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Rechte und Pflichten nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz – Sind Sie vorbereitet?

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Unsere aktuellen Veranstaltungen und Weiterbildungen finden Sie in unserer Veranstaltungs-Übersicht.

 

Ansprechpartner/innen (2)

RA Oliver Baumbach

RA Oliver Baumbach

Stellv. Hauptgeschäftsführer, Rechtspolitik, Wirtschafts- und Kammerrecht, Handelsvertreterrecht, Scheinselbständigkeit Tel: +49 911 1335 1388
Sylvia Galwas

Sylvia Galwas

Assistenz Referatsleitung, Sachbearbeiterin Gewerberecht und Einigungsstelle f. Wettbewerbsstreitigkeiten Tel: +49 911 1335 1404

Das sog. Hinweisgeberschutzgesetz soll einerseits die vorgenannte Richtlinie umsetzen und andererseits den „Hinweisgeberschutz in der Bundesrepublik Deutschland wirksam und nachhaltig“ verbessern.

Spätestens nach In-Kraft-Treten des Hinweisgeberschutzgesetzes im Juli 2023 werden juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Sektors mit mehr als 250 Beschäftigten betroffen sein, spätestens ab Dezember 2023 wird diese Grenze auf 50 Beschäftigte abgesenkt werden. Gleichzeitig fallen viele Unternehmen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten in den Anwendungsbereich der Richtlinie, beispielsweise Unternehmen aus dem Finanzdienstleistungssektor oder der Versicherungsbranche sowie börsennotierte Unternehmen oder Immobilienmakler.

Sämtliche betroffene Unternehmen und Organisationen (einschließlich Behörden und Kommunen) sind zur Einrichtung eines sog. internen Meldekanals verpflichtet; bei Verstößen drohen Bußgelder, die auch mehrmals festgesetzt werden können.

In unserem Webinar wird Ihnen neben dem rechtlichen Hintergrund zugleich eine Anleitung an die Hand gegeben, wie Sie die neuen Pflichten rechtssicher erfüllen können.

Unsere Referenten:

Dr. Christian Badura ist Rechtsanwalt aus Leidenschaft. Mit einem Schwerpunkt auf Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht hat er insbesondere die Bedürfnisse des größeren Mittelstands im Fokus.

Johannes Jakob digitalisiert Prozesse und komplexe Themen. Mit seinen Cloud-Lösungen machen er und sein Team dem deutschen Mittelstand das Leben jeden Tag ein wenig leichter.

Bitte melden Sie sich untenstehend online an. Sie erhalten rechtzeitig vor Webinarbeginn einen Veranstaltungslink via E-Mail.

Programm:

11:30 Uhr - Begrüßung durch Oliver Baumbach (IHK Nürnberg)

11:35 Uhr - Rechtlicher Hintergrund | Referent: Dr. Christian Badura (Rechtsanwalt und Partner, BADURA Rechtsanwälte Partnerschaft mbB)

  • Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz & die EU-Whistleblowing-Richtlinie
  • Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich
  • Neue Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, insb. die Einrichtung interner Meldekanäle
  • Voraussetzungen für den richtigen Umgang mit Hinweisen
  • Erfordernis von Ombudspersonen
  • Mögliche Rechtsfolgen bzw. Sanktionen

11:55 Uhr - Was heißt das für die praktische Umsetzung? | Referent: Johannes Jakob (Geschäftsführer der whistle.law GmbH)

  • Vorteile digitaler Hinweisgeberplattformen
  • Voraussetzungen interner Meldekanäle
  • Warum sollte „mein“ interner Meldekanal möglichst attraktiv sein und u.a. auch anonyme Meldungen zulassen?
  • Wie kann das Zusammenspiel zwischen (externen) Ombudsperson und Unternehmen ausgestaltet werden?

12:05 Uhr - Fragerunde

12:25 Uhr - Ende der Veranstaltung

Art
Infoveranstaltung
Termin / Dauer

03.07.2023, 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Es sind noch Plätze frei.

Ort
Webinar / Online
Preis
Kostenlos
Anmeldung

Eine Anmeldung ist bei abgelaufenen Veranstaltungen nicht mehr möglich.

 
 
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