Fachkundeprüfung: Taxi- und Mietwagenverkehr
Nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) muss jeder, der gewerblich Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sein.
Voraussetzungen für die Erteilung dieser Genehmigung ist der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebs sowie der persönlichen Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung des Unternehmers.
Die fachliche Eignung wird in der Regel durch die Fachkundeprüfung bei der IHK nachgewiesen.
Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung
Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen, wenn Sie eine mindestens dreijährige, leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen nachweisen können. Diese Tätigkeit muss die zur Führung des Unternehmens erforderlichen Kenntnisse vermittelt haben (siehe Prüfungsanforderungen) und deren Ende darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Annerkennung der fachlichen Eignung ist bei der IHK schriftlich zu beantragen. Hierfür ist ein Fachgespräch vorgesehen.
Ebenfalls ist keine Eignungsprüfung notwendig, wenn Sie bereits eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer anerkannten beruflichen Weiterbildung bestanden haben. Dies trifft auf folgende Ausbildungen bzw. Weiterbildungen zu, wenn sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurden:
- Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Personenverkehr
- Verkehrsfachwirt
- Betriebswirt der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie (DAV)
- Dipl.-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
- Dipl.-Verkehrswirtschaftler an der Technischen Universität Dresden
- B. A. Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
Termine und Onlineanmeldung
Alle Prüfungstermine und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie alternativ auch in unserem unten stehenden PDF-Anmeldeformular.