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IHK-Beitrag

IHK begrüßt Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

IHK-Pflichtmitgliedschaft

Datum: 02.08.2017

Nürnberg – Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden gegen die gesetzliche Mitgliedschaft und die Beitragspflicht für IHK-Mitglieder zurückgewiesen. IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch begrüßte den Beschluss des BVerfG vom 12. Juli 2017, der heute veröffentlicht wurde, und sieht dadurch die funktionale Selbstverwaltung gestärkt.

„Wir freuen uns über die Bestätigung unserer Arbeit durch das Bundesverfassungsgericht. Damit wird auch das Engagement der rund 9 000 Unternehmer und Führungskräfte anerkannt, die allein im Ehrenamt der IHK Nürnberg für Mittelfranken mitwirken“, so Lötzsch. Das Bundesverfassungsgericht unterstreiche ausdrücklich die für die wirtschaftliche Selbstverwaltung typische Verbindung von Interessenvertretung, Förderung und Verwaltungsaufgaben. Die Pflichtmitgliedschaft stellt laut Urteil zudem sicher, dass alle regionalen Betroffenen ihre Interessen einbringen können und dass sie fachkundig vertreten werden. „Dies ist auch mit Blick auf die weiteren Aufgaben der Industrie- und Handelskammern, Prüfungen abzunehmen und Bescheinigungen zu erteilen, gefragt“, so das Gericht.

Ferner wird in dem Urteil noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die IHKs auch abweichende Interessen oder grundlegende Interessenkonflikte einzelner Mitglieder berücksichtigen müssen. Dies sei bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken in der Vergangenheit bereits so praktiziert worden, und selbstverständlich werde man auch in Zukunft verantwortungsvoll mit den Vorgaben des IHK-Gesetzes umgehen, erklärte Lötzsch.

 
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