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Immobilienmakler

Der Auftraggeber bezahlt

Immobilien Makler Standort © nito100 - Thinkstock

Eine wichtige Änderung bei der Vermietung von Wohnungen ist zum 1. Juni 2015 in Kraft getreten: Seitdem gilt bei der Provision für Immobilienmakler das sogenannte Bestellerprinzip.

Das bedeutet: Die Provision für den Immobilienmakler muss grundsätzlich derjenige bezahlen, der ihn auch beauftragt („bestellt“) hat. Der Makler darf in Zukunft nur dann noch eine Provision vom Mieter verlangen, wenn dieser ihn explizit aufgefordert hat, eine Wohnung zu suchen, und er die Wohnung dann auch wirklich mietet. Diese Neuregelung hatte der Bundesrat nach langen Diskussionen am 27. März 2015 durch seine Zustimmung zum sogenannten Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) verabschiedet.

Wichtig: Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich für Vermietungen. Beim Verkauf von Immobilien kann dagegen wie bisher frei vereinbart werden, ob der Verkäufer oder der Käufer den Makler bezahlen muss.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2015, Seite 18

 
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