IHK-InfoLetter: "Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe" 02 | 2026
Mit unserem Info-Letter „Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe“ informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen aus dem IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt.
Wir stellen für Sie sorgfältig ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, aus Bayern, Deutschland und der EU zusammen – mit dem Ziel, Sie bei Ihrer unternehmerischen Tätigkeit zu unterstützen.
Darüber hinaus erhalten Sie Hinweise zu Veranstaltungen und Angeboten unseres Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt.
Wissenwertes aus der METROPOLREGION
Metropolregion-
Unternehmen und Kommunen sind mit verschiedensten Klimarisiken konfrontiert. Physische Risiken, wie die Zunahme von Starkregenereignissen oder knapper werdenden Grundwasservorräte erfordern zukunftsgerichtete Maßnahmen, um die Resilienz zu erhöhen. Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz betreffen die Versorgung mit Frischwasser, die Kreislaufführung im Produktionsprozess oder auch den Umgang mit Regenwasser. Kommunen passen sich an veränderte klimatische Bedingungen an und entwickeln Konzepte auch für Gewerbegebiete („Schwammstadt“), aber auch Unternehmen können durch innerbetriebliche Maßnahmen die Resilienz erhöhen.
Die Möglichkeiten, die sich für Unternehmen ergeben, möchten wir mit Experten aus Institutionen und Unternehmen diskutieren. Außerdem wird die Veranstaltung neue Ansätze der Wasserreinigung aufzeigen, die es ermöglichen Kreisläufe zu schließen.
Dies ist eine Veranstaltung der IHK Nürnberg für Mittelfranken mit dem UmweltCluster Bayern e.V., zusammen mit dem IHK-AnwenderClub „Umwelt | Nachhaltigkeit“.
IHK-Ansprechpartnerin:
Katharina Boehlke -
Die BIOFACH 2026 in Nürnberg ist die weltweit führende Plattform der Bio-Branche: Rund 2.200 Ausstellende aus fast 90 Ländern und knapp 32.000 Fachbesuchende sorgten für intensive Gespräche, klare Orientierung und starke Impulse für die Zukunft der Branche. Kongress, Trends und Start‑ups zeigten, wie resilient und dynamisch die Branche aufgestellt ist.
Vier Messetage, gut gefüllte Hallen und richtungsweisende Gespräche. Im Zentrum standen die Qualität der generationsübergreifenden Begegnungen und die Frage, wie Ernährungssysteme resilient und zukunftsfähig werden – im Sinne des Leitthemas „Growing Tomorrow: Young Voices, Bold Visions!“. Jeder zweite Messeteilnehmer reiste aus dem Ausland an. Damit erreichte die Messe, trotz Einschränkungen im ÖPNV und Luftverkehr, ihre relevanten Zielgruppen und ermöglichte intensive Gespräche zwischen Herstellern, Handel, Politik und Stakeholdern.
Kongressfokus: Breite Themen, klare Orientierung
Das Leitmotto „Growing Tomorrow: Young Voices, Bold Visions!“ setzte den Rahmen für die inhaltliche Ausrichtung des BIOFACH Kongresses und betonte die Bedeutung junger Perspektiven, neuer Impulse und eines generationenübergreifenden Dialogs für die Weiterentwicklung der Bio‑Branche. Gleichzeitig spiegelte der Kongress in seiner gesamten thematischen Breite die aktuellen Fragen und Herausforderungen der Wertschöpfungskette wider – von Marktentwicklung und Verbraucherperspektiven über Produktion und Lieferketten bis hin zu unternehmerischen Strategien, Politik, Wissenschaft und Nachhaltigkeit. In Foren, Panels und Formaten wie dem SustainableFutureLab wurde diskutiert, wie Bio weiter wachsen kann, welche Hürden der Branche derzeit begegnen und welche Lösungswege sich daraus ableiten lassen.Die meistbesuchten Panels, „EU Regulatory Update“ und „Neues vom Bio-Recht: Was sich in der Öko-Verordnung ändert und ändern muss“ zogen zusammen 415 Teilnehmende an. Insgesamt umfasste der Kongress 169 Slots.
Highlights im Rahmenprogramm
Die Eröffnung stieß auf sehr positive Resonanz und wurde durch die zukunftsgerichtete Keynote von Luisa Neubauer geprägt, die zentrale Impulse zu Verantwortung, Transformationswillen und globaler Perspektive setzte. Mit den Worten “Wir dürfen nicht vergessen, dass in diesen Tagen nachhaltig Bio anzubauen, übersetzt vor allem das gelebte Ja ist, das Ja zur Welt.“, endete sie ihre Keynote.Im Messegeschehen bot das Rahmenprogramm vielfältige Anknüpfungspunkte. Die Erlebniswelt PLANETARY HEALTH zeigte, wie Ernährung entlang planetarer Grenzen konkret gestaltet werden kann – von Theorie über Best Practices bis zu sensorischen Erfahrungen.
Die 480 Produkte am Neuheitenstand genauso wie die von der BIOFACH Trendjury ausgelobten Produkt- und Branchen-Trends lieferten einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen und Strömungen der Branche.
Auf der INNOVATION STAGE präsentierten 31 Start‑ups, sowie kreative Unternehmen, Innovatorinnen und Innovatoren ihre Neuheiten in Pitch‑Formaten, Paneldiskussionen und Marktimpulsen. Hier wurde sichtbar, was den Bio‑Markt der kommenden Jahre prägen wird.
Im Finale der BIOFACH Start-up Pitches stellten die drei Finalisten ihre Visionen vor Investorinnen und Investoren, Handel und Medien vor und zeigten eindrucksvoll, wie viel Innovationskraft in der nächsten Generation steckt.
BIOFACH Sieger 2026
Die BIOFACH durfte dieses Jahr wieder mehrere Sieger auszeichnen. Im spannenden Finale der BIOFACH Start-up Pitches konnte das junge Unternehmen pack & satt die Expertenjury und das Publikum mit ihrem Pitch überzeugen. Sie wurden mit dem BIOFACH Start-up Award gekürt.Indien als Land des Jahres: Dynamik, Vielfalt, Partnerschaften
Indien stand 2026 als Land des Jahres im besonderen Fokus. Das Land präsentierte seine wachsende Bio‑Kompetenz, Exportstärke und Vielfalt – von Reis und Gewürzen bis zu Hülsenfrüchten und Hirse – und unterstrich damit die internationale Strahlkraft der BIOFACH. Am Gemeinschaftsstand von APEDA stellten 95 Ausstellende die Breite der ökologischen Landwirtschaft und die Rolle junger Akteurinnen und Akteure in einem dynamisch wachsenden Markt vor.Save the Date 2027
Die BIOFACH 2027 findet vom 16.–19. Februar 2027 in Nürnberg statt.Quelle: NürnbergMesse GmbH
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Die Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) verfügt über umfangreiche Kompetenzen im Bereich der Wasserstoff-Forschung und der Anwendung. Diese können genutzt werden, um die Zukunft der Energieversorgung mitzugestalten. Der IHK-Anwenderclub "Wasserstoff | H2" bietet regelmäßig die Möglichkeit, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen, Kontakte zu knüpfen, Kooperationen einzugehen und das Netzwerk auszubauen. Die Treffen zeigen Anwendungsbeispiele der regionalen Wasserstoffwirtschaft auf.
Das nächste Treffen des IHK-AnwenderClubs findet in Nürnberg am Ohm Innovation Center (OIC), einem zentralen Ort für angewandte Forschung und Transfer statt. Das OIC arbeitet bereits heute an praxisnahen Lösungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Wasserstoff-Technologie. Dazu zählen Forschungsprojekte im Bereich eFuels sowie innovative Ansätze für Erzeugung, Speicherung und Anwendung von Wasserstoff in industriellen und mobilen Bereichen.
Im Rahmen des Treffens werden aktuelle Wasserstoffprojekte sowie Fördermöglichkeiten vorgestellt, außerdem wird Professor Dr.-Ing. Ulrich Ulmer einen Überblick zur Wasserstoffforschung des H2OHM vermitteln. Abgerundet wird das Programm durch die Besichtigung der Wasserstoff-Labore.
Die Veranstaltung wird unterstützt durch die IHKs mit Sitz in Bayreuth, Coburg, Regensburg und Würzburg, die TH Nürnberg sowie den IHK-AnwenderClub „Wasserstoff | H2“.
Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie unter: http://www.ihk-nuernberg.de/E2408
IHK-Ansprechpartner:
Dr. Marcus Seitz -
Die dezentrale Energieerzeugung gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung, wobei insbesondere der Ausbau gewerblicher Photovoltaik-Anlagen (PV) boomt. Das aktuelle IHK-Energiewendebarometer 2025 verdeutlicht diesen Trend. So wollen über 80 Prozent der bayerischen Unternehmen bis spätestens 2045 klimaneutral zu sein. Bereits 8,1 Prozent der Unternehmen geben an, dieses Ziel bereits erreicht zu haben.
Der weitere Einsatz von erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung ist für die Unternehmen wesentlich, stößt jedoch auf erhebliche Hürden bei der Netzintegration und im laufenden Betrieb. Die Hauptprobleme liegen in überlasteten Netzen, langwierigen bürokratischen Prozessen und neuen regulatorischen Anforderungen.
Vor diesem Hintergrund bietet die IHK Nürnberg ein Webinar an zum Thema „Dezentrale Erzeugung trifft Netz – Prozesse, Pflichten und Chancen für Unternehmen“ am 25. März 2026, 15.00 – 16.15 Uhr.
In dem Webinar erhalten Sie einen kompakten Überblick über Prozesse, Anforderungen und Möglichkeiten. Im Fokus stehen folgende Fragen: Wie gelingt der Netzanschluss reibungslos? Welche Pflichten bestehen bei der Einspeisung? Und welche Chancen bietet die Direktvermarktung?
Weitere Informationen und Anmeldung unter: IHK-Webinar: Dezentrale Erzeugung trifft Netz – Prozesse, Pflichten und Chancen für Unternehmen | IHK Nürnberg für Mittelfranken
IHK-Ansprechpartner:
Ronald Künneth
Veranstaltungsübersicht
Veranstaltungen- Gemeinsame Sitzung von IHK-Ausschuss „Industrie | Forschung | Technologie“ und IHK-AnwenderClub „Digitale Produktion“
09.03.2026, 13:30 bis 16:30 Uhr, IHK Nürnberg für Mittelfranken - IPEC 2026 - Defence & Security – Smart | Sovereign | Sustainable Europe
17.03.2026, 09:00 bis 13:00 Uhr, online - IHK-Fachforum: „Klimaanpassungen - Mit (betrieblichem) Wassermanagement die Resilienz stärken“ mit dem IHK-Anwenderclub „Umwelt | Nachhaltigkeit“
23.03.2026, 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr, IHK Nürnberg für Mittelfranken - IHK-Fachforum: Überblick über drei EU-Regelwerke für den Maschinen- und Anlagenbau
25.03.2026, 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr, IHK Nürnberg für Mittelfranken - IHK-Webinar: Dezentrale Erzeugung trifft Netz – Prozesse, Pflichten und Chancen für Unternehmen
25.03.2026, 15:00 Uhr bis 16:15 Uhr, online - 108. Treffen des IHK-AnwenderClubs „Energie | Klima“
25.03.2026, online - IHK-AnwenderClub „Wasserstoff | H2“
13.04.2026, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Ohm Innovation Center („OIC“) - IHK-Fachforum „EU-Verpackungsverordnung - Umsetzung in der Praxis“
20.04.2026, IHK Nürnberg für Mittelfranken - 109. Treffen des IHK-AnwenderClub „Energie | Klima“ im Rahmen des EnergieManager Jahrestreffen
29.04.2026, Bruder Spielwaren GmbH & Co. KG - Sitzung des IHK-Ausschuss „Energie | Umwelt“
13.05.2026, IHK Nürnberg für Mittelfranken
Weitere Veranstaltungen aus dem IHK Geschäftsbereich Innovation | Umwelt finden Sie hier.
Wissenswertes aus BAYERN
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Mit der Weiterentwicklung der bayerischen Kreislaufwirtschaftsstrategie gewinnt die effiziente Nutzung von Ressourcen und das Schließen von Stoffkreisläufen zunehmend an Bedeutung. Besonders im Kunststoffrecycling besteht hoher Druck, geeignete Lösungen angesichts neuer EU‑Regulierungen und zunehmender Rohstoffbedarfe zu schaffen.
Obwohl viele bayerische Unternehmen bereits mechanische oder chemische Recyclingverfahren einsetzen, fehlt bislang eine transparente Übersicht zu verfügbaren Technologien und verarbeitbaren Kunststoffströmen. Genau hier setzt das Cross‑Cluster‑Projekt Restoff an.
Das Projekt baut eine umfassende Datenbasis auf, die Abfall- und Sekundärstoffe mit passenden Recyclingunternehmen matcht – zunächst mit Fokus auf Bayern und die Kunststoffbranche. Kurzfristig profitieren die beteiligten Cluster durch bessere Beratung, zielgerichtete Vernetzung und mehr Markttransparenz. Langfristig entsteht die Grundlage für eine digitale Lösung, die in bestehende Plattformen integriert und auf weitere Materialien ausgeweitet werden kann.
Zielgruppen sind Unternehmen der Kunststoffverarbeitung und -entsorgung, Anbieter von Recyclingtechnologien, Forschungseinrichtungen sowie beratende und politische Akteure im Bereich Kreislaufwirtschaft.
Das Cross-Cluster-Projekt Restoff wird umgesetzt von Umweltcluster Bayern und Chemie-Cluster Bayern, das Kick-off Meeting finde im März bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken statt.
Weitere Informationen finden Sie unter ReStoff – Chemie Cluster Bayern. -
Die Netzentwicklungsplanung zwischen Strom- und Gasnetzbetreibern ist in vollem Gang. Nun startet eine Marktabfrage, in der detaillierte Bedarfe analysiert werden sollen. Das bayerische Wirtschaftsministerium ruft Unternehmen und Projektträger auf, sich daran zu beteiligen, denn eine vorausschauende Netzplanung kann nur gelingen, wenn bestehende wie auch potenzielle Netznutzer ihre künftigen Transport- und Leistungsbedarfe melden. Auch wenn Projekte noch in der Planungsphase sind und Bedarfe zunächst nur geschätzt werden können, ist eine Teilnahme wichtig. Jede fundierte Rückmeldung verbessert die Planungsqualität und hilft, Engpässe frühzeitig zu vermeiden. Die Strom- und Wasserstoffbedarfe können noch bis zum 13. März 2026 gemeldet werden.
Im Rahmen der integrierten Netzentwicklungsplanung starten die Übertragungsnetzbetreiber (Strom) gemeinsam mit den Fernleitungsnetzbetreibern (Gas und Wasserstoff) die koordinierte Marktabfrage zu künftigen Infrastrukturbedarfen. Ziel ist es, eine belastbare Datengrundlage für die Szenariorahmen der Netzentwicklungspläne Strom sowie Gas und Wasserstoff 2027 zu schaffen.
Erfasst werden unter anderem Daten zu Power-to-Gas-Anlagen ab 10 MW sowie zu Wasserstoffkraftwerken, die für die Infrastrukturentwicklung beider Sektoren von Bedeutung sind. Auf Seiten der Fernleitungsnetze sind zudem Akteure angesprochen, die Wasserstoff speichern oder verbrauchen – derzeit oder künftig – ab einer Ausspeiseleistung von 20 MW. Darüber hinaus fließen die Langfristprognosen der Verteilernetzbetreiber zu Wasserstoffgroßkunden in ihren nachgelagerten Netzen in die Auswertung ein.
Für die Stromübertragungsnetze sind insbesondere Großbatteriespeicher, Rechenzentren und Power-to-Heat-Anlagen ab einer Anschlussleistung von 10 MW relevant. Auch geplante Leistungserhöhungen an Industriestandorten sollten gemeldet werden, um die Netzplanung frühzeitig darauf ausrichten zu können.
„Ohne starke Netze wird die Energiewende nicht funktionieren", erklärt Aiwanger weiter. "Wir brauchen leistungsfähige Strom-, Gas- und künftig auch Wasserstoffleitungen, damit erneuerbare Energie dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Das ist entscheidend für die Versorgungssicherheit, bezahlbare Energiepreise und die Wettbewerbsfähigkeit unserer bayerischen Wirtschaft.“
Details zur Marktabfrage und zur Datenmeldung sind online hier zu finden.
Quelle: StMWi
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Das Bayerische Kabinett hat der Fortschreibung der Bayerischen Klimaanpassungsstrategie (BayKLAS) zugestimmt. Die BayKLAS ist der zentrale Leitfaden für eine wirksame Klimaanpassung in Bayern. Ziel ist es, die Anpassung Bayerns an den Klimawandel weiter zu verbessern und nachhaltig auszubauen, die Auswirkungen des Klimawandels so weit wie möglich zu verringern und die Klimaanpassung dauerhaft in allen relevanten Bereichen zu verankern.
Die Fortschreibung der BayKLAS formuliert im Aktionsplan „Klimaanpassung 2030“ die strategischen Ziele für alle relevanten Handlungsfelder der Klimaanpassung in Wirtschaft, Gesellschaft, Infrastruktur und Umwelt für den Zeithorizont 2030. Die insgesamt 93 Maßnahmen reichen beispielsweise vom Starkregen-Risikomanagement über eine Waldumbauoffensive bis hin zur Klimaanpassung im Städtebau. Folgende elf Handlungsfelder sind umfasst: Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei und Aquakultur, Wald und Forstwirtschaft, Naturschutz, Menschliche Gesundheit, Georisiken und Katastrophenschutz, Städtebau und Raumordnung, Verkehr und Verkehrsinfrastruktur, Wirtschaft, Tourismus sowie Forschung und Information.
Die Umsetzung der BayKLAS versetzt staatliche Einrichtungen in die Lage, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Die einzelnen Ressorts setzen die Maßnahmen in eigener Regie um. Die Inhalte der BayKLAS sollen im Internet veröffentlicht und in das Bayerische Klimainformationssystem (BayKIS) integriert werden. Das System enthält bereits die Inhalte des Monitoringberichts 2023 zu Klimafolgen und Klimaanpassung mit konkreten Informationen über Indikatoren, die Auswirkungen des Klimawandels und die Wirkung von Anpassungsmaßnahmen in Bayern. Damit wird BayKIS zu einem Schlüssel-Werkzeug, mit dem die Digitalisierung im Klimabereich weiter vorangebracht wird. Davon profitieren insbesondere Kommunen, denen auf dieser Grundlage wichtige Daten für die Klimaanpassung zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus werden durch die Digitalisierung von Instrumenten für die Klimaanpassung in Bayern künftige Fortschreibungen erleichtert.
Die Bayerische Staatsregierung hat bereits 2009 die BayKLAS als eine der ersten Anpassungsstrategien auf Länderebene erstellt. Im Jahr 2016 erfolgte eine erste Aktualisierung und Weiterentwicklung. An der Fortschreibung waren alle bayerischen Staatsministerien beteiligt. Kommunen und Öffentlichkeit hatten Gelegenheit, sich an der Fortschreibung zu beteiligen.
Quelle: BStReg
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Das Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ) ist vom 04. bis 07. Mai 2026 auf der IFAT 2026 vertreten. Im Rahmen der Messe bietet das REZ zwei Fach-Sessions zu den Themen Textil- und Automobilrecycling an. Dabei werden aktuelle Entwicklungen, innovative Lösungsansätze sowie Praxisbeispiele zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft vorgestellt und diskutiert.
Das Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ) ist mit einem eigenen Stand am Bayerischen Gemeinschaftsstand von Bayern Innovativ (Halle A4, Platz 151/250) auch wieder bei der IFAT vertreten. Dort informiert das REZ vom 04. bis 07. Mai 2026 über Unterstützungsangebote und Praxisbeispiele sowie über veröffentlichte Leitfäden und Studien zur Steigerung der Ressourceneffizienz in Unternehmen. Darüber hinaus gestaltet das REZ zwei Fachsessions auf der Orange Stage.
Am 06.05.2026 von 14:30 bis 15:20 Uhr findet die Session „Textilrecycling und Kreislaufwirtschaft für eine bessere Zukunft“ statt. Im Fokus stehen innovative Recyclingtechnologien, neue Best-Practice-Geschäftsmodelle sowie Strategien zur Schließung textiler Stoffkreisläufe.
Am 07.05.2026 von 09:30 bis 10:20 Uhr folgt die Session „Vom Altfahrzeug zum Rohstoff: Perspektiven im Automobilrecycling“. Hier werden aktuelle Entwicklungen im Fahrzeugrecycling, regulatorische Rahmenbedingungen und Potenziale für hochwertige Sekundärrohstoffe beleuchtet.
Die IFAT Munich ist der weltweit wichtigste Treffpunkt der Umwelttechnologiebranche und ein zentraler Knotenpunkt eines internationalen Netzwerks, das Innovationen für eine nachhaltige Zukunft vorantreibt. Mehr als 3.000 Aussteller aus über 60 Ländern präsentieren auf dem Messegelände in München ihre neuesten Technologien, Produkte und Dienstleistungen rund um Wasser- und Abwasserwirtschaft, Recycling und Zirkularität. Ein vielfältiges Rahmenprogramm mit Fachforen, Podiumsdiskussionen und Best-Practice-Beispielen schafft zusätzliche Möglichkeiten für fachlichen Austausch, Wissenstransfer und internationales Networking.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
REZ | 0821 9071-5276 | rez@lfu.bayern.deDas REZ ist ein Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit den Bayerischen Industrie- und Handelskammern umgesetzt. Drei Mitarbeitende sind bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken im Geschäftsbereich Innovation und Umwelt angesiedelt.
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Am Standort des Landesamts für Umwelt in Kulmbach wurde heute das hochmoderne Kompetenzzentrum für Strahlenschutz eröffnet. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte bei der Schlüsselübergabe im Schloss Steinenhausen: "Bayern stärkt konsequent den Schutz der Bevölkerung. Mit dem neuen Kompetenzzentrum für Strahlenschutz setzen wir auf modernste Messtechniken und Laborstandards. So schaffen wir verlässliche Strukturen für ein Höchstmaß an Sicherheit. Der Standort Kulmbach übernimmt zentrale Aufgaben bei den Freigabemessungen im Zuge des Rückbaus der bayerischen Kernkraftwerke. Das gewährleistet unabhängige Kontrollen und hohe Transparenz. Mit künftig zwei leistungsfähigen Laboren in Augsburg und in Kulmbach stellen wir die Notfallvorsorge in Bayern zukunftssicher auf. Die Sicherheit der Menschen hat immer höchste Priorität." Die Baukosten belaufen sich auf rund 40 Millionen Euro.
Die Konzeption für das neue Strahlenschutzzentrum beinhaltet eine deutliche Ausweitung der Radioaktivitätsmessungen am Standort Kulmbach. Damit entsteht neben Augsburg ein zweites gleichwertiges und leistungsstarkes Strahlenschutzlabor in Bayern. Im Aufsichtslabor werden Proben untersucht, die bei den Kontrollen vor Ort im medizinischen und gewerblichen Bereich anfallen, vor allem aber aus dem Rückbau der bayerischen Kernkraftwerke stammen. Im neuen Labor werden künftig die Messungen im Zusammenhang mit dem Rückbau der Kernkraftwerke gebündelt. Dazu zählen insbesondere Freigabemessungen sowie die strahlenschutztechnische Überwachung des eingesetzten Personals. Zudem werden die Labore in Augsburg und Kulmbach gleichrangig als sogenannte "IMIS-Landesmessstellen" betrieben. Sie übernehmen die Überwachung der allgemeinen Umweltradioaktivität und die Messungen bei radiologischen Ereignisfällen, darunter die Untersuchung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Umweltproben. Für Bayern sind im Routinebetrieb jährlich rund 2.000 Umweltproben zu untersuchen. Im Intensivbetrieb kann die Zahl auf mehrere hundert Proben pro Tag ansteigen.
Der Neubau umfasst eine Gesamtfläche von rund 1.200 Quadratmetern mit 15 hochwertigen Laborarbeitsplätzen. Bei der Umsetzung des Neubaus wurden die Belange des Denkmal- und Naturschutzes am Standort Schloss Steinenhausen ebenso berücksichtigt wie eine nachhaltige Energieversorgung durch Geothermie und Photovoltaik. Am Standort Kulmbach sind derzeit rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.
Quelle: StMUV
Wissenswertes aus DEUTSCHLAND
DEUTSCHLAND-
Wer Abfälle über Landesgrenzen verbringt, muss dies künftig auf elektronischem Wege dokumentieren, darauf weist das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hin. Bisher wurden diese sogenannten grenzüberschreitende Abfallverbringungen mit Papierdokumenten durchgeführt. Ab dem 21. Mai 2026 müssen sie nun im zentralen elektronischen System (Digital Waste Shipment System – DIWASS) dokumentiert werden, das von der EU-Kommission betrieben wird. Geregelt ist die Verpflichtung zum elektronischen Datenaustausch in der EU-Verordnung 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen (VVA).
Betroffen sind alle grün gelisteten und notifizierungsbedürftigen Abfälle, für die nun alle Informationen, Unterlagen und behördlichen Entscheidungen elektronisch geführt werden müssen. Die Einzelheiten des dafür zu nutzenden DIWASS-Systems werden in Artikel 27 VVA und in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 beschrieben.
Die zuständigen Behörden für Abfallverbringungen sind in Bayern die Bezirksregierungen.
Aktuelle Informationen sind u. a. hier zu finden: ·
- Regierung von Mittelfranken: www.regierung.mittelfranken.bayern.de (Suchbegriff „Grenzüberschreitende Abfallverbringung“)
- Länderarbeitsgruppe Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (LAG GADSYS): https://gadsys.de/abfallverbringungsverordnung
- Themenseite der IHK Nürnberg für Mittelfranken: www.ihk-nuernberg.de/P683
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU): www.umweltpakt.bayern.de (Rubrik „Betrieblicher Umweltschutz / Abfall“)
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Die Europäische Kommission hat am 25. Februar einen delegierten Rechtsakt angenommen, mit dem Umhüllungen und Gurte, die zur Sicherung von Waren auf Paletten während des Transports verwendet werden, von der neuen Wiederverwendungsverpflichtung der EU in Höhe von 100 % ausgenommen werden.
In der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) war zuvor ein Zielwert von 100 % für die Wiederverwendung der beiden Gegenstände festgelegt worden, wenn sie innerhalb von Unternehmen und zwischen Unternehmen im selben Mitgliedstaat verwendet werden, aber beide Gegenstände sind nun von dieser Regel ausgenommen.
Die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) sieht vor, dass die Wirtschaftsakteure in der EU ab dem 1. Januar 2030 sicherstellen müssen, dass mindestens 40 % der Transport- und Verkaufsverpackungen wiederverwendbar sind. Diese Anforderung gilt für Formate wie Paletten, faltbare Kunststoffboxen, Kisten, Tabletts, Kunststoffkisten, Massengutbehälter, Eimer, Fässer und Kanister, einschließlich Palettenverpackungen und Gurte.
Weitere Informationen rund um die Anforderungen für Unternehmen, die sich aus der Verpackungsregulatorik ergeben finden Sie hier: Verpackungsgesetzgebung (VerpackG | PPWR) | IHK Nürnberg für Mittelfranken
Quelle: DIHK
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Die Bundesnetzagentur hat endgültig beschlossen, die vermiedenen Netznutzungsentgelte (VNE) für dezentrale, steuerbare Kraftwerke (insbesondere KWK-Anlagen) ab 2029 vollständig abzuschaffen. Der Abbau erfolgt stufenweise: Ab Mitte 2026 werden die Entgelte um 50 % reduziert, Anfang 2027 folgt eine weitere Reduktion um 50 %. Anfang 2028 sinken die Entgelte um 75 %, bevor sie 2029 vollständig entfallen.
Die Bundesnetzagentur begründet seine Entscheidung damit, dass VNE nicht mehr zeitgemäß seien und jährliche Kosten von rund 1 Mrd. Euro für Abnehmer verursachen, die nicht für den Netzbetrieb notwendig sowie zu keiner effizienteren Netznutzung beitragen. Zudem betont die Bundenetzagentur, dass die Einsparung durch dezentrale Einspeisung nicht mehr zutreffend sei. Grund dafür ist, dass Verteilnetze heute teilweise auch in höhere Netzebenen einspeisen, was den Netzausbau verstärken kann und nicht zu vermiedenen Netzentgelten führt.
Der Vorschlag nach längeren Übergangsfristen, sowie der Beibehaltung der bestehenden Regelung bis 2030, wie in unserer Stellungnahme geschrieben, findet mit der endgültigen Entscheidung der Bundesnetzagentur keine Berücksichtigung.
Gleichzeitig bleibt festzuhalten, dass mit dem Auslaufen der vermiedenen Netzentgelte jährlich rund 1 Milliarden Euro eingespart wird. Einsparungen die sich in reduzierten Netzentgelten für Haushalte und Betriebe wiederfinden werden.
Weitere Informationen zur Festlegung finden Sie auch im Beschluss zum Verfahren unter: GBK-25-02-1#1_Festlegung
Quelle: DIHK
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Das EU-weite Beschränkungsverfahren zu PFAS tritt in eine entscheidende Phase: In Kürze startet die nächste Konsultation. Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten – die Frist beträgt nur 60 Tage. Die Beteiligung an einer IHK-Konsultation ist möglich, außerdem die Teilnahme an einem vorbereitenden Webinar des DIHK: Webinar: PFAS Regulierung mitgestalten
Die zuständigen Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden haben im Januar 2023 ein umfassendes Beschränkungsdossier zu Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) bei der European Chemicals Agency (ECHA) eingereicht. Ziel ist eine weitreichende Beschränkung der Herstellung, Verwendung und des Inverkehrbringens – einschließlich der Einfuhr – von PFAS in der EU. Mit dem Vorschlag soll die Freisetzung von PFAS in die Umwelt deutlich reduziert werden.Rückblick: Intensive Konsultationsphase 2023
Vom 22. März bis 25. September 2023 lief eine sechsmonatige öffentliche Konsultation. Dabei gingen mehr als 5.600 Stellungnahmen von über 4.400 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen ein. Die eingereichten Informationen wurden in einem umfangreichen Hintergrunddokument ausgewertet und berücksichtigt. Eine aktualisierte Fassung dieses Hintergrunddokuments veröffentlichte die ECHA im August 2025.
Aktueller Stand: Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse
Derzeit prüfen die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA den Vorschlag:
- der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC)
- der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC)
Beide Gremien setzen sich aus unabhängigen Expertinnen und Experten der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Die ECHA plant für März 2026 die Verabschiedung der RAC-Stellungnahme sowie eine Einigung auf den Entwurf der SEAC-Stellungnahme. Kurz darauf soll eine 60-tägige öffentliche Konsultation zum Entwurf der SEAC-Stellungnahme beginnen. Der Start wird derzeit für Mitte bis Ende März 2026 erwartet.
Fokus der SEAC-Konsultation und Bewertung
Der Entwurf der SEAC-Stellungnahme wird insbesondere die sozioökonomischen Auswirkungen der geplanten Beschränkung bewerten. Dazu gehören unter anderem, die Verfügbarkeit geeigneter Alternativstoffe und -technologien, die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen sowie die Abwägung von Nutzen und Kosten.
Im Kern geht es um die Frage, ob die vorgeschlagene Beschränkung die geeignetste und verhältnismäßige Maßnahme darstellt, um die mit PFAS verbundenen Risiken wirksam zu adressieren. Nach Ende der Konsultation zum Entwurf, wird die endgültige SEAC-Stellungnahme bis Ende 2026 erwartet.
Vorbereitung auf die nächste Konsultation und Unterstützungsmaterial
Die kommende Konsultation zum SEAC-Entwurf steht allen Interessierten offen. Besonders Unternehmen, die PFAS herstellen, verwenden oder in Verkehr bringen, sollten sich frühzeitig vorbereiten und sich an der Konsultation beteiligen.
Da die Konsultationsfrist mit 60 Tagen vergleichsweise kurz ist, empfiehlt es sich, relevante Daten – etwa zu Alternativen oder wirtschaftlichen Auswirkungen – bereits im Vorfeld zusammenzustellen.
Unterstützende Materialien stehen auf den Webseiten der ECHA sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Verfügung, darunter:
Aufzeichnung eines ECHA-Webinars zur Konsultation (englisch)
ECHA-Guidance-Dokument inklusive Konsultationsfragen (englisch)
Zusammenfassung des Hintergrunddokuments (englisch)
Informations- und Veranstaltungsunterlagen des Helpdesk REACH-CLP-Biozid (deutsch)Quelle: DIHK - Kathrin Riedler
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Weitere Anstrengungen bis 2030 dennoch erforderlich
Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung zahlen sich aus: 2025 wurden in Deutschland erneut alle Grenzwerte der europäischen Luftqualitätsrichtlinien eingehalten. Für Feinstaub ist es bereits das achte Jahr in Folge, für Stickstoffdioxid das zweite Jahr. Allerdings lag die durchschnittliche Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid über der der Vorjahre. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Bundesländer und des Umweltbundesamtes (UBA) von bislang rund 600 Messstationen (Stand 22.01.2026).
Dazu sagt Dirk Messner, Präsident des UBA: „Mit der Einhaltung aller Grenzwerte setzt sich 2025 die positive Entwicklung der vergangenen Jahre fort. Es bedarf dennoch weiterer Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität.“ Ab dem Jahr 2030 sind die strengeren Grenzwerte der neuen europäischen Luftqualitätsrichtlinie bindend einzuhalten. So werden unter anderem für das Jahresmittel der Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwert von aktuell 40 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) und der Feinstaub-Grenzwert PM2,5 von aktuell 25 auf 10 µg/m³ sinken.
Langfristig sollen die Grenzwerte vollständig an die WHO-Richtwerte angepasst werden. Hierzu wurde in der neuen Luftqualitätsrichtlinie verankert, dass die Grenzwerte bereits Ende 2030 und danach alle fünf Jahre überprüft werden. Bis 2050 ist angestrebt, die Luftschadstoffe soweit zu reduzieren, dass die Verschmutzung als nicht mehr schädlich für Mensch und Umwelt gilt. „Die neuen europäischen Grenzwerte nähern sich zwar nur schrittweise an die deutlich ambitionierteren Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation an. Dennoch führt jede Verbesserung der Luftqualität dazu, dass das Gesundheitsrisikos für die Gesamtbevölkerung sinkt“, so Messner.
Vergleich mit den Grenzwerten der neuen Luftqualitätsrichtlinie
Vergleicht man die aktuellen Luftmessdaten des Jahres 2025 mit den ab 2030 einzuhaltenden, strengeren Grenzwerten der neuen EU-Richtlinie, so sind noch Verbesserungen notwendig. Die Auswertung der aktuellen Daten zeigt, dass bei Stickstoffdioxid (NO2) rund 39 Prozent aller Messstationen den Wert von 20 µg/m³ im Jahresmittel und bei Feinstaub PM2,5 ca. 18 Prozent den Wert von 10 µg/m³ im Jahresmittel noch nicht erreichen. Nach Schätzungen des UBA ist davon auszugehen, dass aufgrund fortwährender Verbesserungen der Luftqualität im Jahr 2030 für nahezu alle Stoffe eine Einhaltung der ab dann geltenden Grenzwerte zu erwarten ist und es lediglich noch für PM2,5 und NO2 zu vereinzelten Überschreitungen kommen wird. Eine flächendeckende Einhaltung aller Grenzwerte in Deutschland kann voraussichtlich bis zum Jahr 2035, also noch vor dem Zeitrahmen der maximalen Fristverlängerung zur Einhaltung der Grenzwerte der neuen Luftqualitätsrichtlinie (2037), erreicht werden.Episoden hoher Feinstaubbelastung im Winter
Insbesondere die Monate Februar und März waren im vergangenen Jahr von Episoden hoher Feinstaubbelastung (PM2,5) geprägt, u.a. mitverursacht durch grenzüberschreitenden Schadstofftransport. Die Höhe der Schadstoffbelastung wird auch von der Witterung beeinflusst. Ist es kalt, steigen die Emissionen, z. B. durch erhöhten Energie- und Heizbedarf. In kalten winterlichen Hochdruckwetterlagen, die häufig durch geringe Windgeschwindigkeiten und einen eingeschränkten vertikalen Luftaustausch geprägt sind, können sich die Schadstoffe in den unteren Luftschichten über Tage hinweg anreichern, was zu einer erhöhten Belastung führt. In diesen Episoden wären die neuen (ab 2030 anzuwendenden) Informationsschwellen für die Feinstäube PM2,5 (50 µg/m³ im Tagesmittel) und PM10 (90 µg/m³) überschritten worden. Der Luftqualitätsindex (LQI) wies für viele Tage eine schlechte oder sogar sehr schlechte Luftqualität aufgrund der PM2,5 -Konzentrationen aus. Auch auf die Belastung im Jahresmittel haben sich die ungünstigen Witterungsbedingen im Winter ausgewirkt. Die durchschnittlichen Jahresmittel für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid lagen 2025 über denen der Jahre 2023 und 2024. Das bedeutet jedoch keine Trendumkehr, da die Jahre 2023 und 2024 aufgrund günstiger Witterungsbedingungen unterdurchschnittlich belastet waren.Der neue Luftqualitätsindex (LQI)
Vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen ist es wichtig, in Situationen hoher Luftschadstoffbelastung zeitnah informiert zu sein, um das individuelle Verhalten kurzfristig an die aktuelle Luftqualität anpassen zu können. Der Luftqualitätsindex bewertet Messdaten zu den Luftschadstoffen Feinstaub (PM2,5 und PM10), Stickstoffdioxid, Ozon und Schwefeldioxid. Die Daten werden in Kategorien von sehr gut bis sehr schlecht eingestuft und in einem Index dargestellt, welcher anhand von Studien zur Krankheitshäufigkeit (z. B. Krankenhauseinweisungen wegen Herz-, Kreislauf- und Atemwegserkrankungen) und zum Sterbegeschehen abgleitet wurde. Auch die Vorhersage der Luftschadstoffkonzentration wird als Indexwert – von sehr gut bis sehr schlecht - angezeigt. Verhaltensempfehlungen geben Hinweise für die Allgemeinbevölkerung, aber auch für empfindliche Gruppen wie Kinder, ältere Menschen oder Personen mit Atemwegserkrankungen, die besonders sensibel auf Verschlechterungen der Luftqualität reagieren. Das UBA verwendet bereits in seiner App „Luftqualität“ einen solchen LQI, warnt bei schlechter Luftqualität und gibt gesundheitliche Empfehlungen und Verhaltenstipps.Genauigkeit der Daten
Die Auswertung basiert auf vorläufigen, noch nicht abschließend geprüften Daten aus den Luftmessnetzen der Bundesländer und des UBA, Stand 22.01.2026. Aufgrund der umfangreichen Qualitätssicherung in den Messnetzen stehen die endgültigen Daten erst Mitte 2026 zur Verfügung. Die zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Daten lassen aber eine generelle Einschätzung des vergangenen Jahres zu.
Quelle: UBA
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Deutschland ist bei den Technologien für die Kreislaufwirtschaft weltweit führend. Bei der absoluten Anzahl der Patente in diesem Bereich liegen nur die USA vor Deutschland; mit Blick auf die wirtschaftliche Relevanz der Patente ist Deutschland sogar globaler Spitzenreiter. Diese Führungsposition ist jedoch zunehmend gefährdet. Zwar liegen die ostasiatischen Länder China, Südkorea und Japan teils noch deutlich zurück, weisen jedoch eine weit höhere Innovationsdynamik als Deutschland auf. Daher braucht Deutschland jetzt einen verlässlichen gesetzlichen und finanziellen Rahmen für neue Innovationsimpulse.
Deutschland stark bei Patenten zur Kreislaufwirtschaft – doch der Abstand schrumpftZwischen 2010 und 2024 wurden weltweit rund 62.000 Patente zur Kreislaufwirtschaft angemeldet. Deutschland liegt mit 10.700 Patenten auf Platz zwei hinter den USA und bleibt damit einer der wichtigsten Innovationstreiber für Technologien wie Recycling von Metallen und Kunststoffen, chemische Verfahren aus nachwachsenden Rohstoffen und zirkuläres Bauen.
Allerdings holen asiatische Länder stark auf: China, Südkorea und Japan verzeichnen eine deutlich höhere Wachstumsdynamik bei Patentanmeldungen und bedrohen Deutschlands Spitzenposition. Während Deutschland seine Patentzahl seit 2010 nur um den Faktor 1,3 steigern konnte, wuchs China um das Fünffache.
Trotzdem bleibt Deutschland bei der Patentqualität führend: Mit fast 15.000 Zitationen liegen deutsche Patente weltweit an der Spitze und gelten als besonders relevant für neue Innovationszyklen.
Besonders hervor stechen zwei Zukunftsfelder:
- Batterietechnologien und -recycling: Ein zentraler Baustein für E‑Mobilität und Rohstoffunabhängigkeit. Hier wächst der deutsche Anteil an weltweiten Patenten sogar.
- Zirkuläres Bauen: Mit 20 % Weltmarktanteil ist Deutschland klarer Spitzenreiter. Große Potenziale bestehen in der Wiederverwendung von Materialien – wichtig, da der Bausektor für mehr als ein Drittel des Abfallaufkommens verantwortlich ist.
Die Bertelsmann Stiftung betont: Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, braucht es schnelle Fortschritte beim Aktionsprogramm der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie, klare industriepolitische Ziele sowie gezielte Förderimpulse. Nur so kann Deutschland seine Innovationskraft sichern und ausbauen.
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Der Bundesrat hat am 30. Januar die Chemikalien-Klimaschutzverordnung beschlossen. Die Änderungen werden voraussichtlich im Laufe des Aprils in Kraft treten. Damit ändern sich auch die hoheitlichen Aufgaben der IHKs zur Bescheinigung der Sachkunde.
Im Zuge der neuen EU-F-Gas-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/573) stehen auf nationaler Ebene Anpassungen der ChemKlimaschutzV an. Diese Änderungen werden perspektivisch alle IHKs betreffen.Was bleibt:
- Bestehende Sachkundenachweise nach alter Rechtslage behalten bis zum 12. März 2029 ihre Gültigkeit. Unternehmenszertifikate auf dieser Grundlage verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Für eine Weiterführung der Tätigkeit über den Stichtag hinaus ist ein Auffrischungskurs erforderlich.
- Die IHKs, HWK und zugelassene Weiterbildungsanbieter bescheinigen weiterhin die Sachkunde.
Was sich ändert bzw. neu hinzukommt:
- Sachkundebescheinigungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten werden nicht mehr anerkannt. Sie gelten in Deutschland direkt ohne Anerkennung.
- In Deutschland ist für die Sachkunde weiterhin eine technische oder handwerkliche Ausbildung notwendig. Die Befreiung vom Erfordernis dieser Ausbildung bescheinigen künftig jedoch nur noch Handwerkskammern.
- Neue Sachkundebescheinigungen werden nur noch Personen ausgestellt, wenn sie eine Prüfung bestehen, die auch alternative Kältemittel (Kohlenwasserstoffe, CO₂, Ammoniak) beinhaltet. Der Personen müssen alle sieben Jahre an einem Auffrischungskurs teilnehmen.
- Es gilt eine neue Systematik der Sachkundebescheinigungen (A1, A2, B, C sowie neue Regelungen für Brandschutzeinrichtungen).
- Der Anwendungsbereich wird auf weitere Anlagentypen ausgeweitet (u. a. Kälteanlagen in leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern und Eisenbahnwaggons).
- Ab dem 12. März 2029 dürfen Unternehmenszertifikate nur noch auf Grundlage von Personalzertifikaten nach neuer Durchführungsverordnung bzw. nach absolvierten Auffrischungskursen genutzt werden.
Zum Verfahren:
Die Anpassung der ChemKlimaschutzV befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Der Bundesrat hat der Verordnung unter Maßgaben kleinerer Änderungen zugestimmt; die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird deshalb erst im Laufe des Aprils erwartet. Unabhängig davon gilt die neue F-Gase-Verordnung allerdings bereits.Quelle: DIHK - Hauke Dierks
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Die EU macht Fortschritte auf dem Weg zur Klimaneutralität. 2024 sanken die Emissionen um 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Jedoch zeigt der Klimafortschrittsbericht 2025: für Politik und Wirtschaft bleibt viel zu tun – auch in Deutschland.
Während erneuerbare Energien, grüne Investitionen und das Klimaanpassungsgesetz Hoffnung geben, bremsen der Verkehrssektor und schwache CO₂-Senken die Zielerreichung. Laut
Klimafortschrittsbericht 2025 sanken die Treibhausgasemissionen in der EU im Jahr 2024 um 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und lagen damit 37,2 Prozent unter dem Niveau von 1990. Gleichzeitig wuchs das Bruttoinlandsprodukt in dem Zeitraum um 71 Prozent, was laut Bericht auf eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Emissionen hindeutet. Besonders im Energiesektor wurden deutliche Rückgänge verzeichnet, allen voran im Stromsektor mit einem Minus von 10,7 Prozent. Der Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Solarenergie mit einem Plus von 19 Prozent, trug maßgeblich dazu bei, den Einsatz fossiler Energieträger wie Kohle und Gas um 12 beziehungsweise 8 Prozent zu reduzieren.Für die weitere Transformation des Energiesystems werden laut Bericht bis 2030 jährlich Investitionen in Höhe von rund 565 Milliarden Euro benötigt. Die Schwerpunkte liegen dabei auf dem Ausbau erneuerbarer Energien, der Modernisierung der Stromnetze sowie der Gebäudesanierung. Im Jahr 2024 erreichten grüne Anleihen in der EU ein Rekordvolumen von 314 Milliarden Euro, was die wachsende Bedeutung nachhaltiger Finanzierungsinstrumente unterstreicht.
Trotz dieser Fortschritte bleiben Herausforderungen bestehen. Der Verkehrssektor bleibt einer der größten Emittenten, mit einem Anstieg der Emissionen um 0,7 Prozent im EU-Inland und sogar 3 Prozent im internationalen Verkehr. In der Industrie zeigten sich sektorale Unterschiede: Während die prozessbedingten Emissionen in der Chemieindustrie um 8,2 Prozent stiegen, verzeichnete der Mineraliensektor, einschließlich der Zementproduktion, einen Rückgang um 2,5 Prozent. Besonders problematisch ist die Situation bei der Landnutzung, wo die natürlichen Kohlenstoffsenken als fragil eingestuft werden und zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die gesteckten Ziele zu erreichen.
In Deutschland werden zwar Innovationen wie die CO₂-Abscheidung im Zementsektor und der Ausbau von Wasserstofftechnologien als positive Beispiele genannt. So konnte sich das deutsche Projekt CO2LLECT im EU-Wettbewerb durchsetzen und sicherte sich eine Förderung von 157 Millionen Euro aus dem EU-Innovationsfonds. Gemeinsam mit Österreich und Spanien wurden zudem 836 Millionen Euro bereitgestellt, um nationale Wasserstoffprojekte zu fördern. Dennoch gibt es erhebliche Defizite: Laut Prognosen gehört Deutschland neben Irland und Malta zu den Ländern mit den größten Lücken bei den Zielen für die Lastenverteilung bis 2030. Ohne zusätzliche Maßnahmen wird eine Zielverfehlung von rund 13 Prozentpunkten erwartet, was vor allem auf den Verkehrssektor zurückzuführen ist.
Auch bei der Elektromobilität zeigt sich ein gemischtes Bild. Zwar liegt Deutschland mit 22 Prozent Neuzulassungen von batteriebetriebenen Elektroautos und Plug-in-Hybriden über dem EU-Durchschnitt von 14,5 Prozent, doch im Vergleich zu skandinavischen Ländern wie Dänemark, das eine Quote von 52 Prozent aufweist, bleibt hier noch erheblicher Nachholbedarf. Bei den Zielen der Effort Sharing Regulation (ESR) wird für Deutschland eine Zielverfehlung von 8 Prozentpunkten prognostiziert, während Länder wie Portugal und Griechenland ihre Ziele voraussichtlich erreichen oder sogar übertreffen werden.
Eine weitere Herausforderung stellt die Landnutzung dar. Während die EU ihr Ziel von minus 42 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten bis 2030 voraussichtlich um 40 bis 55 Millionen Tonnen verfehlen wird, weist Deutschland bereits für den Zeitraum 2021 bis 2023 ein Defizit von 4 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten auf. Dieses Defizit muss durch zusätzliche Einsparungen in anderen Sektoren, wie Verkehr oder Gebäuden, ausgeglichen werden.
Insgesamt zeigt der Bericht, dass zwar Fortschritte gemacht werden, aber weitere Anstrengungen notwendig sind, um die Klimaziele zu erreichen. Eine drohende Zielverfehlung in Deutschland könnte mit zusätzlichen Maßnahmen begegnet werden, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Unternehmen.
Quelle: DIHK - Marlon Hilden-Gejadze
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Das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (UNK) stellt ressourcenschonende Prozesse und Geschäftsmodelle in den Mittelpunkt, um Klimaschutz und unternehmerische Resilienz zu stärken. Eine zentrale Rolle spielen der Austausch zwischen Unternehmen, Peer‑Learning‑Formate sowie inspirierende Beispiele aus der Praxis und die CO₂‑Bilanzierung.
Der effiziente Umgang mit Ressourcen wird für Unternehmen zunehmend zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Prognosen internationaler Organisationen wie der OECD zeigen, dass der weltweite Materialverbrauch bis 2060 deutlich ansteigen könnte und auch das Abfallaufkommen weiter wächst. Geschlossene Stoffkreisläufe und kreislauforientierte Geschäftsmodelle gewinnen dadurch erheblich an Bedeutung, um Klima- und Ressourcenschutzziele erreichen zu können. Vor diesem Hintergrund unterstützt das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz – eine IHK-Plattform (UNK) Unternehmen gezielt bei der Umsetzung von Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft.
Politischer Rahmen und Einordnung
Nationale und europäische Strategien stellen Unternehmen vor Herausforderungen. Dazu gehören das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess), der EU-Kreislaufwirtschaftsaktionsplan sowie der European Green Deal. Durch die Verknüpfung dieser politischen Rahmenbedingungen mit konkreten betrieblichen Ansätzen erhalten Unternehmen Orientierung in einem sich dynamisch verändernden regulatorischen Umfeld. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die kommende EU-Verpackungsverordnung (PPWR), welche zahlreiche Anforderungen an Produktgestaltung, Materialien und Recyclingprozesse mit sich bringen wird.Studien, unter anderem des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung und des WWF, belegen, dass eine konsequente Kreislaufwirtschaft die Emissionen der deutschen Wirtschaft bis 2045 um bis zu 26 Prozent reduzieren könnte. Das UNK unterstützt Unternehmen dabei, diese Potenziale zu erkennen, praktische Schritte einzuleiten und regulatorische Anforderungen als Chance für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu nutzen.
Gemeinsam lernen – praxisnah und vernetzt
Im Mittelpunkt des Projektes steht ein praxisorientierter Ansatz, der den unmittelbaren Austausch zwischen Unternehmen fördert. Das Netzwerk setzt dabei auf Peer-Learning-Formate, in denen Teilnehmende voneinander lernen und Einblicke in erfolgreiche Lösungen unterschiedlicher Branchen erhalten. Unternehmensnahe Beispiele, thematische Workshops, Webinare und bundesweite Treffen schaffen eine Umgebung, in der konkrete Fragestellungen diskutiert und Lösungsansätze unmittelbar weiterentwickelt werden können. Die Themen reichen dabei von digitalen Produktinformationen und Ressourceneffizienzstrategien bis hin zu innovativen technischen Verfahren.Digitale Werkzeuge und neue Angebote
Der bereits etablierte KlimaGuide, eine digitale Wissensplattform für betrieblichen Klimaschutz, wird um Inhalte zu Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz erweitert. Unternehmen erhalten dort praxisnahe Handlungshilfen, Leitfäden und Beispiele zur Umsetzung. Auch das THG-Bilanzierungstool ecocockpit bleibt ein zentrales Instrument, insbesondere für die Erfassung betrieblicher und produktbezogener Emissionen. Ergänzend wird das bestehende Qualifizierungsprogramm erweitert: Eine neue Peerlearning-Gruppe widmet sich künftig speziell dem Thema Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft. Das bewährte Energiescouts-Programm inklusive der jährlichen Bestenehrung bleibt ein öffentlichkeitswirksamer Bestandteil des Angebots.Warum sich Mitmachen lohnt
Unternehmen, die Kreislaufwirtschaft aktiv umsetzen, leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Sie reduzieren zugleich ihre Abhängigkeit von Rohstoffimporten und stärken die Resilienz ihrer Lieferketten – ein entscheidender Vorteil angesichts unsicherer globaler Märkte. Mitgliedsunternehmen profitieren darüber hinaus von einem lebendigen bundesweiten Netzwerk, welches schnellen Zugang zu Erfahrungen, Wissen und Kooperationsmöglichkeiten bietet. Der Austausch mit anderen Unternehmen ermöglicht es, Best Practices frühzeitig zu erkennen und direkt im eigenen Betrieb umzusetzen.Weitere Informationen
Aktuelle Informationen, Veranstaltungen und Best Practices finden sich auf der Website des Unternehmensnetzwerks Klimaschutz.Quelle: DIHK
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Die EU konkretisiert ihre Anforderungen zur Entsorgung unverkaufter Konsumgüter. Unternehmen müssen über die Vernichtung unverbrauchter Verbraucherprodukte berichten. Bestimmte Produktgruppen, insbesondere Textilien und Schuhe, dürfen zukünftig nicht mehr vernichtet werden.
Die Europäische Union führt im Rahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR) neue Vorgaben ein, die den Umgang mit unverkauften Konsumgütern betreffen. Zur Unterstützung der Umsetzung wurden auf EU-Ebene Delegierte und Durchführungsrechtsakte verabschiedet, die zentrale Anforderungen präzisieren.
Unternehmen werden verpflichtet, offenzulegen, welche unverkauften Verbraucherprodukte sie als Abfall entsorgen. Die Offenlegungspflichten gelten bereits für große Unternehmen und werden ab 2030 auf mittelgroße Unternehmen ausgeweitet. Ein Durchführungsrechtsakt und der dazugehörige Anhang legen ein standardisiertes Format für die Offenlegung der Mengen vernichteter unverkaufter Konsumgüter fest. Unter anderem müssen Unternehmen die Produktkategorie, die Menge, das Gewicht sowie den Grund der Vernichtung offenlegen. Dieses Format ist ab Februar 2027 anzuwenden.
Zudem wird die Zerstörung unverkaufter Bekleidung, Modeaccessoires und Schuhe künftig untersagt. Das Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien und Schuhe gilt für große Unternehmen ab dem 19. Juli 2026. Mittelständische Unternehmen folgen im Jahr 2030. Ein Delegierter Rechtsakt definiert, unter welchen Bedingungen Ausnahmen vom Vernichtungsverbot von Bekleidung, Modeaccessoires und Schuhen zulässig sind. Dazu zählen beispielsweise Fälle, in denen Sicherheitsaspekte oder Beschädigungen eine Weiterverwendung ausschließen. Die Überwachung der Einhaltung erfolgt durch nationale Behörden.
Quelle: DIHK
Wissenswertes aus EUROPA und der WELT
EUROPA WELT-
Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Vereinfachung zentraler Umweltvorschriften vorgestellt. Viele Vorschläge der DIHK wurden aufgegriffen – doch aus Sicht der Wirtschaft bleiben wichtige Regulierungen weiterhin zu komplex. Damit die angekündigten Einsparungen von rund einer Milliarde Euro jährlich Realität werden, fordert die Wirtschaft zusätzliche Vereinfachungen.
Die Europäische Kommission hat im Dezember ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das zentrale Umweltvorschriften modernisieren und Bürokratie abbauen soll. Ziel ist es, Unternehmen spürbar zu entlasten und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Laut Kommission könnten dadurch jährlich rund eine Milliarde Euro an Verwaltungskosten eingespart werden.
Die DIHK begrüßt, dass mehrere ihrer Empfehlungen aufgegriffen wurden – etwa Vereinfachungen bei der Pflicht zur Ernennung von Bevollmächtigten, der SCIP-Datenbank, bei der Industrieemissionsrichtlinie oder Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Gleichzeitig bleiben aus Sicht der Wirtschaft wichtige Bereiche, wie beispielsweise die neue EU‑Verpackungsverordnung, unnötig kompliziert. Ohne zusätzliche Vereinfachungen drohen weiterhin hohe Belastungen, die Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.
Damit die Reformen tatsächlich wirken, fordert die DIHK weitere Nachbesserungen bei den Vorschlägen der Kommission, damit Bürokratie spürbar sinkt und Unternehmen wieder mehr Raum für Innovation und Wachstum erhalten.
Quelle: DIHK -
Die Europäische Kommission hat Ende 2025 den "EU-Umweltomnibus" konkretisiert, der zentrale Umweltvorschriften vereinfachen und modernisieren soll. Die DIHK sieht einige Forderungen der Wirtschaft erfüllt, wichtige Aspekte gilt es jedoch noch nachzubessern.
Das am 10. Dezember 2025 vorgelegte Maßnahmenpaket soll das komplexe EU-Umweltrecht modernisieren, Verfahren beschleunigen und Bürokratie senken. Vorgesehen sind unter anderem Erleichterungen bei der erweiterten Herstellerverantwortung, die Abschaffung der SCIP-Meldepflicht sowie Anpassungen bei Umweltprüfungen und der Industrieemissionsrichtlinie. In zentralen Punkten bleiben die Vorschläge aus Sicht der Unternehmen jedoch hinter dem Entlastungsziel zurück.Die wichtigsten Vorschläge der Kommission im Überblick
- Die Ernennung von Bevollmächtigten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung soll für EU-Unternehmen in Zukunft freiwillig sein. Harmonisierung der Berichtsfrequenz zur erweiterten Herstellerverantwortung auf maximal jährlich.
- Abschaffung der Meldepflicht zur SCIP-Datenbank für besonders gefährliche Stoffe.
- EU-Industrieemissionsrichtlinie: Einführung der Pflicht von Umweltmanagementsystemen erst zum 1. Juli 2030, kein externes Audit, Multisite-Ansatz; Wegfall der Pflicht zur Erstellung eines Transformationsplans und eines Chemikalieninventars zur Auflistung potenzielle gefährlicher Stoffe.
- Umweltverträglichkeitsprüfung/Artenschutz: Ausschluss verspäteter Einwendungen ("Präklusion") vorgesehen; stärkere Ausrichtung auf Populationsschutz.
- Angekündigt: One-Stop-Shop für Registrierung und Berichterstattung in Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung.
Einschätzung der Wirtschaft
Positiv bewertet die DIHK unter anderem die geplante Abschaffung der Meldepflicht für sehr besorgniserregende Stoffe in der SCIP-Datenbank ("Substances of Concern In articles as such or in complex objects") und die Aussetzung der Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten in anderen Mitgliedstaaten für Hersteller mit Sitz in der EU.Auch bei der Industrieemissionsrichtlinie gibt es Erleichterungen: Unternehmen müssen ein Umweltmanagementsystem erst zum 1. Juli 2030 einführen, die Pflicht zu externen Audits entfällt und bestimmte Dokumentationspflichten werden gestrichen.
Ebenfalls positiv zu bewerten ist aus Sicht der Wirtschaft, dass Umweltprüfungen beschleunigt werden, verspätete Einwendungen ausgeschlossen und der artenschutzrechtliche Populations- gegenüber dem Individuenschutz gestärkt werden soll.
Für die Verpackungsverordnung, die ab 12. August 2026 angewendet wird, bleiben allerdings wesentliche Vereinfachungen aus; die DIHK empfiehlt unter anderem eine zweijährige Verschiebung und eine Überarbeitung zur Reduktion von Komplexität.
Forderungen der DIHK
Die DIHK hält folgende Nachbesserungen für dringend geboten:Öko-Design: Daten- und Berichtspflichten mit jenen anderer EU-Regelwerke (Corporate Sustainability Reporting, europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards, Taxonomieverordnung, Sorgfaltspflichten, Entwaldungsverordnung) harmonisieren; realistische Umsetzugszeiträume und Anerkennung bestehender Nachweise sicherstellen.
Verpackungen: Begriffsdefinitionen klarstellen, überbordende Nachweise und Konformitätsbestätigungen streichen; zweijährige Verschiebung zur Überarbeitung und Entlastung prüfen.
Industrieemissionen: Artikel 14a zu Umweltmanagementsystemen streichen oder klarstellen, dass EMAS beziehungsweise ISO 14001 genügen; überzogene Berichtspflichten wie strengstmögliche Grenzwerte, Ausgangszustandsberichte und doppelte Prüf- und Veröffentlichungspflichten vermeiden.
Umweltverträglichkeitsprüfungen: Präklusion effektiv ausgestalten, verbindliche Stichtagsregel zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage einführen; Genehmigungsfiktion auf alle Verfahren ausweiten.
Erweiterte Herstellerverantwortung: Pflicht zur Bestellung von Bevollmächtigten in anderen Mitgliedstaaten dauerhaft abschaffen; One-Stop-Shop rasch einführen und Berichtsfrequenz europaweit auf einmal pro Jahr harmonisieren; kleine Inverkehrbringer spürbar entlasten.
Download
Die DIHK-Stellungnahme zum Maßnahmenpaket zur Vereinfachung und Modernisierung zentraler Umweltvorschriften ("EU-Umweltomnibus") ist hier abrufbar: DIHK-Stellungnahme vom 2. Februar 2026 (PDF, 186 KB)Quelle: DIHK - Kathrin Riedler
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Die EU konkretisiert ihre Anforderungen zur Entsorgung unverkaufter Konsumgüter im Rahmen der Öko-Design Verordnung. Unternehmen müssen über die Vernichtung unverbrauchter Verbraucherprodukte berichten. Bestimmte Produktgruppen, insbesondere Textilien und Schuhe, dürfen zukünftig nicht mehr vernichtet werden. Die DIHK hat ein Merkblatt zur Öko-Design Verordnung erstellt, welches im Anhang zur Verfügung steht.
Die Europäische Union führt im Rahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR) neue Vorgaben ein, die den Umgang mit unverkauften Konsumgütern betreffen. Zur Unterstützung der Umsetzung hat die EU Delegierte und Durchführungsrechtsakte verabschiedet, die zentrale Anforderungen präzisieren.
Unternehmen werden verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres offenzulegen, welche unverkauften Produkte sie als Abfall entsorgen. Die Offenlegungspflichten gelten bereits für große Unternehmen und werden ab 2030 auf mittelgroße Unternehmen ausgeweitet. Ein Durchführungsrechtsakt und der dazugehörige Anhang legen ein standardisiertes Format für die Offenlegung der Mengen vernichteter unverkaufter Konsumgüter fest. Dieses Format müssen Unternehmen ab Februar 2027 anwenden. Unter anderem müssen Unternehmen folgende Informationen offenlegen:
- die Produktkategorie
- die vernichtete Menge
- das Gewicht
- den Grund der Vernichtung
- Abfallbehandlungsmaßnahmen
- geplante oder ergriffene Maßnahmen, um die Vernichtung unverkaufter Konsumgüter zu verhindern.
Zudem wird die Vernichtung unverkaufter Bekleidung, Modeaccessoires und Schuhe künftig untersagt. Das Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien und Schuhe gilt für große Unternehmen ab dem 19. Juli 2026. Mittelständische Unternehmen folgen im Jahr 2030. Die Überwachung der Einhaltung erfolgt durch nationale Behörden.
Ein Delegierter Rechtsakt definiert folgende Bedingungen, unter denen Ausnahmen vom Vernichtungsverbot von Bekleidung, Modeaccessoires und Schuhen zulässig sind:
- Produkt ist nach EU‑Verordnung 2023/988 gefährlich.
- Produkt ist rechtswidrig und muss gesetzlich vernichtet werden.
- Verstoß gegen geistige Eigentumsrechte wurde bestätigt.
- Lizenzfrist ist abgelaufen, sodass weiterer Vertrieb eine IP‑Verletzung wäre.
- Wiederverwendung ist technisch unmöglich wegen nicht entfernbarer IP‑geschützter oder als unangemessen erachtete Merkmale.
- Produkt ist beschädigt, verunreinigt oder unhygienisch und nicht kosteneffizient reparierbar.
- Design- oder Herstellungsfehler, die eine Reparatur unmöglich machen.
- Produkt wurde mindestens 8 Wochen zur Spende angeboten, aber es konnte kein Abnehmer gefunden werden.
- Produkt wurde gespendet, aber kein Endempfänger konnte gefunden werden.
- Produkt wurde zur Wiederverwendung aufbereitet, aber kein Endempfänger konnte gefunden werden.
Im Anhang finden Sie zudem ein Merkblatt zur Öko-Design Verordnung. Dieses Merkblatt informiert über die wesentlichen Inhalte und Änderungen der Verordnung, darunter unter anderem die oben genannten neuen Vorgaben zur Vernichtung unverkaufter Waren. Obwohl die Informationen sorgfältig recherchiert wurden, kann für die inhaltliche Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Sollten Ihnen Fehler oder Unklarheiten auffallen, bitten wir um einen Hinweis an: riedler.kathrin@dihk.de
Quelle: DIHK - Kathrin Riedler
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Der Leitfaden zum Anwendungsbereich sowie zur Überwachung und Berichterstattung von CO₂‑Emissionen im EU‑ETS 2 wurde für die aktuelle Berichtsphase aktualisiert. Dieser enthält bereits Informationen zur Einreichung und Verifizierung der Emissionsberichte ab 2025 über die FMS-Anwendung „Emissionsberichte – nEHS und EU-ETS 2“ (kurz: „2-in-1-Emissionsbericht“). Die Anwendung soll im März 2026 produktiv gesetzt werden.
Update des Leitfadens EU-ETS 2 für die Berichtsphase
Die wichtigsten Ergänzungen im Leitfaden EU-ETS 2 für die Berichtsphase umfassen vor allem folgende Aspekte:- Erstellung und Einreichung des Emissionsberichts 2025,
- Verifizierung von Emissionsberichten, insbesondere die Voraussetzungen für einen Verzicht auf Standortbegehung sowie die Schwerpunkte der Prüfung,
- Umgang in der Emissionsberichterstattung mit steuerrechtlichen Korrekturen und Korrekturen im Emissionsbericht sowie
- Anpassungen von Überwachungsplänen und Emissionsgenehmigungen.
Weitere Informationen:
EU-ETS 2: Leitfaden zum Anwendungsbereich sowie zur Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen – Berichtsphase (11.02.2026, PDF, 2MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)Formular - Anzeige der Einstellung der Tätigkeit „Brennstoffemissionshandel“/ Antrag auf Aufhebung der Emissionsgenehmigung
Solange EU-ETS-2-Verantwortliche über eine Emissionsgenehmigung verfügen, gelten die Pflichten nach dem TEHG – insbesondere die Berichtspflicht, auch wenn keine Brennstoffe in Verkehr gebracht wurden. Sollten Verantwortliche die Tätigkeit „Brennstoffemissionshandel“ einstellen, können sie dies über das Formular zur Anzeige der Einstellung der Tätigkeit „Brennstoffemissionshandel“ im EU-ETS 2 anzeigen und die Aufhebung der Emissionsgenehmigung beantragen.Weitere Informationen:
Formular zur Anzeige der Einstellung der Tätigkeit „Brennstoffemissionshandel“ (04.02.2026, PDF, 103KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
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Der Rat der EU hat am 18. Februar Maßnahmen zur Marktstabilitätsreserve des ETS 2 beschlossen. Das System umfasst Gebäude-, Straßenverkehrs- und weitere Brennstoffsektoren und soll nun 2028 starten.
Deutschland verfügt mit dem nationalen Emissionshandel (nEHS) bereits über ein Bepreisungssystem – viele EU‑Länder jedoch nicht, was zu Wettbewerbsnachteilen führt. Die Ratsposition ist ein wichtiger Schritt hin zu einem fairen europäischen Markt.
Der Standpunkt des Rates sieht vor, dass die Reserve den CO2‑Markt stabilisieren soll, indem sie Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage durch eine automatische Anpassung der Zertifikatemenge ausgleicht. Der Ratsbeschluss verlängert die MSR über 2030 hinaus, stärkt die Stabilität des Preisniveaus und führt eine graduelle Freigabelogik von Zertifikaten ein, um Preisspitzen und Marktinstabilitäten vorzubeugen. Ausgelöst wird die Preisbremse, sobald die CO2‑Kosten über 45 €/t (Preisstand 2020) steigen; künftig können bis zu 80 Millionen Zertifikate jährlich freigegeben werden.
Für die Wirtschaft ist die Einführung eines funktionierenden ETS 2 besonders relevant. Während Deutschland mit dem nationalen Emissionshandel bereits seit 2021 CO2‑Kosten in den ETS‑2‑Sektoren erhebt, verfügen einige Mitgliedstaaten bislang über keine vergleichbaren Bepreisungsmechanismen. Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt – deutsche Unternehmen tragen heute zusätzliche Kosten, die an anderen EU‑Standorten nicht anfallen. Ein einheitliches ETS 2 schafft hier fairere Bedingungen und stärkt die Planungssicherheit.
Die Einführung des ETS 2 wurde im Zuge der Verhandlungen zum 2040‑Klimaziel jedoch um ein Jahr – von 2027 auf 2028 – verschoben. Diese Verzögerung war Teil eines politischen Kompromisses, um Staaten mit geringerer CO2‑Bepreisungspraxis einzubinden. Ergänzend wurde vereinbart, dass die Europäische Investitionsbank ein "Frontloading" bereitstellt, um frühzeitig Investitionen in CO2‑arme Technologien zu ermöglichen und damit die wirtschaftlichen Belastungen durch den ETS 2 abzumildern. Laut EU‑Kommission sollen rund 3 Milliarden Euro an Investitionsmöglichkeiten für Dekarbonisierung im Gebäude- und Transportsektor vorgezogen werden.
Die DIHK setzt sich für ein europaweit einheitliches Emissionshandelssystem ein. Wesentliche Argumente: Marktwirtschaftliche Mechanismen ermöglichen CO2‑Reduktion zu den geringsten gesamtwirtschaftlichen Kosten, der ETS 2 wirkt technologieoffen und schafft langfristige Investitionssicherheit. Ein EU‑weiter CO2‑Preis reduziert zudem Wettbewerbsnachteile energieintensiver Unternehmen in Deutschland.
Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament werden voraussichtlich ab dem zweiten oder dritten Quartal 2026 beginnen. Für Unternehmen bleibt die Entwicklungen rund um den ETS 2, die Ausgestaltung der Übergangsregelungen sowie die konkreten Auswirkungen auf Energie- und Betriebskosten entscheidend.
Quelle: DIHK
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Die Europäische Kommission hat am 3. Februar 2026 eine delegierte Verordnung verabschiedet, mit der erstmals konkrete EU-weite Regeln zur Zertifizierung dauerhafter CO₂-Entnahmen festgelegt werden. Sie ergänzt den 2024 beschlossenen Zertifizierungsrahmen und definiert, unter welchen Bedingungen CO₂-Entnahmen als hochwertig gelten, etwa hinsichtlich Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit.
Die Verordnung betrifft drei Technologien: Direct Air Capture mit Speicherung (DACCS), Bioenergie mit CO₂-Abscheidung und -Speicherung (BioCCS) sowie die Herstellung und Nutzung von Biokohle (Biochar). Ziel ist es, eine transparente und einheitliche Grundlage zur Berechnung von Netto-CO₂-Entnahmen zu schaffen und Investitionen zu erleichtern, ohne Greenwashing zu riskieren.
Vorgeschrieben sind detaillierte Berechnungen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg sowie strenge Nachhaltigkeitsanforderungen, insbesondere beim Einsatz von Biomasse. Die Zertifizierung erfolgt auf Basis jährlicher Monitoring- und Berichtszeiträume; die Methodiken sollen regelmäßig überprüft werden.
Die Verordnung wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft. Zudem plant die Europäische Kommission noch in diesem Jahr weitere Regelwerke zu Carbon Farming und zur CO₂-Speicherung in biobasierten Baustoffen vorzulegen.
Quelle: DIHK - Louise Maizieres
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Anfang Februar 2026 hat der Europäische Rechnungshof (EuRH) seinen Sonderbericht "Kritische Rohstoffe für die Energiewende: Keine solide Strategie vorhanden" veröffentlicht und bewertet, wie die EU ihre Versorgung mit kritischen Rohstoffen organisiert.
Der Bericht unterstreicht, dass die EU weiterhin stark von Drittstaaten abhängig ist. China liefert zum Beispiel nahezu das gesamte Magnesium (97 Prozent), die Türkei 99 Prozent des Bors. Gleichzeitig beruhen die EU-Listen für kritische und strategische Rohstoffe laut Europäischen Rechnungshof auf unvollständigen Daten und Prognosen.
Die Verordnung für kritische Rohstoffe, der sogenannte Critical Raw Materials Act (CRMA), enthält zwar Richtwerte für 2030 (10 Prozent heimische Gewinnung, 40 Prozent Verarbeitung und 25 Prozent Recycling) – diese Vorgaben sind jedoch nicht verbindlich und laut EuRH wissenschaftlich nur unzureichend begründet. Die Kommission habe zudem seit 2014 rund 1,8 Milliarden Euro in rohstoffbezogene Initiativen investiert, könne aber nicht belegen, wie sich diese Mittel auf die Versorgungssicherheit auswirken.
Laut EuRH ist es unwahrscheinlich, dass die EU ihre Abhängigkeiten kurzfristig durch mehr eigene Produktion reduzieren kann. Hauptgründe seien unter anderem:
- Langsame Genehmigungsverfahren, die häufig 10-15 Jahre dauern (teilweise sogar über 30 Jahre)
- Fehlende Verarbeitungskapazitäten innerhalb der EU
- Hohe Finanzrisiken, die Investitionen in Bergbau und Rohstoffverarbeitung erschweren
Kritisch bewertet der Europäische Gerichtshof außerdem die geringen Recyclingquoten. Beispielsweise werden laut Bericht zehn wichtige Rohstoffe (unter anderem Lithium, Gallium und Siliciummetall) in der EU nahezu gar nicht recycelt.
Die EU setzt zunehmend auf "strategische Projekte", die schnellere Genehmigungen und eine gezielte Unterstützung ermöglichen sollen. Laut EuRH befinden sich jedoch viele dieser Projekte noch in einem sehr frühen Entwicklungsstadium. Deshalb sei es unrealistisch, dass sie die 2030-Ziele unterstützen können.
Abschließend spricht der EuRH fünf konkrete Empfehlungen aus:
- Die Grundlagen der Rohstoffpolitik der EU stärken: Die Kommission solle ihre EU-Rohstoffstrategie regelmäßig prüfen und bei Bedarf anpassen
- Sicherstellen, dass die Bemühungen um eine Diversifizierung der Einfuhren zu einer sicheren Versorgung führen
- Finanzierungsengpässe beseitigen, die den Ausbau der Produktion kritischer Rohstoffe in der EU behindern
- Nachhaltige Bewirtschaftung von Ressourcen besser nutzen zum Beispiel durch die Aufnahme verbindlicher Recyclingziele für einzelne kritische Rohstoffe
- Den Mehrwert strategischer EU-Projekte steigern
Quelle: DIHK - Thorben Petri
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Die Bundesregierung hat sich mit der EU-Kommission auf Eckpunkte einer Kraftwerksstrategie geeinigt. Hierzu erklärt DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov: „Versorgungssicherheit ist für die Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Dazu gehören in gewissem Umfang auch moderne Gaskraftwerke. Ein staatlich festgelegter und subventionierter Bau von Gaskraftwerken ist jedoch der falsche Weg. Die Versorgungssicherheit lässt sich besser durch marktwirtschaftliche Instrumente sichern.
Durch Subventionen für neue Gaskraftwerke legt sich Deutschland für viele Jahre auf eine bestimmte und teure Technologie fest. Das belastet auch die Stromverbraucher, die die Kosten letztlich über eine zusätzliche Umlage tragen müssen. Hier geht es nicht um ein paar Euro mehr auf der Stromrechnung, sondern in Summe um mehrere Milliarden Euro im Jahr.
Statt auf staatliche Detailsteuerung sollte die Bundesregierung auf marktwirtschaftliche Anreize setzen. Effizienter und günstiger als Subventionen für neue Gaskraftwerke wäre eine Pflicht für Stromversorger, Stromlieferungen am Markt abzusichern. So lässt sich Versorgungssicherheit technologieoffen bei möglichst niedrigen Kosten gewährleisten.“
Quelle: DIHK
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Das Verfahren des sog. Omnibus I zur Nachhaltigkeit mit Änderung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist nun abgeschlossen. Der amtliche Text ist im Amtsblatt der EU am 26. Februar 2026 veröffentlicht worden.
Die Änderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Rechnungslegungsrichtlinie, der CSRD und der Abschlussprüferrichtlinie sind bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umzusetzen. Die Vorgaben der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) sind erst bis zum 26. Juli 2028 umzusetzen.
Die Änderung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) wird derzeit noch in der Kommission beraten. Eine weitere öffentliche Konsultation zu den geänderten ESRS wird für Mitte April bis Mitte Mai erwartet. Bis Ende Juni soll die delegierte Verordnung mit den geänderten ESRS dann von der Kommission beschlossen werden. EU-Parlament und Rat haben dann im Anschluss noch die Möglichkeit ein Veto einzulegen; erst nach Ablauf dieser Frist werden die geänderten ESRS im Amtsblatt als delegierte Verordnung veröffentlicht werden.
Der Voluntary Sustainability Reporting Standard for SME (bisher VSME) ist aktuell ebenfalls Gegenstand der Beratungen in der EU-Kommission. Auch der ggf. etwas geänderte VSME wird voraussichtlich von Mitte April bis Mitte Mai nochmals konsultiert werden. Er wird ebenfalls als delegierte Verordnung von der Kommission im Juni beschlossen werden. Auch in diesem Verfahren haben EU-Parlament und Rat noch ein Vetorecht, bevor der Standard im Amtsblatt veröffentlicht werden kann. Da sich der Anwendungsbereich des VSME mit dem Omnibus I nun auf Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern bezieht, ist davon auszugehen, dass der Standard einen neuen bzw. geänderten Namen erhält, ggf. „Voluntary Standard“ (VS).
Link zum Text im Amtsblatt vom 26. Februar 2026: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202600470
Quelle: DIHK
Webinar- und Veranstaltungsempfehlungen
EMPFEHLUNGEN
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Das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz und die DIHK laden Sie herzlich zu unserer dreiteiligen Webinar-Reihe zur EU-Verpackungsverordnung in unserem Format #KlimaUnternehmenWandel ein:
1. Grundlagen & Update am Donnerstag, den 5. März 2026, von 13:00 bis 14:00 Uhr
2. Vertiefung Umsetzung & Praxisbeispiele am Donnerstag, den 12. März 2026, von 13:00 bis 14:00 Uhr
3. Vertiefung Erweiterte Herstellerverantwortung am Donnerstag, den 19. März 2026, von 13:00 bis 14:00 Uhr
(jeweils Digital über MS Teams)
Auch im neuen Jahr müssen sich Wirtschaftsakteure auf neue Regelungen einstellen. Zu nennen ist insbesondere die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die bereits ab dem 12.08.2026 verbindliche Anforderungen an Verpackungen sowie Pflichten für Wirtschaftsakteure definiert, die Verpackungen für Warenlieferungen einsetzen. Da nahezu jedes Produkt mithilfe von Verpackungen geliefert wird, sind die Auswirkungen der EU-Verpackungsverordnung für Wirtschaftsakteure kaum zu überschätzen. In Anbetracht der Tatsache, dass für eine Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung eine enge Abstimmung mit den Verpackungslieferanten notwendig ist, ist eine zeitnahe Auseinandersetzung mit der PPWR anzuraten. Durch die EU-Verpackungsverordnung wird zudem eine Anpassung in dem deutschen Verpackungsgesetz zum 12.08.2026 notwendig sein. Hierfür liegt bereits ein Kabinettentwurf des Bundesumweltministeriums vor, der Änderungen für die in dem Verpackungsgesetz geregelte sog. erweiterte Herstellerverantwortung vorsieht.
Mit unserer dreiteiligen Webinar-Reihe möchten wir Sie auf den relevanten Stichtag des 12. August 2026 vorbereiten. Mit unserem Webinar am 5. März erfolgt zunächst eine allgemeine Einführung in den Anwendungsbereich und den Inhalt der EU-Verpackungsverordnung. Anschließend wird es eine Woche später am 12. März darum gehen, in Abhängigkeit von den verschiedenen Rollen der Wirtschaftsakteure konkrete Maßnahmen für eine Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung darzustellen. Am 19. März geht es wiederum um den Bereich der sog. erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungsabfälle („EPR-Verantwortung“) und die zu erwartende Neuerung des deutschen Verpackungsgesetzes.
Als Experten und Referenten haben wir den Rechtsanwalt, Suhayl Ungerer der Kanzlei Franßen & Nusser eingeladen.
Melden Sie sich jetzt für alle drei Termine an und leiten Sie diese auch gerne an Interessierte weiter oder bewerben Sie diese auf Ihrer IHK-Seite.
1. Grundlagen & Update -
https://event.dihk.de/EU-Verpackungsverordnung_Grundlagen_Update2. Vertiefung Umsetzung & Praxisbeispiele –
https://event.dihk.de/EU-Verpackungsverordnung_Vertiefung_Umsetzung_Praxisbeispiele3. Vertiefung Erweiterte Herstellerverantwortung –
https://event.dihk.de/EU-Verpackungsverordnung_Vertiefung_Erweiterte_HerstellerverantwortungQuelle: DIHK und Unternehmensnetzwerk Klimaschutz
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Das Programm für die kommende Online‑Informationsveranstaltung zur CBAM‑Regelphase steht ab sofort auf der Veranstaltungsseite bereit.
Mit der Veranstaltung soll ein umfassender Überblick über die allgemeinen und aktuellen Entwicklungen zur CBAM‑Regelphase, die am 01.01.2026 beginnt, vermittelt werden. Expertinnen und Experten vermitteln praxisrelevantes Wissen, zeigen die wichtigsten Neuerungen auf und stehen für Ihre Fragen zur Verfügung.
Termin & Ablauf
- Donnerstag, 05. März 2026
- 9:30 Uhr bis ca. 15:30 Uhr
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich online über Webex. Den Zugangslink ist auf der Veranstaltungsseite. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich – Sie können sich am Veranstaltungstag direkt zuschalten.
Wichtige Hinweise
- Kostenfrei: Die Teilnahme an der Online‑Veranstaltung ist für Sie kostenlos.
- Keine Aufzeichnung: Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet.
- Unterlagen: Die Präsentationen stellen wir Ihnen im Anschluss zeitnah auf unserer Website zur Verfügung.
Weitere Informationen
Programm: Infoveranstaltung zur CBAM-Regelphase
CBAM-Seite der Europäischen Kommision
Quelle: DEHSt -
Die Deutsche Emissionshandelsstelle lädt am Dienstag, den 17. März 2026 von 09:30 bis ca. 13:30 Uhr zu einer kostenfreien Online-Infoveranstaltung ein. Die Veranstaltung informiert über die Neuerungen im Antragsverfahren ab dem Abrechnungsjahr 2025, sowohl hinsichtlich des allgemeinen Antragsverfahren gemäß BEHG im Rahmen der Carbon Leakage Verordnung (BECV) als auch zu den zugehörigen ökologischen Gegenleistungen.
Im Mittelpunkt steht die Antragstellung im Rahmen der CarbonLeakageKompensation, die dazu dient, Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, wenn Unternehmen aufgrund CO₂ bedingter Kosten ihre Produktion ins Ausland verlagern könnten. Förderfähig sind grundsätzlich Unternehmen aus den in der BECV gelisteten beihilfeberechtigten Sektoren. Diese Liste enthält Unternehmen, wie beispielsweise die Zementindustrie, die aufgrund ihrer hohen Energieintensität und des internationalen für die zusätzlichen Belastungen des nationalen CO2-Preises kompensiert werden. Auch andere energieintensive Branchen, wie die Papier-, Stahl- oder Glasindustrie, sind dort aufgeführt. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) stellt die vollständige Übersicht der beihilfeberechtigten Sektoren gemäß BECV in ihrem „Leitfaden BEHG Carbon Leakage” bereit.
Die Themen der Strompreiskompensation (SPK) sowie deren ökologische Gegenleistungen werden nicht Teil dieser Veranstaltung sein; sie werden in einer separaten Informationsveranstaltung behandelt, sobald die neue SPK Förderrichtlinie vorliegt.
Die Veranstaltung bietet eine gute Gelegenheit, offene Fragen zu klären und sich umfassend über die aktuellen Anforderungen zu informieren. Das detaillierte Programm wird Anfang März 2026 veröffentlicht. Der Webex-Zuganglink wird circa eine Woche vor dem Termin auf der DEHSt-Veranstaltungsseite veröffentlicht. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: DIHK - Niclas Wenz
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Wasserstoff ist ein zentraler Hebel für die Dekarbonisierung der Wirtschaft. Während im Verkehrssektor und der Großindustrie schon bemerkenswerte Fortschritte zu verzeichnen sind, wird der Mittelstand hinsichtlich der gasbasierten Energiewende nicht ausreichend berücksichtigt. Beim Wirtschaftsdialog. diskutieren Wirtschaft, Politik und Regionen über Rahmenbedingungen für den Markthochlauf von Wasserstoff.
Vor diesem Hintergrund findet am 16. März 2026 in Stuttgart die erste Wirtschaftsplattform Wasserstoff des Bundes der Wasserstoffregionen (BdWR) statt. Ziel der Veranstaltung ist es, einen strukturierten Dialog zwischen Wirtschaft, Politik, Energieversorgern und regionalen Akteuren zu ermöglichen und zentrale Fragestellungen, Anforderungen und tragfähige Rahmenbedingungen für den Markthochlauf von Wasserstoff gemeinsam zu erörtern. In diesem Zusammenhang soll auch das vom BdWR entwickelte Förderkonzept H2Regional vorgestellt und diskutiert werden, das kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit bietet, sich auch abseits des H2-Kernnetzes an Wasserstoffanwendungen zu beteiligen.
Die Wirtschaftsplattform richtet sich an Unternehmen, Organisationen und Akteure entlang der gesamten H2-Wertschöpfungskette – vom Mittelstand bis zum Großunternehmen, von Erzeugung über Infrastruktur bis zur Anwendung – sowie an alle, die die regionale Wasserstoffwirtschaft aktiv mitgestalten möchten.
Initiiert wird das Auftakttreffen vom Bund der Wasserstoffregionen, einer Kompetenzplattform für politische Akteure regionaler Wasserstoffkonzepte. Der BdWR bündelt Herausforderungen und Kompetenzen, fördert den Austausch untereinander und vertritt die Interessen der Regionen auf bundespolitischer Ebene. Dem Netzwerk gehören mittlerweile über 40 Städte und 60 Landkreise an.
Die Veranstaltung wird gemeinsam mit den Unternehmern Baden-Württemberg e. V., der Initiative H2 Impuls, der IHK Baden-Württemberg, der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, der Landesagentur e-mobil BW sowie der Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg durchgeführt.
Quelle: DIHK
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Ab dem 12. August 2026 gelten neue verbindliche Vorgaben in der gesamten EU zu Verpackung und Verpackungsabfällen.
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bringt tiefgreifende Änderungen für Hersteller und Händler von Verpackungen mit sich, da sie das Inverkehrbringen von Verpackungen einem vollständig neuen Regelungsregime unterstellt und vor allem Erzeuger von Verpackungen in die Pflicht nimmt. Was bedeutet es, wenn Verpackungen künftig nicht nur als Beiwerk, sondern als eigenständiges Produkt behandelt werden müssen? Welche Adressaten werden in der PPWR angesprochen? Welche Pflichten ergeben sich aus diesen Rollen? Und wie bereitet man sich als Unternehmen bestmöglich auf die Vorgaben der PPWR vor.Das Webinar „Europäische Verpackungsverordnung (PPWR) für Importeure, Vertreiber und Hersteller“, am 21. April 2026, 9:00 – 11:00 Uhr gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.
Agenda:
- Überblick über den regulatorischen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Verpackungen
- Exkurs: Verpackungsrecht unter der EUDR
- Übersicht Inhalte der PPWR
- Deep Dive: Identifikation der verschiedenen Rollen und Akteure in der Lieferkette
- Deep Dive: Pflichtenkreis von Erzeugern von Verpackungen
- Was Importeure beachten müssen
- Geltungsbeginn und Übergangsfristen
- Verhältnis der EU-Verordnung zu nationalen Pflichten – Weiterhin z.B. Registrierung im Verpackungsregister LUCID?
- Handlungsempfehlungen / praktische Hinweise
Referentin:
Anna Piroth ist Rechtsanwältin und Senior Associate im Team Regulatory Affairs & Market Measures bei der auf Produktrecht spezialisierten Wirtschaftskanzlei reuschlaw. Sie berät Unternehmen umfassend zur regulatorischen Absicherung technischer Produkte mit besonderem Schwerpunkt im Medizinprodukterecht sowie bei Rückrufen und Marktmaßnahmen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Begleitung komplexer Behördenkommunikation und aufsichtsrechtlicher Verfahren. Darüber hinaus unterstützt sie Unternehmen in Fragen der Umwelt-Compliance, insbesondere im Zusammenhang mit der Ökodesign-Verordnung, der WEEE- und RoHS-Richtlinie sowie dem Verpackungsgesetz. Als Mitglied des French Desk betreut sie außerdem den französischsprachigen Mandantenkreis von reuschlaw.Co-Referent und Ansprechpartner IHK: Silvia Engels-Fasel
Quelle: Außenwirtschaftsportal Bayern
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Die DIHK organisiert am 16.03. von 14:00 bis 15:00 Uhr ein Webinar, um Unternehmen auf die nächste Konsultation im Rahmen des PFAS-Beschränkungsverfahrens vorzubereiten. Bitte teilen Sie die untenstehende Einladung mit Ihren Mitgliedsunternehmen.
Die geplante EU-weite PFAS-Beschränkung stellt einen bedeutenden Regulierungsschritt dar, der viele Branchen betreffen wird. Die bevorstehende Konsultation zu den sozioökonomischen Aspekten der geplanten Beschränkung (SEAC-Konsultation) bietet Unternehmen die Chance, ihre Erfahrungen, Daten und Einschätzungen in den Entscheidungsprozess der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einzubringen. Durch eine Beteiligung können Unternehmen dazu beitragen, dass wirtschaftliche Folgen, mögliche Alternativen und branchenspezifische Besonderheiten angemessen berücksichtigt werden.
Um Sie optimal auf die Konsultation vorzubereiten, lädt die DIHK Sie herzlich zu einem kompakten Informationswebinar ein:
Webinar: PFAS‑Regulierung mitgestalten: Unternehmensbeiträge bei nächster Konsultation gefragt
Termin: Montag, 16. März, 14:00–15:00 Uhr
Format: Online (MS Teams)Vortrag:
Dr. Frauke Averbeck, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Moderation:
Kathrin Riedler, Referatsleiterin Europäische Umwelt- und Rohstoffpolitik, DIHK
Im Webinar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über Ablauf und Ziele der SEAC-Konsultation, erfahren, welche Unternehmensdaten besonders gefragt sind, und wie Sie sich effektiv einbringen können. Zudem gibt es Raum für Fragen.Bitte melden Sie sich über folgenden Link an: DIHK-Webinar: PFAS Regulierung mitgestalten
Quelle: DIHK – Kathrin Riedler
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Dr. Marcus Seitz
Leiter des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt; Grundsatzfragen Innovations-, Industrie-, Technologie-, Digital-, Energie- und Umweltpolitik
- marcus.seitz@nuernberg.ihk.de
- 0911 1335-1299
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Peggy Leibetseder
Assistenz Geschäftsbereich Innovation | Umwelt
- peggy.leibetseder@nuernberg.ihk.de
- 0911 1335 1298
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M.Sc. Katharina Boehlke
Industrie, Rohstoffe, Material- | Ressourceneffizienz
- katharina.boehlke@nuernberg.ihk.de
- 0911 1335 1302
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