In fünf Schritten zum Patent
Von der Idee bis zur Innovation: Bayern Innovativ begleitet und berät den Mittelstand.


Bis ein Produkt geschützt und marktreif ist, müssen Erfinder und Betriebe oft kurvige Wege nehmen: Recherche, Förderanträge, unverständliche Patentsprache und Marktzulassung. Deshalb fehlt vielen kleinen und mittleren Unternehmen die rechte Orientierung. Hier kommt der Bereich Patente & CE ins Spiel, der bei der Bayern Innovativ GmbH in Nürnberg angesiedelt ist. Das Patentzentrum Bayern als Teil von Patente & CE gibt es seit 147 Jahren. Seit 2020 ist es bei Bayern Innovativ integriert, die eng mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zusammenarbeitet. Eine enge Kooperation besteht auch mit der IHK Nürnberg für Mittelfranken.
Bruno Götz, Leiter Patente & CE, und sein Team kennen alle Abkürzungen auf der Patent-Landkarte. Der studierte Werkstofftechniker mit über 23 Jahren Erfahrung an der Spitze des Patentzentrums berät Global Player, aber vor allem Mittelständler und Start-ups. Ihnen will er die Scheu vor der Patentierung nehmen und geht dabei nach diesem Fünf-Schritte-Kompass vor:
Schritt 1: Check – Lohnt es sich, ein Patent anzumelden oder nicht?
Zunächst sollte die Innovation darauf geprüft werden, ob sie überhaupt das Potenzial für ein Schutzrecht und eine erfolgreiche Markteinführung hat. Dies wird bei Bayern Innovativ mit drei Tools getestet. Der Erfindungscheck bewertet schnell und objektiv die wichtigsten Kenngrößen: von der Recherche und Ausarbeitung über ein erstes Funktionsmodell bis hin zu Marktanalyse und Verwertungskonzept. Am Ende steht fest, ob die Idee Potenzial für ein Schutzrecht hat oder doch noch etwas Entwicklungszeit braucht.
Wesentlicher Teil des Checks ist die Patentrecherche: Die Experten von Bayern Innovativ nutzen dafür nationale und internationale Datenbanken. Danach wissen die Ideengeber, ob sie tatsächlich Neuland betreten oder ob schon andere vor ihnen die Idee hatten. Götz fasst zusammen: „War die Idee schon da, dann war’s das schon. Das spart den Erfindern Zeit und teure Umwege.“
Ist das Produkt potenziell patentfähig, dann ist ein CE-Check von Relevanz: Das CE-Zeichen („Conformité Européenne“) ist kein Deko-Aufkleber, sondern der Schlüssel zum europäischen Binnenmarkt. Es bescheinigt, dass das Produkt alle Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltanforderungen erfüllt und damit verkauft werden darf. Der Vorteil des Checks: Die nötige Dokumentation wächst von Anfang an mit dem Prototyp mit. Das spart später Aufwand, senkt Haftungsrisiken und schützt vor der Gefahr, am Ende ohne Marktzugang dazustehen.
Schritt 2: Finanzierung und Fördermöglichkeiten klären
War der Patent-Check erfolgreich, dann übernehmen die Förder- und Gründerlotsen bei Bayern Innovativ: Sie beraten über entsprechende Programme auf Landes- Bundes- und EU-Ebene. Auf der Homepage von Bayern Innovativ ist nachzulesen, welche Fördermöglichkeiten es gibt – von Innovationsgutscheinen über das Bayerische Technologieförderungsprogramm (BayTP) bis zum Förderprogramm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ der Bundesregierung (www.bayern-innovativ.de/leistungen/foerderung-beratung/).
Schritt 3: Schutzrechte maßschneidern
Patent-, Marken- und Designschutz sind entscheidende Werkzeuge, um Innovationen und kreative Leistungen zu bewahren. Sie sichern nicht nur das geistige Eigentum, sondern verschaffen auch Vorteile im Wettbewerb: Wer schützt, darf entscheiden, wer die Ideen nutzen darf und wer nicht. Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Schutzrechte zu sammeln, sondern die passenden Instrumente zu wählen. Genau hier setzt das Team des Bereichs Patente & CE bei Bayern Innovativ an: Es entwickelt eine schlanke, wirksame Strategie, die die Idee schützt und ihr den Weg in den Markt ebnet. Folgende Schutzrechte gilt es zu prüfen und richtig einzusetzen:
- Patente schützen neue, erfinderische und praktisch anwendbare Lösungen. Bis zu 20 Jahre lang hat der Inhaber das exklusive Nutzungsrecht. Ein starkes Mittel, um Nachahmer abzuwehren und Investoren zu überzeugen.
- Eine Marke ist das Gesicht eines Produkts: Name, Logo oder Slogan. Mit einer Eintragung sichert man Wiedererkennung und verhindert, dass andere auf diesem guten Ruf mitsurfen.
- Der Designschutz bewahrt das äußere Erscheinungsbild, etwa Form, Linien, Farben oder Oberflächen. So bleibt das unverwechselbare „Look & Feel“ des Produkts vor Kopien geschützt.
- Texte, Bilder, Musik oder Software sind sofort geschützt, sobald sie geschaffen werden. Das Urheberrecht entsteht automatisch und gibt dem Inhaber die Kontrolle über die Nutzung der Werke.
Am Ende steht ein maßgeschneiderter Schutzschirm, der genau das bewahrt, was die Innovation einzigartig macht.
Schritt 4: Überwachung – das Markt- und Technologieradar einschalten
Schutzrechte sollten aktiv und smart genutzt werden. Dafür braucht es ein Radar, die Patentüberwachung. Bayern Innovativ überwacht mittels Patentdatenbanken, was rund um das Patent geschieht: Melden Wettbewerber an, nehmen sie Anmeldungen zurück oder laufen deren Patente aus? All dies kann Auswirkungen auf den eigenen Erfolg haben.
Neben diesem Live-Blick liefert die Patentanalyse das große Bild: Wo häufen sich Aktivitäten, wo sind Lücken? Solche Daten sind Grundlage für Entscheidungen: Muss die Innovation weiterentwickelt werden, muss man sie lizenzieren oder sich Partner suchen? Oder sollte man bewusst die Finger von einer Idee lassen? Die Fachprofis von Bayern Innovativ behalten die kompletten Entwicklungen sowie mögliche Patentverletzungen im Blick und beraten über die weitere Vorgehensweise.
Schrift 5: Marktanforderungen – CE und Normen von Anfang an mitlaufen lassen
Wichtig bei der CE-Kennzeichnung: Sie ist kein Aufkleber, der erst kurz vor dem Markteinstieg auf das Produkt geklebt wird, sondern ein roter Faden durch den gesamten Entwicklungsprozess. Denn die EU schreibt wesentliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen vor, die in Normen festgehalten werden. Sie müssen bei der Entwicklung von Anfang an mitgedacht werden.
In der Praxis heißt das: Technische Unterlagen und Risikobeurteilung wachsen mit dem Prototyp. Am Ende stehen Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung und – falls anwendbar – die CE-Kennzeichnung als „Reisepass“ insbesondere für den EU-Binnenmarkt zur Verfügung.
Das bringen die Services
Das Team von Bruno Götz hilft den Erfindern und Entwicklern dabei, Geld zu sparen. Eine kluge Patentstrategie sowie die Nutzung von Fördermaßnahmen tragen dazu bei, dass mehr Budget für die Produktentwicklung zur Verfügung steht. „Eine gründliche Recherche von Experten minimiert Fehlentwicklungen und die Überwachung verhindert böse Überraschungen“, so Götz. Und schon mit den Gratis-Angeboten des Bereichs Patente & CE biete man Neulingen eine Grundlage, um den Status quo ihrer Patentidee zu ermitteln. Bayern Innovativ liefert das passende Werkzeugset, um von der Idee zur Innovation und letztendlich zur Markteinführung zu kommen. Götz: „Wer den Weg der fünf Schritte geht, reduziert Blindflüge, spart Zeit und kommt schneller, sicherer und wirtschaftlicher in den Markt.“
Services von Bayern Innovativ
Der Bereich Patente & CE bei der Bayern Innovativ GmbH in Nürnberg bietet umfangreiche Unterstützung rund um gewerbliche Schutzrechte, CE-Kennzeichnung und Produktsicherheit sowie Zugang zu fachlichen Netzwerken:
- Rechercheunterstützung für Patente, Marken und Designs
- Erstberatung für Erfinder durch Patentanwälte
- Einstiegsberatung, Unterstützung und Merkblätter zu CE-Kennzeichnung und allgemeiner Produktsicherheit
- Dienstleistungen wie Patentrecherchen, Überwachungen und Analysen (kostenpflichtig)
- Beratung zu CE-Kennzeichnung und Produktsicherheit (kostenpflichtig)
- Arbeitskreis „Europäische Normung und Qualitätssicherheit“ bündelt das Know-how von Bayern Innovativ, Behörden, Prüfinstituten, Wirtschaftsverbänden und Normungsorganisationen
- Partner im Patlib-Netzwerk des Europäischen Patentamtes mit 322 Partnern europaweit
Bayern Innovativ / Patente & CE
Tel. 0911 20671-920, bruno.goetz@bayern-innovativ.de
www.bayern-innovativ.de/leistungen/patente-ce
Patent-Infos der IHK Nürnberg
Patent-Infos der IHK Nürnberg
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken hat auf ihrer Homepage Themenseiten rund um gewerbliche Schutzrechte eingerichtet:
- Grundlegendes zum Ideen- und Produktschutz ist unter www.ihk-nuernberg.ihk/P227 zu finden. Über diese Seite sind auch die IHK-Patent-Reports abrufbar.
- Ein Video mit dem Titel „Patente und Innovationen in Mittelfranken“ kann über den Link www.ihk-nuernberg.de/P96 angesehen werden.
IHK, Tel. 0911 1335-1431
elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de
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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl
Innovation, Forschung, Hochschulen, Technologietransfer
Webcode: N1725