IHK-Informationen: Außenwirtschaft Aktuell 03|2026
Kanada: E-Mobilitätskurs schafft neue Chancen für deutsche Firmen
Kanada verabschiedet sich von E‑Auto‑Quoten und setzt auf neue Prämien und Infrastruktur. Das eröffnet deutschen Zulieferern, Software‑ und Ladeanbietern Möglichkeiten. Kanada richtet seine Industrie‑ und Mobilitätspolitik neu aus: Die Regierung schafft die bisherigen Verkaufsquoten für Elektrofahrzeuge ab, führt Kaufprämien wieder ein, verschärft die Emissionsstandards ab Modelljahr 2027 und investiert Milliarden in Ladeinfrastruktur sowie industrielle Transformation. Das Maßnahmenpaket wurde am 5. Februar 2026 vorgestellt und geht nun in die Umsetzung. Diese Weichenstellung schafft neue Ansatzpunkte für deutsche Anbieter – von Komponenten über Ladeinfrastruktur bis zu Software und Anlagenbau.
Die Bundesregierung in Ottawa ersetzt die bisherige Quote für Nullemissionsfahrzeuge durch ein deutlich strengeres Emissionssystem für die Modelljahre 2027 bis 2032. Ziel ist es, den Anteil elektrifizierter Fahrzeuge bis 2035 auf 75 Prozent und bis 2040 auf 90 Prozent zu steigern.
Parallel dazu kehren Kaufprämien zurück:
- bis zu 5.000 kanadische Dollar (kan$; rund 3.100 Euro) für batterie‑ oder brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge
- bis zu 2.500 kan$ (rund 1.550 Euro) für Plug‑in‑Hybride
Die Prämien gelten für Importautos mit Listenpreis unter 50.000 kan$. Umgerechnet entspricht dies rund 31.000 Euro (Wechselkurs der Deutschen Bundesbank für den 12.2.26: 1 Euro = 1,6128 kan$). Für in Kanada gefertigte Modelle gilt keine Preisgrenze. Die Kaufprämien treten im Februar 2026 in Kraft, mit jährlich sinkenden Fördersätzen bis 2030. Hinzu kommt ein neues Programm im Volumen von 2,3 Milliarden kan$, das über fünf Jahre Verbraucher und Unternehmen beim Kauf elektrifizierter Fahrzeuge unterstützt.
Fahrzeuge aus Ländern ohne Freihandelsabkommen, darunter auch China, sind künftig von der Förderung ausgeschlossen. Zwar gibt es punktuelle Annäherungen zwischen Ottawa und Peking, doch ein umfassendes Handelsabkommen besteht nicht. Damit bleiben chinesische Modelle außen vor – was europäischen Herstellern im Wettbewerb zugutekommt.
Um den Hochlauf der E‑Mobilität abzusichern, stellt Ottawa umfangreiche Mittel bereit:
- 1,5 Milliarden kan$ für die landesweite Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur (über die Canada Infrastructure Bank)
- bis zu 3,1 Milliarden kan$ für die Transformation und Diversifizierung der Automobilindustrie
Die Programme sind vollständig finanziert, erste Umsetzungen können 2026 anlaufen.
Quelle und ausführlicher Bericht: gtai
Kenia: Konformitätsprogramm PVoC vorläufig ausgesetzt
Die kenianische Normenbehörde KEBS gibt bekannt, dass die Verträge für das Programm zur Pre‑Export Verification of Conformity (PVoC) am 8. Februar 2026 ausgelaufen sind. Zertifizierungsanträge, die bis zum 8. Februar 2026 gestellt wurden, werden weiterhin bearbeitet und müssen spätestens bis 28. Februar 2026 in Form eines Certificate of Conformity (CoC) oder eines Non‑Conformity Report (NCR) abgeschlossen werden.
KEBS befindet sich aktuell im Vergabeprozess für neue Verträge mit Prüfunternehmen. Dieser Prozess ist noch nicht für alle Regionen – darunter auch europäische Länder – abgeschlossen.
Bis zur Neuvergabe erfolgt ab 9. Februar 2026 eine Destination Inspection (DI) für alle betroffenen Importwaren. Für diese Prüfung erhebt KEBS eine Gebühr von 0,6 Prozent des CIF‑Werts.
Empfehlungen für die Zollabfertigung
Um Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden, empfiehlt KEBS Importeuren:
- Produkttests vor dem Export in nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Laboren gemäß kenianischen Standards
- Vorab‑Produktregistrierung oder Zertifizierung im Rahmen des Diamond Mark Scheme.
Importeure müssen außerdem ihre Qualitätsnachweise sowie alle weiteren Importunterlagen über die National Single Window Plattform zur Pre‑Arrival‑Prüfung durch KEBS einreichen. Zusätzlich ist ein Nachweis erforderlich, dass die Produkte im Ursprungsland frei verkäuflich sind und den dort geltenden regulatorischen Anforderungen entsprechen.
Quelle: gtai
Polen: E-Rechnungspflicht
Unternehmen in Polen müssen ihre Rechnungen seit dem 1. Februar 2026 über das neue elektronische Rechnungssystem KSeF austauschen. Was deutsche Firmen mit einer Niederlassung in Polen jetzt beachten müssen, erklärt Roland Fedorczyk, Leiter des Geschäftsbereiches Recht und Steuern bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer (AHK Polen).
Was genau ist KSeF?
KSeF steht für Krajowy System e-Faktur, was so viel heißt wie Nationales System für elektronische Rechnungen. Es handelt sich um eine staatliche Onlineplattform. Alle Unternehmen, die in Polen ansässig sind, müssen über das Portal strukturierte, elektronische Rechnungen in einem vorgegebenen XML‑Format ausstellen, empfangen und archivieren.
Wichtig ist, dass KSeF ausschließlich für B2B‑Rechnungen gilt, nicht aber für Rechnungen an Verbraucher.
Welche Unternehmen müssen KSeF nutzen?
Kurz gesagt: Alle, die in Polen ansässig sind. Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Kapitalgesellschaft, eine Personengesellschaft oder einen Einzelgewerbetreibenden handelt – und damit auch für die polnischen Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen. Lediglich der Startzeitpunkt für die Rechnungsausstellung über KSeF unterscheidet sich je nach Firmengröße.
Inwiefern?
Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 200 Millionen Złoty (circa 43 Millionen Euro) müssen ihre Verkaufsrechnungen seit dem 1. Februar 2026 über KSeF ausstellen. Firmen, die unterhalb dieser Schwelle liegen, haben Zeit bis zum 1. April 2026. Rechnungen über KSeF empfangen müssen aber bereits jetzt alle Firmen.
Was passiert, wenn ein Unternehmen KSeF ignoriert?
Das wäre ein großer Fehler. Zwar gibt es bis zum 31. Dezember 2026 eine Schonfrist. Das heißt das Finanzamt verhängt in dieser Zeit noch keine Strafen für eine fehlende KSeF-Nutzung.
Unabhängig davon drohen jedoch Probleme im Geschäftsalltag. Große Unternehmen, wie etwa Telekom-Anbieter oder Stromversorger, stellen ihre Rechnungen bereits jetzt über KSeF aus. Ein kleiner Gewerbetreibender, der keinen Zugang besitzt, kann solche Rechnungen weder abrufen noch bezahlen. Das kann zu Verzugszinsen, Mahnungen oder sogar Vertragskündigungen führen.
Und wenn ich meine Rechnungen weiterhin per Mail als PDF verschicke?
Spätestens ab dem 1. April 2026 wird jede B2B-Rechnung, die außerhalb von KSeF ausgestellt wird, keine Rechtsgültigkeit haben. Der Rechnungsempfänger darf sie nicht bezahlen. Er darf sie ja nicht einmal bei sich verbuchen.
Wie erhält ein Unternehmen Zugang zum KSeF-System?
Die Zugangswege hängen von der Rechtsform ab. Einzelunternehmer können sich über ihr sogenanntes Vertrauensprofil anmelden (polnisch "Profil Zaufany"; ein polnisches System zur digitalen Identitätsbestätigung; Anmerkung der Redaktion). Die Firmendaten sind dort bereits hinterlegt.
Handelsgesellschaften wiederum haben die Möglichkeit, das sogenannte ZAW-FA-Formular an ihr Finanzamt zu schicken. Darin wird ein Administrator für das KSeF-Konto benannt. Das Formular muss von allen vertretungsberechtigten Geschäftsführern unterschrieben werden oder – was der von uns empfohlene Weg ist – Handelsgesellschaften sollten den Zugang über ein digitales Siegel sicherstellen. Dieses ist nicht an eine natürliche Person gebunden, sondern an das Unternehmen. Das ermöglicht flexiblere Prozessabläufe. Es gibt verschiedene Anbieter in Polen, die solch ein Siegel bereitstellen.
Wie lässt sich KSeF mit einer bestehenden Buchhaltungssoftware verknüpfen?
Man braucht zunächst eine Software, die mit dem KSeF-System kommunizieren kann. Die in Polen gängigen Programme können dies, ausländische Programme in der Regel nicht. Sobald man eine solche Software hat, muss man – zwecks Kopplung dieser Systeme – ein unternehmensindividuelles Zertifikat im KSeF-System generieren und in die Unternehmenssoftware einbauen.
Was bedeutet KSeF für den Unternehmensalltag?
Neben den oben dargestellten IT-Aspekten erzwingt KSeF auch eine Anpassung der Arbeitsorganisation. Intern muss geklärt werden, wer für was im KSeF verantwortlich ist. Dazu gehört beispielsweise: Wer gibt im Unternehmen Eingangsrechnungen zur Zahlung frei, wer stellt sie aus? Wer in diese Prozesse involviert ist, muss auch in KSeF involviert werden.
Welche Vorgehensweise empfiehlt sich hier?
Es gibt hier leider keine Standardlösung. Jedes Unternehmen muss analysieren, welche Systeme bereits vorhanden sind und wie interne Freigabeprozesse künftig gestaltet sein sollen.
Wie gut funktioniert KSeF bislang?
KSeF selbst arbeitet stabil. Startprobleme gab es vor allem bei Einzelunternehmern, die sich über das Vertrauensprofil anmelden wollten. Dieses war anfangs wegen hoher Nachfrage überlastet. Inzwischen läuft das System reibungslos. Mittel- und langfristig wird KSeF die Buchhaltung vieler Unternehmen effizienter gestalten.
Was gilt für deutsche Unternehmen ohne Betriebsstätte, aber mit Kunden in Polen?
Für sie ändert sich nichts. Sie können ihre Rechnungen weiterhin wie bisher per E-Mail oder postalisch an Kunden in Polen verschicken.
Quelle: gtai
Serbien: Vorgaben zur E-Rechnung erweitert
Die serbische Nationalversammlung hat umfassende Änderungen an den Regelungen zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) verabschiedet. Gleichzeitig wird die Einführung vorausgefüllter Umsatzsteuererklärungen verschoben.
Die Pflicht zur E-Rechnung im Einzelhandel wird ab dem 1. April 2026 erweitert. Besonders Handelsunternehmen, die Waren oder Dienstleistungen im Einzelhandel oder an öffentliche Einrichtungen in Serbien verkaufen sind hiervon betroffen. Künftig müssen sie eine E-Rechnung ausstellen, wenn der Verkauf an einen Inhaber einer Firmenkarte erfolgt oder wenn eine öffentliche Einrichtung eine E-Rechnung innerhalb von sieben Tagen nach dem Verkauf anfordert. Die elektronische Rechnung darf jedoch erst nach Ausstellungen eines Fiskalsbelegs gemäß der geltenden Vorschriften erstellt werden.
Parallel wurde auch das Umsatzsteuergesetz geändert. Steuerpflichtige, die das nationale System für die elektronische Rechnungsstellung (SEF) nutzen, müssen künftig interne Rechnungen über SEF erzeugen. Die Änderungen treten zum 1. April 2026 in Kraft.
Die ursprünglich für Januar 2026 geplante Einführung vorausgefüllter Umsatzsteuererklärung wird auf die Besteuerungszeiträume ab dem 1. Januar 2027 verschoben.
Die Gesetzesänderungen, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Serbien, Nummer 109/2025, traten am 12. Dezember in Kraft.
Quelle: gtai
Slowakei: Gesetz zur Finanztransaktionssteuer seit 1. Januar 2026 neu abgegrenzt
Die aktuellen Anpassungen erfassen auch Unternehmen, die in der Slowakei nicht ertragsteuerlich registriert sind. Ab dem 1. Januar 2026 unterliegen daher auch nicht ansässige Unternehmen der Finanztransaktionssteuer, sofern sie ihre Geschäftstätigkeit in der Slowakei mittels eines festen Ortes für mehr als 15 Tage innerhalb eines Kalendermonats ausüben.
Unternehmen, die ab diesem Zeitpunkt in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und kein Bankkonto in der Slowakei unterhalten, sind verpflichtet, die Finanztransaktionssteuer eigenverantwortlich zu ermitteln, monatlich zu melden und fristgerecht abzuführen. Diese Verpflichtungen können auch Unternehmen treffen, die in der Slowakei ausschließlich für Zwecke der Umsatzsteuer registriert sind.
USA: Eigentor – Trumps Zölle zahlt fast vollständig die USA
Entgegen der Rhetorik der US-Regierung bleiben die Kosten der US-Strafzölle nicht an Exporteuren im Ausland hängen, sondern treffen die amerikanische Wirtschaft selbst. Importeure und Verbraucher in den USA tragen 96 Prozent der Zolllast, zeigen neue Forschungsergebnisse des Kiel Instituts für Weltwirtschaft.
Die US-Regierung wollte mit Zöllen ausländische Unternehmen treffen – in der Praxis schadet die Politik jedoch der eigenen Wirtschaft. „Die Zölle sind ein Eigentor“, sagt Julian Hinz, Forschungsdirektor am Kiel Institut und Mitautor der Studie. „Die Behauptung, dass ausländische Staaten diese Zölle tragen, ist ein Mythos. Die Daten zeigen das Gegenteil: Die Amerikaner bezahlen die Rechnung.“ Die Zölle wirken wie eine Konsumsteuer auf importierte Waren. Gleichzeitig sinken Vielfalt und Volumen der verfügbaren Güter.
Das Forschungsteam analysierte über 25 Millionen Lieferungsdatensätze mit einem Gesamtwert von fast vier Billionen US-Dollar an US-Importen. Die Ergebnisse sind eindeutig:
- Die US-Zolleinnahmen stiegen 2025 um etwa 200 Milliarden US-Dollar.
- Ausländische Exporteure absorbierten nur etwa vier Prozent der Zolllast, 96 Prozent wurden an US-Käufer weitergegeben.
- Das Handelsvolumen brach ein, aber die Exportpreise fielen nicht.
Sinkende Importmengen
Die Studie untersucht zudem die unerwarteten Zollerhöhungen gegen Brasilien und Indien im August 2025: Für Brasilien stiegen die Zölle auf 50 Prozent, für Indien von 25 auf 50 Prozent. Auch hier zeigen die Daten: Ausländische Exporteure senkten ihre Preise nicht, um die zusätzlichen Zölle abzufedern. Wären die Zölle von den Exporteuren getragen worden, hätten sich deren US-Preise im Vergleich zu anderen Absatzmärkten deutlich reduziert – das ist jedoch nicht der Fall.
„Wir haben indische Exporte in die USA mit Lieferungen nach Europa oder Kanada verglichen und ein klares Muster erkannt“, erklärt Hinz. „Exportwert und -menge nach Amerika sanken deutlich, um bis zu 24 Prozent. Aber die Stückpreise – die Preise, die indische Exporteure verlangen – blieben unverändert. Sie lieferten weniger, nicht billiger.“
Quelle und ausführlicher Bericht Kiel Institut.
Usbekistan: umfangreiche steuerliche Anpassungen in Kraft getreten
Zum 1. Januar 2026 traten in Usbekistan umfangreiche steuerliche Anpassungen in Kraft. Sie betreffen den Online-Handel, Rohstoffgewinnung und Landwirtschaft. Grundlage ist der Erlass Nr. ZRU-1108 vom 25. Dezember 2025, mit dem die Regierung die allgemeinen Steuersätze bis 2028 grundsätzlich unverändert fortgeschrieben hat. Gleichzeitig wurden in ausgewählten Bereichen gezielte Erhöhungen beschlossen: So stiegen unter anderem die Abgaben auf Grund und Boden sowie auf die Nutzung von Wasserressourcen um 7%.
Unternehmen, die Gips für die eigene Produktion von Baustoffen gewinnen, zahlen ab 2026 einen deutlich höheren Steuersatz von 50 Prozent auf die Nutzung von Bodenschätzen. Dadurch steigen die Produktionskosten im Baustoffsektor.
Zudem müssen sich Unternehmen auf eine neue Steuerbemessungsgrundlage für Immobilien und Baumaterialien einstellen. Sie richtet sich künftig nach dem Marktwert. Die bisherige Berechnung auf Grundlage eingereichter Unterlagen entfällt. Das Verfahren zur Marktwertermittlung wird im Laufe des Jahres festgelegt. Für Unternehmen bedeutet dies zunächst eine höhere Unsicherheit und perspektivisch eine tendenziell höhere Steuerlast.
Die Landwirtschaft profitiert jedoch von einer Null-Mehrwertsteuer: Der Regelsteuersatz von 12% für heimisches Obst, Gemüse, Fleisch, Milch, Eier und weitere Erzeugnisse entfällt. Hiervon ausgenommen sind Baumwolle und Getreide. Das soll landwirtschaftlichen Betriebe entlasten und die Liquidität verbessern. Unternehmen, die Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen über das Internet anbieten, zahlen ab 2026 höhere Steuersätze:
• Umsatzsteuer steigt von 3 auf 4%;
• Körperschaftsteuer steigt von 10 auf 12%.
Damit entfällt die bisherige steuerliche Begünstigung des Online-Handels. Zudem müssen ausländische Anbieter digitaler Leistungen, die in Usbekistan tätig sind, aber keinen Sitz im Land haben, sich verpflichtend als Mehrwertsteuerzahler registrieren. Bei einer fehlenden Registrierung versendet die Behörde eine Aufforderung zur Registrierung. Das Unternehmen muss dieser innerhalb von 30 Tagen nachkommen. Andernfalls kann die Behörde die Tätigkeiten im Land und Zugang zu der eigenen Plattform beschränken. Ab 2026 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Zahlungen über einen einheitlichen, von Banken erzeugten QR-Code anzunehmen. Ab Mitte des Jahres wird das Fehlen eines QR-Codes als Verstoß gegen die Rechnungsstellung gewertet und kann geahndet werden. Zusätzlich werden elektronisch ausgestellte Quittungen verbindlich. Unternehmen müssen ihre Zahlungsinfrastruktur entsprechend anpassen. Die Schwelle für verpflichtende Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer wurde auf einen Jahresumsatz von 20 Mrd. Som (etwa 1,4 Mio. Euro) erhöht. Zuvor galt die Schwelle von 10 Mrd. Som.
Betriebe, die vom vereinfachten in das reguläre Steuerverfahren wechseln, profitieren dabei von Übergangsregelungen, die eine zeitliche befristete Befreiung von der Körperschaftsteuer und der befristeten Abzugsfähigkeit von Buchhaltungskosten.
Die Quellensteuer auf Dividenden an nichtansässige juristische Personen kann reduziert werden, sofern die empfangende Gesellschaft zuvor selbst Dividendenertragsteuern in Usbekistan gezahlt hat. Dies verbessert die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Ausschüttungen.
Quelle und ausführlicher Bericht: gtai
Welt: Globale Länderrisiken sinken trotz intensiver Handelsspannungen
Zum dritten Mal veröffentlicht der Kreditversicherer Allianz Trade seinen Länderrisikoatlas, der die wirtschaftlichen Aussichten, Risiken und Chancen in 83 Ländern bewertet, die etwa 94% des globalen BIP ausmachen.
Insgesamt haben die Allianz Trade Volkwirte 36 Länder aufgrund von sinkenden Risiken „heraufgestuft“ und lediglich 14 aufgrund steigender Risiken „herabgestuft“. Entgegen der allgemeinen Erwartung sinken demnach globale Länderrisiken trotz intensiver Handelsspannungen und (geo-)politischen sowie fiskalischer Risiken. Zu den 36 Volkswirtschaften mit verbesserten Ratings gehören unter anderem Argentinien, Ecuador, Ungarn, Italien, Spanien, die Türkei und Vietnam. Unter den Ländern mit inzwischen höheren Risiken sind indes keine Unbekannten.
„Sinkende globale Länderrisiken sind zunächst eine sehr gute Nachricht für die exportorientierte deutsche Wirtschaft“, sagt Milo Bogaerts, CEO von Allianz Trade in Deutschland, Österreich und der Schweiz. „Allerdings sind unter den 14 Ländern mit steigenden Risiken keine ‚kleinen Fische‘: Insbesondere Frankreich, Belgien und die USA gehören zu den wichtigsten Handelspartnern der Deutschen. Sie machen zusammen rund ein Fünftel der deutschen Exporte aus. Es bleibt also komplex. Die Herabstufung dieser Länder von jeweils AA1 auf A1 bedeutet zwar weiterhin ein insgesamt niedriges Länderrisiko, es deutet aber auf anhaltende und erhebliche mittelfristige Risiken für Unternehmen hin.“
Die Zahl der Länder mit Herabstufungen erscheint mit 14 zwar relativ gering, im Vergleich zu 2024 hat sich diese allerdings von 5 auf 14 allerdings fast verdreifacht. Das fällt nicht nur für Deutschland ins Gewicht, sondern für die gesamte Weltwirtschaft.
„Die Widerstandsfähigkeit nimmt zu, aber in wichtigen Volkswirtschaften bestehen weiterhin Risikokonzentrationen“, sagt Aylin Somersan Coqui, CEO von Allianz Trade. So hat sich beispielsweise im vergangenen Jahr das mittelfristige makroökonomische Umfeld in sieben Märkten verschlechtert, während sich in 18 Märkten eine Verbesserung abzeichnete.
„Belgien, Brasilien, Frankreich und die USA machen zusammen etwa ein Drittel des globalen BIP aus. Das ist zehnmal so viel wie die Volkswirtschaften, in denen eine Verbesserung zu verzeichnen war“, sagt Somersan Coqui. „Die Weltwirtschaft durchläuft eine der turbulentesten Phasen seit Jahrzehnten, in der sich Schocks und strukturelle Veränderungen wie KI, Demografie, Klimawandel, Handel und Regulierung überschneiden. Die Unsicherheit bleibt hoch, und Unternehmen müssen einen selektiven, länderspezifischen Ansatz verfolgen, damit sie ihr Geschäft ausbauen und gleichzeitig ihre Vermögenswerte schützen können. Dies unterstreicht die Notwendigkeit eines detaillierten, vorausschauenden Risikomanagements.“ Das beinhaltet die kontinuierliche Überwachung der Transfer- und Konvertibilitätsbedingungen, der fiskalischen Entwicklung und der Handelsrisiken, um Wendepunkte zu antizipieren.
Die Analyse des jährlichen Länderrisikoatlas‘ basiert auf einem unternehmenseigenen Risikobewertungsmodell, das vierteljährlich mit den neuesten wirtschaftlichen Entwicklungen und den Unternehmensdaten von Allianz Trade aktualisiert wird. Sie berücksichtigt eine Vielzahl an kurz- und mittelfristigen Risiken, die entsprechend gewichtet werden.
„Unsere Ratings beinhalten Analysen und Einblicke in das wirtschaftliche, politische und geschäftliche Umfeld sowie in Nachhaltigkeitsfaktoren, die die Trends beim Zahlungsausfallrisiko für Unternehmen auf makroökonomischer Ebene beeinflussen“, sagt Luca Moneta, Senior Volkswirt für Emerging Markets bei Allianz Trade. „Jedes Rating kombiniert 17 kurzfristige und 18 mittelfristige Indikatoren und dient Entscheidungsträgern als pragmatischer Kompass in einer Welt voller Krisen. Es hilft ihnen, Volatilität zu bewältigen, Cashflows zu schützen und Risikobewusstsein in einen Wettbewerbsvorteil zu verwandeln.“
Quelle und ausführlicher Allianz-Bericht (englisch).
Welt: Launch des Förderlotsen Wachstumsmärkte
Neue Märkte, neue Chancen: Mit dem Förderlotsen Wachstumsmärkte startet die Bundesregierung ein neues Serviceangebot für den deutschen Mittelstand. Die digitale, KI-gestützte Plattform bündelt erstmals die Informations- und Beratungsangebote der Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusammenarbeit in einem zentralen One-Stop-Shop.
Das gemeinsame Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in Entwicklungs- und Schwellenländern tätig werden wollen oder bereits aktiv sind. Die Unternehmen profitieren von der umfassenden Datenbank und dem schnellen Zugang zu den passenden Angeboten. So unterstützt die Plattform die Unternehmen dabei, neue Märkte zu erschließen und Auslandsprojekte erfolgreich umzusetzen.
Algerien: Einfuhrlieferungen über die Incoterms® „FOB“ und weitere Incoterms® möglich
Außenwirtschaft Aktuell 01|2026
Quelle: DIHK
Singapur: Digitales Handelsabkommen mit der EU tritt in Kraft
Quelle: DIHK
USA: Abkommen mit Argentinien
Am 5. Februar 2026 unterzeichneten Vertreter Argentiniens in Washington eine Vereinbarung über Handel und Investitionen. Sie betrifft vor allem Zölle, Marktzugang, Regeln für Investitionen und regulatorische Vorschriften, die auch im Abkommen der EU mit dem südamerikanischen Staatenbund Mercosur eine wichtige Rolle spielen.
Argentinien verpflichtet sich damit, US-Waren, darunter zum Beispiel bestimmten Arzneimitteln, Chemikalien, Maschinen, IT-Produkten, medizinischen Geräten, Kraftfahrzeugen und einer Vielzahl von Agrarprodukten, einen bevorzugten Marktzugang zu gewähren. Zudem wird Argentinien die Marktzugangsbedingungen für US-amerikanisches Geflügel, Rind- und Schweinefleisch sowie deren Produkte verbessern. Außerdem werden gewisse US-Waren, wie zum Beispiel Fahrzeuge und Medizinprodukte, die den geltenden US-amerikanischen oder internationalen Standards entsprechen, ohne zusätzliche Konformitätsprüfungen in Argentinien zugelassen. Überdies wird Argentinien für Wareneinfuhren aus den USA die konsularischen Formalitäten abschaffen. Details zu den konkreten Zollzugeständnissen sind im Anhang 1 hinterlegt.
Im Gegenzug werden die USA die reziproken Zölle auf bestimmte pharmazeutische Artikel ("Pharma") und Flugzeuge ("Aircraft") abschaffen, sodass für diese lediglich der MFN-Zoll gilt (siehe Anhang 2A und 2B des Abkommens). Für alle übrigen Waren aus Argentinien, die nicht unter Absatz 2 oder 3 fallen, darf der reziproke Zusatzzollsatz höchstens 10 Prozent betragen. Ferner sind die USA bestrebt, die Verhandlungen bezüglich des Marktzugangs für Rindfleisch final abzuschließen.
Das Abkommen tritt sechzig Tage nach dem schriftlichen Austausch über den Abschluss der jeweiligen rechtlichen Verfahren oder zu einem gemeinsam festgelegten späteren Zeitpunkt in Kraft.
Quelle und ausführlicher Bericht: gtai
USA: Urteil des US Supreme Courts zu IEEPA - Auswirkungen auf die aktuellen Zölle
In seinem Urteil hat der Supreme Court 6-3 entschieden, dass der IEEPA zwar die vorhin genannten Maßnahmen ermöglicht, aber nicht die Erhebung von Zöllen erlaubt, da Zölle nicht explizit vom Kongress als Maßnahme im IEEPA genannt wird. Durch das Urteil sind der weltweite Basiszollsatz, die "Reziproken Zollsätze" (für die EU 15%) sowie die Fentanyl Zölle (25% Kanada/Mexiko, 10% China) rechtswidrig.
Die geltenden Zölle unter Section 232 auf Stahl/Aluminium (50%), Autos (15%), LkWs (25%), Holz (10%), usw. bleiben weiterhin in Kraft.
Präsident Trump unterzeichnete in Folge des Urteils ein Executive Order, welches über Section 122 (Balance of Payments Authority) of the Trade Act of 1974 einen weltweiten Basiszollsatz von 10% ab dem 24.02 einführen wird. Dieser wird für 150 Tage für (voraussichtlich) alle Handelspartner, inkl. der EU, gelten. Am 21.02 wurde dieser Zoll auf 15% erhöht, der rechtskräftige Executive Order muss hier noch unterzeichnet werden.
Die Unternehmen, die bisher den IEEPA-Basiszollsatz von 15% gezahlt haben, werden ab dem 24.02. 2026 den neuen 122-Basiszollsatz von 15%, potenziell plus MFN, zahlen.
Dieser Basiszollsatz wird so lange gelten, bis die kommende 301-Untersuchung gegenüber der EU beendet ist. Sollte sich die EU an den Deal halten, ist zu erwarten, dass die Untersuchung in ca. fünf Monaten zu einem Zollsatz von 15% führen wird.
Die Juristen des Handelsausschusses des Europaparlaments werden beraten, um eine Vorgehensweise festzulegen. Eine Umsetzung des Deals, aber auch eine weitere Verschiebung ist vorstellbar.
Quelle: DIHK
Webcode: N2035