Eintragung in das Handelsregister
Im Rahmen des handelsregisterlichen Eintragungsverfahrens treten nicht nur Fragen über die Durchführung dieser Eintragung und die Bedeutung des Handelsregisters auf, sondern es müssen auch Überlegungen zur Firmenbezeichnung und insbesondere zur Rechtsform angestellt werden, unter der das Unternehmen betrieben werden soll.
Wann muss ich mich in das Handelsregister eintragen lassen?
Der Verpflichtung, seine Firma zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, unterliegt jeder Gewerbetreibende, für dessen Betrieb nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist.
Indizien dafür sind:
- Verbindlichkeiten und Forderungen größeren Umfangs
- Kreditverkehr
- Umsatz
- Gewerbekapital
- Zahl der Beschäftigten
Als Faustregel kann gelten, dass ein Handelsunternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 250.000 Euro eintragungspflichtig ist. Für Unternehmen der Dienstleistungsbranche gilt ein Schwellenwert von ca. 150.000 Euro.
Auch unterhalb dieser Schwellenwerte besteht jedoch für die so genannten „Kleingewerbetreibenden“ die Möglichkeit, die Eintragung in das Handelsregister auf Antrag herbeizuführen. Sie unterwerfen sich dann mit allen Konsequenzen dem Handelsgesetzbuch (HGB).
Was bedeutet die Eintragung in das Handelsregister in der Praxis?
Der im Handelsregister eingetragene Unternehmer ist Kaufmann. Dies bedeutet, dass auf die von ihm getätigten Handelsgeschäfte das Handelsgesetzbuch (HGB) Anwendung findet.
Rechtsfolgen der Kaufmannseigenschaft sind z. B., dass der Kaufmann das Recht zur Führung einer echten Firmenbezeichnung hat, dass er Prokuren erteilen, Gerichtsstandsvereinbarungen schließen, Zweigniederlassungen errichten und echte stille Gesellschaften begründen kann. Weiterhin besteht jedoch die Pflicht zur Buchführung, zur Führung von Handelsbüchern und zur Aufstellung eines Inventars.
Was kostet die Eintragung in das Handelsregister?
Es fallen die Kosten für den beurkundenden Notar und die Verwaltungsgebühren für das Amtsgericht/ Registergericht an. Insgesamt kommen auf einen Einzelunternehmer bei der Eintragung in das Handelsregister ca. 100 Euro zu.
Die Eintragung von Kapitalgesellschaften richtet sich nach dem zugrundeliegenden Stamm- bzw. Grundkapital. Für eine "normale" GmbH (Bargründung mit einem Stammkapital von 25.000 Euro) fallen z. B. ca. 500 Euro an.
Was ist eine Firma?
Die Firma ist der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Zur Firmenführung berechtigt sind Vollkaufleute (ca. 250.000 Euro Umsatz pro Jahr bei Handelsunternehmen) bzw. die in das bei dem Amtsgericht/Registergericht geführte Handelsregister eingetragenen Unternehmen. Zulässig sind Personen-, Sach- und Phantasiefirmen, die den Anforderungen des § 18 HGB genügen (Firmenklarheit, Firmenwahrheit, Irreführungsverbot). Der Geschäftsbereich Recht | Steuern der IHK steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Fragen zur Zulässigkeit von Firmen bzw. Firmenzusätzen haben.
Erwirbt oder pachtet ein Kaufmann ein bestehendes Handelsgeschäft im Ganzen, so kann er die bisherige Firma unverändert oder mit einem Nachfolgezusatz fortführen, auch wenn der in der Firmenbezeichnung enthaltene Personenname nicht mit dem des Erwerbers übereinstimmt (Grundsatz der Firmenbeständigkeit). Andere Änderungen der fortgeführten Firma sind jedoch nur in engen Grenzen zulässig.
Weitere Informationen
Unser nachfolgendes Merkblatt gibt Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Probleme rund um den Handelsregistereintrag.
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