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EU-Tachographenpflicht ab 2026 auch für leichte Nutzfahrzeuge

Erschienen am 25.09.2025

Ab Juli 2026 gilt in der EU eine neue Regelung für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen. Künftig werden auch leichte Nutzfahrzeuge, die grenzüberschreitend gewerblich eingesetzt werden, verpflichtet sein, einen digitalen Tachographen einzubauen und zu verwenden.

Warum wird die Tachographenpflicht geändert – und was umfasst die neue EU-Regelung?

Die Änderung zielt darauf ab, den Wettbewerb fairer zu gestalten, die Kontrolle über Lenk- und Ruhezeiten zu verbessern und die Verkehrssicherheit in der gesamten EU anzuheben. Bisher lag die Pflicht zur Nutzung digitaler Tachographen überwiegend bei Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen. Durch die Absenkung auf 2,5 Tonnen werden nun mehr Fahrzeuge erfasst, die im gewerblichen grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.

Wichtigste Änderungen

  • Einführung der Tachographenpflicht bereits ab 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (statt bislang 3,5 t) im grenzüberschreitenden Einsatz.
  • Pflicht zum Einbau eines digitalen (nicht analogen!) Tachographen.

Unternehmen müssen ab Juli 2026 mit Kontrollen und einem höheren Dokumentationsaufwand rechnen – insbesondere an Grenzübergängen. Das Fahrpersonal sollte rechtzeitig im Umgang mit dem digitalen Tachographen geschult werden. Und bei der Flottenplanung bzw. Fahrzeugbeschaffung sollten Modelle gewählt werden, die bereits mit digitalen Tachographen ausgestattet sind oder einfach nachgerüstet werden können.

Information

Veranstaltungstipp: „Neue Pflicht für digitale Tachographen ab 2,5 Tonnen: rechtliche Grundlagen, Technik und Praxis“

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