen sowie urbanen Gebieten differenzieren und mögliche Synergieeffekte zwischen Wohngebäuden, Gewerbeimmobilien und Industrieanlagen nutzen. Insbesondere sollten Wasserstoffpotenziale systematisch identifiziert und integriert werden. Die DIHK warnt vor übertriebenen Detail- und Informationsanforderungen und plädiert für bundeseinheitliche Regelungen.
5. Kreislaufwirtschaft erleichtern statt mehr Bürokratie aufbauen
Vor dem Hintergrund der erheblichen Emissionen, die auf die Herstellung von Baustoffen entfallen, sieht die DIHK einen guten Ansatzpunkt für die Verringerung des CO2-Ausstoßes in einer besseren Förderung der Kreislaufwirtschaft im Bauwesen – beispielsweise durch bevorzugte Berücksichtigung in der Vergabe öffentlicher Bauaufträge. Dagegen lehnt die DIHK eine bürokratische Erfassung der grauen Emissionen im Energieausweis von Gebäuden ab.
Sie finden das komplette DIHK-Positionspapier mit den Details hier zum Download:
"Impulse für die Energie- und Klimapolitik im Bereich Gebäude" (PDF, 114 KB)
Quelle: DIHK - Dr. Sebastian Bolay
Umweltverträglichkeitsprüfung: Verwaltungsvorschrift UVPVwV im Bundesanzeiger veröffentlicht
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) ist in der Ausgabe vom 29. April im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers erschienen und am 30. April in Kraft getreten.
Mit der Veröffentlichung wird die bisherige UVPVwV aus dem Jahr 1995 neu gefasst und an die zahlreichen Gesetzesänderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung angepasst. In ihr werden Rechtsfragen zur Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) ausgelegt und für Behörden verbindlich festgelegt.
Festlegungen zu vielen schwierigen Rechtsfragen
Als besonders schwierig gelten beispielsweise die Untersuchung kumulativer Auswirkungen eines Projekts zusammen mit anderen Projekten (die sogenannte Kumulationsprüfung) und wann von einem Projekt erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgehen (was zu einer UVP-Pflicht führt). Auch der Umfang der in einer UVP zu untersuchenden und zu berichtenden Umweltauswirkungen ist Bestandteil der UVPVwV.
Veröffentlicht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers
Der offizielle Text der Verwaltungsvorschrift kann online unter der Fundstelle BAnz AT 29.04.2025 B8 eingesehen und als PDF unter www.bundesanzeiger.de (PDF, nicht barrierefrei, 3 MB) heruntergeladen werden.
Quelle: DIHK
Neue Maßnahmen für saubere Böden und weniger Mikroplastik, Konsultierung zum Digitalen Produktpass
Rat und EU-Parlament haben sich aktuell auf zwei neue Regelungen geeinigt: Strengere Regeln für Kunststoffgranulat sollen die Verschmutzung durch Mikroplastik eindämmen, ein Gesetz zur Bodengesundheit bringt einheitliche Bewertungskriterien. Zudem konsultiert die EU-Kommission derzeit zum Digitalen Produktpass. Hier ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der EU-Umweltpolitik.
Neue EU-Regelung zu Kunststoffgranulat: Differenzierte Pflichten für Unternehmen je nach Größe
Der Rat und das Europäische Parlament haben sich am 8. April auf eine neue Regelung zur Vermeidung von Kunststoffgranulat-Verlusten verständigt, um die Mikroplastikverschmutzung wirksam zu bekämpfen. Künftig müssen Unternehmen, die jährlich mehr als 1.500 Tonnen Kunststoffgranulat handhaben, eine Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle vorlegen. Kleinere Unternehmen mit derselben Menge unterliegen erleichterten Bedingungen; unter anderem haben sie fünf Jahre Zeit, um eine einmalige Zertifizierung durchzuführen. Betriebe unterhalb dieser Schwelle sowie Mikrounternehmen müssen lediglich eine Selbsterklärung abgeben.
Das zentrale Ziel der neuen Vorschriften ist die Prävention von Pelletverlusten entlang der gesamten Lieferkette – sowohl an Land als auch auf See. Der Gesetzestext muss noch formell angenommen werden, bevor er mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft tritt. Die EU-Kommission wird unterstützende Leitlinien zur Umsetzung bereitstellen.
EU einigt sich auf Gesetz zur Bodenüberwachung und -resilienz
Am 10. April 2025 haben sich der Rat und das Europäische Parlament auf ein neues Gesetz zur Bodenüberwachung geeinigt. Ziel ist es, ein einheitliches, aber flexibles System zur Bewertung der Bodengesundheit in allen Mitgliedstaaten einzuführen. Die Böden sollen anhand physikalischer, chemischer und biologischer Kriterien bewertet werden. Die beiden Gesetzgeber haben sich auf erste Schritte zur Überwachung von PFAS und Pestiziden geeinigt. Kontaminierte Standorte müssen künftig identifiziert und gegebenenfalls saniert werden. Auch Bodenversiegelung und -verlust sollen stärker eingedämmt werden. Das Gesetz soll dazu beitragen, bis 2050 Böden in der EU in einen gesunden Zustand zu versetzen. Die formale Annahme durch Parlament und Rat steht noch aus.
Digitaler Produktpass
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation über den künftigen Digitalen Produktpass (DPP) gestartet. Mit dem DPP sollen digitale Informationen über die Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft von Produkten sowie über ihre Konformität mit den Rechtsvorschriften leichter zugänglich gemacht werden.
Die Kommission möchte einen delegierten Rechtsakt erlassen, in dem Vorschriften für die Tätigkeit von DPP-Dienstleistern festgelegt werden. Digitalproduktpass-Dienstleister speichern und verarbeiten Digitalproduktpass-Daten im Auftrag der verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmer (zum Beispiel Hersteller, Importeure), die beschließen, dies nicht selbst zu tun. Für verantwortliche Wirtschaftsteilnehmer, die beschließen, den digitalen Produktpass selbst zu speichern, verwahren die Digitalproduktpass-Dienstleister dessen vorgeschriebene Sicherungskopie.
Ziel der Konsultation ist es, die Meinungen von Interessengruppen über Vorschriften für DPP-Dienstleister einzuholen, sowie ob ein Zertifizierungssystem für solche Diensteanbieter erforderlich ist.
Quelle: DIHK
Teilung der Strompreiszone würde Wirtschaft stark belasten
Dass sich die europäischen Übertragungsnetzbetreiber in ihrem "Bidding Zone Review" grundsätzlich eher für eine Aufteilung des deutschen Strommarktes in mehrere Preiszonen aussprechen, bewertet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) kritisch.
Im Auftrag der EU-Kommission hatten die europäischen Netzbetreiber untersucht, ob eine Teilung der deutsch-luxemburgischen Strompreiszone angesichts der regional unterschiedlichen Kostenstrukturen bei der Stromerzeugung günstig wäre. In ihrem am 28. April vorgestellten Bericht benennen sie zwar vermeintliche Vorteile für eine Aufteilung Deutschlands in viele kleine Strompreiszonen, weisen aber auch deutlich auf Nachteile für die Wirtschaft hin und kritisieren die von der europäischen Energiebehörde ACER vorgegebene Methodik.
Sollten sich nun die EU-Mitgliedstaaten nicht über die Zukunft des Strommarkt-Zuschnitts einigen, will die Kommission bis zum Frühjahr 2026 eine Entscheidung treffen.
Weitere Schwächung im internationalen Wettbewerb
Der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks hofft, dass die im Bericht anklingenden Nachteile ernst genommen werden. Denn: "Die von den europäischen Übertragungsnetzbetreibern bevorzugte Teilung der deutsch-luxemburgischen Strompreiszone würde die deutsche Wirtschaft stark belasten", warnt er. "Insbesondere die energieintensive Industrie leidet schon heute unter den hohen Strompreisen und würde dadurch im internationalen Wettbewerb weiter geschwächt."
Grundsätzlich gelte: "Je größer ein Markt, desto stärker der Wettbewerb und desto effizienter die Verteilung. Ein großer Strommarkt erhöht entsprechend die Versorgungssicherheit und senkt die Preise."
Kleinteilige Preiszonen treiben die Kosten
Dercks ist überzeugt: "Eine Aufteilung Europas in zahlreiche kleinteilige Preiszonen hingegen ist ein Kostentreiber für die deutsche Wirtschaft. Sie entzieht dem Markt Liquidität, begünstigt regionale Monopole und erschwert den Handel." Die Folge: "hohe Strompreise, neue Umlagen und weitere Bürokratie sowie eine tiefgreifende Verunsicherung der Betriebe und Anlagenbetreiber durch einen viele Jahre andauernden Teilungsprozess". Zudem würden Investitionen in die Stromerzeugung und Flexibilitäten wie zum Beispiel Speicher ausgebremst, warnt er.
"Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber kritisieren zudem die verwendete Methodik als nicht hinreichend, um eine Teilung der Strompreiszone zu rechtfertigen", stellt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer klar. "Zu Recht verweisen sie darauf, dass weitere Kriterien wie beispielsweise der Netzausbau und die Förderkosten für erneuerbare Energien in eine Analyse einbezogen werden müssen."
Sein Appell: "Die Bundesregierung sollte sich daher weiterhin auf EU-Ebene für die einheitliche Strompreiszone einsetzen. Die Wirtschaft braucht gerade jetzt stabile Rahmenbedingungen und keine zusätzlichen Risiken und Unsicherheiten." Nicht weitere kleinteilige Strompreiszonen seien erforderlich, sondern "eine Stärkung des europäischen Strombinnenmarktes – zum Beispiel durch einen raschen Ausbau von Grenzkuppelstellen und eine gemeinsame europäische Energieinfrastruktur". Und, so Dercks weiter: "Regionale Preissignale sollten zukünftig über dynamische Netzentgelte wirken statt über den Strommarkt."
Quelle: DIHK
BMUKN veröffentlicht Praxis-Check zur Gewerbeabfallverordnung
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat die Ergebnisse eines sognannten Praxis-Checks zu den geplanten Änderungen bei den Dokumentationspflichten der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) veröffentlicht. Der noch von der alten Bundesregierung beschlossene und vom Bundesrat bisher nicht beschlossene Entwurf zur Änderung der GewAbfV sieht einheitliche Dokumentationsvorlagen vor.
Die allgemeine Bewertung der Dokumentationspflicht durch die teilnehmenden Unternehmen fiel laut Bericht unterschiedlich aus. Kleine und mittlere Unternehmen berichteten demnach von Überforderungen. Behörden meinen dagegen, die Umsetzung der Anforderungen dadurch besser vollziehen zu können. Sie äußerten zudem den Wunsch, dass BMUKN und BMWE "noch einmal gemeinsam auf die Kammern zugehen, um diese an ihre Beratungspflicht hinsichtlich der getrennten Sammlung und ordnungsgemäßen Entsorgung von gewerblichen Abfällen nach § 46 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu erinnern."
Im Praxis-Check wurden laut Bericht ausfüllbare PDFs verwendet. Die Anregungen zur Änderung der Dokumentationsvorlagen sollen über die Länder im Bundesrat umgesetzt werden. Außerdem seien Ausfüllhilfen und die Anpassung der Vollzugshinweise M34 der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) geplant.
Die geplante Änderung der GewAbfV durch die Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen liegt derzeit zur Beratung im Bundesrat. Da die Ausschüsse die Befassung immer wieder vertagt haben, kam es dort bisher nicht zur Abstimmung. Auch in der Sitzung am 13. Juni hat es die Verordnung jedoch nicht auf die Tagesordnung geschafft.
Den Ergebnisbericht zum Praxis-Check finden Sie hier:
BMUKN: Referentenentwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Gewerbeabfallverordnung | Gesetze und Verordnungen
Zu den Drucksachen des Bundesrates zur geplanten Verordnungsänderung gelangen Sie hier: Link
Quelle: DIHK
Wissenswertes aus EUROPA
EUROPAKlimaschutz: Berichtspflicht für die im F-Gase-Portal registrierten Unternehmen
Betroffenheit nach Artikel 26 der F-Gase-Verordnung zu prüfen
Im F-Gase-Portal registrierte Unternehmen werden automatisch auf die Pflicht zur Abgabe eines Berichts nach Artikel 26 hingewiesen. Das Portal informiert dabei auch viele, die nicht von dieser Pflicht betroffen sind. Die Unternehmen sollten deshalb vorher ihre Betroffenheit prüfen.
Der Artikel 26 der F-Gase-Verordnung schreibt die Berichtspflicht für eine Reihe von Tätigkeiten vor. Für Unternehmen, die F-Gase beispielsweise in Form von Kältemitteln in vorbefüllten Einrichtungen (bspw. Fahrzeugen, Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen) handeln oder herstellen, kann dabei Absatz 4 relevant werden. Hier trifft sie die Berichtspflicht, wenn die von ihnen in Verkehr gebrachten Mengen folgende Schwellenwerte überschreiten:
- teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW): ≥ 10 t CO2-Äquivalenten
- anderen F-Gase: ≥ 100 t CO2-Äquivalenten.
Diese Pflicht nach Absatz 4 gilt nur für das Inverkehrbringen in der EU. Ausfuhren sind nicht betroffen.
Für den Handel von PKW werden die Mengenschwellen erst ab sehr großen Mengen überschritten. Das ab dem Jahr 2011 gängige Kältemittel R1234yf hat laut Anhang II der Verordnung nur noch einen Umrechnungsfaktor von 0,501 und kommt in PKW in der Regel in Mengen von unter einem Kilogramm vor. Andere Kältemittel können dagegen sehr hohe Treibhausgaspotenziale aufweisen. Eine Liste der Umrechnungsfaktoren hält das Umweltbundesamt bereit.
Die weiteren Absätze des Artikel 26 könnten Unternehmen betreffen, die F-Gase selbst oberhalb bestimmter Mengen beispielsweise in Behältern (Absatz 1) herstellen, ein- oder ausführen. Auch kann zutreffen, wenn sie F-Gase zerstören (Absatz 2) oder Prüfberichte nach Art. 19 Abs. 3 einreichen müssen (Absatz 7).
Antworten auf häufig gestellte Fragen bietet das Umweltbundesamt auf seinen Internetseiten.
Ein umfangreiches Dokument zu Artikel 26 der F-Gase-Verordnung haben Kommission und EEB veröffentlicht.
Quelle: DIHK
Leitfaden zur Registrierung im F-Gase-Portal - Anleitung in deutscher Sprache verfügbar
Die EU-Kommission hat ihre Schritt-für-Schritt Anleitung zur Registrierung im F-Gase-Portal aktualisiert und in deutscher Sprache veröffentlicht. Darin wird nun auch explizit auf die Ein- und Ausfuhr von Fahrzeugen eingegangen. Die Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Registrierung im F-Gase-Portal führen derzeit zu Problemen von Unternehmen bei der Zollanmeldung.
Der Leitfaden führt viele technische Details zur Registrierung aus. Ab Seite 13 wird auch auf die verschiedenen Arten der Registrierung (Ein- oder Ausfuhr, als Massengut oder in Einrichtungen, als HFKW oder nicht-HFKW). Die Kommission weist in dem Leitfaden erneut darauf hin, dass die Bearbeitung der Registrierungen 10 Arbeitstage oder länger dauern kann.
Den Leitfaden finden Sie unter climate.ec.europa.eu.
Quelle: DIHK
Saubere Industriepolitik und globale Umweltmaßnahmen - Diskussion im EU-Umweltrat
Am 27. März 2025 kamen die EU-Umweltministerinnen und -minister in Brüssel zusammen, um zentrale umweltpolitische Themen zu erörtern. Ein Schwerpunkt lag auf der ökologischen Dimension des „Deals für eine saubere Industrie“, den die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 als gemeinsamen Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung vorgestellt hatte.
Ziel dieses Deals ist es, Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft in eine übergreifende Wachstumsstrategie zu integrieren, wobei ein besonderer Fokus auf energieintensive Industrien und saubere Technologien gelegt wird. Das Kreislaufprinzip wird dabei besonders betont, mit geplanten Maßnahmen wie einem Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft, einer Initiative für eine grüne Mehrwertsteuer und einem Paket für die chemische Industrie.
Ein weiterer wichtiger Punkt auf der Tagesordnung war der Gedankenaustausch über die globale Umweltpolitik in Anwesenheit von Inger Andersen, der Untergeneralsekretärin der Vereinten Nationen und Exekutivdirektorin des Umweltprogramms der Vereinten Nationen. Die Ministerinnen und Minister diskutierten über globale Maßnahmen im Bereich der Biodiversität und des Klimaschutzes. Zudem tauschen sie sich dazu aus, wie sie am besten zu einem erfolgreichen Abschluss der laufenden Verhandlungen über ein globales Kunststoffabkommen beitragen können.
Unter dem Punkt „Sonstiges“ wurden unter anderem folgende Themen behandelt:
- Der Ratsvorsitz und die Kommission berichteten über die wiederaufgenommene Tagung und die Ergebnisse der 16. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP 16), die im Februar 2025 in Rom stattfand.
- Die ukrainische Ministerin für Umweltschutz und natürliche Ressourcen, Svitlana Hrynchuk, informierte über die ökologischen Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine.
- Frankreich stellte Mechanismen zur Stabilisierung der Preise für Emissionszertifikate im EU-Emissionshandelssystem vor.
- Italien, Frankreich und die Slowakei betonten die Notwendigkeit eines wirksameren CO₂-Grenzausgleichssystems, um eine wettbewerbsfähige und dekarbonisierte EU-Industrie zu gewährleisten.
- Tschechien, gemeinsam mit Frankreich, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien und Ungarn, sprach die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen und Möglichkeiten zur Verbesserung des Zugangs zu Informationen für die zuständigen Behörden und Kontrollstellen an, insbesondere im Falle illegaler Abfallverbringung.
Quelle: DIHK
EU-Kommission legt Fahrplan zum vollständigen Ausstieg aus russischer Energie vor
Mit dem aktualisierten REPowerEU-Fahrplan will die Europäische Kommission die Abhängigkeit von russischer Energie bis Ende 2027 vollständig beenden. Im Fokus stehen der schrittweise Ausstieg aus russischem Gas, Öl und Atomenergie sowie neue Maßnahmen zur Versorgungssicherheit und Energiewende.
Am 6. Mai hat die Europäische Kommission den neuen REPowerEU-Fahrplan vorgestellt. Ziel ist es, die verbleibenden Abhängigkeiten von russischer Energie vollständig zu beenden. Laut Kommission wurden bereits in den vergangenen Jahren wichtige Fortschritte erzielt: Der Anteil russischen Gases an den EU-Importen ist von 45 Prozent im Jahr 2021 auf 19 Prozent im Jahr 2024 gesunken, die Importe von russischem Öl und Kohle wurden weitgehend eingestellt. Nun sollen auch russisches Pipelinegas, LNG und Atomenergie bis spätestens 2027 vollständig aus dem EU-Energiemix verschwinden.
Kernstück der Initiative ist ein abgestufter Maßnahmenplan zum Rückgang russischer Gasimporte. Dazu gehört zunächst eine Verbesserung der Transparenz: Unternehmen sollen künftig verpflichtet werden, Informationen über Vertragsmengen und -laufzeiten russischer Gaslieferungen an die zuständigen Behörden und die EU-Kommission zu melden. Damit sollen bessere Planungs- und Koordinationsmöglichkeiten auf EU-Ebene geschaffen werden. Begleitend dazu sollen die Mitgliedstaaten bis Ende 2025 nationale Ausstiegspläne vorlegen, die den Weg zum Ausstieg aus russischem Gas und zur Versorgung mit alternativen Quellen aufzeigen.
Die Kommission plant außerdem ein schrittweises Importverbot: Ab Ende 2025 sollen keine neuen Langfristverträge sowie kurzfristigen Spotverträge mehr abgeschlossen werden dürfen. Die vollständige Beendigung der langfristigen Verträge ist bis Ende 2027 vorgesehen. Dank umfangreicher Investitionen in LNG-Infrastruktur, Einsparpotenziale durch Effizienzmaßnahmen und wachsender globaler LNG-Kapazitäten wird ein realistischer Übergang für die Versorgungssicherheit erwartet.
Zur Absicherung des Ausstiegs wird die europäische Nachfragebündelung über das Instrument "AggregateEU" weitergeführt und ausgebaut. Zudem sollen biomethan- und wasserstoffbasierte Alternativen gefördert sowie der Infrastrukturausbau, insbesondere in Mittel- und Südosteuropa, weiter beschleunigt werden. Die EU strebt in diesem Zusammenhang auch eine verstärkte Energiekooperation mit Partnerländern im Mittelmeerraum, in Nordafrika und im Nahen Osten an.
Die vollständige Abkopplung von russischer Energie ist auch Teil der wirtschafts- und sicherheitspolitischen Gesamtstrategie der Union. Sie stärkt die Unabhängigkeit, trägt zur Preisstabilität bei und unterstützt gleichzeitig die Klimaziele im Rahmen des Green Deal, des Clean Industrial Deal und des Aktionsplans für bezahlbare Energie. Legislative Vorschläge zur Umsetzung der Maßnahmen werden bereits für den kommenden Monat erwartet.
Quelle: DIHK – Marlon Hilden
Gasmarkt unter Druck: EU-Parlament stimmt für flexiblere Speicherregeln
Mit deutlicher Mehrheit hat das Europäische Parlament neue Regeln zur Gasspeicherung verabschiedet. Ziel: Preissenkungen durch mehr Flexibilität – ohne die Energiesicherheit zu gefährden.
Das Europäische Parlament hat in seiner Plenarsitzung am 8. Mai seine Position zur Überarbeitung der Gas-Speicherverordnung beschlossen – und damit den Weg frei gemacht für die Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission, die am 13. Mai beginnen sollen. Ziel ist eine Einigung noch vor der Sommerpause.
83 statt 90 Prozent: Mehr Spielraum bei der Speicherbefüllung
Im Zentrum des Vorschlags steht die Absenkung des verpflichtenden Speicherfüllstands von 90 Prozent auf 83 Prozent. Neu ist auch der zeitliche Spielraum: Die Zielmarke soll zwischen dem 1. Oktober und dem 1. Dezember erreicht werden können – statt wie bisher starr bis zum 1. November.
Bei Marktverwerfungen wie Versorgungsengpässen oder stark gestiegener Nachfrage dürfen Mitgliedstaaten zusätzlich um bis zu vier Prozentpunkte abweichen. Die Kommission könnte bei Bedarf weitere vier Prozentpunkte genehmigen.
Wichtig: Die Gesamtverpflichtung darf durch diese Flexibilitäten nicht unter 75 Prozent fallen – so soll die Versorgungssicherheit gewahrt bleiben.
Signal gegen Moskau: Parlament fordert Gas-Embargo
Deutlich positionierte sich das Parlament auch geopolitisch: Angesichts des fortdauernden russischen Angriffskriegs in der Ukraine fordern die Abgeordneten ein vollständiges Embargo auf Gasimporte aus Russland – inklusive verflüssigtem Erdgas (LNG). Die Speicherung russischen Gases solle unterbleiben. Ein solches Embargo sei "notwendig und machbar", heißt es im verabschiedeten Text.
Ausblick: Einigung noch vor der Sommerpause möglich
Die nun beginnenden Trilogverhandlungen mit dem Rat, unter polnischer Ratspräsidentschaft, gelten als weitgehend unstrittig. In Brüssel wird mit einer Einigung noch vor der Sommerpause gerechnet. Damit könnten die neuen Regeln pünktlich zur kommenden Heizsaison in Kraft treten.
Quelle: DIHK
Neue EU-Strategie für Forschungs- und Technologieinfrastruktur
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur künftigen "Europäischen Strategie für Forschungs- und Technologieinfrastrukturen" gestartet und ruft Unternehmen, Forschungseinrichtungen, politische Entscheidungsträger und andere Akteure dazu auf, ihre Perspektiven und Anregungen einzubringen.
Ziel der neuen Strategie ist es, Europas wissenschaftliche und technologische Infrastrukturen zukunftsfähig aufzustellen – mit direkter Relevanz für Industrie, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.
Moderne Forschungs- und Technologieinfrastrukturen bilden das Rückgrat für industrielle Spitzenleistungen, Innovation und technologische Durchbrüche. Sie ermöglichen nicht nur exzellente Grundlagenforschung, sondern unterstützen Unternehmen bei Entwicklung, Test und Skalierung neuer Technologien. Die Strategie soll den Zugang zu diesen Einrichtungen effizienter, nachhaltiger und europaweit besser vernetzt gestalten – ein klarer Vorteil für Start-ups, KMU und forschungsintensive Großunternehmen.
Laut Kommission verfügt Europa bereits über einige der weltweit fortschrittlichsten Forschungsinfrastrukturen. Diese seien entscheidend, um wissenschaftliches Know-how und globale Talente zu halten, und sie stärken regionale Innovationsökosysteme, in denen Forschung, Technologiezentren und Unternehmen eng zusammenarbeiten.
Der strategische Ausbau dieser Infrastrukturen sei somit ein zentrales Element für Europas industrielle Zukunft und Teil des übergeordneten Ziels, den Europäischen Forschungsraum (ERA) zu stärken. Beiträge zur Konsultation können bis zum 22. Mai 2025 über das Online-Portal "Have Your Say" eingereicht werden – eine Chance für Unternehmen, eigene Anforderungen frühzeitig einzubringen und den Innovationsstandort Europa aktiv mitzugestalten.
Quelle: DIHK- Lorenz Kramer
Neue Nachhaltigkeitsberichterstattung
Im Jahr 2021 haben Unternehmen in Deutschland insgesamt 55 Milliarden Euro in Vorhaben investiert, die auch dem Klimaschutz dienen. Dies ergab das Klimabarometer 2022 der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Darüber hinaus tragen Unternehmen auf vielfältige Weise zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung bei. Um das Investitionsverhalten der Unternehmen zu steuern, hat Europa mit seiner Strategie zur nachhaltigen Finanzierung (Sustainable Finance) unter anderem Finanzdienstleister verpflichtet, die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen in ihren Strategien, Prozessen und Produkten offenzulegen (vergleiche Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR). Zudem hat sie mit der europäischen Taxonomie-Verordnung Kriterien aufgestellt, wann eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig einzustufen ist. Ein weiteres Instrument der Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Update 4. März 2025: Die EU-Kommission hat Ende Februar 2025 Änderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgeschlagen. Diese müssen jedoch von Rat und Europäischem Parlament noch beraten und verabschiedet werden. Dabei können die Vorschläge der EU-Kommission auch geändert werden. Die Informationen zur vorgeschlagenen Änderung der Nachhaltigkeitsberichterstattung finden Sie hier.
Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (EU) 2022/2464, kurz CSRD genannt, haben große Unternehmen über die Berücksichtigung und den Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen zu berichten. Ziel ist es, die bereits bestehende Richtlinie zur Berichterstattung über nicht finanzielle Informationen – also Non-Financial Reporting Directive (NFRD) – zu erweitern. Die CSRD soll erreichen, dass Unternehmen verlässliche und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen, die Stakeholder zur Bewertung der nicht finanziellen Unternehmensleistung benötigen. Damit soll vor allem die Transparenz erhöht werden, um die Umlenkung von Investitionen in nachhaltige Technologien und Unternehmen zu fördern.
Die Zahl der deutschen Betriebe, die künftig den europäischen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, steigt mit den neuen Regelungen deutlich auf circa 15.000 Unternehmen – zuvor waren es circa 500. Betroffene Unternehmen müssen durch die neuen Berichtspflichten viele Daten erheben, offenlegen und sie auf Basis der von der Europäischen Kommission teilweise schon erlassenen verbindlichen EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) berichten. Für die berichtspflichtigen Unternehmen gilt es daher, sich möglichst rechtzeitig mit den Anforderungen der CSRD zu beschäftigen, um die fristgerechte Erfüllung der Berichtspflichten sicherzustellen.
Nachhaltigkeitsberichte: Welche Unternehmen sind betroffen?
Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung tritt gestaffelt – abhängig von der Größe beziehungsweise von den Eigenschaften der Unternehmen – in Kraft. Zunächst sind die Unternehmen, die bereits heute schon einen sogenannten CSR-Bericht beziehungsweise einen nicht finanziellen Bericht erstellen müssen, verpflichtet, ab den Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, den erweiterten Nachhaltigkeitsbericht nach der neuen CSRD und den von der EU-Kommission erlassenen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards zu erstellen.
Ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, müssen dann alle großen Kapitalgesellschaften oder ihnen gleichgestellte Gesellschaften, wie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, welche bisher noch nicht berichtspflichtig sind und unabhängig davon, ob sie kapitalmarktorientiert sind, erstmalig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Dies gilt auch für Mutterunternehmen einer großen Gruppe, welche bisher noch nicht berichtspflichtig sind.
Update 25. April 2025: Im April 2025 wurde die Richtlinie geändert. Große Kapitalgesellschaften oder ihnen gleichgestellte Gesellschaften wie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften werden erst für Geschäftsjahre berichtspflichtig, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Die Änderungen der Richtlinie müssen noch in nationales Recht umgesetzt werden.
Ein Jahr später, damit für die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, sind kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Ausnahme der kapitalmarktorientierten Kleinstunternehmen in der Pflicht. Auch bestimmte kleine, nicht komplexe Institute sowie bestimmte firmeneigene Versicherungs-/Rückversicherungsunternehmen sind hiervon erfasst. Die Richtlinie sieht jedoch für kapitalmarktorientierte "KMU-Unternehmen" die Möglichkeit vor, unter bestimmten Voraussetzungen bis 2028 von der Berichterstattung abzusehen.
Update 25. April 2025: Im April 2025 wurde die Richtlinie geändert. Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) et cetera werden erst für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2028 beginnen, berichtspflichtig. Die Änderungen der Richtlinie müssen noch in nationales Recht umgesetzt werden.
Erst für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2028 beginnen, müssen dann bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten, welche große Tochterunternehmen oder kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen in einem Mitgliedstaat haben, ihren Nachhaltigkeitsberichtspflichten nachkommen. Dies gilt auch, wenn diese Drittstaatsunternehmen bestimmte Zweigniederlassungen mit Nettoumsatzerlösen von mehr als 40 Millionen Euro in einem EU-Mitgliedstaat haben. Auch für Emittenten, die ihren Sitz in einem anderen Staat haben, ist ein gestufter Anwendungszeitraum der CSRD vorgesehen. Besondere Regelungen gelten zudem für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen.
Welche Unternehmen als "große" oder auch "kleine" und "mittlere" Unternehmen im Sinne der EU-Rechnungslegungsrichtlinie gelten, wird von Artikel 3 der Richtlinie 2013/34/EU festgelegt. Die EU-Kommission hat im Herbst 2023 eine inflationsbedingte Anhebung der Schwellenwerte für Bilanzsumme und Nettoumsatzerlöse für alle Größenklassen als delegierte Richtlinie beschlossen. Nach Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat wurde die delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist nun von den Mitgliedstaaten bis spätestens zum 24. Dezember 2024 in ihr nationales Recht umzusetzen – in Deutschland in das Handelsgesetzbuch. Die inflationsbedingt geänderten Schwellenwerte sollen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, anwendbar sein. Die delegierte Richtlinie finden Sie unter ec.europa.eu.
In Deutschland wurden die Schwellenwerte für die Unternehmensgrößen im Handelsgesetzbuch zum 17. April 2024 geändert. Sie finden die neuen finanziellen Schwellenwerte der §§ 267, 267a, 293 HGB im Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt vom 16. April (Artikel 2, Änderung des Handelsgesetzbuchs).
Zunahme von indirekten Berichtspflichten zu erwarten
Darüber hinaus wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch Auswirkungen auf weitere Unternehmen haben: Dazu gehören die Geschäftspartner beziehungsweise Zulieferer der berichtspflichtigen Unternehmen. Denn das berichtspflichtige Unternehmen wird zur Erfüllung der eigenen Nachhaltigkeitsberichtspflicht auf Informationen seiner Zulieferer zurückgreifen müssen und diese auffordern, entsprechende Informationen zu liefern. Grund hierfür ist, dass das große Unternehmen bei fehlenden Informationen entlang seiner Lieferkette seine eigenen gesetzlichen Berichtspflichten nicht erfüllen kann.
Umfangreiche Angaben im Nachhaltigkeitsbericht
Die Vorgaben der Richtlinie sind noch durch den deutschen Gesetzgeber in nationales Recht umzusetzen, das heißt hierfür müssen unter anderem die Regelungen im Handelsgesetzbuch geändert werden. Der Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts der genannten Unternehmen muss umfangreiche Angaben enthalten, die für die Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie für das Verständnis der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens erforderlich sind. Der Nachhaltigkeitsbericht ist mittels der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS), die von der EU-Kommission als delegierte Rechtsakte erlassen werden und dann unmittelbare Geltung auch für die Unternehmen in Deutschland haben, zu erstellen. Auch diese Standards werden gestaffelt erstellt und für anwendbar erklärt.
Die nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen müssen zudem in ihren Nachhaltigkeitsbericht oder in ihren konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht Angaben dazu aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten nach der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 einzustufen sind.
Der Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts muss extern geprüft werden. Zunächst ist die Prüfung "zur Erlangung begrenzter Sicherheit" und später "zur Erlangung hinreichender Sicherheit" durchzuführen. Er ist in dem europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat, also dem European Single Electronic Format (ESEF), zu veröffentlichen. Seine Inhalte sind mit sogenannten "tags" besonders zu kennzeichnen.
Weitere Informationen zu den Themen Sustainable Finance, Taxonomie und Berichterstattung finden Sie hier.
Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, veröffentlicht am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der EU, L 322, Seite 15 ff.
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, veröffentlicht am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der EU, Reihe L
Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie in nationales Recht
Das Kabinett hatte am 24. Juli 2024 den Regierungsentwurf verabschiedet und damit das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Der Bundestag hatte sich zwar nach der Sommerpause mit dem Gesetzentwurf befasst; das Gesetz wurde jedoch nicht mehr vor Ende der Legislaturperiode verabschiedet. Sie finden den Regierungsentwurf auf der Website des Bundesjustizministeriums.
Die DIHK hat zum Thema am 11. Oktober 2024 Stellung bezogen:
DIHK-Stellungnahme Umsetzung Nachhaltigkeitsberichterstattung (PDF, 224 KB)
Quelle: DIHK – Annika Böhm

Chemikalien: ECHA schlägt Beschränkungen für Chrom(VI)-Verbindungen vor
Europäischen Kommission bewertete die Risiken von Cr(VI)-Verbindungen sowie die sozioökonomischen Auswirkungen möglicher Beschränkungen.
Die Agentur kam zu dem Schluss, dass eine EU-weite Beschränkung gerechtfertigt ist, da Cr(VI)-Verbindungen zu den gefährlichsten krebserregenden Stoffen am Arbeitsplatz zählen.
Die vorgeschlagene Beschränkung sieht Ausnahmen für bestimmte Anwendungen vor – etwa bei der Formulierung von Gemischen, der Galvanisierung auf Kunststoff- und Metallsubstraten sowie bei bestimmten Oberflächenbehandlungen – sofern strenge Grenzwerte für die Exposition und Emissionen eingehalten werden.
Nächste Schritte:
Eine sechsmonatige öffentliche Konsultation begann am 18. Juni 2025. ECHA plant eine Online-Informationsveranstaltung, um den Prozess zu erläutern und die Beteiligung der Interessengruppen zu fördern.
Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA werden den Vorschlag bewerten. Die endgültige Entscheidung über die Beschränkung trifft die Europäische Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten.
Mehr Infos dazu gibt es auch der ECHA Webseite: All news - ECHA
Quelle: DIHK
Trumps Steuergesetz „OBBB“: Neuausrichtung der US-Energiepolitik
Neue Schulden, Rücknahmen am IRA, Anreize für Öl- und Gasförderung
Der US-Kongress verabschiedete, nach langem Ringen innerhalb der republikanischen Mehrheit, das neue US-Haushaltsgesetz, den sogenannten „One Big Beautiful Bill Act“ oder H.R.1. Das Steuer- und Ausgabengesetz beendet und verändert zentrale energie- und klimapolitische Prioritäten aus der Biden-Administration.
Der Gesetzentwurf verlängert Präsident Trumps Steuersenkungen des Tax Cuts and Jobs Act von 2017, lässt viele der IRA-Steuergutschriften für Erneuerbare Energien und Clean Tech auslaufen und enthält großzügige Steueranreize für F&E-Aktivitäten in den USA. Trinkgelder und Überstundenvergütungen werden teilweise von Steuern ausgenommen und soziale Absicherungsprogramme wie Medicaid gekürzt. Außerdem werden neue Mittel zur Grenzsicherung und für das US-Militär bereitgestellt. Aufgrund von Verfahrensregeln im Senat wurden einige Prioritäten von Präsident Trump schlussendlich nicht umgesetzt, zum Beispiel ein 10-jähriges Moratorium für jedwede Regulierung künstlicher Intelligenz und dem teilweisen Verkauf öffentlicher Ländereien. Projektionen des unparteilichen Congressional Budget Office (CBO) schätzen, dass der Gesetzentwurf die Schulden der USA im Zeitraum 2025-2034 um 3,4 Billionen US-Dollar erhöhen wird. Die Republikaner im Kongress hatten wiederholt behauptet, die Schätzungen seien überzogen. US-amerikanische Industrie- und Wirtschaftsverbände loben die steuerpolitischen Teile des Gesetzes wie die F&E-Anreize und den langen Planungshorizont. Kritik ertönte an den Rücknahmen der Energie-Steueranreize des IRA.
Rücknahmen und Kürzungen am Inflation Reduction Act (IRA)
Das Gesetz nimmt maßgebliche Änderungen und Kürzungen am IRA vor. So wurden sämtliche Steuergutschriften für E-Fahrzeuge gestrichen (Steuergutschriften 30D, 45W und 25E), ebenso wie die Steuergutschrift für den Bau von Ladesäulen (30C, ab Juli 2026) und Anreize für Elektrifizierung und Dekarbonisierung kommerziell-genutzte Gebäude (179D, ab Juli 2026) und Eigenheime (25C, 25D, 45L). Auch die Steuergutschrift für die Produktion von sauberem Wasserstoff (45V) wurde gekürzt und ist künftig lediglich für Projekte erhältlich, deren Bau vor Ende 2027 beginnt.
Die Investitions- und Produktionssteuergutschriften für sauberen Strom (45Y und 48E) wurden modifiziert. So sind Wind- und Solarenergieprojekte, die nach 2027 in Betrieb genommen werden, nicht mehr förderfähig, wohingegen Grundlastkraftwerke (Atomkraft, Wasserkraft, Geothermie, Batteriespeicher, Wasserstoffkraftwerke) bis 2032 weiter voll förderfähig bleiben. Danach werden die Förderhöhen jährlich schrittweise bis 2035 reduziert. Die Gutschriften für CCS/U (45Q), Atomenergie (45U) und alternative, saubere Treibstoffe (45Z, außer Wasserstoff) bleiben überwiegend unverändert. Die Steuergutschrift 45X für die Produktion von Clean Tech Gütern in den USA gilt ab Ende 2027 nicht mehr für Windkraftkomponenten. Der Großteil der hier beschriebenen verbleibenden Gutschriften wurde allerdings mit äußerst restriktiven Bedingungen hinsichtlich der Kooperation mit und der Nutzung von Komponenten aus „bedenklichen ausländischen Unternehmen“ (FEOC) ausgestattet. Darunter fallen China, Russland, Nordkorea und der Iran. Laut US-Branchen- und Unternehmensverbände aus dem Stromsektor seien die Bedingungen aktuell kaum erfüllbar, auch wenn inländische Hersteller teilweise profitieren könnten.
Neue Anreize für Öl- und Gasförderung
Das Gesetz gestattet es der Öl- und Gasindustrie immaterielle Bohr- und Erschließungskosten nun bei der Berechnung des bereinigten Gewinns in der Bilanz zu berücksichtigen. Darüber hinaus wurden Einkünfte aus Wasserstoffspeicherung, Kohlenstoffabscheidung, fortschrittlicher Atomenergie, Wasserkraft und Geothermie zu den anrechenbaren Einkünften für öffentlich-gehandelte Partnerships hinzugefügt. Das Gesetz streicht auch Finanzmittel wie Zuschüsse und Programme (hauptsächlich jene aus dem IRA), zum Beispiel den Fonds zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen (GHGRF) und Mitteln für den Kauf sauberer schwerer Nutzfahrzeuge.
Nachdem die US-Umweltschutzbehörde EPA bereits die Ausarbeitung der Bepreisung von Methanemissionen in der Öl- und Gasförderung ausgesetzt hatte, verschiebt das Gesetz nun den Start der Bepreisung von Methanemissionen um 10 Jahre bis 2032. Das Gesetz nahm auch Sonderzahlungen für die Nutzung von öffentlichen Ländereien für die Öl- und Gasförderung zurück und sieht vierteljährliche verpflichtende Auktionen neuer Bohrlizenzen vor.
Quelle: DIHK
Klimaschutz: EU-Kommission schlägt neues Klimaziel für 2040 vor – ambitionierte 90 % Emissionsreduktion auf dem Weg zur Klimaneutralität
Die Europäische Kommission hat am 2. Juli ein Klimaziel für das Jahr 2040 vorgeschlagen: Eine Netto-Treibhausgasminderung um 90 % gegenüber 1990, was bedeutet, dass auch CO2-Aufnahme beispielsweise durch CO2-Abscheidungen und Speicherungen angerechnet werden. Der Vorschlag ist Bestandteil eines neuen Verordnungsentwurfs zur Fortschreibung des EU-Klimagesetzes und enthält auch erste Leitlinien zum Einsatz internationaler Emissionsgutschriften, zur Integration dauerhafter CO₂-Entnahmen und zu neuen Flexibilitätsmechanismen im EU-Emissionshandel.
Mit dem vorgelegten Vorschlag konkretisiert die Europäische Kommission das europäische Klimaziel für 2040 und sieht vor, dass die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2040 um 90 % gegenüber dem Referenzjahr 1990 reduziert werden sollen. Dieses Ziel dient als zentraler Zwischenschritt zur gesetzlich verankerten Klimaneutralität bis 2050.
Der Verordnungsentwurf unterstreicht ausdrücklich, dass das 90 %-Ziel unter Berücksichtigung technologischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Aspekte erreicht werden soll. Neu ist zudem die geplante Öffnung für internationale Kooperationsmechanismen nach Artikel 6 des Pariser Abkommens: Die Kommission schlägt vor, ausgewählte internationale Emissionsgutschriften unter klaren Bedingungen und Qualitätskriterien für die EU-Treibhausgasminderungen einzubeziehen, in Höhe von maximal 3 % der EU-Nettoemissionen von 1990.
Eine weitere Neuerung ist die beabsichtigte Integration dauerhafter CO₂-Entnahmen in den EU-Emissionshandel. Technologien wie Direct Air Capture and Storage (DACCS) oder die unterirdische Speicherung von biogenem CO₂ könnten künftig in die Marktarchitektur aufgenommen werden. Die Verordnung sieht hierzu vorbereitende Analysen und regulatorische Weichenstellungen vor.
Schließlich enthält der Vorschlag auch Überlegungen zu Flexibilitätsmechanismen. Diese sollen den Mitgliedstaaten und betroffenen Wirtschaftssektoren helfen, das 90 %-Ziel in unterschiedlichen Startpositionen effizient und tragfähig zu erreichen. Dazu zählen sektorspezifische Übergangsfristen, Mechanismen zur Anerkennung früherer Klimaschutzmaßnahmen sowie Möglichkeiten zur Koordination mit bestehenden nationalen Zielsetzungen.
Für die Unternehmen hat der Vorschlag weitreichende Folgen. Die DIHK und der VKU haben bereits letztes Jahr eine Studie veröffentlicht, die die Auswirkungen eines 90%-Klimaziels für Deutschland untersucht und zu dem Ergebnis kommt, dass das vorgeschlagene Klimaziel 2040 auf optimistischen Annahmen beruht, beispielsweise in Bezug auf die Verfügbarkeit von Technologien, Fachkräften, Rohstoffen und den Mitteln für Investitionen. Wenn diese nicht eintreten, drohen aus Sicht und DIHK und VKU mehr Regulierung, steigende Kosten sowie politische und wirtschaftliche Verwerfungen. Die aktuelle Pressemitteilung des DIHK zum 2040-Klimaziel finden Sie unter www.dihk.de.
Quelle: DIHK
EU-Kommission schlägt Delegierten Rechtsakt für CO2-armen Wasserstoff vor
Die Europäische Kommission hat eine Methode zur Berechnung von Treibhausgasemissionen für den sogenannten CO2-armen Wasserstoff eingeführt. Dieser Schritt schafft einen klaren Rechtsrahmen, der Investitionssicherheit bietet und die Dekarbonisierung in Europa vorantreibt. Die Initiative ist ein zentraler Baustein für die Klimaneutralität der EU bis 2050 und bietet mehr Klarheit für die Definition und Nutzung von CO2-armem Wasserstoff.
Am 8. Juli hat die Europäische Kommission eine umfassende Methode zur Berechnung von Treibhausgasemissionen für CO2-armen Wasserstoff und Kraftstoffe vorgeschlagen. Diese Methode ergänzt bestehende Verfahren für erneuerbare Energieträger (sog. RFNBO) und vervollständigt den EU-Rechtsrahmen für Wasserstoff. Ein entscheidender Schritt, der Rechtssicherheit schafft und den Ausbau der Produktion von sauberem Wasserstoff in Europa beschleunigt.
CO2-armer Wasserstoff muss einen Schwellenwert von 70% Treibhausgaseinsparungen im Vergleich zu fossilen Brennstoffen erreichen. Emissionen der Vorkette, also des Produktionsprozesses, sollen auch darin einfließen. Er kann durch verschiedene Methoden erzeugt werden, darunter Erdgas mit CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCUS) sowie CO2-armer Strom. Die Methodik berücksichtigt die Vielfalt der Energiemixe in den Mitgliedstaaten und bietet einen flexibleren Rahmen.
Diese Initiative ist von zentraler Bedeutung für die Dekarbonisierung von Sektoren, in denen Elektrifizierung keine praktikable Option ist, wie Luftfahrt, Schifffahrt und bestimmte industrielle Prozesse und mit Blick auf die Importe aus dem Ausland. Sie trägt zur Verwirklichung der EU-Klimaneutralitätsziele bei und kann den Markthochlauf für des europäischen Wasserstoffsektors fördern.
Des Weiteren wird die Kommission die Auswirkungen alternativer Wege auf das Energiesystem und die Emissionseinsparungen bewerten. Eine öffentliche Konsultation zur Methodik für die Nutzung von Strombezugsverträgen für Kernenergie ist für 2026 geplant, um Klarheit bei der Erzeugung von CO2-armem Wasserstoff aus nuklearen Quellen zu schaffen.
Der delegierte Rechtsakt wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt, die zwei Monate Zeit haben, um ihn anzunehmen oder abzulehnen. Dieser Prozess folgt einem intensiven Konsultationsprozess mit Interessenträgern und Mitgliedstaaten und ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Wasserstoff- und Gasmarktrichtlinie.
Quelle: DIHK
Abfallwirtschaft: Öffentliche Konsultation zur Harmonisierung der Einstufung bestimmter Abfallarten
Die Kommission veröffentlichte eine öffentliche Konsultation zur Harmonisierung der Einstufung bestimmter Abfallarten (sogenannte „grüne Liste“), um deren grenzüberschreitende Verbringung zu erleichtern.
Die Abfallverbringungsverordnung sieht die Möglichkeit vor, dass die Kommission mittels delegierter Rechtsakte bestimmte Abfallströme identifiziert, die für die Verbringung zur Verwertung zwischen Mitgliedstaaten dem Verfahren der „Grünen Liste“ unterliegen sollten.
Ziel der öffentlichen Konsultation ist es laut EU-Kommission, Informationen von Interessenträgern zu sammeln, um solche delegierten Rechtsakte vorzubereiten, mit denen bestimmte Abfälle auf eine „Grüne Liste“ gesetzt werden, um die Verbringung von Abfällen zur Verwertung innerhalb der EU zu erleichtern.
Die Konsultation ist bis zum 31. Oktober 2025 über das Portal „Have your say“ zugänglich. Leiten Sie die Konsultation gerne auch an Unternehmen weiter.
Die DIHK wird sich voraussichtlich nicht an der Konsultation beteiligen, es sei denn, uns erreichen genügend Rückmeldungen aus den IHKs zu dem Thema.
Quelle: DIHK
Förderung der Kreislaufwirtschaft bei Fahrzeugen: Rat beschließt Position zur Altfahrzeugverordnung
Die Mitgliedsstaaten haben beim EU-Umweltrat am 17. Juni die Position des Rates zur neuen Verordnung über Altfahrzeuge (End-of-Life Vehicles) verabschiedet. Ziel der Initiative ist es, die Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor zu fördern, Ressourcen zu schonen und die Umweltbelastung zu verringern.
Bereits im Juli 2023 legte die Kommission ihren Vorschlag für die neue Verordnung über Altfahrzeuge am 13. Juli 2023 vor, wodurch die bestehenden Regelungen überarbeitet werden sollen. Die Kommission hat darin unter anderem vorgeschlagen, dass 25 Prozent des Kunststoffs, der für den Bau eines neuen Fahrzeugs verwendet wird, aus recycelten Materialien stammen, von denen 25 Prozent aus Altfahrzeugen rezykliert werden müssen.
Die allgemeine Ausrichtung des Rates hebt sich hier vom Kommissionsentwurf ab, in dem sie einen dreistufigen Ansatz zur Erreichung des Mindestanteils an recyceltem Kunststoff in Fahrzeugen vorsieht:
- 15 % bis sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung
- 20 % bis acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung
- 25 % bis zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung
Die EU-Kommission soll laut Rat bei Engpässen oder überhöhten Preisen vorübergehende Ausnahmen gewähren können und künftig nach Durchführung einer Machbarkeitsstudie auch einen Mindestanteil anderer recycelter Materialien als Kunststoffe festlegen.
Die Position des Rates erhöht den Anspruch der Kommission und schließt nun in die Verordnung auch schwere Lastkraftwagen sowie zwei- und dreirädrige Fahrräder und Vierräder in ihren Anwendungsbereich ein. Um die Belastung der Fahrzeughersteller zu verringern, schlägt der Rat vor, die Kreislaufwirtschaftsstrategie nach Fahrzeugkategorien (Pkw, Transporter usw.) und nicht nach Modellen zu gliedern.
Die zukünftige Gesetzgebung wird, wenn angenommen, die Verordnung (EU) 2018/858 über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge ändern und die Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge („ELV-Richtlinie“) und die Richtlinie 2005/64/EG („3R-Typgenehmigungsrichtlinie“) aufheben. Mit der Position des Rates ist der Weg frei für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.
Weitere Themen beim EU-Umweltrat
Die Umweltminister tauschten sich zudem über die Vorbereitungen für die 30. Konferenz der Vertragsparteien (COP30) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) aus, die im November 2025 in Belém (Brasilien) stattfinden wird.
Weitere Themen beim EU-Umweltrat am 17. Juni beinhalteten unter anderem eine Vorstellung der Wasserresilienzstrategie der EU Kommission, eine Präsentation der Ergebnisse der UN-Ozeankonferenz in Nizza, sowie die Vorstellung des Umweltprogramms der dänischen Ratspräsidentschaft.
Quelle: DIHK
Wassermanagement: EU-Kommission stellt Wasserresilienzstrategie vor
Angesichts wachsender Klimarisiken – von Dürren über Überschwemmungen bis hin zu Wassermangel – soll die Europäische Wasserresilienzstrategie Mitgliedsstaaten dabei unterstützen, Wasser besser zu managen.
Die Europäische Kommission hat am 4. Juni 2025 ihre Europäische Wasserresilienzstrategie vorgestellt. Ziel ist es, den Wasserkreislauf zu schützen und wiederherzustellen, sauberes und bezahlbares Wasser für alle sicherzustellen und den Aufbau einer nachhaltigen, resilienten und wettbewerbsfähigen Wasserwirtschaft in Europa voranzutreiben.
Fünf der zehn größten globalen Geschäftsrisiken sind laut EU-Kommission wasserbezogen. Vor diesem Hintergrund, betont die Kommission, dass Unternehmen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Strategie spielen. Sie sollen nicht nur effizienter mit Wasser umgehen, sondern auch von neuen Wachstums- und Innovationschancen profitieren. Immerhin hält Europa bereits rund 40 % der weltweiten Patente im Bereich Wassertechnologien.
Die Strategie zielt auf die Entwicklung einer "wasserintelligenten Wirtschaft", die auf nachhaltigem Wassermanagement, Investitionen in moderne Infrastruktur und die Integration digitaler Lösungen wie KI und Smart Metering basiert.
Maßnahmen im Überblick:
- Wasser effizient nutzen: Ein EU-weites Ziel sieht eine Verbesserung der Wassereffizienz um mindestens 10 % bis 2030 vor. Mitgliedstaaten werden aufgefordert, eigene nationale Ziele festzulegen.
- Investitionen stärken: Über 15 Mrd. € sollen im Zeitraum 2025–2027 für Wasserprojekte durch die Europäische Investitionsbank bereitgestellt werden.
- Digitalisierung beschleunigen: Eine EU-Initiative für die Digitalisierung im Wassersektor wird KI-gestützte Anwendungen, digitale Leckortung und satellitengestützte Prognosen fördern.
- Forschung und Innovation fördern: Die Kommission will eine eigene Wasser-Forschungsstrategie sowie eine „European Water Academy“ zur Qualifizierung von Fachkräften etablieren.
- Krisenvorsorge verbessern: Neue Frühwarnsysteme sollen EU-weit Dürre- und Hochwasserprognosen verbessern und lokale Behörden frühzeitig informieren.
Ab 2025 soll alle zwei Jahre ein Wasserresilienz-Forum stattfinden, das den Dialog mit Unternehmen, Bürgern und Politikern stärken soll. Bis 2027 ist zudem eine erste Zwischenbewertung der Fortschritte vorgesehen.
Vermehrte Trockenheit und Hochwasser im Zusammenhang mit dem Klimawandel stellen auch in Deutschland viele Unternehmen vor Herausforderungen. Denn die Wirtschaft ist auf ein ausreichendes Wasserangebot angewiesen: Viele Zukunftstechnologien wie Halbleiter, Wasserstoffelektrolyse oder Batterien sowie erneuerbare Energien haben einen großen Wasserbedarf. Aus Sicht der deutschen gewerblichen Wirtschaft ist es deshalb gut, dass die EU die Initiative für eine Strategie zur Stärkung der Wasserresilienz ergreift und so auch die Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken will. Besonders sinnvoll sind Maßnahmen, die Unternehmen darin unterstützen, die Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Geschäftstätigkeit frühzeitig zu erkennen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Quelle: DIHK
Webinar- und Veranstaltungsempfehlungen
EmpfehlungenPlan B für die Energiewende
Vorstellung der Studienergebnisse am 3. September 2025 in Berlin
Wo droht die Energiewende in eine Sackgasse zu geraten – und wie kann ein Kurswechsel gelingen? Mit der Studie „Plan B für die Energiewende“ gibt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) Antworten auf drängende Fragen rund um Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Zielerreichung. Die Studienergebnisse werden am 3. September 2025 in Berlin n Präsenz von Staatssekretär Frank Wetzel (BMWE) vorgestellt.
Wege aus der Sackgasse: Alternative Pfade zur Klimaneutralität
Elektrifizierung, Wasserstoff, Carbon Management - vieles ist im Umbau. Doch der Transformationspfad ist nicht ohne Risiken für die Unternehmen: hohe Kosten, technische Engpässe, Akzeptanzprobleme. Vor diesem Hintergrund beauftragte die DIHK Frontier Economics in Zusammenarbeit mit Global Energy Solutions, eine Studie „Plan B“ zu entwickeln: Welche Alternativen gibt es, wenn der eingeschlagene Weg ins Stocken gerät? Welche Kosten lassen sich vermeiden? Welche Weichenstellungen sind jetzt entscheidend?
Unternehmen, Politik, Wissenschaft und Medien sind herzlich eingeladen, mitzudiskutieren. Bitte merken Sie sich den Termin bereits jetzt vor und melden sich über die Veranstaltungsseite an: https://event.dihk.de/Plan_B_fuer_die_Energiewende
Einladung zur 5. Jahreskonferenz der Marktoffensive Erneuerbare Energien
Am 11. und 12. September 2025 findet die 5. Jahreskonferenz der Marktoffensive Erneuerbare Energien im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin statt. Die Konferenz steht in diesem Jahr unter dem Motto “Wie können PPAs die Finanzierung der Erneuerbaren Energien absichern?”
Angesichts zunehmender Unsicherheiten bei Energiepreisen und Versorgung rückt die Nutzung erneuerbarer Energien stärker in den Fokus. Steigende CO₂-Preise und der wachsende Druck zur Dekarbonisierung machen deutlich: Eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung ist nur mit einem weiteren Ausbau erneuerbarer Energien möglich. Power Purchase Agreements (PPAs) sind dabei von großer Bedeutung – sie bieten Unternehmen langfristige Preissicherheit, ermöglichen Investitionen in neue Erzeugungskapazitäten und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele. Gleichzeitig eröffnen sie neue Geschäftsmodelle und stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland.
Das Konferenzprogramm bietet mit hochkarätigen Keynotes, Podiumsdiskussionen und praxisnahen Fachsessions einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen im PPA-Markt und darüber hinaus. Diskutiert werden unter anderem politische Rahmenbedingungen, innovative Vertragsmodelle unter Einbindung von Flexibilität, Finanzierungslösungen sowie die Rolle von Herkunftsnachweisen. Die Veranstaltung bringt zentrale Akteure aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zusammen und schafft Raum für Austausch, Vernetzung und neue Impulse für eine erfolgreiche Marktintegration erneuerbarer Energien. Weitere Informationen und das aktuelle Programm finden Sie auf der Veranstaltungsseite der Marktoffensive Erneuerbare Energien.
Webinar: Nachhaltigkeit trifft Unternehmenskultur
Klimaschutz gelingt in Unternehmen nur gemeinsam. Sind die Mitarbeitenden informiert, motiviert und beteiligt, wird Nachhaltigkeit zur gelebten Realität. Doch welche Maßnahmen können ergriffen werden, um eine Nachhaltigkeitskultur im Unternehmen zu etablieren und Klimaschutz auf allen Ebenen zu verankern? Antworten liefert das Online-Seminar des Verbands Klimaschutz-Unternehmen mit seinem Kooperationspartner KlimAktiv.
Termin: 25. September, 10–11 Uhr.
Weitere Informationen und die Anmeldungen finden Sie unter www.klimaschutz-unternehmen.de.
Webinar: So geht erfolgreiches ESG-Datenmanagement
Der Anspruch an Unternehmen wächst stetig: Investoren, Regulatoren und weitere Stakeholder erwarten heute mehr denn je eine transparente, konsistente und überprüfbare Berichterstattung zu ESG-Themen. Doch wie können diese wachsenden Anforderungen effizient erfüllt werden und gleichzeitig die Grundlage für belastbare Nachhaltigkeitsratings und regulatorische Konformität geschaffen werden? Im Webinar berichten das Klimaschutz-Unternehmen (KSU) WEPA und der KSU-Kooperationspartner Sunhat praxisnah von ihrer erfolgreichen Zusammenarbeit.
Termin: 15. Oktober, 10-11 Uhr
Weitere Informationen und Anmeldungen finden Sie unter www.klimaschutz-unternehmen.de.
Save the Date: Herbstkonferenz am 6. November 2025
Auch in wirtschaftlich stürmischen Zeiten zeigt der Verband Klimaschutz-Unternehmen (KSU), dass Klimaschutz weiterhin von zentraler Bedeutung ist. Bei der Herbstkonferenz am 6. November auf dem Berliner EUREF-Campus präsentieren und diskutieren Klimaschutz-Unternehmen Best Practices zu: Klimaschutz, Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft.
Weitere Informationen unter Kommende Veranstaltungen | Klimaschutz Unternehmen
Internationale Wasserstoffkonferenz am 6. November bei der DIHK
Act together. Think global. Move forward with hydrogen.
Welche technologischen Innovationen gibt es beim Einsatz von Wasserstoff? Wie ist es um die Logistik und internationale Lieferkooperationen bestellt, und welche Rolle spielt Europa im globalen Wasserstoffmarkt? Diese Fragen stehen Anfang November 2025 im Mittelpunkt des "International Hydrogen Summit" der DIHK.
Unter der Überschrift "Act together. Think global. Move forward with hydrogen" bringt die DIHK am 6. November in Berlin Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, Industrie- und Handelskammern, Deutschen Auslandshandelskammern und aus der Politik zusammen, um innovative Lösungen sichtbar zu machen und konkrete Perspektiven für die aktuellen Herausforderungen der Wasserstoffwirtschaft zu entwickeln.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen praxisnahe Ansätze, internationale Impulse und der Dialog mit Unternehmen, die schon heute die Wasserstoffzukunft gestalten.
Drei spannende Panels
Nach aktuellem Sachstand startet die Konferenz in Anschluss an den Begrüßungskaffee mit der offiziellen Eröffnung um 9:30 Uhr. Die Agenda umfasst drei Panels:
Zunächst erörtern Fachleute den Status quo auf europäischer Ebene – dabei geht es etwa um aktuelle Projekte, Regulierungs- oder Wettbewerbsfragen. Im zweiten Panel werden die Perspektiven von Infrastruktur und Logistik beleuchtet: Pipelines und Schiffstransporte kommen dabei ebenso zur Sprache wie das Thema Speicher. Panel 3 befasst sich schließlich mit technologischen Aspekten und Innovationen; dabei werden auch spannende Best Practices vorgestellt.
Neben weiteren Programmpunkten wird es ein World Café mit Ausstellung geben.
Anmeldungen jetzt schon möglich
Konferenzsprachen sind Englisch und Deutsch; die Teilnahme ist kostenlos.
Unter der Adresse https://event.dihk.de/Hydrogen_Conference können Sie sich bereits heute anmelden.
Die Agenda wird an dieser Stelle noch präzisiert und regelmäßig aktualisiert.
Quelle: DIHK – Louise Maizieres
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Dr.-Ing. Robert Schmidt
Leiter des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt; Grundsatzfragen Innovations-, Industrie-, Technologie-, Digital-, Energie- und Umweltpolitik
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Peggy Leibetseder
Assistenz Geschäftsbereich Innovation | Umwelt
Webcode: N1102