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Betriebshaftpflichtversicherung

Volle Deckung

Ein kleines Missgeschick oder ein verschuldeter schwerer Unfall – im Geschäftsleben haften Unternehmer persönlich auf Schadensersatz für Schäden Dritter. Deshalb sollte man sich absichern. Von Esther Wellhöfer.

Weil die finanziellen Folgen für Betrieb oder Gewerbe existenzielle Auswirkungen haben können, empfiehlt sich für diese Schadensfälle eine Betriebshaftpflichtversicherung. Zudem fordern Banken oft eine solche Versicherungspolice für die Kreditvergabe. Je nach Betriebsart und spezifischem Haftungsumfang bieten die Versicherer abgestimmte Modelle für viele Branchen an, etwa für Baubranche, Handwerksbetriebe, Einzelhandel, Gaststättengewerbe oder Gesundheitsbranche.

Sowohl natürliche als auch juristische Personen können eine Firmenhaftpflichtversicherung abschließen. Versichert sind dann Schäden Dritter, die bei der betrieblichen Tätigkeit durch den Versicherten oder seine Mitarbeiter verursacht werden. Die Betriebshaftpflicht basiert auf der gesetzlichen Verschuldenshaftung (§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch/BGB) und der gesetzlichen Gefährdungshaftung wegen der Betriebsgefahr von Maschinen, Produkten oder Fahrzeugen. Vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht versichert, die Ersatzpflicht beginnt bei grob fahrlässig verursachten Schäden.

Geschützt sind Personen-, Sach- und auch Vermögensschäden. Bei Personenschäden werden Behandlungskosten, Schmerzensgeld und sogar eventuelle Rentenansprüche erstattet. Als Sachschäden werden von der Versicherung z.B. Schäden reguliert, die beim Be- und Entladen eintreten, Schäden, die ein Mitarbeiter bei einem Kunden verursacht, Gebäudeschäden, Schäden an Leitungen, Schäden durch Arbeitsmaschinen und auch Produkthaftungsschäden. Mietsachen und Umweltschäden sollten ebenfalls in der Versicherung enthalten sein. Vermögensschäden sind nur versichert, wenn sie auf einem Personen- oder Sachschaden beruhen. Hierzu zählt z.B. der Verdienstausfall eines Kunden, der einen Unfall im Betrieb hatte.

Deckungssummen
Versicherungsvertrag und Deckungssumme sollten individuell gemäß dem Geschäftsbereich vereinbart werden. Stets sollte das Geschäftsrisiko im Vordergrund stehen. Im Versicherungsfall überprüft der Versicherer, ob Ansprüche auf Schadensersatz bestehen, ob deren Höhe angemessen ist und erstattet neben den Schadenskosten auch Aufwendungen für die Schadensregulierung, d.h. für Anwalt, Gericht und Sachverständige. Die Regeldeckungssumme liegt beim Basismodell für Personenschäden bei zwei Mio. Euro, für Sachschäden bei einer Mio. Euro und für versicherte Vermögensschäden normalerweise bei 100 000 Euro. Eine abweichende Vereinbarung ist möglich und sollte auch bei einem bestehenden höheren Haftungsrisiko getroffen werden. Denn die darüber hinausgehenden Kosten muss der Versicherte selbst tragen. Ändern sich die Risiken nachträglich, sollte man die Betriebshaftpflichtversicherung ebenso anpassen.

Die Firmenhaftpflichtversicherung bietet Raum für maßgeschneiderte Lösungen. Je nach Interessen lassen sich auf das Unternehmen abgestimmte Regelungen treffen und weitere Geschäftsrisiken über Zusatzversicherungen absichern. Gehört etwa der Umgang mit gefährlichen Gütern zum Firmenalltag, ist zusätzlich eine Umwelthaftpflichtversicherung ratsam. Das gilt gleichfalls für Herstellungs- und Weiterverarbeitungsunternehmen, die sich mit einer Produkthaftpflichtversicherung optimal für Rückruf- und Austauschaktionen rüsten können. Wer als Dienstleistungs- und Finanzunternehmen dem Risiko von Vermögensschäden ausgesetzt ist, die nicht über die Firmenhaftpflicht abgedeckt sind, der kann sich mit einer Vermögensschadensversicherung schützen.

Wichtig ist, dass die Betriebshaftpflichtversicherung nur für gesetzliche Haftungsfälle einspringt. Der Versicherer muss Schäden nicht erstatten, wenn die Haftung vertraglich erweitert wurde. Wird z.B. mit einem Geschäftspartner für die Gewährleistung eine Vereinbarung getroffen, die über die gesetzliche Haftung hinaus reicht, muss der Versicherer nicht leisten. Wenn es um Verträge mit Partnern und Kunden geht, sollte man auch darauf ein besonderes Augenmerk richten. Eine umfassende rechtliche Beratung ist sowohl für eine passende Versicherung als auch im Geschäftsalltag zu empfehlen. Dann ist Ihr Unternehmen im Haftungsfall optimal aufgestellt.

Externer Kontakt: Esther Wellhöfer ist Redakteurin bei der anwalt.de services AG in Nürnberg (redaktion@anwalt.de).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2010, Seite 38

 
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