Arbeit-von-morgen-Gesetz
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Mehr Weiterbildung für Ihre Beschäftigten
Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz (Gesetz zur beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) werden bestehende Förderinstrumente weiterentwickelt. Ziel ist es, Beschäftigte für die Arbeitswelt von morgen zu qualifizieren.
Information
Interessierte Unternehmen können sich an den regional zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit wenden.
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