Aufstiegs-BAföG
Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – das sog. "Aufstiegs-BAföG" – soll Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der höherqualifizierenden Berufsbildung finanziell unterstützen und Existenzgründungen erleichtern.
Das verbesserte Aufstiegs-BAföG
Seit 1. August 2020 ist das 4. Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsgesetz mit zahlreichen Verbesserungen in Kraft. In dem Gesetz wurden zahlreiche Förderkonditionen des Aufstiegs-BAföG verbessert:
- Zuschussanteil zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent angehoben.
- Darlehenserlass bei Bestehen der Prüfung wird von 40 Prozent auf 50 Prozent angehoben.
- Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag für Vollzeitgeförderte steigt von 50 Prozent auf 100 Prozent.
- Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende steigt von 130 Euro auf 150 Euro angehoben, das Höchstalter betreuungsbedürftiger Kinder steigt von 10 auf 14 Jahre an.
- Restdarlehen wird bei Existenzgründung gegebenenfalls vollständig erlassen (Existenzgründungs-Teilerlass).
- Erweiterung der Stundungs- und Darlehenserlassmöglichkeiten aus sozialen Gründen für Geringverdiener.
Weitere Informationen finden Sie am Ende der Seite unter "Mehr zum Thema".
Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig Lehrgangs- und Prüfungsgebühren der im §53a Berufsbildungsgesetz verankerten drei Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse die gleichwertig sind.
Förderfähige Abschlüsse der höherqualifizierenden Berufsbildung sind beispielsweise:
- Geprüfte Diätköche-, Fachberater/in für Finanzdienstleistungen IHK (erste Fortbildungsstufe)
- Geprüfte Fachwirte-, Fachkaufleute-, Meister- IHK (zweite Fortbildungsstufe)
- Geprüfte Betriebswirte IHK (dritte Fortbildungsstufe)
Antragstellung / Online-Antrag
Hinweis
Für Informationen zur Berechnung und Höhe des Aufstiegs-BAföGs ist das jeweilige Amt für Aufstiegsförderung der Stadt- und Landkreisverwaltungen Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Die altersunabhängige Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. Zuständig für Beratung und Anträge sind hier die Ämter für Ausbildungsförderung der Stadt- und Landkreisverwaltungen.
Anträge für Aufstiegs-BAföG können direkt online gestellt werden. Eine Anleitung finden Sie am Ende der Seite unter "Mehr zum Thema".
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