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Energie-Härtefallhilfe

Anträge jetzt stellen

Geld, Energie, Sparen, Stecker © Ollo / GettyImages.de

Seit Anfang März können Unternehmen die Energie-Härtefallhilfen des Freistaats Bayern beantragen. Betriebe, die besonders von den hohen Energiepreisen betroffen sind, können 2023 einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten erhalten. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten.

Für die Gewährung der Energie-Härtefallhilfen gelten diese Voraussetzungen: Die gezahlten Preise müssen mehr als doppelt so hoch sein wie der im Jahr 2021 gezahlte Durchschnittspreis und sie müssen außerdem existenzbedrohend für den Betrieb sein. Der Härtefall wird angenommen, wenn der für 2023 erwartbare Jahresgewinn (Basis: durchschnittlicher Jahresgewinn der letzten fünf Jahre) durch die Steigerung der Energiekosten aufgezehrt wird. Inhabergeführte Unternehmen können einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe des individuellen Pfändungsfreibetrags (mindestens jedoch 2 000 Euro pro Monat) geltend machen, sofern kein Geschäftsführergehalt gezahlt wurde.

Die Hilfen können unabhängig vom genutzten Energiesystem beantragt werden – also sowohl für leitungsgebundene Energieträger (Strom, Gas oder Fernwärme) als auch für nicht-leitungsgebundene (z. B. Holz, Pellets, Hackschnitzel, Flüssiggas). Die Anträge können vom Unternehmen selbst oder durch einen sogenannten qualifizierten Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte oder Rechtsanwälte) über eine elektronische Plattform gestellt werden. Über die Gewährung der Härtefallhilfe entscheidet eine Kommission, die aus Vertretern der bayerischen Wirtschaft, der Steuerberaterkammern und des Wirtschaftsministeriums besteht.           

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2023, Seite 20

 
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