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Ausbildereignungsprüfung (AEVO / AdA-Prüfung)

So bekommen Sie Ihren "Ausbilderschein"!

Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch nachweisen, dass er die nötigen arbeitspädagogischen und rechtlichen Kenntnisse hat. Nachgewiesen werden diese durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildereignungsprüfung, deren Inhalte in der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) festelegt sind. Die Eignungsprüfung (auch als „Ausbildung der Ausbilder“- oder kurz AdA-Prüfung genannt) stellt sicher, dass Ausbilderinnen und Ausbilder das nötige Wissen haben, um Azubis in den IHK-Berufen verantwortungsvoll und effektiv auszubilden. Wenn ein Unternehmen junge Nachwuchskräfte ausbilden möchte, muss mindestens ein Mitarbeiter die Ausbildung zum Ausbilder (AdA) erfolgreich abgeschlossen haben und somit im Besitz eines Ausbilderscheins (AdA-Scheins) sein. 

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Zulassung, den Inhalten und den Terminen für die AdA-Prüfung.

Allgemeine Hinweise

Die Ausbildereignungsverordnung (PDF, barrierefrei, 371 KB) informiert Sie über Zulassungsvoraussetzungen, Struktur und mögliche Inhalte der Prüfung.

Ihre Fragen zu den Ausbildungsberufen, in denen Sie ausbildungsberechtigt sind bzw. Fragen zur Eintragung als Ausbilder, beantworten Ihnen gerne die IHK-Bildungsberater.

Bitte beachten Sie, dass die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken nur Teilnehmer zur Prüfung zulässt, deren Wohnsitz oder Ort des besuchten AdA-Lehrgangs oder Beschäftigungsort zum IHK-Bezirk Nürnberg für Mittelfranken gehört. Bei eventuellen Befreiungsmöglichkeiten vom schriftlichen Prüfungsteil muss das Fachwirtzeugnis auf dem Postweg oder per E-Mail zugesandt werden.

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung

Bei der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken sind nur Teilnehmer zugelassen, deren Wohnsitz oder Ort des besuchten AdA-Lehrgangs oder Beschäftigungsort zum IHK-Bezirk Nürnberg für Mittelfranken gehören.

Anmeldung zur AdA-Prüfung

Da die AdA-Prüfung monatlich durchgeführt wird, steht für die Vorbereitung der Prüfung nur ein enges Zeitfenster zur Verfügung. Nach dem Anmeldeschluss eingehende Anmeldungen können daher nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Nichtbestehen einer Prüfung können Sie sich aus organisatorischen Gründen erst für den übernächsten Monat anmelden.

Anmeldeformulare

Prüfungstermine 2025

Hinweis: Der Zeitraum für die praktischen Prüfungen erstreckt sich über mehrere Wochen. Eine vorherige Terminabsprache ist leider nicht möglich. Der Anmeldeschluss bezieht sich auf das Datum, bis zu dem die Anmeldung bei der IHK eingegangen sein muss. Nach dem Anmeldeschluss ist keine Teilnahme zu dem jeweiligen Prüfungstermin mehr möglich!

Schriftliche PrüfungBeginn des Zeitraums für die praktische PrüfungAnmeldeschluss (Eingang bei der IHK)Anmeldung möglich ab
Dienstag, 14. Januar 2025ab Mittwoch, 15. Januar 202529. November 2024September 2024
Dienstag, 4. Februar 2025ab Mittwoch, 5. Februar 202527. Dezember 2024September 2024
Dienstag, 11. März 2025ab Mittwoch, 12. März 20254. Februar 2025September 2024
Dienstag, 1. April 2025ab Mittwoch, 2. April 202525. Februar 2025September 2024
Dienstag, 6. Mai 2025ab Mittwoch, 7. Mai 20251. April 2025Februar 2025
Dienstag, 3. Juni 2025ab Mittwoch, 4. Juni 202529. April 2025Februar 2025
Dienstag, 1. Juli 2025ab Mittwoch, 2. Juli 202527. Mai 2025Februar 2025
Dienstag, 7. Oktober 2025ab Mittwoch, 8. Oktober 20252. September 2025Juni 2025
Dienstag, 4. November 2025ab Mittwoch, 5. November 202530. September 2025Juni 2025
Dienstag, 2. Dezember 2025ab Mittwoch, 3. Dezember 202528. Oktober 2025Juni 2025

Sie können die Übersicht auch als PDF-Dokument herunterladen: Prüfungstermine für das Jahr 2025 (PDF, barrierefrei, 60 KB).

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg zurzeit 240 Euro (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil je 120 Euro).

Der Anspruch auf die Prüfungsgebühr entsteht mit dem Eingang der Prüfungsanmeldung. Der Gebührenbescheid ist unter Angabe der Gebührenbescheidnummer sofort nach Erhalt zu begleichen. Diesen erhalten Sie mit der Prüfungseinladung ca. 14 Tage vor Ihrem Prüfungstermin.

Fragen und Antworten zum Ablauf der Prüfung

Webcode: P785