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Beim Umgang mit Verpackungen und verpackten Produkten kommen stufenweise neue Anforderungen auf die Betriebe zu. Grund ist die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR).

Im Gegensatz zur bestehenden Gesetzgebung (Verpackungsgesetz) erweitert sich der Kreis der Betroffenen, die Verpackungen und verpackte Produkte herstellen bzw. auf den Markt bringen (sogenannte Inverkehrbringer). Außerdem nehmen die Anforderungen an Kennzeichnung, Konformität und Materialität zu. Auch Importeure sollten sich über die neuen Vorgaben informieren und rechtzeitig darauf vorbereiten. Die Verordnung zielt darauf ab, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu reduzieren und die Menge an Verpackungsabfällen zu verringern.

Auf der IHK-Homepage sind weitere Informationen sowie ein Merkblatt zur neuen Verordnung abrufbar (www.ihk-nuernberg.de/P674).

Am Montag, 20. Oktober 2025 findet in der IHK eine Informationsveranstaltung zur EU-Verpackungsverordnung statt (14 bis 17 Uhr, im „Haus der Wirtschaft“ am Nürnberger Hauptmarkt).
Die Themen des IHK-Fachforums: Kreis der betroffenen Unternehmen, Darstellung der neuen Anforderungen sowie praxisnahe Hilfestellungen für die Umsetzung im Betrieb (Anmeldung: www.ihk-nuernberg.de/E1618).

Registrierungspflicht für kunststoffhaltige Verpackungen: Die IHK weist zudem erneut darauf hin, dass viele befüllte und unbefüllte kunststoffhaltige Verpackungen seit Ende 2024 gemäß dem Einwegkunststoff-Fonds-Gesetz registrierungspflichtig sind. Doch laut Bundesumweltamt (UBA) sind viele Hersteller und Inverkehrbringer dieser Pflicht noch nicht nachgekommen, sodass sie nun wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden können. Die Registrierung sollte deshalb umgehend nachgeholt werden (www.ihk-nuernberg.de/P675).

Webcode: N1709