Bayerisches Wirtschaftsarchiv: 1842 bis heute – Wirtschaftliche Selbstverwaltung in Bayern
Die Tradition der wirtschaftlichen Selbstverwaltung hat in Nürnberg eine lange Geschichte. Bereits am 16. April 1560 setzten die Nürnberger Großkaufleute die „Neue Marktordnung“ durch und erhielten damit das Recht, zentrale Marktangelegenheiten eigenständig zu regeln. Das an diesem Tag erstmals geläutete „Börsglöcklein“ an den Brotlauben der Sebalduskirche markiert symbolisch den Beginn der kaufmännischen Selbstverwaltung in Nürnberg.
Die Selbstorganisation der Wirtschaft in Bayern nahm ihren institutionellen Ausgangspunkt in der „Allerhöchsten Verordnung, die Einführung von Handelskammern betreffend“ vom 19. September 1842. Mit ihr schuf König Ludwig I. (1786 – 1868) die rechtliche Grundlage für die Einrichtung bayerischer Handelskammern. Im Jahr darauf genehmigte Ludwig I. am 7. April 1843 die Bildung einer Handelskammer in München, die zunächst mit insgesamt 12 vom König ausgewählten Mitgliedern besetzt war. Erster Kammerpräsidenten war der bekannte Eisenbahnpionier Joseph Anton von Maffei (1790 – 1870). Noch im selben Jahr folgte die Gründung weiterer Kammern in Bayern, darunter Bamberg (heute Bayreuth), Regensburg, Nürnberg und Würzburg. 1844 folgte Augsburg, 1848 Passau. Die spätere IHK Coburg geht auf die 1896 im Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha kam gegründete Kammer in Coburg zurück.
Ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung war 1868 eine Verordnung Ludwigs II. (1845 – 1886) die weitere wichtige Neuerungen insbesondere für die Organisation lieferte. Darunter die Einrichtung eines festangestellten Sekretärs, die direkte Wahl der Kammerrepräsentanten und die eigenständige Beitragserhebung im jeweiligen Kammerbezirk. Die Organisation der bayerischen Handelskammern unterlag einem steten Wandel. In den folgenden Jahrzehnten unterlag die Kammerorganisation einem fortlaufenden Wandel. Dazu zählten etwa die Ausgliederung des Handwerks in eigene Kammern 1908 oder die zunehmende Übernahme weiterer Aufgaben, unter anderem im Prüfungswesen seit dem späten 1920er Jahre.
Konstant blieb dabei der Grundgedanke, dass die Kammern in Selbstverwaltung das Gesamtinteresse der in ihrem Bezirk ansässigen gewerblichen Wirtschaft wahrnehmen und gegenüber Staat, Verwaltung und Öffentlichkeit vertreten.
Das Bayerische Wirtschaftsarchiv dokumentiert als Gemeinschaftseinrichtung der bayerischen Industrie- und Handelskammern diese Entwicklung mit umfangreichen Beständen zur Geschichte der Kammern und der bayerischen Wirtschaft. Die Überlieferung spiegelt zahlreiche wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Fragestellungen ihrer Zeit. Sie eröffnet Forschungsmöglichkeiten zu Themen wie Unternehmensgeschichte, Handelsregistereintragungen, Außenwirtschaft, Konsulatswesen, Berufsbildung, Strukturwandel oder auch zur Rolle der Kammern während der NS-Zeit, etwa im Zusammenhang mit „Arisierung“ und wirtschaftlicher Ausgrenzung.
Damit bilden die Kammerbestände eine zentrale Quelle für die Erforschung der organisierten Wirtschaft in Bayern – von der frühen Industrialisierung über die Umbrüche des 20. Jahrhunderts bis zur Gegenwart.
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