Mediengestalter/in – Bild und Ton
Mit der Neuordnung ab 01. August 2020 wird es Anpassungen in den produktionstechnischen und organisatorischen Berufsinhalte geben. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch "Einsatzgebiete" realisiert. Der engeren Zusammenarbeit der Mediengestalter/-innen Bild und Ton mit den Redaktionen wurde ein größerer Stellenwert gegeben. Sie sollen nicht nur redaktionelle und mediale Konzepte erfassen und auswerten, sondern auch Programmmitarbeiter bzw. Kunden bei der Erstellung dieser Konzepte unterstützen.
Vor dem Hintergrund neuer Trends und Technologien wird der Beruf in folgenden Punkten modernisiert:
- Vernetzte und digitalisierte Produktion von Inhalten
- Datensicherheit und -management
- Crossmediale Vermarktung von Inhalten
- Neue Darstellungsformen (360°-Welten, Augmented Reality, Virutal Reality)
Weitere Informationen zu dem Beruf (Tätigkeit, Ausbildungsdauer, finanzielle Aspekte, Interessen und Fähigkeiten) finden Sie auf dem Berufenet-Portal der Bundesagentur für Arbeit.
Hilfreiche Links bzw. Dokumente wie die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung finden Sie in der "Mehr zum Thema"-Box am Ende dieser Seite. Die Angaben sind ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.
Dokumente
- Antrag auf Konzeptgenehmigung MGBT Sommer 2024 neu pdf | 245,1 kB 26.02.2024
- Nürnberger Richtlinien MGBT Sommer 2024 pdf | 180,7 kB 16.02.2024
- redaktionelle Vorgaben PAL MGBT Sommer 2024 pdf | 452,1 kB 16.02.2024
- Neue Verordnung - Infoveranstaltung vom Januar 2022 pdf | 1,1 MB 24.01.2022
- Sachliche und zeitliche Gliederung Mediengestalter Bild und Ton pdf | 373 kB 23.04.2024
- Mitarbeiterverzeichnis technische Prüfungen pdf | 104,5 kB 15.04.2020