Telefon: +49 911 1335-1335
Bildungsberatung

Hochschulzugangsberechtigung

 

Ansprechpartner/innen (1)

KundenService

KundenService

Wir sind gerne für Sie da! Tel: +49 911 1335 1335

Studium für beruflich Qualifizierte mit Aufstiegsfortbildung

Auch qualifizierte Berufstätige können in Bayern studieren. Zum Wintersemester 2009/2010 wurden die Zugangsmöglichkeiten durch den KMK-Beschluss "Zugang zu den Hochschulen für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung" bedeutend erweitert. So wird nunmehr für folgenden Personenkreis der allgemeine Hochschulzugang eröffnet, sofern ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert wurde:

  • MeisterInnen, Fachkaufleute, Fachwirte, (Technische) Betriebswirte
  • AbsolventInnen einer Fachschule oder Fachakademie
  • AbsolventInnen einer gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung (der genaue Personenkreis bzw. die für die Gleichstellung zu erfüllende Kriterien ergeben sich aus der Aufstellung des Bayerischen Kultusministeriums

Bild-Abschluesse

Studium für beruflich Qualifizierte ohne Aufstiegsfortbildung

Darüber hinaus wird beruflich Qualifizierten der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, sofern nach erfolgreichem Abschluss eine mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender, i.d.R. mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis – jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich – die Hochschule die Studieneignung festgestellt hat.

Dies kann nach Wahl der Hochschule entweder in einem besonderen Prüfungsverfahren oder durch ein nachweislich erfolgreich absolviertes Probestudium von mindestens einem Jahr erfolgen. Vor Durchführung des Prüfungsverfahrens oder vor der Aufnahme des Probestudiums findet ein Beratungsgespräch an der Hochschule statt. Nähere Auskünfte sowie entsprechende Beratung erhalten Sie unmittelbar bei den bayerischen Hochschulen.

 
 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick