Fachkraft Küche (neu ab 01.08.2022)
Küchenfachkräfte sind in der Vor- und Nachbereitung von Speisen tätig und bereiten einfache Gerichte zu. Dafür lernen sie unterschiedliche Arbeits- und Schnitttechniken, Garverfahren sowie den Umgang mit Rezepturen und Küchengeräten. Darüber hinaus übernehmen sie Aufgaben der Warenannahme sowie der Lagerung von Produkten und beachten Hygienevorschriften.
Küchenfachkraft ist ein 2-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Gastgewerbe (Ausbildungsbereich Industrie und Handel).
Weitere Informationen zu dem Beruf (Tätigkeit, Ausbildungsdauer, Finanzielle Aspekte, Interessen und Fähigkeiten) finden Sie auf dem Berufenet-Portal der Bundesagentur für Arbeit.
Hilfreiche Links bzw. Dokumente wie die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung finden Sie in der "Mehr zum Thema"-Box am Ende dieser Seite. Die Angaben sind ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.
Informationen und Formulare zur Abschlussprüfung folgen.
Dokumente
- Mitarbeiterverzeichnis kaufmännische Prüfungen pdf | 44,9 kB 15.02.2024
- Sachliche und zeitliche Gliederung Fachkraft Küche pdf | 213,9 kB 11.01.2023
- Präsentation Neuordnung Gastgewerbliche Berufe (Teil 1) pdf | 789,1 kB 24.05.2022
- Präsentation Neuordnung Gastgewerbliche Berufe (Teil 2) pdf | 2,2 MB 24.05.2022
- Bekanntmachung - Gastschulanordnung für Auszubildende im Hotel- und Gastgewerbe pdf | 195,3 kB 27.07.2023