Telefon: +49 911 1335-1335
Innovation | Umwelt

IHK-ThemaKompakt - Forschungszulagegesetz

Steuerliche Forschungsförderung

 

Ansprechpartner/innen (1)

Dr. rer. nat. Elfriede Eberl

Dr. rer. nat. Elfriede Eberl

Innovation, Forschung, Hochschulen, Technologietransfer Tel: +49 911 1335 1431

Publiziert: September 2020

Seitenzahl: 8

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung wurde eine steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung eingeführt, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Die Forschungszulage kann unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation von allen berechtigten Unternehmen in Anspruch genommen werden.
Die steuerliche Förderung tritt dabei neben die gut ausgebaute Projektförderlandschaft und soll den Investitionsstandort Deutschland stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anregen.

Die Forschungszulage kann themenoffen beantragt werden. Es können alle innovations- und technologieorientierte Themen gefördert werden, was aus Sicht der Unternehmen die Antragsstellung erleichtert.Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass besonders Unternehmen profitieren, die Forschung und Entwicklung im eigenen Betrieb durchführen.

Titel
IHK-ThemaKompakt - Forschungszulagegesetz
Inhalt / Beschreibung
  • Was bringt mir dasForschungszulagensgesetz?
  • Kriterien des Forschungszulagengesetzes
  • Was und wie wird gefördert?
  • Zwei Schritte zur Förderung
  • Hinweis zur Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Download

Diese Publikation können Sie sich als PDF-Datei herunterladen.
Zum Betrachten der Datei benötigen Sie einen PDF-Reader. Einen aktuellen Reader können Sie beispielsweise hier herunterladen.

 
 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick