Zum Hauptinhalt springen

IHK-InfoLetter: "Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe" 04 | 2025

Erschienen am 18.09.2025
Breathing Nature
Planet Earth returns to Nature to regain its health. Conceptual image about the danger of not caring for our planet Earth. Visual references from NASA (https://visibleearth.nasa.gov/images/74117/august-blue-marble-next-generation).

Wissenswertes aus der METROPOLREGION

Metropolregion

Airport Nürnberg nimmt PV-Anlage mit über 13 Megawatt Peak Spitzenleistung in Betrieb

Selbst vom Flugzeug aus betrachtet ist sie riesig: 1,7 Kilometer Länge und 60 Meter Breite misst die neue PV-Anlage des Airport Nürnberg, die den Flughafen an Sonnentagen völlig autark von der Stromversorgung macht. Die neue Anlage wird eine Spitzenleistung von 13,4 Megawatt Peak (MWp) erreichen und jährlich rund 13,4 Gigawattstunden (GWh) Strom erzeugen – genug, um mehr als 3.800 Vier-Personen-Haushalte für ein Jahr zu versorgen. Die erwartete CO₂-Einsparung liegt bei etwa 4.900 Tonnen pro Jahr. 

Anlässlich der Inbetriebnahme begrüßte Flughafengeschäftsführer Dr. Michael Hupe u.a. den bayerischen Finanz- und Heimatminister sowie Aufsichtsratsvorsitzenden Albert Füracker und Nürnbergs Oberbürgermeister und stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Marcus König. „Diese Anlage ist ein zentrales Element unseres Transformationsplans zur CO₂-Neutralität“, erklärt Dr. Hupe. „Dank intelligenter Speicherlösungen, mit denen wir die Anlage in den nächsten Jahren ergänzen werden, wollen wir den erzeugten Strom größtenteils direkt vor Ort nutzen.“ Das Konzept wurde gemeinsam mit dem Institut für Energietechnik (IfE) aus Amberg entwickelt. Betrieben wird die Anlage von der Flughafen Nürnberg Energie GmbH, einer Tochtergesellschaft des Flughafens. Geschäftsführer Klaus Dotzauer betont: „Wir leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur klimafreundlichen Energieversorgung des Standorts.“ 

Über 22.800 Solarmodule fangen Sonnenlicht ein: Technisch setzt das Projekt Maßstäbe: Insgesamt wurden 22.854 Solarmodule, 380 Tonnen Stahl für die Unterkonstruktion und fast 100 Kilometer Kabel verbaut. Die Module sind in Ost-West-Ausrichtung installiert, um Blendungen für den Flugverkehr zu vermeiden und den Stromertrag in den Morgen- und Abendstunden zu maximieren. Die Anlage soll später durch Batteriespeicher ergänzt werden. Auch eine Umwandlung in Wärme wird geprüft. 

Die Umsetzung erfolgte durch das Nürnberger Unternehmen Greenovative, dessen Geschäftsführer Bernd Fuchs die Herausforderung, in einem Flughafenumfeld zu bauen, gern annahm: „Wir sind stolz, dieses Leuchtturmprojekt realisiert haben zu dürfen. Es zeigt, wie regionale Kompetenz und nachhaltige Technologie Hand in Hand gehen und ist zudem ein enorm wichtiger Baustein im Kampf für den Klimaschutz und die wirtschaftliche Stärke unserer Region.“ 

Schon seit 2017 betreibt der Flughafen kleinere PV-Anlagen, unter anderem auf einer Flugzeughalle und dem Parkhaus P4. Mit dem neuen Großprojekt wird nun ein weiterer Meilenstein in Richtung klimaneutrale Flughafeninfrastruktur gesetzt. 

Quelle: Pressemitteilung – Albrecht Dürer Airport

Foto von links: Dr. Sabine Weingärtner, Präsidentin der Diakonie Bayern, Stefan Schmidt, Leiter EMAS-Registerstelle für Mittel- und Oberfranken, IHK Nürnberg für Mittelfranken, Kirstin Edelberg, Umweltmanagementbeauftragte in der Geschäftsstelle der Diakonie Bayern

13 Jahre EMAS-Validierung: Diakonie Bayern bleibt Vorreiter im Umweltschutz

Die Geschäftsstelle des Diakonischen Werks Bayern e.V. betreibt seit 13 Jahren erfolgreich das Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme). Das langjährige Engagement für Umwelt- und Klimaschutz wurde durch die IHK Nürnberg mit der Überreichung einer Ehrenurkunde gewürdigt. Mit EMAS setzt die Diakonie u. a. auf nachhaltiges Wirtschaften, Ressourcenschonung und zeigt vorbildlich, wie Umweltverantwortung mit sozialem Handeln verbunden werden kann.

Weitere Informationen zu EMAS: EMAS – Eco-Management and Audit Scheme | IHK Nürnberg für Mittelfranken

IHK-Ansprechpartner:
Stefan Schmidt

Wasserkraft - Energieminister Aiwanger besucht Pumpspeicherkraftwerk Happurg

Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hat sich bei einem Ortstermin mit Dr. Klaus Engels (Direktor Wasserkraft Uniper) über den Fortschritt bei der Sanierung des Pumpspeicherkraftwerks Happurg informiert. Dazu der Staatsminister: "Ich habe in den letzten Jahren immer wieder für den Standort Happurg gekämpft. Deshalb freue ich mich sehr, dass Uniper das Pumpspeicherkraftwerk ab 2028 wieder in Betrieb gehen soll und für die Sanierung rund 250 Millionen Euro in die Hand nimmt. Mein Dank gilt Uniper und dem ganzen Projektteam vor Ort, die hier hervorragende Arbeit leisten."

Das Pumpspeicherkraftwerk sei energiewirtschaftlich für den Freistaat sehr wichtig, ist Aiwanger überzeugt: "Happurg ist ein riesiger Stromspeicher, der erneuerbare Energien speichert und bei Bedarf wieder ins Netz eingespeichert wird. Die Anlage kann Lastspitzen im Stromnetz ausgleichen und die schwankende Stromproduktion von Windkraft- und PV-Anlagen ergänzen. Die hunderttausenden PV-Anlagen und Windräder produzieren häufig mehr Strom als das Netz verträgt. Anstatt diesen Strom abzuregeln, wird damit Wasser vom Unter- ins Oberbecken gepumpt. Dieses Wasser produziert beim Ablassen wiederum Strom."

Das Pumpspeicherkraftwerk ist seit 1958 in Betrieb und hat eine Leistung von 160 Megawatt. Es hat eine Fallhöhe von 209 Metern und kann Energie für rund 850 Megawattstunden speichern. Aufgrund von Schäden im Oberbecken wurde das Kraftwerk 2011 außer Betrieb gesetzt. Uniper hat im Juni 2024 die Sanierung des Pumpspeicherkraftwerks bekannt gegeben.

Quelle: Pressemitteilung StMWi

Spatenstich für Elektrolyseur und Wasserstoff-Tankstelle in Dettelbach

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat den symbolischen Spatenstich für den Bau eines Elektrolyseurs und einer Wasserstofftankstelle der Guttroff GmbH in Dettelbach vorgenommen. Aiwanger: "Mit unserem Elektrolyseur-Förderprogramm setzen wir die bayerische Wasserstoffstrategie um. In Bayern wollen wir Vorreiter in der internationalen Wasserstoffbranche sein. Und das gelingt nur, wenn wir auch kurz- bis mittelfristig die Verfügbarkeit sicherstellen bis der Anschluss an das Wasserstoffkernnetz erfolgt."

Das Bayerische Wirtschaftsministerium unterstützt die Guttroff GmbH im Rahmen des bayerischen Elektrolyseurförderprogramms beim Aufbau eines 5-MW-Elektrolyseurs in Dettelbach mit fünf Millionen Euro. Weitere zwei Millionen Förderung erhält das Unternehmen für den Aufbau einer Wasserstofftankstelle aus dem bayerischen Wasserstofftankstelleninfrastrukturprogramm.

Aiwanger: "Das Wasserstoff-Projekt in Dettelbach bildet die ganze Wertschöpfungskette ab. Der erzeugte Wasserstoff kann über die Tankstelle vor Ort direkt dem Mobilitätssektor zur Verfügung gestellt und über das bestehende Vertriebsnetz der Guttroff GmbH verkauft werden. Und sogar die Abwärme des Elektrolyseurs soll genutzt werden."

Der Freistaat nimmt mit dem Bayerischen Elektrolyseurförderprogramm 150 Millionen Euro in die Hand, um den Aufbau einer bedarfsgerechten erneuerbaren Wasserstoffproduktionsinfrastruktur in ganz Bayern zu unterstützen. Das Programm ist in seiner Ausgestaltung, seiner Zielrichtung und seines Umfangs deutschlandweit auf Landesebene einzigartig.

Quelle: Pressemitteilung StMWi

Veranstaltungsübersicht

Wissenswertes aus BAYERN

BAYERN

Langjährige Teilnehmer des Umwelt- und Klimapakts geehrt: Handwerks- und Industriebetriebe aus der Region wurden ausgezeichnet.

Im Sportpark Ronhof in Fürth wurden 40 Teilnehmer aus ganz Bayern für ihr Engagement im Umwelt- und Klimapakt Bayern mit der Gold-Urkunde ausgezeichnet. Auch die IHK Nürnberg für Mittelfranken wurde in feierlichem Rahmen für ihr langjähriges Engagement für den Umwelt und Klimaschutz im Rahmen der Partnerschaft geehrt. Vertreter der Nürnberger IHK engagieren sich bereits seit 1995 in verschiedenen Projekten und Arbeitsgruppen der Umweltpartnerschaft. Die IHK Nürnberg ist auch selbst Teilnehmerin und EMAS-Validiert. Als Vertreterin der IHK Nürnberg für Mittelfranken hat Katharina Boehlke aus dem Geschäftsbereich Innovation | Umwelt die Urkunde entgegengenommen.

Der Umwelt- und Klimapakt Bayern ist eine der erfolgreichsten Umweltinitiativen deutschlandweit. Unternehmen, die zum fünften Mal an der Initiative des Umweltministeriums teilnehmen, erhalten eine besondere Auszeichnung. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte bei der feierlichen Übergabe: "Der Umwelt- und Klimapakt ist ein Erfolgsmodell, das Ökonomie und Ökologie vereint. Die hohe Teilnehmerzahl bei unserer Umweltinitiative beweist: Bayern ist nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsstandort, sondern auch ein wertvoller Umweltstandort. Umwelt- und Klimaschutz sind von entscheidender Bedeutung für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg und gelten als Wachstumstreiber der Zukunft. Besonders langjährige und engagierte Partner werden mit der Gold-Auszeichnung gewürdigt, um ihr vorbildliches Engagement zu ehren und ihnen zu danken. Gemeinsam werden wir den Klimawandel meistern." Die Unterzeichnung des ersten Umweltpakts jährt sich im Oktober bereits zum 30. Mal. Insgesamt beteiligen sich derzeit mehr als 1.500 bayerische Unternehmen und Einrichtungen aus der Wirtschaft am Umwelt- und Klimapakt. 

Der Umwelt- und Klimapakt ist eine Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft. Die Bandbreite reicht dabei vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum börsennotierten Großunternehmen. In diesem Zusammenhang setzen Unternehmen eine Vielzahl innovativer Umwelt- und Klimamaßnahmen um, die auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung basieren. Neben Klimaschutz stehen insbesondere auch Ressourceneffizienz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien, Entsorgung und Recycling, Umgang mit Kunststoff, Flächeninanspruchnahme, Biodiversität und Artenschutz, Umwelttechnologie, Gewässernutzung sowie Nachhaltigkeit im Fokus. Eine Website mit einem breiten Spektrum an Informations- und Beratungsangeboten sowie eine Best-Practice-Plattform mit Praxisbeispielen aus der Wirtschaft sollen gleichzeitig Unterstützung bieten und als Ansprechpartner für Nachahmer fungieren. Ziel ist, das auf Dauer ausgerichtete, vorbildhafte Engagement als Unternehmer für den Umwelt- und Klimaschutz in würdigem Rahmen zu prämieren, denn gerade die Wirtschaftsunternehmen und Betriebe sind ein ganz wesentlicher Motor für einen gelebten und erfolgreichen Umwelt- und Klimaschutz in der Praxis. Den Umweltpakt gibt es seit 1995. Im Jahr 2020 wurde die Umweltpartnerschaft in einen neuen Umwelt- und Klimapakt  mit Leitideen überführt.

Die Liste der Teilnehmer sowie weitere Informationen zum Umwelt- und Klimapakt sind verfügbar unter www.umweltpakt.bayern.de.

Quelle: Pressemitteilung StMUV

Pressefoto Bayerisches Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz

Bayerischer Energiepreis 2026

Der Bayerische Energiepreis 2026 ist eine einmalige Gelegenheit, den Energiebereich in Bayern durch innovative Projekte nachhaltig zu prägen. Mit dem Preis sollen herausragende Leistungen in den Bereichen Energieeffizienz sowie innovative Infrastrukturprojekte und Gebäude als Energiesysteme ausgezeichnet werden. Besonders auszeichnungswürdig sind dabei Lösungen aus den Bereichen Energieforschung, Digitalisierung und kommunale Energiekonzepte.

Unternehmen, Kommunen, Planungsbüros und Institute, die spannende Energiekonzepte entwickeln, haben die Möglichkeit, ihre Projekte einzureichen und öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen. Der Preis bietet eine Plattform für technologische Innovationen sowie kreative Ideen zur Energieeinsparung und zur intelligenten Nutzung erneuerbarer Energien. Durch die Auszeichnung werden nicht nur die besten Konzepte gewürdigt, sondern auch Anreize für weitere Entwicklungen in der Energiewirtschaft geschaffen. Der Bayerische Energiepreis fördert somit aktiv die Energiewende in Bayern und unterstützt die Umsetzung nachhaltiger Energielösungen.

Hier können Sie sich bewerben.

Quelle: StMWi

Marktabfrage in Bayern zur Netzplanung der Verteilnetzbetreiber

Wir möchten Sie auf die aktuelle Großverbraucherabfrage (Anschlussleistung > 10 MW) im Zuge der Erstellung eines Netzausbauplans der Stromverteilnetzbetreiber aufmerksam machen. Die Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität geht vielfach mit einer Elektrifizierung von Prozessen einher, die künftig zu steigenden Strombedarfen führen. Um diese auch bedarfsgerecht bedienen zu können, ist es entscheidend, den zukünftigen Bedarf möglichst genau und frühzeitig zu prognostizieren.

Weitere Informationen und Ansprechpartner bietet der hinterlegte Factsheet (PDF, nicht barrierefrei, 234 KB).

Quelle: StMWi

Freie Termine 2025 und 2026: Wanderausstellung "Ressourceneffizienz - weniger ist mehr!"

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Ressourceneffizienz und warum ist es notwendig effizient mit Ressourcen umzugehen? Diese und weitere Fragen werden unter dem Motto "Weniger ist mehr" in der Wanderausstellung Ressourceneffizienz des REZ beantwortet.

Möchten Sie, dass die Wanderausstellung „Ressourceneffizienz - Weniger ist mehr" auch in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Institution steht? Dann melden Sie sich gern unter rez@lfu.bayern.de oder informieren Sie sich auf unserer Webseite http://www.rez.bayern.de/ausstellung!

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Ressourceneffizienz? Warum ist es notwendig effizient mit Ressourcen umzugehen? Diese und weitere Fragen werden unter dem Motto "Weniger ist mehr" beantwortet. Die modular aufgebaute Wanderausstellung formt sich zu einem Kreislauf der Ressourceneffizienz. Entlang diesem können verschiedene Aspekte des Themas erkundet und ganz konkret Impulse gesammelt werden, wie die Materialeffizienz im Unternehmen gesteigert werden kann. Die Praxisbeispiele zeigen wie bayerische Unternehmen neue Maßstäbe in Sachen Ressourceneffizienz setzen und regen zum Nachahmen an. Interaktive Module wie ein Ressourceneffizienz-Check sowie verschiedene Informations-Filme zur Ressourceneffizienz runden die Ausstellung ab. Für Mitarbeitende, Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler steht ein Fragebogen zur Verfügung. Mit Hilfe des Fragebogens können sie sich vertieft mit der Ausstellung und dem Thema Material- und Rohstoffeffizienz beschäftigen, wodurch die Ausstellung erlebbarer wird.

Ihre Ansprechpartner:
REZ | 0821 9071-5276 | rez@lfu.bayern.de

Wissenswertes aus DEUTSCHLAND

DEUTSCHLAND

DIHK-Studie: Aktuelle Energiewende-Politik kostet bis zu 5,4 Billionen Euro

Die Energiewende in ihrer aktuellen Ausgestaltung führt langfristig zu massiven Kostenbelastungen für Unternehmen und Haushalte, die mit der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nur schwer vereinbar sind. Das geht aus der Studie "Neue Wege für die Energiewende ('Plan B')" (PDF, nicht barrierefrei, 2 MB) hervor. 

Bei Fortführung der aktuellen Energiepolitik müssten sich die jährlichen privaten Investitionen in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Verkehr mehr als verdoppeln – von rund 82 Milliarden Euro im Mittel der Jahre 2020 bis 2024 auf mindestens 113 bis 316 Milliarden Euro im Jahr 2035. 

Das zeigt die von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) beauftragte Studie, in der die Wirtschaftsberatungsgesellschaft Frontier Economics den derzeitigen Kurs in der Energiepolitik analysiert und Alternativen aufgezeigt hat.

"Die Zahlen zeigen: Mit der aktuellen Politik ist die Energiewende nicht zu stemmen", sagt DIHK-Präsident Peter Adrian. "Dabei funktioniert die Energiewende nur mit einer leistungsfähigen Wirtschaft."

Investitionen in die Energiewende stehe häufig kein direkter Ertrag gegenüber, gibt er zu bedenken. Deshalb müssten diese Gelder erst an anderer Stelle erwirtschaftet werden.  "Die Belastung von Unternehmen und Bevölkerung erreicht jedoch ein Niveau, das unseren Wirtschaftsstandort, unseren Wohlstand und damit auch die Akzeptanz der Energiewende gefährdet."

Zum Vergleich: Die gesamten privaten Investitionen in Deutschland betrugen im Jahr 2024 insgesamt rund 770 Milliarden Euro. Zur Umsetzung der Energiewende müssten sie, wie die Berechnungen aus der Studie zeigen, um 15 bis 41 Prozent steigen.

Hohe Energiesystemkosten belasten Unternehmen
Durch die Energiewende werden auch die Energiesystemkosten in den nächsten Jahren stark zunehmen. Dazu zählen neben Investitionen in die inländische Energieerzeugung und Infrastrukturen auch die laufenden Kosten zum Beispiel für den Betrieb von Netzen und Kraftwerken sowie Ausgaben für Energieimporte. Insgesamt schätzt die Studie diese Kosten auf 4,8 bis 5,4 Billionen Euro für den Zeitraum 2025 bis 2049. Davon entfallen 2,0 bis 2,3 Billionen Euro auf Energieimporte, 1,2 Billionen Euro auf Netzkosten (Investitionen und Betriebskosten), 1,1 bis 1,5 Billionen Euro auf Investitionen in die Energieerzeugung und rund 500 Milliarden Euro auf den Betrieb von Erzeugungsanlagen. 

"Ein zu hoher Transformationsdruck in Form unrealistischer Vorgaben führt zu extrem hohen und weiter steigenden Kosten, Fehlallokationen und Ineffizienzen", sagt Adrian. Die deutsche Wirtschaft ziehe bereits Konsequenzen: "Energieintensive Unternehmen verlagern ihre Produktion und damit Arbeitsplätze schon jetzt verstärkt ins Ausland."

Der DIHK-Präsident warnt: "Wenn wir den aktuellen Weg der Energiepolitik unter diesen Vorgaben weitergehen, gefährden wir nicht nur den Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern erweisen auch dem notwendigen Ziel der Klimaneutralität einen Bärendienst." Es brauche dringend ein Umdenken in der Energiepolitik, um die Belastungen durch die Energiewende in Deutschland zu reduzieren.

Studie setzt Denkanstöße für kosteneffizientere Energiewende
Die Studie von Frontier Economics macht hierzu konkrete Vorschläge und skizziert in Teilen einen grundlegenden Kurswechsel in der Energiepolitik. "Die Studie setzt wichtige Impulse. Wir müssen gesamtgesellschaftlich ohne Scheuklappen darüber diskutieren, was möglich ist", sagt Achim Dercks, stellvertretender DIHK-Hauptgeschäftsführer. 

Zentrales Instrument in dem Modell, das die Studie vorschlägt, ist ein umfassender CO2-Zertifikatehandel. Der Zielpfad wird regelmäßig an die Entwicklung einer internationalen Peer Group angepasst, um ambitionierten Klimaschutz zu erreichen, ohne Nachteile durch nationale Alleingänge für den Standort Deutschland zu erzeugen. 

Zudem sieht das Konzept vor, die Regulierung umfassend zu entschlacken, den Technologiewettbewerb zu verstärken sowie die vorhandene Energieinfrastruktur weiter zu nutzen. Letzteres gilt insbesondere für Gasnetze, die künftig Wasserstoff und klimaneutrales Erdgas – dekarbonisiert durch die Abscheidung und Speicherung von CO2 ("Carbon Capture and Storage", CCS) – transportieren können. Ergänzend sollen Investitionen in zertifizierte Klimaschutzprojekte im Ausland auch in Deutschland anrechenbar sein.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass sich mit dieser Strategie 530 bis 910 Milliarden Euro bis 2050 einsparen ließen. Dies entspricht einer Reduktion von etwa 11 bis 17 Prozent der geschätzten Gesamtkosten der Energiewende. Weitere Kosteneinsparungen von 80 bis 220 Milliarden Euro können durch eine Verschiebung des Ziels der Klimaneutralität um beispielsweise zwei Jahre entstehen. Insgesamt ergeben sich durch das Konzept – je nach Nutzungsgrad der internationalen Kooperation – Einsparmöglichkeiten von potenziell weit über einer Billion Euro bis 2050.

Auch kurzfristige Kostensenkungspotenziale nutzen
"Die Studie enthält Anregungen für eine langfristige Neuausrichtung der Energiewende. Gleichzeitig müssen wir die Vorschläge der Studie auch ganz praktisch kurzfristig nutzen", sagt Dercks. "Aus DIHK-Sicht gehört dazu eine übergreifende Netzplanung, ein Auslaufen der Erneuerbaren-Förderung für bereits wirtschaftliche Anlagen und ein effizienterer Energiemix, der auch den Einsatz von Biomethan, blauem Wasserstoff oder mit CCS dekarbonisiertem Erdgas technologieoffen berücksichtigt." Zudem sei es besser, den Bau neuer Gaskraftwerke nicht über eine staatliche Förderung, sondern über marktwirtschaftliche Anreize zu steuern – wie einer Absicherungspflicht für Stromversorger.

Auch kleinteilige Regulierung, Komplexität und bürokratische Prozesse stehen der Energiewende im Weg und kosten Akzeptanz: "Die Transformation stockt bei Unternehmen und Verbrauchern, weil sie durch energiewendebedingte Regulierung und Bürokratie belastet und zunehmend überfordert sind", erklärt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer. "Insbesondere auf EU-Ebene ist durch den Green Deal ein Wildwuchs an Bürokratie entstanden, den wir dringend zurückdrängen müssen." Auf nationaler Ebene sollten nach Auffassung der DIHK das Gebäudeenergiegesetz vereinfacht und die Effizienzgesetzgebung verschlankt werden. 

Dercks' Appell: "Noch in diesem Jahr stehen in der Bundesregierung wichtige Richtungsentscheidungen in der Energiepolitik an. Klar ist: Um die Energiewende erfolgreich zu gestalten, muss sie flexibler und einfacher werden. Es braucht eine Energiewende, die technologieoffen ist, Kosten reduziert, Raum für Innovationen schafft und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Voraussetzung für wirksamen Klimaschutz ernst nimmt."

Die gesamte Studie "Neue Wege für die Energiewende ('Plan B')" gibt es zum Download auf der Website von Frontier Economics.

Quelle: DIHK - Ulrike Beland

Bundeskabinett beschließt zahlreiche Gesetze im Energiebereich

Die Bundesregierung hat sechs wichtige Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums auf den Weg gebracht. Damit setzt das BMWE wichtige Vorgaben des Sofortprogramms um. Neben dem Kohlendioxid-Speichergesetz und der Vereinfachung des Vergaberechts wurden vier wichtige Energievorhaben auf den Weg gebracht und Unternehmen und Bürger entlastet.

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: „Deutschland muss wieder wettbewerbsfähig werden. Dafür ist diese Bundesregierung angetreten. Steuerliche Entlastungen haben wir bereits auf den Weg gebracht. Jetzt legen wir nach. Neben dem Kohlendioxid-Speichergesetz und der Vergabebeschleunigung haben wir heute vier wichtige Vorhaben aus dem Energiebereich umgesetzt. Wir entlasten Unternehmen und Verbraucher von der Gasspeicherumlage, wir beschleunigen Geothermie-Projekte, wir beschleunigen die Genehmigung von Windenergieanlagen auf See und von Stromnetzen und wir stärken den Verbraucherschutz. Mit diesem umfangreichen Paket entlasten wir Unternehmen und Verbraucher und schaffen Raum für Innovationen und Investitionen. Das sind wichtige Schritte. Damit wir wettbewerbsfähig werden, braucht es noch weitere mutige Reformen.“

Im Einzelnen:

Abschaffung Gasspeicherumlage
Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage setzen wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages und des Sofortprogramms um.

Wir werden damit alle Endkunden entlasten, also Großunternehmer, aber eben auch den Mittelstand mit kleinen und mittleren Unternehmen, das sind rund 99 Prozent der Unternehmen. Und natürlich alle Verbraucher die Gas beziehen.

Bei den Großkunden wird insbesondere die gasintensive Industrie entlastet, wie die Chemie- und Düngemittelindustrie, Unternehmen der Metallerzeugung, Glas und Keramik, sowie der Nahrungsmittelindustrie. Gasintensive Unternehmen im Mittelstand profitieren gleichermaßen, zum Beispiel Bäckereien und Fleischereien.

Insgesamt entlasten wir alle Endkunden um ca. 3,4 Mrd. Euro. Bei einer Umlagehöhe von zuletzt 2,89 € pro Megawattstunde beträgt die Entlastung für einen Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch ca. 30 bis 60 Euro im Jahr. Indirekt trägt die Entlastung bei den Gaspreisen auch zur Reduktion der Stromkosten bei, da die Umlage den Gasbezug auch von Gaskraftwerksbetreibern belastet.

Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher
Schneller, einfacher, unbürokratischer – so das klare Ziel des Gesetzes, auch Teil des Sofortprogramms.

Die Vorhaben werden einheitlich mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet. So dass sie bei der Abwägung mit anderen Belangen besonderes Gewicht haben.

Unter anderem sieht das Gesetz folgende Maßnahmen vor:

  • Planfeststellungsverfahren für Wärmeleitungen werden deutlich beschleunigt und damit den Gas- und Wasserstoffleitungen gleichgestellt. So kann die zuständige Behörde vorläufig zulassen, dass bereits vor Feststellung des Plans oder der Erteilung der Plangenehmigung mit Vorarbeiten begonnen werden kann.
  • Damit wird die Wärmeplanung für Kommunen und Städte durch ein zügiges Genehmigungsverfahren flankiert und gestärkt.
  • Bau von Großwärmepumpen wird beschleunigt. Sie nutzen Erdwärme, Wärme aus Gewässern wie Flüsse oder Seen, aus der Umluft, aus Abwasser oder auch Abwärme von Industrieanlagen oder Rechenzentren.
  • Das Genehmigungsverfahren für Wärmespeicher wird klar geregelt und damit eine in der Praxis herrschende Unsicherheit ausgeräumt.
  • Gleichzeitig werden die Verfahren digitalisiert und beschleunigt. U.a. wird für die Behörden eine verbindliche Frist eingeführt für die Erteilung der Genehmigung.
  • Der Gesetzentwurf greift auch den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag auf, Schadensfälle im Zusammenhang mit Geothermie vollständig abzusichern: Die Behörden können zukünftig von Geothermieunternehmen Nachweis einer Deckungsvorsorge auch für Bergschäden verlangen.

Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für die Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Der Entwurf setzt Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze (Offshore-Anbindungsleitungen, Übertragungsnetze, Verteilnetze) ins nationale Recht um.

Das Gesetz sieht dabei folgende Maßnahmen vor:

  • Einführung von Beschleunigungsflächen für Windenergie auf See bzw. Infrastrukturgebieten für Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen.
  • Für diese Flächen und Gebiete sollen verschlankte Zulassungsverfahren gelten. Die Zulassungsentscheidungen können schneller, einfacher und rechtssicherer erteilt werden.
  • Der Entwurf leistet damit seinen Beitrag zum Ziel der Koalition, die RED III zügig umzusetzen und bürokratiearm auszugestalten.

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (EnWG-Novelle 2025)

Neben dem Verbraucherschutz soll dieses Gesetz Rückenwind für die Digitalisierung geben.

Der Gesetzentwurf erhöht das Schutzniveau im Energiebereich für Verbraucher weiter. Als Folge der Energiekrise werden Vorschriften geschaffen, die Stromlieferanten die Haushaltskunden beliefern, verpflichten, sich gegen Preisrisiken abzusichern. Große Belastungen von privaten Haushalten bei übermäßigen, nicht marktgetriebenen Preissprüngen wie in der Energiepreiskrise 2022/2023 wird damit vorgebeugt.

Darüber hinaus wird Verbrauchern mit den neuen Regelungen zum „Energy Sharing“ eine aktive Teilnahme am Energiemarkt und an der Energiewende ermöglicht. Energy Sharing soll beispielsweise Privatpersonen und Gesellschaften des Privatrechts ermöglichen, lokal erzeugte Energie auch direkt lokal gemeinsam zu verbrauchen oder beispielsweise mit dem Nachbarn zu teilen.

Der Entwurf sieht eine weitere Beschleunigung beim Smart-Meter-Rollout vor. Hierzu soll insbesondere grundzuständigen Messstellenbetreibern die Zusammenarbeit mit anderen erleichtert werden, um die im Messstellenbetriebsgesetz vorgesehenen Quoten schneller zu erreichen.

Die Gesetzentwürfe finden Sie hier:

Abschaffung Gasspeicherumlage (PDF, 115 KB)
Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher (PDF, 284 KB)
Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze (PDF, 563 KB)Lfd. Nr. 15 BMWE GE EnWG-Novelle 2025 - Kabinettvorlage.pdf

Quelle: Pressemitteilung BMWE

Bundesrat beschließt Gesetz zur Umsetzung der RED III und ebnet schnelleren Genehmigungsverfahren bei erneuerbaren Energien den Weg

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11.07.25 dem Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) zugestimmt. Damit wird die Energiewende beschleunigt, Wirtschaft und Kommunen erhalten Planungssicherheit und die Belange der Umwelt bleiben gewahrt. An dem Gesetzesvorhaben waren das Bundesumweltministerium (BMUKN), das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und das Bundesbauministerium (BMWSB) beteiligt.

Das neue Gesetz wird wesentliche Teile der 2023 überarbeiteten Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in nationales Recht überführen und dafür unter anderem Änderungen am Immissionsschutzgesetz und am Wasserhaushaltsgesetz vornehmen. Damit setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Ziel ist es, den Ausbau Erneuerbarer Energien zu erleichtern.

Wichtiges Element ist die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land einschließlich zugehöriger Energiespeicher am selben Standort, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt wird.

Damit können Vorhaben innerhalb dieser Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden – digital, bürokratiearm und pragmatisch. Dadurch wird zugleich eine Anschlussregelung für Windenergieanlagen an Land an die EU-Notfall-Verordnung geschaffen, deren Genehmigungserleichterungen zum 30. Juni 2025 ausgelaufen sind.

Von der Richtlinie vorgesehene Beschleunigungsmaßnahmen für alle Erneuerbare-Energien-Vorhaben, zum Beispiel Windenergie, Solarenergie, Geothermie und Wärmepumpen, auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten, werden durch Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes ebenfalls umgesetzt.

Das Gesetz tritt unmittelbar nach seiner Verkündung in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung BMWE

Bundesregierung ebnet den Weg für CO₂-Speicherung und -Nutzung (CCS und CCU)

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Anwendung von CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon Capture and Utilization) sowie der Transport und die Speicherung von CO2 ermöglicht werden.

Bundeswirtschaftsministerin Reiche: Ein wichtiger Meilenstein für die Industrie. Das Gesetz ermöglicht den Transport und die Speicherung sowie die Nutzung von CO2. Dies ist entscheidend etwa für die Kalk- oder Zementherstellung, bei der Prozessemissionen entstehen, die anders nicht vermieden werden können. Wir brauchen diese Technologie für unsere Wettbewerbsfähigkeit!

Mit dem Beschluss setzt die Bundesregierung ein wichtiges Ziel aus dem Koalitionsvertrag und dem Sofortprogramm zügig um: Die Ermöglichung des Einsatzes von CCS und CCU insbesondere für schwer vermeidbare Emissionen des Industriesektors. Prozessbedingte CO2-Emissionen der Industrie, die nur sehr schwer oder gar nicht vermeidbar sind, v.a. bei der Herstellung von Zement und Kalk müssen abgeschieden und gespeichert werden. Nur so können wir diese Industriezweige in Deutschland halten und unsere Klimaziele in der Industrie erreichen. Das gleiche gilt für Emissionen bei der thermischen Abfallbehandlung.

Mit dem Gesetzesentwurf reiht sich die Bundesrepublik in die Riege der Staaten ein, die diese Technologien als ein Instrument zur Erreichung der Klimaziele einsetzen wollen.
Das Gesetz schafft einen Rechtsrahmen für den Bau von CO2-Leitungen und -Speichern unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheits- und Umweltvorschriften. Wie von den Koalitionsfraktionen vereinbart, wird zudem das überragende öffentliche Interesse am Bau der CO2-Infrastrukturen festgestellt. Dadurch und in Kombination mit weiteren Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung, haben Unternehmen nunmehr die Möglichkeit auch in Deutschland in den effektiven Aufbau und Betrieb von CO2-Infrastrukturen zu investieren.

Der Gesetzesentwurf wurde in den letzten Monaten vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitet und mit Ländern und Verbänden sowie den anderen Ressorts abgestimmt.

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs sind:

  • Die Ermöglichung der Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab auf dem Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Meeresschutzgebiete und das Küstenmeer werden von der CO2-Speicherung ausgeschlossen.
  • Die Möglichkeit für die Länder zur Ermöglichung der Onshore-Speicherung auf dem Gebiet des deutschen Festlands („Opt-in“).
  • Das Feststellen des in der Regel geltenden überragenden öffentlichen Interesses für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Änderungen von Kohlendioxidleitungen und Kohlendioxidspeichern.
  • Der Ausschluss vom Zugang zum CO2-Leitungsnetz für Emissionen aus der Energieerzeugung durch die Verbrennung von Kohle;
  • Regelungen zu Verfahrens- und Genehmigungsbeschleunigungen für den Aufbau einer Kohlendioxidinfrastruktur.

Die Novelle ist von zentraler Bedeutung, damit die Akteure der Wirtschaft, insbesondere die Industrie, Anlagenbauer und Infrastrukturbetreiber, eine gesetzliche Grundlage für ihre noch ausstehenden Investitionsentscheidungen erhalten. Ein möglichst frühzeitiger Beginn der Projekte ist essentiell, da der Aufbau von Transport- und Speicherinfrastrukturen zwischen sieben und zehn Jahre dauern kann, diese Infrastrukturen aber bereits Anfang der 2030er Jahre benötigt werden, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung BMWE

Förderprogramm Klimaschutzverträge

Das Förderprogramm Klimaschutzverträge unterstützt Industrieunternehmen dabei, in klimafreundliche Produktionsanlagen zu investieren, die sich andernfalls nicht rechnen würden (z.B. in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie). Dadurch werden unmittelbar große Mengen Treibhausgas eingespart. Vor allem wird aber die dringend notwendige Markttransformation angestoßen: Klimaschutzverträge setzen einen Anreiz, dass die erforderlichen Technologien und Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland entwickelt und gebaut werden. Dadurch entstehen etwa Produktionsanlagen und Pipelines für Wasserstoff, Know-how in der Finanzierung, dem Bau und dem Betrieb von klimafreundlichen Anlagen sowie Märkte für klimafreundliche Endprodukte (grüne Leitmärkte). Damit sind Klimaschutzverträge nicht nur ein zentrales Instrument für den Klimaschutz, sondern auch für den Industrie- und Innovationsstandort Deutschland.

Alle Infos zu den Klimaschutzverträgen gibt es auf www.klimaschutzvertraege.info.

Weitere Informationen zum 9. Förderprogramm Klimaschutzverträge finden Sie hier.

Quelle: BMWE

Referentenentwurf zur Neufassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung - Umsetzung der F-Gase-Verordnung 

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat einen Referentenentwurf einer Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen veröffentlicht, mit dem die Chemikalien-Klimaschutzverordnung neu gefasst werden soll.

Mit dem Verordnungsentwurf sollen in erster Linie die Zertifizierungsanforderungen der F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 umgesetzt werden, indem zum einen die Regelungen zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikaten aktualisiert werden. Bis spätestens zum 12. März 2029 müssen alle Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikate an diese neuen Mindestanforderungen angepasst werden. Zudem wird festgelegt, dass die bisher schon verpflichtende Rücknahme von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) ab dem 1. Januar 2027 für den Zurückgebenden unentgeltlich zu erfolgen hat.

Die DIHK hat dem BMUKN eine Stellungnahme gesandt, in den Erleichterungen bei der Ausstellung Sachkundebescheinigungen empfohlen werden.

Den Referentenentwurf und die Stellungnahmen der Länder und Verbände veröffentlicht der Seite des Bundesumweltministerium.

Quelle: DIHK

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz: Neuer Referentenentwurf veröffentlicht

Das Umweltministerium (BMUKN) hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes veröffentlicht. Zur Umsetzung von Gerichtsurteilen und Beschlüssen des Compliance-Komitees der Aarhus-Konvention sieht er die Erweiterung des Anwendungsbereichs vor.

Zudem sollen Gerichtsverfahren durch die Einführung einer Klageerwiderungsfrist beschleunigt werden. In ihrer Stellungnahme vom 12. August 2025 erwartet die DIHK, dass Ausweitungen der Klagebefugnisse von Umweltorganisationen künftig mehr Planungs- und Genehmigungsverfahren verzögern, was sich negativ auf betriebliche Tätigkeiten und die Wettbewerbsfähigkeit auswirken wird. Zwar setzt die Novelle internationale und gerichtliche Vorgaben eins zu eins um, allerdings erfolgt keine Überprüfung, ob an anderen Stellen europarechtliche Spielräume für Einschränkungen bestehen. Die durch die Ausweitung von Klagebefugnissen induzierte Verlängerung von Genehmigungsdauern macht die vollständige Umsetzung des Pakts für Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren aus Sicht der Unternehmen umso dringlicher.

Deshalb sollten die vorhandenen nationalen Spielräume zur Beschleunigung der Verfahren ausgeschöpft werden. Dazu sollten Fristen für die Erhebung und Begründung von Klagen sowie die Beweismittelbeibringung eingeführt und die Dauer von Gerichtsverfahren begrenzt werden. Wie im Koalitionsvertrag beschlossen, sollten sich die Klagerechte zudem auf unmittelbare Betroffene fokussieren.

Den Referentenentwurf sowie die Stellungnahmen von Ländern und Verbänden finden Sie unter www.bundesumweltministerium.de.

Quelle: DIHK

Referentenentwürfe zur Umsetzung der IE-Richtlinie: Zweite Verbändeanhörung

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz ud nukleare Sichehreit (BMUKN) hat erneut ein Artikelgesetz und eine Mantelverordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) an Verbände versandt. Gesetzestext und Begründung umfassen über dreihundert Seiten.

Die zahlreichen Dokumente beinhalten Gesetzesentwürfe, Synopsen und einen Fact-Sheet. An der Mantelverordnung wurden wenige Änderungen im Vergleich zu den ersten Entwürfen aus November 2024 vorgenommen. Neben Anpassungen der Entwürfe von November 2024 sind im Artikelgesetz auch Änderungen am Kreislaufwirtschaftsgesetz, Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Umweltauditgesetz (UAG) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorgesehen. Kernstück des Verordnungspaketes bleibt die neue Verordnung über die Umsetzung von Vorgaben an ein Umweltmanagementsystem und von Umweltleistungswerten in Industrieanlagen (45. BImSchV).

Den Referentenentwurf sowie die Stellungnahmen von Ländern und Verbänden veröffentlicht das BMUKN auf Ihren Seiten.

Quelle: DIHK

Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht zweiten Förderaufruf der Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert gemeinsam mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Umsetzung von Projekten für erneuerbaren Wasserstoff und seinen Derivaten im außereuropäischen Ausland im Rahmen einer Förderrichtlinie. Dazu hat das BMWE jetzt einen zweiten Förderaufruf veröffentlicht. Deutsche Unternehmen können bis zum 18. Dezember 2025 Skizzen für ihre Projekte einreichen.

Die Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte unterstützt den Aufbau eines globalen Markts für erneuerbaren Wasserstoff und besteht aus zwei Modulen. Die Förderung des BMWE erfolgt in Modul 1 und fokussiert den Aufbau von industriellen Erzeugungsanlagen für erneuerbaren Wasserstoff und dessen Derivaten sowie nun auch begleitende Forschungsvorhaben (z.B. Machbarkeitsstudien). Damit unterstützt das BMWE den Einsatz deutscher Wasserstofftechnologien im Ausland und möchte Importrouten nach Deutschland vorbereiten und umsetzen.

Mit der Förderrichtlinie stärkt das BMWE gezielt die deutsche Kompetenz im Bereich Wasserstofftechnologien im internationalen Kontext. Im Fokus steht dabei vor allem der deutsche Mittelstand - Technologielieferanten und Projektentwickler - bei der Erprobung innovativer internationaler Projekte und der Etablierung neuer Märkte. Eine Förderung ist im Umfang von bis zu 30 Millionen Euro pro Projekt möglich. Bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2026 steht die Förderung unter Haushaltsvorbehalt.

Am 13. Oktober 2025 haben interessierte Unternehmen die Gelegenheit, sich im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Förderrichtlinie und entsprechende Fördermöglichkeiten zu informieren sowie Fragen zu stellen.

Eine Registrierung ist über folgenden Link möglich: https://formulare.ptj.de/infoveranstaltung_zum_foerderaufruf_internationale_wasserstoffprojekte

Darüber hinaus berät der Projektträger Jülich (PtJ) Interessierte im Auftrag des BMWE zu allen Fragen rund um die Antragstellung.

Weitere Informationen sowie Kontaktdaten für eine persönliche Beratung unter One-Stop-Shop - Wasserstoff - Novellierte Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte im Rahmen der fortgeschriebenen Nationalen Wasserstoffstrategie.

Quelle: Pressemitteilung BMWE

Wasserstoffimporte bleiben eine große Herausforderung - H2 Global startet ihre zweite Auktionsrunde

Der Aufbau internationaler Lieferketten für grünen Wasserstoff ist zentral für die deutsche Energiewende. Bis 2030 sollen bis zu 70% des Bedarfs importiert werden. Doch Studien zeigen: Der Import ist teurer und komplizierter als gedacht.

Strenge Regularien verlangsamen den Prozess
Ein zentrales Hindernis bleibt die Umsetzung der EU-Vorgaben nach RED III. Die Anforderungen an Herkunft, zeitliche und geografische Korrelation des Grünstroms oder Zertifizierungen stellen Produzenten weltweit vor Herausforderungen. Viele Bieter baten daher um Fristverlängerungen. Erste Lieferungen, ursprünglich für 2025 geplant, werden nun frühestens 2027 erwartet. Für die zweite Runde gilt 2028 als realistischer Startpunkt.

Hohe Kosten und Risiken
Darüber hinaus untersuchte eine Studie der TU München 10.000 Standorte in Afrika – nur zwei Prozent davon seien für den Export nach Europa wettbewerbsfähig. Neben den reinen Produktionskosten spielen auch soziopolitische Risiken eine große Rolle. Ähnliche Ergebnisse kamen Forschende des Fraunhofer ISE: Pipeline-Importe aus europäischen Nachbarländern seien oft günstiger als Schiffstransporte aus Übersee.

H2-Global als Schlüsselprojekt
In diesem Rahmen läuft die zweite Auktionsrunde der H2-Global-Stiftung. Die Stiftung H2-Global versucht mit ihrem Doppelauktionsmodell die Preisunterschiede zwischen globalen Produktionskosten und den in Europa tragfähigen Marktpreisen zu überbrücken. Allein für dieses Förderkonzept stellt die Bundesregierung über eine Milliarde Euro bereit. Die erste Auktionsrunde brachte bereits 1.400 Interessenten aus 65 Ländern zusammen, in der zweiten werden nun noch mehr Teilnehmer erwartet.

Politische Dimension
Für die Verantwortlichen bei H2-Global ist klar: Es geht nicht nur um Preise. Strategische Partnerschaften und die Sicherung von Importpfaden seien für die Resilienz der deutschen Energieversorgung ebenso entscheidend. Deshalb sei es legitim, dass der Import am Ende auch mehr kosten könne.

Quelle: DIHK

EMAS-Schulungsmaterialien: Umweltmanagement leicht vermittelt

Der Umweltgutachterausschuss (UGA) erweitert sein kostenfreies Angebot: Neue Schulungsmaterialien helfen sowohl Selbstlernenden als auch Schulungsteilnehmenden dabei, EMAS zu verstehen und aktiv anzuwenden.

Je besser Arbeitsbereiche und Mitarbeitende in ein Umweltmanagement eingebunden sind, desto wirksamer wird es. Dafür sollten die Grundlagen in der Belegschaft bekannt sein. Hier setzen die neuen Schulungsmaterialien an. Auch für Organisationen, die vor der Einführung von EMAS stehen oder angehende Umweltmanagementbeauftragte bieten die Materialien vertiefende Einblicke.

Die Schulungsmaterialien bauen auf den Leitfaden „Einstieg ins Umweltmanagement mit EMAS“ auf. Sie bestehen aus zehn Foliensätzen mit begleitenden Erklärvideos. Ein Einführungsmodul bietet einen Überblick über die Grundlagen von EMAS, während die vier Hauptmodule die Schritte des EMAS-Kreislaufs – von Planung und Einführung über Umweltbetriebsprüfungen bis hin zur Umwelterklärung und externen Prüfung – praxisnah vermitteln. Basierend auf Vorlagen aus der neuen digitalen EMAS-Plattform können Lernende das Wissen in integrierten Workshops und Aufgaben direkt anwenden. Fünf Zusatzmodule vertiefen spezifische Themengebiete: indirekte Umweltaspekte, Treibhausgasbilanzierung, betriebliches Abfallmanagement sowie Immissions- und Gewässerschutz.

Die Folien „Referentenwissen“ unterstützen Trainer*innen dabei, die Inhalte zielgerichtet zu vermitteln. Selbstlernende können damit ihre Kenntnisse vertiefen und ihr Verständnis verbessern. Jede Präsentation wird durch eine Linksammlung ergänzt, die den Zugang zu weiterführenden Informationen erleichtert.

Zu den Schulungsmaterialen: EMAS-Schulungsmaterialien (UGA/ 2025)

IHK-Ansprechpartner: Stefan Schmidt

Wissenswertes aus EUROPA

EUROPA

EU-Kommission konsultiert bis 6.11. zu zukünftigem Circular Economy Act

Wo stehen Industrie, Bau und Infrastruktur? 
 
Die EU-Kommission veröffentlichte ihre öffentliche Konsultierung zum geplanten Kreislaufwirtschaftsgesetz auf EU-Ebene (Circular Economy Act). Unternehmen und Stakeholder können sich bis 6.11. an der Konsultierung beteiligen. Die Konsultierung besteht aus einem Fragebogen zu diversen Themenblöcken wie Maßnahmen zur Stärkung des Binnenmarkts von Sekundärmaterialien, Recyclingmaßnahmen für Elektro- und Elektronikaltgeräte, und Ideen um das Angebot und die Nachfrage von Sekundärmaterialien zu stärken. Laut EU-Kommission soll das geplante Kreislaufwirtschaftsgesetz die wirtschaftliche Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken und gleichzeitig eine nachhaltigere Produktion, kreislaufwirtschaftliche Geschäftsmodelle und die Dekarbonisierung fördern. Das Gesetz soll zudem den freien Verkehr von kreislauffähigen Produkten, Sekundärrohstoffen und Abfällen fördern, das Angebot an hochwertigen Recyclingmaterialien erhöhen und die Nachfrage nach diesen Materialien in der EU ankurbeln. Die Veröffentlichung des Kommissions-Entwurfs des Kreislaufwirtschaftsgesetztes ist für Ende 2026 geplant.

Ihre Ansprechpartnerin bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken: Katharina Boehlke
 
Quelle: DIHK

Webinar- und Veranstaltungsempfehlungen

Empfehlungen

Berufliche Perspektiven im EMAS-Prüfsystem - Webinar & Handout

Der Umweltgutachterausschuss lädt am 7. Oktober 2025 von 14 bis 16 Uhr zum kostenfreien Webinar „Berufliche Perspektiven im Umweltgutachtersystem“ ein. Im Fokus stehen Aufgaben, Einstieg und Entwicklungsmöglichkeiten für EMAS-Umweltgutachter*innen und Prüfer*innen. Das Webinar richtet sich sowohl an Interessierte als auch an Multiplikatoren.

Anmeldung:
https://events.teams.microsoft.com/event/0f5df1c6-d9a9-4399-88cc-10b1bae1faf0@865f5df8-9483-46f2-9a8e-9761f55740d7

Ein neues Handout fasst die wichtigsten Informationen zur Prüfertätigkeit zusammen: Voraussetzungen, Aufgaben und Rahmenbedingungen. Das Angebot richtet sich insbesondere an Berufserfahrene im Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement, Umweltberatungen, Hochschulpersonal technischer Fachrichtungen sowie Mitarbeitende von Umweltbehörden.

Handout: https://www.emas.de/fileadmin/user_upload/4-pub/Handout_Pruefer.pdf

Quelle: Umweltgutachterausschuss

Umweltmanagement-Preis 2025: Konferenz und Preisverleihung am 13.11.2025

Auch dieses Jahr findet die Umweltmanagementkonferenz mit der Verleihung des Umweltmanagement-Preises statt - diesmal als Jubiläumsedition zu 30 Jahre EMAS. Ausgezeichnet werden Unternehmen und Organisationen aus Deutschland und Österreich in den Kategorien “Beste Maßnahme zur Verbesserung der Umweltleistung” und “Beste Maßnahme zur Kommunikation & Beteiligung”.

Die Preisverleihung findet im Rahmen der Umweltmanagementkonferenz am 13. November 2025 in Berlin statt. Die Veranstaltung bietet interessanten Input und gibt gleichzeitig genügend Möglichkeiten zum Austausch und Netzwerken.

Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter www.bmuv-events.de.

Quelle: Umwelt-Gutachter-Ausschuss

Webcode: N1181