Sachkundeprüfung: Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK)
Die seit dem 1. Januar 2013 in Kraft getretene Änderung der Gewerbeordnung sieht eine fachliche Berufszugangsregelung für Finanzanlagenvermittler vor.
Am 1. August 2014 wurde mit § 34h Gewerbeordnung (GewO) ein neuer Erlaubnistatbestand für Honorar-Finanzanlagenberater in die Gewerbeordnung eingeführt. Honorar-Finanzanlagenberater unterliegen jetzt ebenso wie Finanzanlagenvermittler einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht.
Seitdem müssen Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleich gestellte Berufsqualifikation nachweisen. Durch die Sachkundeprüfung nach § 34f/h der Gewerbeordnung erbringt der Prüfling den Nachweis, über die zur Ausübung der in den §§ 34f + 34h genannten Tätigkeiten erforderliche fachspezifische Produkt- und Beratungskenntnisse zu verfügen.
In Bayern wird die Erlaubniserteilung und Registrierung nach §34f/h (mit Ausnahme des IHK-Bezirks Aschaffenburg) zentral von der IHK für München und Oberbayern durchgeführt. Informationen zum Erlaubnis-Verfahren finden Sie in unserem Geschäftsbereich Recht | Steuern.
Prüfungstermine und Anmeldung
Pro Prüfungstermin kann nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern berücksichtigt werden.
Sie können sich für die Prüfung mit unserem PDF-Formular anmelden.
Am Ende dieser Seite finden Sie zudem Dokumente mit weiteren Informationen zur Sachkundeprüfung.
Abmeldeverfahren und Rücktrittsregelungen
Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) zurücktreten. Bei Rücktritt von der Prüfung nach Versand der Prüfungseinladung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt während bzw. nach der Prüfung oder Nichterscheinen zur Prüfung wird eine Stornogebühr von 100 % der fälligen Gebühr erhoben. Diese Bedingung ist verbindlich und wird mit der Anmeldung anerkannt.
Lehrgänge zur Vorbereitung
Bekannte Lehrgangsangebote von regionalen und überregionalen Anbietern, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, können jederzeit über das Weiterbildungsinformationssystem (WIS) wis.ihk.de nachgefragt werden. Auch Lehrgangs- und Seminaranbieter können sich in dieser Datenbank eintragen. Diese Datenbank ist eine unvollständige, nicht wertende Nennung von Anbietern und stellt keine Empfehlung der IHK dar.
Dokumente
- Anmeldeformular Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler 2023 pdf | 106,4 kB 09.01.2023
- Kostenübernahmeformular Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann pdf | 22,5 kB 31.08.2021
- Prüfungsordnung Finanzanlagenfachmann/-frau IHK Nürnberg pdf | 94,7 kB 18.04.2023
- Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) pdf | 99,6 kB 08.08.2014
- Rahmenlehrplan SKP Finanzanlagenvermittler §34f/h pdf | 213,9 kB 14.11.2014