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Aufstiegs-BAföG

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – das sog. "Aufstiegs-BAföG" – soll Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der höherqualifizierenden Berufsbildung finanziell unterstützen und Existenzgründungen erleichtern.

Information

Das verbesserte Aufstiegs-BAföG

Seit 1. August 2020 ist das 4. Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsgesetz mit zahlreichen Verbesserungen in Kraft. In dem Gesetz wurden zahlreiche Förderkonditionen des Aufstiegs-BAföG verbessert:

  • Zuschussanteil zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent angehoben.
  • Darlehenserlass bei Bestehen der Prüfung wird von 40 Prozent auf 50 Prozent angehoben.
  • Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag für Vollzeitgeförderte steigt von 50 Prozent auf 100 Prozent.
  • Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende steigt von 130 Euro auf 150 Euro angehoben, das Höchstalter betreuungsbedürftiger Kinder steigt von 10 auf 14 Jahre an.
  • Restdarlehen wird bei Existenzgründung gegebenenfalls vollständig erlassen (Existenzgründungs-Teilerlass).
  • Erweiterung der Stundungs- und Darlehenserlassmöglichkeiten aus sozialen Gründen für Geringverdiener.

Weitere Informationen finden Sie am Ende der Seite unter "Mehr zum Thema".

Information

Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig Lehrgangs- und Prüfungsgebühren der im §53a Berufsbildungsgesetz verankerten drei Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse die gleichwertig sind.

Förderfähige Abschlüsse der höherqualifizierenden Berufsbildung sind beispielsweise:

  • Geprüfte Diätköche-, Fachberater/in für Finanzdienstleistungen IHK (erste Fortbildungsstufe)
  • Geprüfte Fachwirte-, Fachkaufleute-, Meister- IHK (zweite Fortbildungsstufe)
  • Geprüfte Betriebswirte IHK (dritte Fortbildungsstufe)

Antragstellung / Online-Antrag

Hinweis

Für Informationen zur Berechnung und Höhe des Aufstiegs-BAföGs ist das jeweilige Amt für Aufstiegsförderung der Stadt- und Landkreisverwaltungen Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Die altersunabhängige Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. Zuständig für Beratung und Anträge sind hier die Ämter für Ausbildungsförderung der Stadt- und Landkreisverwaltungen.

Anträge für Aufstiegs-BAföG können direkt online gestellt werden. Eine Anleitung finden Sie am Ende der Seite unter "Mehr zum Thema".

Antrag für Aufstiegs-BAföG online stellen

 

Webcode: P904