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Adressbuchverlage

Niederlage für unseriösen Anbieter

Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale.de) überschwemmt seit mehreren Jahren Unternehmen in ganz Deutschland mit dubiosen Schreiben, mit denen Adressbucheinträge angeboten werden. Firmen, die unvorsichtigerweise ein solches Formular unterschrieben an die GWE zurückgeschickt haben, dürften sich über ein Urteil des Landgerichtes Düsseldorf vom 21. Dezember 2012 freuen: Demnach darf die GWE sie nicht mit weiteren Schreiben wie „Rechnung“, „Mahnung“ oder „Inkasso“ zur Zahlung auffordern. Das Gericht entsprach damit einem Antrag des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW).

Bislang wurden Unternehmer, die das Formular unterschrieben an die GWE zurückgesandt hatten, in massiver Weise zur Zahlung gedrängt. Die Betriebe sahen sich mit Rechnungen, weiteren Mahnungen, Inkasso- und Anwaltsschreiben konfrontiert. Der DSW hatte dagegen Klage wegen Irreführung eingereicht und war damit beim Landgericht Düsseldorf erfolgreich, das die Vorgehensweise der GWE ausdrücklich als „Vertragsfalle “ bezeichnete. Weil die GWE massiven Druck ausübe und erhebliche Nachteile für den Fall der Nichtzahlung androhe, würden die betroffenen Unternehmen davon abgehalten, ihre Rechte durchzusetzen, so die Richter.

Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und es bleibt noch abzuwarten, ob die GWE dagegen Berufung einlegt, doch ist es ein weiterer juristischer Sieg gegen die dubiosen Machenschaften. Auf Antrag des DSW hatte das Landgericht Düsseldorf schon mit Urteil vom 15. April 2011 das Versenden der Angebotsformulare untersagt. Die Richter argumentierten, dass die Schreiben irreführend seien, weil sie von den Empfängern als behördliche Sendungen aufgefasst werden könnten und im Hinblick auf die Kosten intransparent seien. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte diese Entscheidung mit einem Urteil vom 14. Februar 2012 und ließ keine Revision zu. Daraufhin legte die GWE Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein, die am 6. Februar 2013 zurückgewiesen wurde. Damit ist die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf rechtskräftig. Diese Entscheidung wird von der IHK ausdrücklich begrüßt, weil sie betroffenen Unternehmen weitere Argumentationshilfen an die Hand gibt.

Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten: Denn auch nach dem jüngsten Urteil berichten Unternehmen aus der Region Nürnberg über neuerliche Formularaussendungen und Mahntätigkeiten der GWE.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2013, Seite 16

 
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