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Stabwechsel bei den Handelsrichtern: Obfrau Gerlinde Wanke mit ihrem Vorgänger Dr. Thomas Lask (r.) und stellvertretendem IHK-Hauptgeschäftsführer Oliver Baumbach.

Gerlinde Wanke, Prokuristin der Nürnberger Beteiligungs-AG, wurde zur neuen Obfrau der Handelsrichterinnen und Handelsrichter gewählt. Sie übernimmt das Amt von Dr. Thomas Lask, vormals Kennametal Shared Services GmbH, der sieben Jahre die Geschicke der Handelsrichter mitgestaltete und zahlreiche Unternehmerpersönlichkeiten für dieses Amt gewinnen konnte. Zu Stellvertretern wurden Fadja Nayel (Geschäftsführerin der Nayel Electronic GmbH & Co. KG, Nürnberg) und Marc Städtler (Geschäftsführer der Konrad Städtler GmbH, Nürnberg) gewählt. Beide folgen dem bisherigen Stellvertreter Frank Hofmann nach.

Für das Amt des Handelsrichters muss man diese Voraussetzungen mitbringen: mindestens 30 Jahre alt, Tätigkeit als selbstständiger Kaufmann, Vorstand oder Geschäftsführer einer juristischen Person. Auch wer eine vergleichbare, gleichwertige Tätigkeit als Prokurist ausübt und hauptberuflich in das Handels- bzw. Genossenschaftsregister eingetragen ist, kann Handelsrichter werden. In Mittelfranken sind derzeit 46 Handelsrichter tätig, 40 beim Landgericht Nürnberg-Fürth und sechs beim Landgericht Ansbach.

Der ehrenamtliche Handelsrichter ist kein Laie wie etwa ein Schöffe oder ein Geschworener, sondern ein Fachrichter, der mit seiner beruflichen Kompetenz den rechtsgelehrten Berufsrichter unterstützt. In Bayern werden die Handelsrichter von den Präsidenten der Landgerichte für fünf Jahre berufen. Das Zusammenwirken von Berufs- und Fachrichtern soll den jeweiligen Senat bzw. die Kammer für Handelssachen zu praxisnahen Entscheidungen befähigen, sodass auf diese Weise ausufernde Gutachterkosten oder zusätzliche Berufungen vermieden werden können.

Wichtige Weichen für das Amt des Handelsrichters wurden vor über 500 Jahren in Nürnberg gestellt: Dort war 1508 mit dem Bankoamt das erste deutsche Kaufmannsgericht zu finden. Im Lauf der Geschichte verstärkte sich der französische Einfluss auf das Handelsrecht und Napoleons Gesetzbuch „Code de commerce“ wurde auch in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Polen und einigen Gebieten Deutschlands eingeführt und zeitweise angewendet. In diesem Zuge entstand 1804 in Nürnberg ein Handelsgericht, das mit einem Berufs- und zwei Fachrichtern besetzt war.

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