Telefon: +49 911 1335-1335

Kommunen können flexibler handeln

Am 1. November ist die „Neufassung der Bekanntmachung zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ in Kraft getreten. Damit können die Kommunen ihre Bauaufträge jetzt flexibler und unbürokratischer vergeben, so Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein. Bereits im Vorgriff auf die jetzige Neufassung konnten die bayerischen Städte und Gemeinden seit 1. Januar 2005 ihre kommunalen Bauleistungen bis zu wesentlich höheren Wertgrenzen freihändig vergeben bzw. in einem beschränkten Bieterkreis ausschreiben.

Eine weitere Erleichterung des Vergabeverfahrens für die Kommunen bringt nunmehr die erstmalige Einführung der so genannten Wertungspauschalen. Diese pauschalieren solche Wertungskriterien, die neben dem Preis bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nach VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) gewertet werden dürfen. Damit ermöglichen sie den Kommunen, ohne aufwändige Einzelbewertung vom billigsten Angebot abzuweichen. Ob sie dieses neue Instrument anwenden werden, steht in ihrem freien Ermessen.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2005, Seite 31

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick