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Digitaler Tacho

Für mehr Sicherheit

Lastwagen, Fahrerkabine, digitaler Tacho © Miguel Perfectti/GettyImages.de

Neue Regeln für Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse: EU schreibt digitale Tachos der zweiten Generation vor.

Mit ihrem Mobilitätspaket will die EU mehrere Ziele erreichen: Zum einen geht es um gute Arbeitsbedingungen für die Berufskraftfahrer, zum anderen um faire Geschäftsbedingungen für Verkehrsunternehmen insbesondere im grenzüberschreitenden Transport. Dadurch soll auch der Straßenverkehr sicherer werden. Entsprechend heißt es in der EU-Verordnung 2020/1054, die Maßnahmen seien „von überragender Bedeutung für die Schaffung eines sicheren, effizienten und sozial verantwortlichen Straßenverkehrssektors, um Nichtdiskriminierung zu gewährleisten und qualifizierte Arbeitskräfte anzuziehen“.

Dieses sogenannte EU-Mobilitätspaket I bringt zahlreiche Neuregelungen in folgenden Bereichen mit sich: Arbeitnehmerentsendung von Berufskraftfahrern, Markt- und Berufszugang sowie Sozialvorschriften. Die beschlossenen Änderungen werden seit 2020 zeitlich gestaffelt umgesetzt. Damit soll nicht zuletzt EU-weit für Rechtsklarheit gesorgt werden. Eine zentrale Rolle spielt dabei der sogenannte intelligente Tachograph der zweiten Generation „V2“ – ein smarter Fahrtenschreiber für Nutzfahrzeuge. „Es ist ein komplexes Thema. Daher ist es sehr wichtig, sich frühzeitig damit zu beschäftigen“, empfahl IHK-Verkehrsreferentin Franziska Röder beim IHK-Webinar „Das EU-Mobilitätspaket – Intelligente Tachographen der zweiten Generation V2“.

René Kupfer, Leiter Kompetenzzentrum bei der Nürnberger Niederlassung der Mülheimer Kienzle Automotive GmbH, erläuterte bei dem IHK-Webinar die Technologie und die Anwendung des neuen Tachographen. Das bisherige GNSS-Modul (Globales Navigationssatellitensystem) wurde in der neuen Tachographen-Generation technisch noch einmal kräftig aufgerüstet. So kommuniziert es als neue Sicherheitsfunktionalität mit dem europäischen, abgesicherten Galileo-Signal OS-NMA (Open Service Navigation Message Authentification). Es stellt sicher, dass die empfangenen Navigationssignale auch tatsächlich vom Galileo-System kommen und nicht verändert wurden. Die Kontrollbehörden wie die Polizei können nun auch per „Dedicated Short Range Communication“ (DSRC) auf die gesetzlich vordefinierten RTM-Daten („Remote Tachograph Monitoring“) eines vorbeifahrenden Lkw zugreifen. Kupfer unterstreicht allerdings, dass der Abruf der Datensätze zu Lenkzeiten nicht zu einem „automatisierten Bußgeld“ führt. Dafür müssen die Kontrolleure den Lkw oder Bus noch ganz „analog“ anhalten.

Werden die Kabotage-Regeln eingehalten?

Mit der neuen Technik wird im Sinne des neuen Mobilitätspakets auch erfasst, ob die Regelungen bei Fahrten über Landesgrenzen eingehalten werden. Es geht also um die sogenannte Kabotage im gewerblichen Güterkraftverkehr, bei der ein Transportunternehmer weder Sitz noch Niederlassung im Be- und Entladeort hat. Hier gelten in den EU- bzw. EWR-Staaten strenge Vorschriften, um systematische Kabotage-Fahrten zu vermeiden. „So wird das Ziel von mehr Wettbewerbsgleichheit beim Grenzübertritt verfolgt“, erklärte Kupfer.

Die zweite Tachographen-Generation „V2“ liefert auch mehr Daten zum Arbeitsschutz des Fahrers: Neben der lückenlosen Dokumentation der Touren der letzten 28 Tage (ab dem 31. Dezember 2024 der letzten 56 Tage) kommen nun auch die Daten der Ladezeiten hinzu. Kupfer unterstreicht: „Be- oder Entladen beziehungsweise beides ist Arbeits- oder Bereitschaftszeit und keine Pause.“ Der Fahrer muss eine der drei Optionen manuell eingeben.

Fristen beachten

Bei dem IHK-Webinar erinnerte der Experte an die Stichtage, die beim Mobilitätspaket zu beachten sind: Neu zugelassene Fahrzeuge müssen ab dem 21. August 2023 einen intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version an Bord haben. Am 31. Dezember 2024 endet die Umrüstpflicht für Fahrzeuge, die noch mit einem analogen oder digitalen Tachographen der ersten Generation ausgestattet sind. Bis 21. August 2025 müssen Fahrzeuge, mit einem digitalen Fahrtenschreiber der zweiten Generation der Version 1 auch auf die Version 2 umgerüstet werden. Die Fristen sollte man laut Kupfer nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn allein in Bayern dürfte es rund 250 000 Nutzfahrzeuge geben, die auch im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden: „Da sollten Sie beim Werkstattbesuch nicht der Letzte sein.“ Denn auch in der Werkstatt dauert die Umrüstung etwas länger, da die Tachographen zusätzlich mit einem Software-Paket bestückt werden. Mit Beginn der zweiten Jahreshälfte 2026 sind die neuen Fahrtenschreiber auch bei Fahrzeugen über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Güterverkehr Pflicht – also beispielsweise für Kleintransporter oder kleinere Autotransporter.

René Kupfer erinnerte auch an die bereits abgelaufenen EU-Stichtage: Seit 2020 gelten etwa die Änderungen zu den Wochenruhezeiten und die verpflichtende Erfassung der Übernachtungen. Seit dem letzten Jahr ist nach Grenzübertritt am nächstmöglichen Haltepunkt der Länderwechsel zu dokumentieren (entweder händisch die Länderkennung auf der analogen Tacho-Scheibe vermerken bzw. diese bei digitalen Tachos der ersten Generation eingeben).

Sowohl bei den Stichtagen als auch beim Umgang mit den neuen Fahrtenschreibern ist laut René Kupfer aber nicht nur der Fahrer in der Pflicht: „Das Unternehmen muss seine Fahrer im Umgang mit dem Tachographen unterweisen und sie gemäß Verordnung 165/14, Artikel 33 regelmäßig schulen.“

Autor/in: 

(tt.)

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2023, Seite 42

 
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