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Umsatzsteuer

Umsatzgrenze bei 500 000 Euro

Ab 1. Januar 2012 soll die Umsatzgrenze für die sogenannte Ist-Versteuerung der Umsatzsteuer bundeseinheitlich dauerhaft 500 000 Euro betragen – derzeit ist diese Grenze bis Ende 2011 befristet.

Mit der unbefristeten Anhebung folgt die Bundesregierung einer Forderung der IHK-Organisation. In der Sachverständigenanhörung am 17. Oktober 2011 vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages machte der DIHK deutlich, dass die dauerhafte Anhebung der Grenze ein wichtiges Element gerade für kleine Betriebe und besonders für Gründer ist, die vielfach mit relativ niedrigen Umsätzen beginnen. Ein erneutes Absenken der Umsatzgrenze auf 250 000 Euro hätte vor allem kleinen und mittleren Unternehmen wichtige Liquidität entzogen. Bei der Ist-Versteuerung führt der Unternehmer die Umsatzsteuer erst ab, wenn und soweit sein Kunde die Rechnung bezahlt hat und nicht schon bei Rechnungsstellung. Damit entfällt also die Vorfinanzierung der Umsätze durch den Unternehmer.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2011, Seite 26

 
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