Cyber Resilience Act (CRA): Meldepflichten ab 11. September 2026
Der Cyber Resilience Act (CRA) führt erstmals EU-weit verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für nahezu alle Produkte mit digitalen Elementen ein, also für vernetzte Hardware und Software. Hersteller müssen Cybersicherheit bereits bei der Entwicklung berücksichtigen („secure by design“ und „secure by default“), Risiken bewerten, Schwachstellen systematisch managen und eine Software-Stückliste (SBOM) erstellen. Außerdem müssen sie die Einhaltung der Anforderungen nachweisen, bevor Produkte auf den Markt gebracht werden. Neu ist auch, dass Hersteller während des gesamten Supportzeitraums Sicherheitsupdates bereitstellen und aktiv Schwachstellen beheben müssen. Die Cybersicherheitsanforderungen werden künftig über die bestehende CE-Kennzeichnung mit abgedeckt. Mehzr zum Cyber Resilience Act stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bereit (www.bsi.bund.de).
Ab dem 11. September 2026 gilt eine zentrale neue Pflicht: Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle an die von ENISA betriebene europäische Meldeplattform melden. Für eine erste Meldung gilt dabei eine Frist von 24 Stunden, weitere Informationen müssen innerhalb von 72 Stunden nachgereicht werden. Die umfassenden Anforderungen des CRA, insbesondere die verpflichtende Einhaltung der Cybersicherheitsvorgaben vor dem Inverkehrbringen von Produkten, gelten dann ab 11. Dezember 2027 vollständig für neu auf den EU-Markt gebrachte Produkte.
DIHK-Webinar: "Cybersicherheitsgesetze – und jetzt?" am 25. August
„Was denn noch alles?“ – diese Reaktion ist verständlich, wenn Unternehmen heute auf neue Cybersicherheitsgesetze wie NIS 2 oder den Cyber Resilience Act blicken. Die deutsche Industrie- und Handelskammer möchte Unternehmen in Deutschland mit einem juristisch fundierten Umsetzungsrahmen helfen, der Orientierung schafft, Prioritäten aufzeigt und die Anforderungen in einen realistischen Unternehmenskontext einordnet. Ziel ist es, Klarheit zu schaffen, Überforderung abzubauen und die Grundlage für eine tragfähige Umsetzung zu legen.
Das Webinar "Cyber Resilience Act – Umsetzungswebinar für Entscheider und Verantwortliche: Rechtliche Anforderungen praxisnah einordnen" am 25. August von 10:00 - 12:00 Uhr richtet sich primär an Geschäftsführende und Führungskräfte. Aber auch Verantwortliche für IT und Informationssicherheit sind ausdrücklich eingeladen, da ihre Perspektive für die Einordnung und Umsetzung der Anforderungen eine wichtige Rolle spielt.
Jetzt anmelden! (event.dihk.de)
Das Webinar wird aufgezeichnet uns steht nach dem Termin auf der DIHK-Webseite zur Verfügung (www.dihk.de).
Kostenfreie BIHK-Webinarreihe hilft bei der Vorbereitung
Mit einer kostenfreien Webinarreihe unterstützen die bayerischen Industrie- und Handelskammern gemeinsam mit dem Fokusprojekt EASY.CRA (easycra.net) und weiteren Partnern Unternehmen dabei, sich frühzeitig auf die Anforderungen des Cyber Resilience Act (CRA) vorzubereiten. Die praxisnahen Online-Veranstaltungen vermitteln die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben, zeigen konkrete Umsetzungswege auf und greifen aktuelle Entwicklungen rund um den CRA auf. Teilnehmende erhalten wertvolle Handlungsempfehlungen und haben die Möglichkeit, sich direkt mit Expertinnen und Experten auszutauschen.
Termine der BIHK-Webinarreihe "Cyber Resilience Act" Herbst 2026
- Donnerstag, 3. September 2026, 11:00 - 12:00 Uhr: Cyber Resilience Act - Wie Unternehmen künftig sicherere Soft- und Hardware beschaffen können
Das Auftakt-Webinar zeigt, welche Auswirkungen der Cyber Resilience Act (CRA) auf Anwenderunternehmen hat und wie diese von höheren Sicherheitsstandards, mehr Transparenz und klaren Verantwortlichkeiten profitieren können. Im Fokus stehen die sichere Beschaffung von Hard- und Software, Anforderungen an Lieferanten, Patch- und Schwachstellenmanagement, die Nutzung von Sicherheitsinformationen sowie neue Aufgaben für IT, Einkauf und Informationssicherheit. Ziel ist es, den CRA als Chance für mehr Cyberresilienz und professionellere IT-Prozesse zu nutzen. Der bayerische Staatsminister für Digitales, Dr. Fabian Mehring wird zur Eröffnung ein Grußwort sprechen.
Jetzt anmelden (attendee.gotowebinar.com) - Freitag, 4. September 2026, 11:00 - 12:00 Uhr: Wen betrifft es und was bedeutet es für diese Unternehmen?
Das Webinar bietet einen praxisnahen Einstieg in die Anforderungen des Cyber Resilience Act (CRA), der ab Dezember 2027 verbindliche Cybersicherheitsvorgaben für digitale Produkte in der EU festlegt. Vorgestellt werden die zentralen Pflichten für Hersteller, Händler und Importeure, darunter „Security by Design“ und „Security by Default“, Software-Stücklisten (SBOM), Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle sowie Dokumentations- und Konformitätsanforderungen. Zudem erläutert der Referent die aktuelle Leitlinie der EU-Kommission zur Umsetzung des CRA und gibt einen Ausblick auf vertiefende Folgeveranstaltungen.
Jetzt anmelden (events.ihk-regensburg.de) - Dienstag, 8. September 2026, 14:00 - 15:00 Uhr: Update Cyber Resilience Act – Ist Ihr Schwachstellenmanagement bereit für den CRA?
Das Webinar informiert über die neuen Meldepflichten des Cyber Resilience Act (CRA), die ab dem 11. September 2026 für Hersteller und Anbieter von Produkten mit digitalen Komponenten gelten. Teilnehmende erfahren, welche Fristen und Anforderungen beim Umgang mit Schwachstellen und Sicherheitsvorfällen zu beachten sind und wie sich ein wirksames Schwachstellenmanagement aufbauen lässt. Ziel ist es, Unternehmen praxisnah auf die neuen regulatorischen Vorgaben vorzubereiten und konkrete Maßnahmen für die Umsetzung aufzuzeigen.
Jetzt anmelden (events.schwaben.ihk.de) - Mittwoch, 16. September 2026, 11:00 - 12:00 Uhr: Welche Meldepflichten haben betroffene Unternehmen?
Das Webinar erläutert die neuen Anforderungen des Cyber Resilience Act (CRA) an die Sicherheit von Software sowie vernetzten Hard- und Softwareprodukten. Im Fokus stehen die ab dem 11. September 2026 geltenden Meldepflichten für schwerwiegende Sicherheitsvorfälle und aktiv ausgenutzte Schwachstellen sowie die ab 2027 vollständig wirksamen Cybersicherheitsanforderungen. Darüber hinaus erfahren die Teilnehmenden, wie Meldungen an die europäische Cybersicherheitsbehörde ENISA erfolgen, welche Rolle das BSI spielt und welche bewährten Verfahren für den verantwortungsvollen Umgang mit Schwachstellen (Responsible Disclosure und Coordinated Vulnerability Disclosure) empfohlen werden.
Jetzt anmelden (events.ihk-regensburg.de)
Webcode: N2367