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Konsultationsverfahren zum „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ ab Geltung des VerpackDG (Katalog VerpackDG)

Erschienen am 17.06.2026

Der Katalog VerpackDG löst für alle Verpackungen, die ab dem 12. August 2026 erstmals in Deutschland bereitgestellt werden, als neue Verwaltungsvorschrift den bisherigen Katalog ab. Er bildet die Grundlage dafür, dass die ZSVR ihrer Aufgabe nachkommen kann, Verpackungen unter Geltung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) als systembeteiligungspflichtig einzuordnen.

Grundlage der Konsultationsfassung ist der Kabinettentwurf

Zwischenzeitlich hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung angenommen, ohne dass in Bezug auf die Beurteilung der Systembeteiligungspflicht Änderungen erfolgt sind.

Der Katalog VerpackDG besteht aus zwei Teilen, einem Allgemeinen Teil sowie einem Besonderen Teil. Beide Teile sind Gegenstand dieses Konsultationsverfahrens. 

Der Allgemeine Teil ersetzt den bisherigen Leitfaden. Er führt in alle relevanten Definitionen ein und erläutert Struktur und Anwendung des „Katalogs VerpackDG“. Der Besondere Teil umfasst Produktblätter. Diesen lässt sich die Entscheidungspraxis der ZSVR zur Systembeteiligungspflicht von Verkaufs- und Umverpackungen verschiedener Produkte entnehmen.

Neu ist zudem, dass der Allgemeine Teil die Entscheidungspraxis der ZSVR hinsichtlich der Systembeteiligungspflicht von Transportverpackungen darstellt. Zu den Transportverpackungen zählen nach der EU-Verpackungsverordnung auch Verpackungen, welche für den Versand von Waren konzipiert sind (Versandverpackungen).  Diese sind ausnahmslos systembeteiligungspflichtig. Wegen der Neuzuordnung zu den Transportverpackungen sind die bisherigen Versandverpackungen in den Produktblättern des Katalogs VerpackDG nicht mehr gelistet.

Änderungen gibt es insbesondere:

  • in der Produktgruppe Kaffee, Tee, Kakao – aufgrund der Neuregelung hinsichtlich der Verpackungseigenschaft von Pads, Kapseln und Beuteln befüllt mit Kaffee, Tee oder anderen Getränken,
  • in den Produktgruppen Bürobedarf sowie Heimwerker und Garten – hinsichtlich der Einordnung von festen Künstlerfarben, Dübeln oder Muttern, Schrauben, Unterlegscheiben,
  • in der Produktgruppe Tabakwaren – hinsichtlich des Abgrenzungskriteriums von Verpackungen für E-Zigaretten sowie
  • außerdem in der Produktgruppe Molkereiprodukte – im Produktblatt Joghurt, Fertigdesserts (zusätzliches Produktblatt Joghurtgetränke, Kefir)

Weitere Informationen.

Quelle ZSVR

Webcode: N2240