IHK-Informationen: Außenwirtschaft Aktuell 01|2026
Ägypten: Israel genehmigt neue Gaslieferung
Israel soll in den nächsten 15 Jahren weitere 130 Milliarden Kubikmeter Erdgas an Ägypten liefern. Die dafür nötigen Investitionen bieten auch deutschen Firmen Lieferchancen. Israel treibt den bislang größten Ausbau seiner Erdgasexporte voran und setzt damit ein energiepolitisches Signal mit weitreichenden wirtschaftlichen Folgen. Die Regierung genehmigte im Dezember 2025 einen Vertrag, der Lieferungen von zusätzlich 130 Milliarden Kubikmetern Gas an Ägypten über die kommenden 15 Jahre vorsieht. Abnehmer ist das ägyptische Energieunternehmen Blue Ocean. Die Vereinbarung ergänzt einen bestehenden Vertrag aus dem Jahr 2019 und bedeutet eine mehr als dreifache Erhöhung der ursprünglich vereinbarten Liefermenge.
Lieferchancen für deutsche Unternehmen
Die geplanten Infrastrukturinvestitionen schaffen vielfältige Möglichkeiten für deutsche Technologieanbieter entlang der gesamten Gaswertschöpfungskette. Besonders gefragt sein dürften:
- Gasaufbereitungs- und Verdichtungstechnik,
- Ventile, Armaturen, Mess- und Regeltechnik,
- Automatisierungs-, Leit- und Sicherheitssysteme,
- Kompressoren und zugehörige Steuerungen,
- Rohrleitungssysteme und Spezialkomponenten.
Viele dieser Segmente gehören traditionell zu den Stärken deutscher Hersteller, deren Produkte im internationalen Energieinfrastrukturbau einen hohen Stellenwert genießen.
Quelle und ausführlicher Bericht: gtai
Bulgarien: Euro-Einführung
Zum 1. Januar 2026 wurde Bulgarien das 21. Mitglied der Eurozone. Der Wechsel von bulgarischen Lewa auf den Euro verlief nach Angaben der Association of Bulgarian Banks reibungslos. Geldautomaten und Konten wurden automatisch umgestellt und in der Hauptstadt Sofia wurden Euro-Münzen auf die Zentralbank projiziert. Tausende feierten trotz Minustemperaturen.
Konten wurden gebührenfrei zum festen Kurs konvertiert, die Anschaffung von neuen Karten oder Konten ist nicht nötig. Zudem wurden digitale Kanäle freigeschaltet.
Christine Lagarde bezeichnete den Euro als "Symbol gemeinsamer Werte", bulgarischer Zentralbankgouverneur Dimitar Radev als "Zeichen der Zugehörigkeit".
Kristalina Georgieva vom IWF nannte den Schritt einen Meilenstein des Landes und betonte, dass Rechtsstaatlichkeit, konsequente Politik und öffentliches Vertrauen entscheidend für wirtschaftliche Stabilität sind.
Quelle: NfA
Slowakei: Höherer Mindestlohn und neue Verpflegungspauschalen
Arbeitgeber müssen ab Januar 2026 einen höheren Mindestlohn zahlen. Auch die Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen werden erhöht.
Der Mindestlohn in der Slowakei steigt ab dem 1. Januar 2026 auf ein historisches Höchstniveau von 915 Euro pro Monat für einfache Tätigkeiten. Das bedeutet einen Mindestlohnanstieg von 12 Prozent im Vergleich zu vergangen Jahren. Der Mindeststundenlohn steigt damit auf rund 5,26 Euro. Damit erhöhen sich automatisch auch die Zulagen für Wochenend-, Nacht und Bereitschaftsdienste.
Zudem hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik in der Bekanntmachung Nr. 280/2025 Slg. neue Verpflegungspauschalen für Inlandsdienstreisen ab dem 1. Dezember 2025 veröffentlicht. Die Pauschalen sind an die Länge der Dienstreise gekoppelt und betragen künftig:
- 5 bis 12 Stunden: 9,30 Euro;
- über 12 bis 18 Studenten: 13,80 Euro;
- über 18 Studenten: 20,60 Euro.
Die Erhöhung des Basisbetrags auf 9,30 Euro beeinflusst auch den Mindestwert von Essensgutscheinen. Der Mindestwert eines Gutscheins beträgt ab dem 1. Dezember 2025 rund 6,98 Euro. Dabei müssen die Arbeitgeber mindestens 55 Prozent dieses Wertes (mindestens 3,84 Euro) übernehmen. Der maximale Arbeitgeberbeitrag liegt damit bei 5,12 Euro.
Einzelheiten zur Zusammensetzung und der Höhe der durchschnittlichen Löhne sowie zu rechtlichen Aspekten bietet der GTAI-Beitrag Arbeitsmarkt Slowakei.
EU: Länder stimmen Mercosur-Freihandelsabkommen zu
Mehr als ein Vierteljahrhundert nach Verhandlungsbeginn kann das Freihandelsabkommen zwischen der EU und südamerikanischen Staaten abgeschlossen werden.
Der Weg für eine riesige EU-Freihandelszone mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay ist mehr als ein Vierteljahrhundert nach Verhandlungsbeginn frei. Bei einer Sitzung von Vertretern der 27 EU-Länder stimmten in Brüssel ausreichend viele Teilnehmer dem Abschluss des Deals zu. Die Unterzeichnung soll bereits am Samstag kommender Woche in Paraguay erfolgen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nannte die Einigung einen „Meilenstein in der europäischen Handelspolitik und ein wichtiges Signal unserer strategischen Souveränität und Handlungsfähigkeit“. Mit dem Abkommen stärke man die Wirtschaft und die Handelsbeziehungen mit Südamerika. Die neue Freihandelszone mit mehr als 700 Millionen Einwohnern wird nach Angaben der EU-Kommission die weltweit größte dieser Art sein.
Die Verhandlungen über das Mercosur-Abkommen waren bereits 1999 gestartet worden. Die EU-Kommission hatte sie dann im Dezember 2024 trotz anhaltender Kritik aus Ländern wie Frankreich abgeschlossen. Zuletzt brachte der Zollstreit der EU mit den USA noch einmal neue Dynamik in den Prozess. Viele Länder wollen jetzt zeigen, dass die Zeiten des fairen Handels nicht vorbei sind - zu ihnen gehört insbesondere auch Deutschland.
Kritiker des Abkommens befürchten hingegen, dass europäische Landwirte in einen gnadenlosen Preiskampf gezwungen werden könnten und die Regenwaldzerstörung in Südamerika befeuert wird. Zudem wird behauptet, dass die strengen Standards der EU für Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzenschutz ausgehöhlt werden könnten. Die EU-Kommission weist dies entschieden zurück und betont, dass weiter nur Produkte, die den umfangreichen europäischen Vorschriften entsprechen, in die EU eingeführt werden dürften.
Eine besonders intensive Überwachung ist bei der Einfuhr von Produkten wie Rindfleisch, Geflügel, Reis, Honig, Eier, Knoblauch, Ethanol, Zitrusfrüchte und Zucker vorgesehen. Mindestens alle sechs Monate soll es auch einen Bericht zu den Auswirkungen von Importen aus den Mercosur-Ländern Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay geben.
Zum Mercosur-Bund gehört mittlerweile auch Bolivien. Das Land muss aber erst noch Regeln anpassen, bevor es von dem Freihandelsabkommen profitieren kann.
Das neue Freihandelsabkommen eröffnet Chancen für deutsche Exporteure, Investoren und die Versorgung mit Rohstoffen. GTAI zeigt Potenziale und Fakten für Schlüsselbranchen auf.
Quelle: Handelsblatt
EU: Rechtsakte zu CBAM u. a. zu Standardwerten
Die Europäische Kommission hat am 17.12. mehrere Anwendungsrechtsakte zum CO₂-Grenzausgleich (CBAM) veröffentlicht. Auch zwei Vorschläge zur Erweiterung des CBAM auf nachgelagerte Produkte (Downstream-Erweiterung) bzw. Verhinderung von Umgehung sowie Entlastung von Exporten wurden vorgelegt. Die Rechtsakte werden voraussichtlich noch im Dezember veröffentlicht und sind dann gültig. Die Vorschläge durchlaufen das Gesetzgebungsverfahren und sollen ab 2028 gelten (Exportentlastung rückwirkend).
in den CBAM einbezogen werden sollen. Darunter fallen zu einem geringen Teil auch Haushaltswaren. Beispiele für zusätzliche CBAM-Güter sind: Kühlschränke, Waschmaschinen, Trockner, Industrieroboter, Eisenbahnen, Krane, Elektrokabel, Eisentische, Aluminium- und Stahlkappen sowie -deckel, Autoteile wie Verbrennungsmotoren, Öl- und Benzinfilter, Fahrgestelle, Räder, Sitze und Getriebe. Zur Missbrauchsbekämpfung soll die Kommission zusätzliche Nachweise von Importeuren verlangen können.
Quelle: DIHK
Algerien: Nur noch Einfuhrlieferungen über die Incoterms® „FOB“ möglich
Aus den letzten Veröffentlichungen des algerischen Außenhandelsministeriums geht hervor, dass neu zu beantragende Importgenehmigungen nur noch auf FOB-Basis (Free on Board) möglich sind. Bereits erteilte vorläufige Importgenehmigungen, die Ende 2025 für 2026 beantragt wurden, ermöglichen auch andere Lieferbedingungen.
Zusammengefasst: Alle neuen Anträge für vorläufige Importgenehmigungen müssen künftig auf FOB-Basis ausgestellt werden.
Für weitere Informationen steht die AHK Algerien zur Verfügung:
Herr Sofiane Ramdani
Bereichsleiter | Chef de division
Wirtschaft & Märkte | Économie & marchés
E-Mail: s.ramdani@ahk-algerie.org
Tel : +213 561 47 82 65 | +213 561 680 145
Quelle: DIHK
EU: Konsultation bis 31.01.2026 zum Aluminiumsektor – Handelsmaßnahme zur Gewährleistung der ausreichenden Verfügbarkeit von Aluminiumschrott auf dem EU-Markt
Quelle: DIHK
Kanada: Einfuhrbeschränkungen für Stahl verschärft
Seit dem 26. Dezember 2025 werden bestimmte Stahlderivate mit einer zusätzlichen Abgabe von 25 Prozent belegt. Zudem lassen sich die bereits genutzten Kontingente online einsehen.
Ab dem 26. Dezember 2025 werden bestimmte nach Kanada eingeführte Stahlderivate mit einer Surtax von 25 Prozent des Zollwerts gemäß der Steel Derivative Goods Surtax Order belegt. Der Zollwert richtet sich nach den Bestimmungen der Abschnitte 47 bis 55 des Zollgesetzes. Dabei wird die Surtax von 25 Prozent zusätzlich zu allen anderen bestehenden Zöllen und Abgaben fällig. Berechnungsbeispiele stellt die kanadische Regierung zur Verfügung.
Eine vollständige Auflistung der von der Surtax erfassten Waren findet sich im Anhang der Steel Derivative Goods Surtax Order vom 11. Dezember 2025. Betroffene Produkte sind unter anderem Tür- und Fenstersysteme. Stahlderivate, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Maßnahme im Transit befinden, sowie Waren, die bereits zollpflichtig gemäß etwa China Surtax Order (2024) und United States Surtax Order (Steel and Aluminum 2025) sind, sind von dieser Maßnahmen ausgenommen. Weitere Ausnahmen können Sie der Mitteilung 25-33 entnehmen.
Bereits mit Wirkung zum 1. August 2025 führte Kanada eine Surtax in Höhe von 25 Prozent auf Stahlimporte aus allen Ländern mit Ausnahme der USA, sofern das Metall in China geschmolzen und gegossen wurde, ein. Mit dieser herkunftsbezogenen Maßnahme sollten Kontrolllücken geschlossen und die Transparenz in den Lieferketten der kanadischen Stahlindustrie verbessert werden.
Zollkontingente für Stahlprodukte
Am 27. Juni 2025 führte die kanadische Regierung Zollkontingente für Stahlprodukte ein und verschärfte die Regelungen bereits einige Wochen später. Seit 1. August 2025 gelten die Zollkontingente auch für jene Länder, mit denen Kanada ein bestehendes Freihandelsabkommen unterhält – ausgenommen sind die USA und Mexiko. Überschreiten die Stahlimporte aus diesen Ländern das Importniveau von 2024, wird eine sogenannte Surtax von 50 Prozent auf die darüber hinausgehenden Mengen erhoben.
Für Länder ohne bestehendes Freihandelsabkommen mit Kanada wird das zollfreie Importkontingent ab dem 1. August 2025 auf 50 Prozent des Importvolumens von 2024 begrenzt. Auf Stahlimporte, die diesen Schwellenwert überschreiten, wird ein Zuschlag von 50 Prozent erhoben.
Die bereits ausgeschöpften Kontingente sowie die dazugehörigen Berichte stehen online zur Einsicht bereit.
Quelle und weitere Informationen:
- List of steel derivative products subject to 25 per cent tariffs effective December 26, 2025
- Customs Notice 25-33: Steel Derivative Goods Surtax Order (24. Dezember 2025)
- Steel Derivative Goods Surtax Order (11. Dezember 2025)
- Department of Finance, Support for the Canadian Steel Sector (vom 16. Juli 2025)
- Canada Gazette, Part II, Volume 159, Number 15 "Order Imposing a Surtax on the Importation of Certain Steel Goods: SOR/2025-148"
Quelle: gtai
Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026
Zollanmeldungen sind über das elektronische Zollsystem ATLAS zu erstellen. Das Merkblatt zu Zollanmeldungen gibt verbindlich vor, wie Zollanmeldungen zu erstellen sind und welche Datenfelder für welches Verfahren vorgeschrieben sind.
Jedes Jahr veröffentlicht der deutsche Zoll auf seiner Website das aktuelle Merkblatt:
Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen - Ausgabe 2026 (MZSW)
Im Merkblatt selbst sind alle Änderungen gegenüber der Ausgabe 2025 durch kursive Schrift erkennbar. Das Merkblatt 2026 enthält unter anderem
- eine komplette Überarbeitung der Förmlichkeiten im Versandverfahren. (ohne kursive Hervorhebung)
- Klarstellungen einzelner Datenanforderungen, beispielsweise zum Datenelement Empfänger bei der Ausfuhr. Unternehmen, die an ihre ausländischen Tochterunternehmen liefern, sollten sich die Anmerkungen zu Datenelement 13 03 000 000 ansehen.
Quelle: DIHK
Zoll: IAA-Plus künftig nur noch über Zoll-Portal nutzbar
Die Deutsche Zollverwaltung stellt die Dienstleistung „Internet-Ausfuhranmeldung Plus“ (IAA-Plus) ab dem 17. März 2026 über das Zoll-Portal zur Verfügung. Ein Zugriff auf IAA-Plus über die bisher genutzten Zugangswege ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Die Nutzung erfolgt künftig ausschließlich über das Zoll-Portal unter www.zoll-portal.de. Voraussetzung für die Nutzung ist die rechtzeitige Einrichtung eines Kontos im Zoll-Portal.
Unternehmen benötigen ein Geschäftskundenkonto, das über ELSTER oder ein eIDAS-Zertifikat registriert wird. Dabei ist zwingend zu beachten, dass das verwendete ELSTER-Konto bzw. das eIDAS-Zertifikat auf dasselbe Unternehmen ausgestellt sein muss wie die zugehörige EORI-Nummer.
Bestehende Konten mit hinterlegter EORI-Nummer können ohne weitere Schritte weiter genutzt werden. Die EORI-Nummer dient als zentrales Identifikationsmerkmal für die Nutzung von IAA-Plus. Pro EORI-Nummer kann daher nur ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal existieren.
Nutzer, die die IAA-Plus seit Juli 2024 genutzt haben und noch kein Konto im Zoll-Portal eingerichtet haben, erhalten am 2. Februar 2026 eine E-Mail mit einem personalisierten Registrierungslink, der zwingend für die Kontoanlage zu verwenden ist, um bestehende Daten korrekt zu übernehmen.
Quelle: Zoll
Webcode: N1935