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IHK-ThemaKompakt - Forschungszulagegesetz
Steuerliche Forschungsförderung
Ansprechpartner/innen (1)
Dr. rer. nat. Elfriede Eberl
Innovation, Forschung, Hochschulen, Technologietransfer Tel: +49 911 1335 1431Publiziert: September 2020
Seitenzahl: 8
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung wurde eine steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung eingeführt, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Die Forschungszulage kann unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation von allen berechtigten Unternehmen in Anspruch genommen werden. Die steuerliche Förderung tritt dabei neben die gut ausgebaute Projektförderlandschaft und soll den Investitionsstandort Deutschland stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anregen.
Die Forschungszulage kann themenoffen beantragt werden. Es können alle innovations- und technologieorientierte Themen gefördert werden, was aus Sicht der Unternehmen die Antragsstellung erleichtert. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass besonders Unternehmen profitieren, die Forschung und Entwicklung im eigenen Betrieb durchführen.
- Was bringt mir dasForschungszulagensgesetz?
- Kriterien des Forschungszulagengesetzes
- Was und wie wird gefördert?
- Zwei Schritte zur Förderung
- Hinweis zur Bescheinigungsstelle Forschungszulage