Fachkundeprüfung: Rettungsdienst
Änderung der Zuständigkeit
Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung in Bayern wird die Fachkundeprüfung im Bereich Rettungsdienst künftig zentral von einer Industrie- und Handelskammer in Bayern durchgeführt.
Weitere Informationen zu Ablauf und Zuständigkeit werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Wer Notfallrettung oder Krankentransport als Unternehmer betreibt, bedarf einer Genehmigung. Der Unterschied zu Beförderungen, die dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen besteht darin, dass hier während der Fahrt eine medizinische Betreuung erforderlich ist. Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung/Transport von Personen mit Kraftfahrzeugen im Bereich Notfallrettung/arztbegleiteter Patiententransport/Krankentransport unterliegt daher grundsätzlich dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz.
Zuständig für die Erteilung der Genehmigungen sind die Kreisverwaltungsbehörden, in deren Gebieten sich die Integrierte Leitstelle eines Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung befindet, als untere Rettungsdienstbehörde für den jeweiligen Rettungsdienstbereich (Art. 49 Abs. 1 Nr.3 BayRDG). Diese Genehmigung für den Krankentransport wird dem Unternehmer für die Dauer von höchstens sechs Jahren erteilt.
Die Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes, persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung. Die fachliche Eignung überprüfen die IHKs mit dieser Fachkundeprüfung Rettungsdienst.
Unterlagen für die Fachkundeprüfung
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IHK-KundenService
Wir sind gerne für Sie da!
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