Telefon: +49 911 1335-1335

Bundesregierung einigt sich auf Energienovelle

Nach langem Ringen hat sich die Bundesregierung im März 2005 auf die Neufassung des Energiewirtschaftsrechts geeinigt. Eine unabhängige Regulierungsbehörde soll dafür sorgen, dass die Netzentgelte sinken und die Voraussetzungen für mehr Wettbewerb geschaffen werden. Auf der anderen Seite soll die Energiewirtschaft Planungssicherheit für die notwendigen Investitionen erhalten.

Wichtige Eckpunkte des Gesetzentwurfs sind:
? Die neue Regulierungsbehörde genehmigt alle Preiserhöhungen für die Netzentgelte vorab und kann vergangene Preiserhöhungen seit Herbst 2004 rückwirkend überprüfen.
? Zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, also voraussichtlich Mitte 2006, wird die nachträgliche Preiskontrolle durch eine Anreizregulierung
ersetzt. Hierbei setzt die Regulierungsbehörde den Netzbetreibern Preisvorgaben, die sich am preisgünstigsten vergleichbaren Wettbewerber orientieren.
? Das Messwesen in den Haushalten und Betrieben soll innerhalb von vier Jahren dem Wettbewerb geöffnet werden. Das heißt, dass Einbau, Betrieb und Wartung der Mess- und Zähleinrichtungen auf Wunsch des Kunden auch von einem Dritten durchgeführt werden können.
? Auf den Stromrechnungen müssen die Preisbestandteile für Netznutzung, Steuern und Abgaben getrennt ausgewiesen sowie die Anteile der einzelnen Energieträger am Erzeugungsmix und die wichtigsten Umweltauswirkungen dargestellt werden.
? Versorger, die mehr als 100 000 Kunden haben, müssen ihre Strom- und Gasnetze in eigenständige Gesellschaften ausgliedern.

Der Bundestag wird voraussichtlich Mitte April über die neuen Regelungen abstimmen. Ende April könnte dann der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen. Eine Einigung vorausgesetzt, könnte das Energiewirtschaftsgesetz zur Jahresmitte in Kraft treten.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2005, Seite 41

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick