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Gut gemeint, aber mit Nebenwirkungen

18.03.2026

In der EU wird immer stärker ein sogenannter „Buy European“-Ansatz diskutiert. Es wird also daran gedacht, einen bestimmten Anteil von europäischer Wertschöpfung vorzuschreiben. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht dies kritisch. In einem Impulspapier beleuchtet sie die möglichen Folgen solcher verpflichtender lokaler Wertschöpfungsanteile.

Lange Zeit waren solche Local-Content-Vorgaben in der EU als Instrument der Marktabschottung verpönt, doch aus sicherheits-, industrie- und handelspolitischen Erwägungen heraus spielen sie nun bei aktuellen EU-Initiativen eine immer stärkere Rolle. Die DIHK sieht in solchen Vorschriften aber bestenfalls eine Notlösung und wirbt alternativ für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen im Binnenmarkt. Die Idee klingt zunächst eingängig: Produkte sollen künftig zu mindestens 50 Prozent aus europäischer Wertschöpfung bestehen, um auf diese Weise Abhängigkeiten zu reduzieren und industrielle Strukturen in Europa zu stärken. Doch was auf den ersten Blick nach einer klaren Regel klingt, entpuppt sich in der Praxis als hochkomplex – und kann insbesondere für mittelständische Unternehmen zur bürokratischen Belastung werden.

Das Beispiel eines Gaszählers, der ab Werk 1 000 Euro kostet, zeigt das Dilemma: Er kann in Europa produziert werden, aber trotzdem nicht „europäisch“ genug sein. Denn ein Gaszähler besteht aus mehr als 20 Einzelteilen: Stahlrohre, Dichtungen, Schrauben, Manometer und Prüfgeräte. Manche Komponenten stammen aus EU-Staaten, andere aus China oder Indien. Selbst ein Bauteil aus Deutschland zählt nur dann als europäisch, wenn dessen Hersteller wiederum nachweisen kann, dass mindestens 50 Prozent seiner eigenen Wertschöpfung aus Europa stammen. Es ist also leicht möglich, dass ein Produkt dessen Endfertigung in der EU stattfindet, die geplante 50-Prozent-Grenze verfehlt. Laut DIHK entstünde eine Nachweiskette über mehrere Lieferstufen hinweg. Jeder Zulieferer müsste rechtsverbindlich dokumentieren, wie hoch sein europäischer Wertanteil ist – inklusive der Offenlegung eigener Vorlieferanten. Besonders schwierig wird es bei Drittstaaten ohne Handelsabkommen: Deren Wertanteile dürfen grundsätzlich nicht angerechnet werden. Aus einer scheinbar einfachen Quote wird eine komplexe Rechen- und Dokumentationspflicht.

Bislang gilt im EU-Binnenmarkt der freie Warenverkehr. Unternehmen müssen im Alltagsgeschäft keine detaillierten Ursprungsnachweise über jede einzelne Vorleistung führen. Eine Local-Content-Quote würde dieses Prinzip verändern. Unternehmen müssten Wertschöpfungsanteile exakt berechnen, Lieferantenerklärungen einholen, IT-Systeme anpassen und rechtliche Risiken absichern. Wo zwingende sicherheits- oder versorgungspolitische Gründe bestehen, können laut DIHK Local-Content-Regeln nötig sein – dann aber zeitlich begrenzt, klar definiert, bürokratiearm und handelspolitisch abgestimmt.

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Download des DIHK-Papiers:

www.dihk.de (Suchbegriff „Buy European“)

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