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Versicherungen

Irreführende Vergleiche

Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 11. Juni 2008 präzisiert, welche Anforderungen an Versicherungsvergleiche im Internet zu stellen sind (Aktenzeichen 5 U 95/07). Im konkreten Fall ging es um einen Internet-Dienstleister, der kostenlos und ohne Vorbedingungen einen Versicherungsvergleich anbot und sich auf der Homepage als „Ihr unabhängiger Versicherungsvergleich“ bezeichnete. Außerdem erklärte er, dass auf der Seite 300 Versicherer und 30 000 Tarife verglichen würden.

Bei einer solchen Aufmachung erwarten die Besucher der Internet-Seite nach Auffassung der Richter eine Zusammenstellung der preisgünstigsten Angebote durch ein neutrales Bewertungsportal. In Wirklichkeit handelte es sich bei dem Anbieter des „unabhängigen Versicherungsvergleichs“ jedoch um einen Versicherungsmakler, der in die Zusammenstellung ausschließlich solche Anbieter einbezog, von denen er Provisionen erhielt. Günstigere Direktversicherer hatte er nicht berücksichtigt. Hierüber hätte es einer unmissverständlichen Aufklärung bedurft, erklärten die Richter. Andernfalls sei das Angebot als irreführende (vergleichende) Werbung zu werten, die gerichtlich untersagt werden kann.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2010, Seite 34

 
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