Bayern lockert Lkw-Fahrverbote wegen Niedrigwassers
Angesichts des anhaltenden Niedrigwassers auf deutschen Wasserstraßen hebt die Bayerische Staatsregierung vorübergehend das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen auf. Die Ausnahmeregelung soll voraussichtlich bereits ab dem kommenden Wochenende gelten. Die konkreten Bestimmungen werden derzeit noch ausgearbeitet.
Hintergrund ist die eingeschränkte Schifffahrt auf wichtigen Binnenwasserstraßen. Aufgrund der niedrigen Wasserstände können zahlreiche Güter nur eingeschränkt oder gar nicht per Schiff transportiert werden. Um Engpässe in den Lieferketten zu vermeiden, sollen zusätzliche Transporte auf die Straße verlagert werden können.
Bislang gelten für den Straßengüterverkehr strenge Fahrbeschränkungen: Lkws über 7,5 Tonnen dürfen an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr grundsätzlich nicht auf deutschen Autobahnen fahren. Darüber hinaus gilt in den Ferienmonaten Juli und August auf bestimmten Strecken ein zusätzliches Samstagsfahrverbot von 7 bis 20 Uhr.
Verkehrsminister Christian Bernreiter betonte, die geplante Maßnahme schaffe kurzfristig mehr Flexibilität im Güterverkehr und unterstütze Wirtschaft, Landwirtschaft sowie die Transport- und Logistikbranche. Innenminister Joachim Herrmann erklärte, dass insbesondere der Transport wichtiger Rohstoffe, Chemikalien und Energieträger erleichtert werden solle, um Produktionsausfälle zu verhindern und Lieferketten zu stabilisieren.
Die Regelung gilt als kurzfristige Reaktion auf die aktuellen Einschränkungen in der Binnenschifffahrt. Weitere Details will die Staatsregierung in den kommenden Tagen bekannt geben.
Übersicht der Bundesländer
| Bundesland | Aussetzung des Lkw-Fahrverbots bis |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 31.8.2026 (vorerst) |
| Bayern | bis auf Weiteres |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis auf Weiteres |
| Niedersachsen | 31.8.2026 |
| Nordrhein-Westfalen | 31.8.2026 |
| Rheinland-Pfalz | 30.9.2026 |
| Saarland | 30.9.2026 |
| Schleswig-Holstein | 31.08.2026 |
Quelle: www.adac.de
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