Telefon: +49 911 1335-1335

CORONA-Überbrückungshilfe

Anträge noch im September möglich

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes bis 30. September zu verlängern. Unternehmen können diese finanzielle Unterstützung somit einen Monat länger beantragen.

Die Überbrückungshilfe ist für kleine und mittlere Unternehmen gedacht, die große Umsatzeinbußen erlitten haben, weil sie Corona-bedingt ganz oder teilweise schließen mussten oder andere Auflagen zu beachten hatten. Die Überbrückungshilfen sind Zuschüsse zu den Fixkosten der Unternehmen, die sich an der Höhe des Umsatzrückgangs bemessen. Maximal werden 80 Prozent der Fixkosten erstattet. Die Antragstellung erfolgt über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger weist jedoch darauf hin, dass die Überbrückungshilfe trotz der verlängerten Frist nur Kosten erstattet, die vor dem 31. August angefallen sind. Er fordert die Bundesregierung deshalb auf, das Programm über den Stichtag hinaus zu verlängern, um insbesondere Branchen wie Gastronomie, Reisebüros, Schausteller und Messewirtschaft weiter zu unterstützen.

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken hat auf ihrer Homepage umfangreiche Informationen zur Überbrückungshilfe des Bundes zusammengestellt, u. a. zu Antragsverfahren, Förderrichtlinien, Berechnung der Förderhöhe und erforderlichen Nachweisen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2020, Seite 18

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick