Telefon: +49 911 1335-1335
Bildungsberatung

Steuerliche Förderung

Steuerliche Förderung

© Andrey Popov / gettyimages.de

Zusätzlich zu den Fördermöglichkeiten können Weiterbildungskosten (z. B. Gebühren für Lehrgänge, Lernmaterial und Fahrtkosten) auch weiterhin als Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden, sofern der Weiterbildungsteilnehmer steuerlich veranlagt wird und alle Werbungskosten zusammen die Pauschale übersteigen. Auf der Internetseite der "Stiftung Warentest" finden Sie wichtige Informationen zur Absetzbarkeit Ihrer Bildungskosten.

Informationen erteilen die örtlichen Finanzämter, alle Steuerberater und die Lohnsteuerhilfevereine.

Mehr zum Thema

Externe Links

 
 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick