Digitale Dokumentation wird jetzt Pflicht
Wer Abfälle über Landesgrenzen verbringt, muss dies künftig auf elektronischem Wege dokumentieren. Darauf weist das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hin. Bisher wurden diese sogenannten grenzüberschreitenden Abfallverbringungen mit Papierdokumenten durchgeführt. Ab dem 21. Mai 2026 müssen sie nun im zentralen elektronischen System (Digital Waste Shipment System – DIWASS) dokumentiert werden, das von der EU-Kommission betrieben wird. Geregelt ist die Verpflichtung zum elektronischen Datenaustausch in der EU-Verordnung 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen (VVA).
Betroffen sind alle grün gelisteten und notifizierungsbedürftigen Abfälle, für die nun alle Informationen, Unterlagen und behördlichen Entscheidungen elektronisch geführt werden müssen. Die Einzelheiten des dafür zu nutzenden DIWASS-Systems werden in Artikel 27 VVA und in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 beschrieben. Die zuständigen Behörden für Abfallverbringungen sind in Bayern die Bezirksregierungen.
Aktuelle Informationen sind u. a. hier zu finden:
- Regierung von Mittelfranken: www.regierung.mittelfranken.bayern.de (Suchbegriff „Grenzüberschreitende Abfallverbringung“)
- Länderarbeitsgruppe Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (LAG GADSYS): gadsys.de/abfallverbringungsverordnung
- Themenseite der IHK Nürnberg für Mittelfranken: www.ihk-nuernberg.de/P683
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU): www.umweltpakt.bayern.de (Rubrik „Betrieblicher Umweltschutz / Abfall“)
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