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Berufskraftfahrerqualifikation: Prüfungen künftig auch in neun Fremdsprachen

Erschienen am 03.09.2026
Truck Driver Ready For Trip

Berufskraftfahrer können die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation jetzt auch in neun Fremdsprachen ablegen. Das ist eine wesentliche Neuerung der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV), die seit 18. August 2026 gilt.

Die theoretische Prüfung kann künftig außer in Deutsch auch in diesen Fremdsprachen abgelegt werden:

  • Albanisch
  • Englisch
  • Hocharabisch
  • Kroatisch
  • Polnisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch

Mit der Erweiterung des Sprachenkatalogs soll dem hohen Bedarf an Berufskraftfahrerinnen und -fahrern Rechnung getragen werden. Die IHK-Organisation hat die erforderlichen organisatorischen und technischen Vorbereitungen getroffen, für alle neun Sprachen stehen Prüfungsfragebögen zur Verfügung. Auch die notwendigen Verfahrensanpassungen sind umgesetzt.

Bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken starten die Prüfungen zur beschleunigten Grundqualifikation in den Fremdsprachen bereits im Oktober 2026. Mehr zum Ablauf und Inhalt der Prüfungen und die nötigen Anmeldeunterlagen finden sie auf unserer Inhaltsseite.

Informationen und Unterlagen zur beschleunigten Grundqualifikation für Berufskraftfahrer/innen

Weitere Änderungen bei der Grundqualifikation

Die BKrFQV bringt auch Änderungen bei der praktischen Prüfung der Grundqualifikation mit sich: Die praktische Prüfung wird deutlich von 210 auf 120 Minuten verkürzt. Zudem entfallen die kritischen Fahrsituationen vollständig aus der Prüfung.

Änderungen beim Führerscheinrecht

Neben den Änderungen der BKrFQV sind am 18. August 2026 weitere straßenverkehrsrechtliche Änderungen in Kraft getreten.

Ukrainische Führerscheine können prüfungsfrei umgeschrieben werden

Die Ukraine wurde in die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgenommen. Ukrainische Führerscheine können damit in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden, ohne dass eine Prüfung abgelegt werden muss. Die bisher erforderliche Prüfung des Schutzstatus entfällt. Abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins ist zu prüfen, ob ein Besitzstand für die Berufskraftfahrer-Qualifikation gilt. Wenn dies nicht der Fall ist, muss eine Grundqualifikation erworben werden.

Auch Kosovo, Albanien und Montenegro wurden für die Fahrerlaubnisklassen C und D in die Anlage 11 der FeV aufgenommen. Führerscheine dieser Klassen aus diesen Staaten können somit ebenfalls prüfungsfrei umgeschrieben werden.

EU- und EWR-Fahrerlaubnisse werden anerkannt

Neu ist auch, dass Fahrerlaubnisse aus EU- und EWR-Ländern grundsätzlich anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn im Führerschein in Zeile 12 die Schlüsselzahl 70 eingetragen ist. Künftig entfällt damit die zusätzliche Überprüfung, ob die Fahrerlaubnis ursprünglich aus einem Drittstaat stammt, der nicht in Anlage 11 der FeV aufgeführt ist.

Information

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die theoretische Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation kann künftig in neun Fremdsprachen abgelegt werden.
  • Zur Auswahl stehen Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.
  • Die praktische Prüfung der Grundqualifikation wird von 210 auf 120 Minuten verkürzt.
  • Die kritischen Fahrsituationen entfallen bei der Prüfung der Grundqualifikation.
  • Ukrainische Führerscheine können grundsätzlich prüfungsfrei umgeschrieben werden.
  • Kosovo, Albanien und Montenegro sind für die Klassen C und D in Anlage 11 FeV aufgenommen worden.
  • EU- und EWR-Fahrerlaubnisse werden grundsätzlich anerkannt, auch bei einer Eintragung der Schlüsselzahl 70.
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