Telefon: +49 911 1335-1335

Emissionsberechtigungen

Elektronisches Antragsverfahren

Der Emissionshandel geht in die nächste Runde: Anlagenbetreiber können bis zum 23. Januar 2012 die Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen für die Handelsperiode 2013 bis 2020 beantragen. Die Antragstellung ist ab sofort möglich und verläuft weiterhin rein elektronisch. Die Anlagenbetreiber müssen ihre Zuteilungsanträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Sollte eine solche Signaturausstattung im Unternehmen noch nicht vorhanden oder abgelaufen sein, so ist für den Antrag eine Dauer von etwa drei Wochen einzukalkulieren.

Das Umweltbundesamt erwartet etwa 2 000 Anträge auf Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen von Anlagen der emissionsintensiven Industrie und der Exportwirtschaft. Wie in den beiden vorangegangenen Handelsperioden stellt das Umweltbundesamt den Anlagenbetreibern eine Antragssoftware zur Verfügung. Dieses Formular-Management-System ist ebenso verpflichtend wie der elektronische Versand der Zuteilungsanträge und der Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur.

Die Ausstattung zum elektronischen Signieren für den Emissionshandel besteht aus einer Signaturkarte, die immer an eine natürliche Person gebunden ist, und einem Kartenlesegerät. Kunden müssen die Signaturkarten von einem signaturgesetzkonformen Trustcenter beziehen und diese persönlich beantragen. Dafür hat sich der IHK-Signaturservice bewährt: Bei 63 IHKs kann eine solche Signaturausstattung bestellt werden. Der Preis für eine IHK-Signaturkarte beträgt 99 Euro (bei zweijähriger Gültigkeit) und 179 Euro (bei vierjähriger Gültigkeit), das Lesegerät kostet 49 Euro (alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer).

Die Signaturausstattungen für die Mitarbeiter, die für die elektronische Beantragung der Emissionsberechtigungen zuständig sind, sollten jetzt zügig bestellt werden, um zeitlichen Engpässen bis zum Ablauf der Zuteilungsfrist am 23. Januar 2012 vorzubeugen. Für Anlagenbetreiber, die bis zu dieser Frist keinen Antrag auf Zuteilung beim Umweltbundesamt eingereicht haben, erlischt der Zuteilungsanspruch. Sie müssen dann ihren gesamten Bedarf an Emissionsberechtigungen zukaufen.

Autor/in: Annette Floren,, DE-Coda GmbH
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2011, Seite 17

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick