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Photovoltaik-Anlagen registrieren

Photovoltaik-Anlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen sind, sollten bis zum 31. Januar 2021 im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Betroffen von dieser Regelung sind auch andere Anlagen, für die Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gewährt werden, sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK).

Wird die Registrierung nicht vorgenommen, droht ab Februar 2021 ein Stopp der Vergütung für den eingespeisten Strom bzw. des KWK-Zuschlags. Anlagen, die neu errichtet werden, müssen spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme in das Marktstammdatenregister eingetragen werden, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Informationen zum Registrierungsprozess, zu den Fristen für die einzelnen Anlagearten sowie weitere Informationen sind auf der Webseite des Registers zu finden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2020, Seite 21

 
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