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Fachkräfte

IHK-Firmenservice Internationale Fachkräfte

 

Ansprechpartner/innen (3)

Addis Mulugeta

Addis Mulugeta

Projektleiter Regionales Integrationsnetzwerk MigraNet plus Franken Tel: +49 911 1335 1541
Luca Tscherner

Luca Tscherner

Anerkennungs- und Qualifizierungsberaterin Tel: +49 911 1335 1439
Andreas Kuppler

Andreas Kuppler

Projekt Integration durch Qualifizierung IQ Tel: +49 911 1335 1545

Welcome Desk LogoDer Firmenservice Internationale Fachkräfte berät sie zur Suche, Einstellung und Integration internationaler Fachkräfte. Darüber hinaus unterstützt er Sie, in Kooperation mit den Ausländerbehörden, bei der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens.

Offene Sprechstunde für Unternehmen und ratsuchende Fachkräfte: jeden Dienstag von 10:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr oder nach Termin-Vereinbarung

 

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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Der IHK-Firmenservice internationale Fachkräfte berät Sie zum beschleunigten Fachkräfteverfahren. Bitte senden Sie alle Anfragen hierzu an fif@nuernberg.ihk.de

Weitere Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren finden Sie hier.

Internationale Personalgewinnung - Informationen im Überblick

Der Einstellungsprozess internationaler Fachkräfte ist mit vielen Fragen verbunden. Der IHK-Firmenservice Internationale Fachkräfte steht Ihnen als zentrale Anlaufstelle bei allen Fragen rund um die Rekrutierung im Ausland, die Beantragung von Visa und Aufenthaltstiteln sowie die betriebliche Integration ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Seite.

Alle wichtigen Informationen im Überblick finden Sie in unserer Informationsbroschüre "Fachkräfte im Ausland anwerben - So gelingt es" sowie in aller Kürze in der untenstehenden Übersicht. Für weiterführende Fragen stehen wie Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Geeignete Zielländer

Welche Länder eignen sich für die Rekrutierung, wo finde ich geeignetes Personal und wie kann ich mit diesem in Kontakt treten? Vor dieser Frage steht jedes Unternehmen, das sich erstmalig mit der Rekrutierung ausländischer Fachkräfte auseinandersetzt. Wichtig ist unter anderem zu wissen, ob die Mitarbeiter ein Visum zur Einreise und eine Arbeitserlaubnis benötigen (siehe dazu Rechtliche Rahmenbedingungen und Visum)

Bei der Entscheidung für ein Zielland sollten Sie sich zudem folgende Fragen stellen:

Sind geeignete Fachkräfte verfügbar?
Wie ist die Situation auf dem dortigen Arbeitsmarkt? Sind Fachkräfte mit den gewünschten Qualifikationen verfügbar und sind die Abschlüsse mit den deutschen vergleichbar? Besteht ein intensiver Wettbewerb um die Fachkräfte oder herrscht hohe Arbeitslosigkeit?

Bestehen schon Anknüpfungspunkte?
Bestehen eventuell schon geschäftliche oder private Kontakt in ein Land, die die Rekrutierung erleichtern könnten? Sind Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen tätig, die über Sprachkenntnisse des Ziellandes verfügen?

TIPP: Eine Übersicht zur Arbeitsmarktsituation in Europa bietet EUROSTAT, zu außereuropäischen Ländern die Weltbank. Informationen zu ausländischen Ausbildungssystemen finden Sie im BQ-Portal.

Beachten Sie auch unsere Checkliste zur Auswahl der Zielländer

 

Rekrutierung und Stellenanzeige

Die Wege der Rekrutierung unterscheiden sich von Land zu Land. Auch bei den Stellenausschreibungen sollte darauf geachtet werden, dass alle nötigen Informationen für die internationalen Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt sind.

Rekrutierungsdienstleister
Für die Vermittlung von internationalen Fachkräften ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit die erste Anlaufstelle. Sie betreut und vermittelt internationale Bewerber und organisiert gemeinsam mit Partnerländern regelmäßig Rekrutierungsreisen für Unternehmen. Über das EURES Netzwerk hat die ZAV die Möglichkeit, Stellenanzeigen kostenfrei im europäischen Ausland zu inserieren.
Auch private Rekrutierungsdienstleister bieten Services rund um die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte.

Eigenständige Rekrutierung
Möchten Sie bei der Rekrutierung ohne einen Dienstleister aktiv werden oder zusätzlich selbst suchen, gibt es, wie auch im Inland, mehrere Möglichkeiten. In vielen Ländern ist die Onlinerekrutierung längst Standard. Zunächst können Stellen über die eigene Unternehmenshomepage ausgeschrieben werden, auf internationalen Jobbörsen sowie auf der Seite Make it in Germany. Auf der Seite der IHK Schwaben finden Sie eine Übersicht gängiger Europäischer Jobbörsen. Für die Recherche außereuropäischer Stellenbörsen können Sie uns gerne ansprechen. Auch Social Media, insbesondere internationale Karriereplattformen, eignen sich zur Ansprache internationaler Bewerber. Zudem ist die Teilnahme an Personalmessen im Ausland ein geeigneter Weg, Bewerber auf das Unternehmen aufmerksam zu machen und sich zugleich einen Eindruck des Fachkräfteangebots zu verschaffen (auf den Seiten des Verbands der Deutschen Messewirtschaft AUMA finden Sie eine weltweite Messedatenbank). Oftmals helfen auch direkte Kontakte in das gewünschte Zielland, seien es private oder geschäftliche, die Stellenanzeigen über geeignete Kanäle verteilen können.

Stellenanzeigen
Einige Dinge sollten bei internationalen Stellenausschreibungen beachtet werden:

  • Übersetzen Sie die Stellenanzeige auf Englisch und am besten in die Landessprache
  • Machen Sie Angaben zu den erforderlichen Deutschkenntnissen
  • Listen Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen auf
  • Machen Sie Angaben zum Umfeld des Unternehmens (Freizeitangebote, ÖPNV-Anbindung etc.) und betonen Sie ggf. Unterstützungsleistungen, wie zum Beispiel bei der Wohnungssuche
  • Erläutern Sie Besonderheiten des deutschen Arbeitsmarkts und -rechts, wie z.B. Sozialleistungen

TIPP: Im Onlineportal des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer finden Sie in Ihrer Nähe Fachpersonal zur Übersetzung Ihrer Stellenanzeige oder zum Dolmetschen eines Bewerbungsgesprächs.

Auch die Deutschen Auslandshandelskammern können Ihnen bei der Vermittlung eines qualifizierten Dolmetschers behilflich sein.

 

Anerkennung von Abschlüssen

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Egal ob beruflich Qualifizierte oder Akademiker, um ein Arbeitsvisum zu erhalten, muss die ausländische Fachkraft einen Abschluss vorweisen, der mit einem deutschen Abschluss vergleichbar oder in Deutschland anerkannt ist. Auch die Einreise mit einer teilweisen Anerkennung des Abschlusses ist möglich, um in Deutschland die notwendige Anpassungsqualifizierung zu absolvieren.

Für alle IHK-Berufe ist die IHK-FOSA die für die Anerkennung zuständige Stelle. Sie stellt fest, ob ein ausländischer Abschluss mit einem deutschen vergleichbar ist. Eine kostenlose Erstberatung zu erforderlichen Unterlagen, Kosten und allem Wissenswerten kann bei den Beraterinnen und Beratern der IHK vereinbart werden.

Für die Erstberatung und Anerkennung von Abschlüsse im Handwerk ist die HWK Mittelfranken zuständig. Eine kostenlose Erstberatung für Abschlüsse, die nicht in den IHK oder HWK-Bereich fallen, wie beispielsweise für akademische- oder Gesundheitsberufe, kann in Mittelfranken eine Beratung bei der ZAQ in Anspruch genommen werden.

TIPP: Unter Anerkennung in Deutschland finden Sie zahlreiche hilfreiche Tipps zum Thema Anerkennung, unter anderem, welche Stellen für die Anerkennung des Abschlusses zuständig sind.

Die Datenbank anabin gibt einen umfangreichen Überblick, wie verschiedene ausländische Hochschulabschlüsse in Deutschland bewertet sind.

In unserem Informationsblatt finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Anerkennung.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen und Visum

Staatsangehörige der EU-/EFTA-Staaten:
Grundsätzlich dürfen alle Personen aus EU-Mitgliedstaaten und sog. EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) ohne Visum nach Deutschland einreisen und hier arbeiten.

Staatsangehörige aus Nicht-EU/Nicht-EFTA-Staaten:
Menschen aus Nicht-EU-Staaten und nicht EFTA-Staaten, den sogenannten Drittstaaten, brauchen generell für die Einreise und die Arbeitsaufnahme in Deutschland ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis.
Eine Ausnahme gilt für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, den USA und Großbritannien (ab 1.1.21). Diese können ohne Visum nach Deutschland einreisen und die Aufenthaltserlaubnis vor Ort in Deutschland beantragen.

Das Visum muss vor Einreise bei der Deutschen Auslandsvertretung in dem Land, in dem die Fachkraft ihren gewöhnlichen Wohnsitz hat, gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen für den Antrag finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Botschaft. Rechnen Sie damit, dass bereits bis zur Vergabe des Termins einige Zeit vergehen kann (gerne bringen wir für Sie aktuelle Wartezeiten in Erfahrung). Für die Entscheidung zuständig sind die Botschaften, jedoch konsultieren sie in der Regel die Agentur für Arbeit sowie unter Umständen die Ausländerbehörde des künftigen Wohnorts der Fachkraft.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft trat, hat eine Reihe an rechtlichen Änderungen für die Einreise und Arbeitsaufnahme für Personen aus Drittstaaten mit sich gebracht. So ist es nun allen Berufsgruppen mit anerkanntem Berufs- oder Hochschulabschluss möglich, in Deutschland einzureisen. Die Positivliste der Agentur für Arbeit entfällt somit. Ebenso ist die Vorrangprüfung ausgesetzt, allein bei der Ausbildung wird sie beibehalten. Zudem können nun auch Personen mit anerkanntem Berufsabschluss zur Arbeitsplatzsuche einreisen, ebenso junge Leute unter bestimmten Voraussetzungen zur Ausbildungsplatzsuche. Neu ist auch die Möglichkeiten, bei Vorliegen eines konkreten Ausbildungs-oder Arbeitsplatzangebots, im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens das Anerkennungs- und Visumsverfahren binnen weniger Monate durchzuführen.

TIPP: Ausführliche Informationen zu den neuen rechtlichen Regelungen zur Einreise und Arbeitsaufnahme von Personen aus Drittstaaten finden Sie in unserem Informationsblatt sowie in der Informationsbroschüre der Bundesregierung.

Informationen zur Einstellung internationaler Auszubildender finden Sie in unserem Informationsblatt Ausbildung.

 

Aufenthaltstitel und andere Formalitäten

Bereits bei Beantragung des Visums verlangt die Botschaft den Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes, der in Form einer Reisekrankenversicherung abgedeckt wird. Zeitnah sollte dann Kontakt zu einer hier anerkannten Krankenversicherung aufgenommen werden, sodass zu Arbeitsbeginn ausreichender Versicherungsschutz besteht (über die Krankenkasse erhält ihr Mitarbeiter auch die Sozialversicherungsnummer). Auch für die spätere Beantragung des Aufenthaltstitels ist ein auseichender Versicherungsschutz nötig. Einige Krankenkassen bieten englischsprachige Services an und beraten Fachkräfte auch, wenn sie sich noch im Ausland befinden.

Auch die Wohnungssuche ist ein ToDo, das im Idealfall bereits vor Ankunft abgehakt werden sollte. Unterstützen Sie Ihre Fachkraft bei der Suche, im Besonderen eine Suche vom Ausland kann sich als sehr schwierig erweisen.

Innerhalb von zwei Wochen nach Einreise muss Ihre neue Fachkraft ihrer Meldepflicht nachkommen und ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Die dort erhaltene Meldebescheinigung ist unter anderem auch nötig, um ein Bankkonto zu eröffnen. An diesem Punkt ist es nun auch wichtig, einen Wohnort vorzuweisen, da Hoteladressen nicht immer als Meldeadresse akzeptiert werden.

Nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erhält die Fachkraft zudem durch das BZSt ihre Steuer-ID. Bis die ID übermittelt wird, können Sie den Lohnsteuerabzug für die Dauer von längstens drei Monaten nach den Ihnen bekannten Besteuerungsmerkmalen vornehmen, sofern der Arbeitnehmer das Nichtvorliegen der ID nicht selbst zu vertreten hat.

Vor Ablauf des Visums muss Ihre neue Fachkraft nun noch die zuständige Ausländerbehörde aufsuchen, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Zuständig ist die Ausländerbehörde am Wohnort der Fachkraft. Je nach Aufenthaltszweck wird der Aufenthaltstitel für eine unterschiedliche Dauer erteilt und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden

 

Ankommen im Betrieb

Nach Ankunft der Fachkraft in Deutschland gilt es, dem neuen Mitarbeiter oder der neuen Mitarbeiterin den Start so leicht wie möglich zu gestalten. Wie auch bei anderen neuen Mitarbeitenden kann eine Willkommensmappe mit den wichtigsten Informationen zum Unternehmen hilfreich sein. Darin enthalten könnten sein:

  • Informationen zu Ihrem Unternehmen (am besten auch auf Englisch)
  • Informationen zum Arbeitsalltag (wie sind die Arbeitszeiten, wo kann man am besten Mittagessen, welche unternehmensspezifischen Dinge gilt es zu beachten etc.)
  • Informationen zum neuen Wohnort (Freizeitangebote, (englischsprachige) Ärzte etc.)
  • Informationen zu nötigen Formalien und Behördengängen (Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde, Führerscheinstelle, Krankenkasse, Banken, Versicherungen)

Deutschkurse
Auch wenn sich die meisten Fachkräfte bereits im Heimatland erste Deutschkenntnisse angeeignet haben, ist der Spracherwerb für die betriebliche und private Integration von zentraler Bedeutung. Sie können Ihre neue Fachkraft dabei unterstützen, sei es durch die finanzielle Bezuschussung eines Deutschkurses oder die Freistellung für die Teilnahme.

TIPP: Unser Informationsblatt bietet ausführliche Informationen zum Thema betriebliche Willkommenskultur.

 

 

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